Nationaler Engagementplan der Bundesregierung
der Abgeordneten Britta Haßelmann, Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Krista Sager, Grietje Staffelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit dem Bericht „Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft“ (Bundestagsdrucksache 14/8900) der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ und insbesondere durch die anschließende Arbeit des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ haben die Themenkomplexe „Bürgergesellschaft“ und „Bürgerschaftliches Engagement“, parlamentarisch deutlich an Gewicht gewonnen. Neben der von der Kommission geforderten Einsetzung eines Ausschusses für Bürgerschaftliches Engagement, wurden auch andere Empfehlungen der Enquete-Kommission, wie zum Beispiel bei der Reform des Gemeinnützigkeitsrechts aufgegriffen und umgesetzt. Ein weiterer Hinweis der Enquete-Kommission, dass sich „auf der konzeptionell-programmatischen Ebene […] hier die Frage nach der Abstimmung ressortspezifischer Maßnahmen und Programme und der Entwicklung einer ressortübergreifenden Gesamtstrategien [stellt]“ (Bundestagsdrucksache 14/8900, S.178) blieb jedoch bislang unberücksichtigt. Bei der Öffentlichen Sitzung des Unterausschusses „Bürgerschaftlichen Engagements“ am 17. Dezember 2008 berichtete der Beauftragte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für Zivilengagement, Dr. Hans Fleisch, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr plant „eine ressortübergreifende Gesamtstrategie für die Engagementpolitik [in Form eines nationalen Engagementplans] zu erarbeiten“ (vgl. Kurzprotokoll 16/29 der 29. Öffentlichen Sitzung des Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen14
Welches Leitbild der Zivilgesellschaft und der Bürgergesellschaft sollte nach Auffassung der Bundesregierung dem nationalen Engagementplan zugrunde liegen?
Inwieweit soll sich der nationale Engagementplan nach Auffassung der Bundesregierung an den Leitlinien der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ (Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 6 und 7) orientieren?
Werden die Leitlinien übernommen?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Themenschwerpunkte sollten im nationalen Engagementplan nach Auffassung der Bundesregierung gebildet werden?
Wo soll der Engagementplan federführend umgesetzt, koordiniert und begleitet werden?
Im Falle der Federführung des BMFSFJ, warum meint die Bundesregierung, dass das Querschnittsthema „Bürgerschaftliches Engagement“ am besten in diesem Fachministerium umgesetzt und begleitet wird?
Wird sich der nationale Engagementplan von der bisherigen „Initiative ZivilEngagement“ des BMFSFJ unterscheiden?
Wenn ja, in welcher Form, und wie werden die anderen Fachministerien berücksichtigt?
Wenn nein, warum nicht?
Wird der nationale Engagementplan in den Kompetenz- und Verantwortungsbereich des Beauftragten des BMFSFJ für ZivilEngagement fallen?
Wenn ja, plant die Bundesregierung die Kompetenz des Beauftragten des BMFSFJ für ZivilEngagement dahingehend zu erweitern, dass dieser zukünftig Beauftragter der Bundesregierung für ZivilEngagement wird?
Wenn nein, warum nicht?
Sollen an der Entwicklung des nationalen Engagementplans die Länder und die Kommunen beteiligt werden?
Wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang, und mit welcher Kompetenz und Verantwortung?
Wenn nein, warum nicht?
Soll der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ an der Entwicklung des nationalen Engagementplans beteiligt werden?
Wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang, und mit welcher Kompetenz und Verantwortung?
Wenn nein, warum nicht?
Sollen an der nationalen Engagementstrategie der Dritte Sektor, die Zivilgesellschaft und die Wirtschaft beteiligt werden?
Wenn ja, in welcher Form, in welchem Umfang, und mit welcher Kompetenz und Verantwortung?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit kann sich nach Auffassung der Bundesregierung die Umsetzung des nationalen Engagementplans an dem nationalen Integrationsplan und der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren?
Welche Instrumente und Elemente innerhalb dieser Strategien hält die Bundesregierung für sinnvoll, um sie auch im nationalen Engagementplan einzusetzen?
Wie erfolgt die Abstimmung des nationalen Engagementplans mit diesen beiden Strategien?
Inwieweit plant die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Entwicklung des nationalen Engagementplanes zu beteiligen?
Plant die Bundesregierung im Rahmen des nationalen Engagementplans auch das Zuwendungsrecht, entsprechend den Vorschlägen des Rechtsgutachtens „Rechtliche Rahmenbedingungen bürgerschaftlichen Engagement“ von Gerhard Igl, das von der Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ in Auftrag gegeben wurde, zu vereinfachen?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung im Rahmen des nationalen Engagementplans den Förderzeitraum für Infrastrukturen des bürgerschaftlichen Engagements, die beraten, vernetzen, qualifizieren und beteiligen, auf fünf Jahre zu verlängern?
Wenn ja, wann soll dies umgesetzt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Inwieweit plant die Bundesregierung im Rahmen des nationalen Engagementplans, wie in dem Bericht der Enquete-Kommission „Bürgerschaftliches Engagement: auf dem Weg in eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft“ (Bundestagsdrucksache 14/8900), vorgeschlagen wurde,
a) aufzuzeigen, „ob und in welcher Weise sich der Bund durch Bereitstellung eigener Mittel zur Finanzierung […] lokal angesiedelten Infrastruktureinrichtungen beitragen könnte und sollte“ (Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 295)?
Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang sollte sich der Bund an den Infrastruktureinrichtungen des bürgerschaftlichen Engagements beteiligen, um diese nachhaltig und langfristig abzusichern?
Wenn nein, warum nicht?
b) eine Basisfinanzierung oder „ein Modellprogramm zur Förderung von Freiwilligenagenturen durch den Bund aufzulegen“ (Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 150)?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
c) „eine systematische Sichtung der einzelnen Programme und Haushaltstitel“ (Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 295), die bürgerschaftliches Engagement fördern, durchzuführen, um größere Transparenz zu schaffen und Anhaltspunkte für zukünftigen Förderbedarf zu geben?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
d) einen „virtuellen Haushalt“ für bürgerschaftliches Engagement einzuführen, „dessen Mittel nicht an einer einzigen Stelle zentral verwaltet werden, sondern in transparenter und reflektierter Form überall dort eingesetzt werden, wo die Bürgergesellschaft durch öffentliche Zuschüsse gestärkt werden kann – in welchem Politikfeld und Zusammenhang auch immer“ (Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 295)?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
e) einen bestimmten „Prozentsatz jedes Förderprogramms explizit für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements“ (Bundestagsdrucksache 14/8900, S. 295) zu reservieren?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?