Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12362
16. Wahlperiode 19. 03. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann,
Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/12161 –
Stabilität des Euro
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zur Bekämpfung der Konjunkturkrise haben die europäischen Staaten
teilweise milliardenschwere Konjunkturpakete aufgelegt. Die nachhaltige
Einhaltung der Maastricht-Kriterien dürfte damit für viele Staaten der
europäischen Union in weite Ferne gerückt sein. Die Bundesregierung hat bereits
öffentlich angekündigt, zu dem eigenen milliardenschweren
Konjunkturpaket auch noch Mitglieder der europäischen Union unterstützen zu wollen, die
in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Nachdem es bereits in der
Vergangenheit nur einzelnen Mitgliedern der Eurozone gelungen ist, Überschüsse zu
erzielen und Schulden abzubauen, stellt sich die Frage, wie diese im Rahmen
der Konjunkturkrise angehäuften Schulden jemals zurückgezahlt werden
sollen.
1. Welche Mitglieder der Eurozone haben seit ihrem Beitritt zur europäischen
Gemeinschaftswährung Überschüsse erzielt?
Überschüsse erzielt haben Belgien (2001 und 2006), Spanien (2005, 2006 und
2007), Irland (1999 bis 2001 sowie 2003 bis 2007), Zypern (2008), Luxemburg
(1999 bis 2003 sowie 2006 bis 2008), Niederlande (1999 und 2000 sowie 2006
bis 2008), Slowenien (2007) und Finnland (1999 bis 2008)1. Dabei sind
einmalige UMTS-Erlöse (Versteigerungserlöse aus Lizenzen für das „Universal
Mobile Telecommunications System“) nicht eingerechnet.
1 Soweit nicht anders gekennzeichnet, basieren die in der Antwort wiedergegebenen Daten auf Angaben
der EU- Kommission. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. März 2009
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/12362 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. Welche Mitglieder der Eurozone haben seit ihrem Beitritt zur
Gemeinschaftswährung neue Schulden aufgenommen, und wie hat sich der
jeweilige Schuldenstand der einzelnen Mitglieder der Eurozone seit diesem
Zeitpunkt jeweils geändert?
Im Zeitraum 1999 bis 2007 haben alle dem Euroraum beigetretenen
Mitgliedstaaten neue Schulden aufgenommen. Die Entwicklung des jeweiligen
Schuldenstandes der einzelnen Mitgliedstaaten im Euroraum ist der nachstehenden
Tabelle zu entnehmen.
Quelle: EU-Kommission
* Für das Jahr 2008 liegen bislang keine endgültigen Daten vor.
3. Kann nach Ansicht der Bundesregierung eine Währung dauerhaft stabil
sein, wenn der jeweilige Staat bzw. die jeweiligen Staaten dauerhaft neue
Schulden aufnehmen, ohne diese nachhaltig abzubauen, und wie begründet
die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Die Stabilität einer Währung lässt sich zum einen aus ihrer Wertentwicklung in
Relation zu Gütern und Dienstleistungen (z. B. des privaten Verbrauchs) und
zum anderen aus ihrer Entwicklung in Relation zu anderen Währungen
(Außenwert) ableiten. Wird der Wert als Austauschverhältnis zu einer anderen
Währung dargestellt, spricht man von einem nominalen bilateralen
Wechselkurs. Sollte sich die öffentliche Verschuldung der Mitgliedstaaten im Euroraum
ungleichgewichtig entwickeln, kann dies Auswirkungen auf die Stabilität der
Gemeinschaftswährung haben. Allerdings wurde auf Gemeinschaftsebene
durch den EG- Vertrag bestimmt, dass für den gesamtstaatlichen Schuldenstand
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008*
Mitglied des
Euroraums
Gesamtstaatlicher Schuldenstand zum Bruttoinlandsprodukt
Belgien 1999 113,6 107,8 106,5 103,5 98,7 94,3 92,1 87,8 83,9 –
Deutschland 1999 60,9 59,7 58,8 60,3 63,8 65,6 67,8 67,6 65,1 –
Finnland 1999 45,5 43,8 42,3 41,3 44,3 44,1 41,3 39,2 35,1 –
Frankreich 1999 58,9 57,3 56,9 58,8 62,9 64,9 66,4 63,6 63,9 –
Griechenland 2001 105,2 103,2 103,6 100,6 97,9 98,6 98,8 95,9 94,8 –
Irland 1999 48,5 37,8 35,5 32,2 31,1 29,4 27,3 24,7 24,8 –
Italien 1999 113,7 109,2 108,8 105,7 104,4 103,8 105,9 106,9 104,1 –
Luxemburg 1999 6,4 6,2 6,3 6,3 6,1 6,3 6,1 6,6 7 –
Malta 2008 57,1 55,9 62,1 60,1 69,3 72,1 69,9 63,8 62,2 –
Niederlande 1999 61,1 53,8 50,7 50,5 52 52,4 51,8 47,4 45,7 –
Österreich 1999 67,2 66,5 67,1 66,5 65,5 64,8 63,7 62 59,5 –
Portugal 1999 51,4 50,5 52,9 55,6 56,9 58,3 63,6 64,7 63,6 –
Slowakei 2009 47,8 50,3 48,9 43,4 42,4 41,4 34,2 30,4 29,4 –
Slowenien 2007 – – 26,8 28 27,5 27,2 27 26,7 23,4 –
Spanien 1999 62,3 59,3 55,5 52,5 48,7 46,2 43 39,6 36,2 –
Zypern 2008 58,9 58,8 60,7 64,7 68,9 70,2 69,1 64,6 59,5 –
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/12362bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt als Maßstab ein Referenzwert von
60 Prozent einschlägig ist. Demnach ist die Aufnahme neuer Schulden aus EG-
vertraglicher Sicht akzeptabel, sofern das Bruttoinlandsprodukt entsprechend
zunimmt.
4. Welche Parameter sind nach Ansicht der Bundesregierung für die
Geldwertstabilität maßgeblich, und wie haben diese sich seit Beginn der
Gemeinschaftswährung bezogen auf die einzelnen Mitgliedsländer sowie die
gesamte Eurozone verändert?
Die Wahrung der Geldwertstabilität muss in institutioneller Hinsicht Aufgabe
einer unabhängigen Zentralbank sein. Das Europäische System der
Zentralbanken (ESZB) hat gemäß Artikel 108 des EG-Vertrages seine Aufgabe
weisungsfrei zu erfüllen, es hat gemäß Artikel 104 des EG-Vertrages ein klares
Mandat zur Sicherung der Preisstabilität. Es darf gemäß Artikel 101 keine
staatlichen Defizite finanzieren.
Die geldpolitische Strategie des Eurosystems zur Sicherung der Preisstabilität
hat drei wesentliche Elemente: (1) Eine Quantifizierung der Obergrenze für
Preisstabilität in der mittleren Frist sowie die Verfolgung dieses Ziels in der
geldpolitischen Praxis im Rahmen (2) der monetären und (3) der
wirtschaftlichen Analyse. Die Berücksichtigung monetärer und nicht-monetärer
Einflussfaktoren der Preisentwicklung gewährleistet, dass Risiken für die Preisstabilität
in einem breiten und umfassenden Ansatz berücksichtigt werden. Gemeinsame
Geldpolitik schließt aber nicht aus, dass die Teuerungsraten einzelner
Mitgliedsländer mehr oder weniger stark von der durchschnittlichen Inflationsrate
in der Wirtschafts- und Währungsunion abweichen.
5. Wie hat sich der Gesamtschuldenstand der Mitglieder der Eurozone seit
Beginn der Gemeinschaftswährung geändert?
Der Gesamtschuldenstand der Mitgliedstaaten im Euroraum ist seit Einführung
der Gemeinschaftswährung von 1999 bis 2007 gemessen in Prozent des
Bruttoinlandsprodukts von 71,9 auf 66,1 gesunken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
einige Mitgliedstaaten erst später den Euro eingeführt haben: Griechenland
(2001), Slowenien (2007) sowie Malta und Zypern (2008). Für das Jahr 2008
liegen bislang keine endgültigen Daten vor.
6. Wie oft wurden in der Vergangenheit Strafzahlungen im Zusammenhang
mit der Nichteinhaltung der Maastricht-Kriterien verhängt, und wie hoch
ist das Gesamtvolumen der auf diese Weise bisher eingezogenen Mittel?
Gemäß Artikel 104 Absatz 11 des EG-Vertrages sind unter anderem
„Geldbußen in angemessener Höhe“ zulässig, sollte ein Mitgliedstaat des Euroraums
den Empfehlungen des Rates zur Rückführung eines übermäßigen Defizits
nicht Folge leisten. Solche Geldbußen sind bislang nicht verhängt worden.
7. Wie oft wurde von den einzelnen Mitgliedsländern der Eurozone seit
ihrem Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion gegen die verschiedenen
Maastricht-Kriterien verstoßen, und in welchen Fällen wurde
Sanktionsmaßnahmen eingeleitet?
Für die Mitgliedstaaten des Euroraums ist mit Blick auf die so genannten
Maastrichtkriterien die Einhaltung der Haushaltsdisziplin von Bedeutung. Die
Haushaltsdisziplin wird anhand des gesamtstaatlichen Defizits bezogen auf das
Drucksache 16/12362 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeBruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Referenzwert von 3 Prozent sowie
anhand des gesamtstaatlichen Schuldenstands bezogen auf das
Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Referenzwert von 60 Prozent überprüft. Die
folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, inwieweit die Mitgliedstaaten des
Euroraums die Referenzwerte hinsichtlich des gesamtstaatlichen Defizits
überschritten haben. Für den Schuldenstand wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Quelle: EU-Kommission
* Für das Jahr 2008 liegen bislang keine endgültigen Daten vor.
** Ein negativer Wert entspricht einem Überschuss.
Seit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion im Jahr 1999
wurden 21 Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits eingeleitet. Diese
Verfahren haben die Basis dafür gelegt, entsprechende finanzpolitische
Anpassungen vorzunehmen. Damit bestand auch keine Notwendigkeit, einen
entsprechenden Beschluss für „Sanktionsmaßnahmen“ im Sinne des Artikels 104
Absatz 11 des EG-Vertrages zu fassen.
8. Wie hat sich die im Umlauf befindliche Liquidität bezogen auf den Euro
seit Beginn der Gemeinschaftswährung verändert?
Da keine einheitliche Definition des Begriffs Liquidität existiert, greift man bei
der Erfassung gesamtwirtschaftlicher Liquidität auf unterschiedliche Ansätze
zurück, die sich in der Auswahl der kurzfristig verfügbaren Vermögensformen
unterscheiden. Aus geldpolitischer Sicht sind in diesem Zusammenhang die
Messkonzepte zur Abgrenzung von Geldmengenaggregaten von besonderer
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008*
Mitglied des
Euroraums
Gesamtstaatliches Defizit zum Bruttoinlandsprodukt **
(Referenzwert = 3 %)
Belgien 1999 0,6 0 –0,5 0 0,1 0,2 2,6 –0,3 0,3 –
Deutschland 1999 1,5 –1,3 2,8 3,7 4 3,8 3,3 1,5 0,2 –
Finnland 1999 –1,6 –6,9 –5 –4,1 –2,6 –2,4 –2,9 –4,1 –5,3 –
Frankreich 1999 1,8 1,5 1,5 3,1 4,1 3,6 2,9 2,4 2,7 –
Griechenland 2001 – 3,7 4,5 4,7 5,7 7,5 5,1 2,8 3,5 –
Irland 1999 –2,7 –4,7 –0,9 0,4 –0,4 –1,4 –1,7 –3 –0,2 –
Italien 1999 1,7 0,8 3,1 2,9 3,5 3,5 4,3 3,4 1,6 –
Luxemburg 1999 –3,4 –6 –6,1 –2,1 –0,5 1,2 0,1 –1,3 –3,2 –
Malta 2008 7,7 6,2 6,4 5,5 9,9 4,7 2,8 2,3 1,8 –
Niederlande 1999 –0,4 –2 0,2 2,1 3,1 1,7 0,3 –0,6 –0,3 –
Österreich 1999 2,3 1,7 0 0,7 1,4 4,4 1,5 1,5 0,4 –
Portugal 1999 2,8 2,9 4,3 2,8 2,9 3,4 6,1 3,9 2,6 –
Slowakei 2009 7,4 12,3 6,5 8,2 2,7 2,3 2,8 3,5 1,9 –
Slowenien 2007 3,1 3,7 4 2,5 2,7 2,2 1,4 1,2 –0,5 –
Spanien 1999 1,4 1 0,6 0,5 0,2 0,3 –1 –2 –2,2 –
Zypern 2008 4,3 2,3 2,2 4,4 6,5 4,1 2,4 1,2 –3,5 –
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/12362Bedeutung. Das Aggregat M3 steht für die Geldpolitik des Eurosystems im
Vordergrund2.
Seit Beginn des Jahres 1999 nahm die breit abgegrenzte Geldmenge M3 im
Euro-Raum um jahresdurchschnittlich 7,5 Prozent zu. Trotz des im Dezember
2005 einsetzenden (und bis Juli 2008 andauernden) Zinserhöhungszyklus
erreichte M3 in den letzten Jahren zweistellige Jahreswachstumsraten und lag in
der Spitze bei über 12 Prozent (Oktober 2007). Zum einen konnte dieses starke
M3-Wachstum auf die umfangreichen Mittelzuflüsse aus dem Ausland
zurückgeführt werden, die M3 insbesondere in den Jahren 2006/2007 merklich
gefördert hatten. Zum anderen war die Geldmenge M3 auch von temporären
Umschichtungen zwischen kurz- und längerfristigen Anlagemöglichkeiten
beeinflusst, die innerhalb eines Zinszyklus durchaus üblich sind. Am aktuellen Rand
hat sich die Geldmengendynamik allerdings merklich abgeschwächt. So nahm
M3 saisonbereinigt und aufs Jahr gerechnet im Januar 2009 lediglich um
5,9 Prozent zu. Das Wachstum lag damit etwa eineinhalb Prozentpunkte unter
dem Wert des Vormonats und um über fünfeinhalb Prozentpunkte niedriger als
noch vor einem Jahr.
9. Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung notwendig,
um die im Umlauf befindliche Liquiditätsmenge ohne schädliche
Auswirkungen auf die Wirtschaft bzw. Währungsstabilität zu reduzieren?
Angesichts der scharfen konjunkturellen Abwärtsbewegung sowie der nach wie
vor bestehenden Verspannungen am Euro-Geldmarkt erscheint eine
Reduzierung der gegenwärtig im Umlauf befindlichen Liquiditätsmenge zum aktuellen
Zeitpunkt als nicht angemessen. Das Eurosystem besitzt über die Durchführung
befristeter Transaktionen eine weitgehende Kontrollmöglichkeit hinsichtlich
der Liquiditätsausstattung des Bankensektors. Sobald die wirtschaftliche und
finanzielle Lage eine Reduzierung der großzügigen Liquiditätsausstattung
zulässt, kann das Eurosystem durch eine sukzessive Einschränkung der
Zuteilungsmengen im Rahmen der Hauptrefinanzierungsgeschäfte die
Bankenliquidität schrittweise reduzieren. Allerdings hat sich das Eurosystem bereits dazu
verpflichtet, die Vollzuteilung bis Ende des Jahres beizubehalten. Eventuell
darüber hinaus noch bestehender Absorbierungsbedarf kann dann im Rahmen
der üblichen zinspolitischen Instrumentarien gedeckt werden.
10. Welche Auswirkungen werden nach Einschätzung der Bundesregierung
die Konjunkturprogramme in der Eurozone auf die Inflationsrate haben,
und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Aus Sicht der Bundesregierung ist nicht zu erwarten, dass von den
Konjunkturprogrammen in 2009 und 2010 eine Beschleunigung der Inflation in der
Eurozone ausgehen wird. Diese Einschätzung wird gestützt durch die Projektionen
der Europäischen Zentralbank (EZB). Die EZB erwartet in ihrer neuesten
Projektion für den Euroraum vom 5. März 2009 eine durchschnittliche jährliche
Zunahme des harmonisierten Verbraucherpreisindexes zwischen 0,1 Prozent
und 0,7 Prozent für 2009 und zwischen 0,6 Prozent und 1,4 Prozent für 2010.
2 M3 = Bargeldumlauf (ohne Kassenbestände der Monetären Finanzinstrumente) plus täglich fällige
Einlagen der im Währungsgebiet ansässigen Nicht-Monetären Finanzinstrumente plus Einlagen mit
vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren und Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist bis zu drei
Monaten plus Anteile an Geldmarktfonds, Repoverbindlichkeiten, Geldmarktpapieren und
Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren.
Drucksache 16/12362 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode11. Haben nach Ansicht der Bundesregierung die von ihr herausgegebenen
inflationsindexierten Anleihen auch nach einer Währungsreform
Bestand, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche
Auffassung?
Die Emissionsbedingungen inflationsindexierter Anleihen sehen – ebenso wie
diejenigen der übrigen börsennotierten Bundeswertpapiere – kein
Schuldnerkündigungsrecht vor. Ein Ereignis, das Teile der in Bundeswertpapieren
verbrieften Bundesschuld bestandslos machen würde, ist mit dem bestehenden
Rechtsrahmen nicht vereinbar.
12. Wie haben sich die Zinssätze geändert, die die einzelnen Mitglieder der
Eurozone seit ihrem Beitritt zur Gemeinschaftswährung für ihre
jeweiligen Staatsanleihen zahlen müssen?
Angaben zur Verzinsung zehnjähriger Staatsanleihen Luxemburgs, Sloweniens
und Zyperns liegen nicht vor. Die Zinssätze, die die einzelnen Mitglieder der
Eurozone seit ihrem Beitritt zur Gemeinschaftswährung für ihre jeweiligen
Staatsanleihen zahlen müssen, haben sich wie folgt verändert:
Quelle: REUTERS, Tagesschlussrenditen.
* Marktdaten liegen nicht vor.
** Zinssatz vom 4. Februar 2008, da keine früheren Daten verfügbar.
Entwicklung der Zinssätze für Staatsanleihen (10 Jahre)
seit Beitritt zum Eurogebiet
Mitglied des
Euroraums
Zinssatz vor Beitrittsdatum
(Durchschnitt Vormonat)
Zinssatz aktuell
(Durchschnitt Februar 2009) Differenz
Belgien 01.01.1999 4,09 4,03 –0,06
Deutschland 01.01.1999 3,88 2,92 –0,96
Finnland 01.01.1999 4,13 3,72 –0,41
Frankreich 01.01.1999 3,92 3,59 –0,33
Griechenland 01.01.2001 5,53 5,77 0,24
Irland 01.01.1999 4,04 5,73 1,69
Italien 01.01.1999 4,04 4,49 0,45
Luxemburg* 01.01.1999 k. A. k. A.
Malta 01.01.2008 4,50** 4,65 0,15
Niederlande 01.01.1999 3,97 3,75 –0,22
Österreich 01.01.1999 4,07 4,15 0,08
Portugal 01.01.1999 4,16 4,66 0,50
Slowakei 01.01.2009 4,60 4,7 0,10
Slowenien* 01.01.2008 k. A. k. A.
Spanien 01.01.1999 4,07 4,04 –0,03
Zypern* 01.01.2008 k. A. k. A.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1236213. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der unterschiedlichen
Bewertung der einzelnen Staatsanleihen auf den Zusammenhalt der
Gemeinschaftswährung?
Die individuellen Ausprägungen im Bereich der Staatsanleihen sind Ergebnis
von Angebot und Nachfrage auf dem Kapitalmarkt. Über die unterschiedliche
Bewertung der Staatsanleihen bringen die Märkte zudem ihre Einschätzung zu
möglichen Risiken zum Ausdruck. Unterschiedliche Ausprägungen bei
Staatsanleihen sind daher auch Ausdruck einer nicht vergemeinschafteten Haushalts-
und Finanzpolitik. Es obliegt damit jedem Mitgliedstaat selber, über eine
stabilitätsorientierte Finanz- und Wirtschaftspolitik seine Wettbewerbsposition auf
dem Anleihenmarkt zu verbessern. Da das geldpolitische Instrumentarium der
EZB von den Instrumenten der Haushaltsfinanzierung der Euro-Teilnehmer
strikt getrennt ist, resultiert aus der unterschiedlichen Bewertung der einzelnen
Staatsanleihen nach Auffassung der Bundesregierung kein direkter Einfluss auf
den Zusammenhalt der Gemeinschaftswährung.
14. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Mitglieder der Eurozone seit ihrem Beitritt zur Gemeinschaftswährung
Staatsanleihen emittiert, und wie hoch sind die Aufwendungen aus dem
jeweiligen Zinsendienst?
Die Bundesregierung kann Angaben nur über die eigene Kreditaufnahme
machen. Im Zeitraum seit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 bis zum
Jahresende 2008 hat der Bund Kredite über 2 038 Mrd. Euro aufgenommen.
Der Schuldendienst umfasste 1 843 Mrd. Euro Tilgungen und 389 Mrd. Euro
Zinsen.
15. Wäre die Bundesregierung auf ein Auseinanderbrechen der
Gemeinschaftswährung vorbereitet, und wenn nein, hält sie es für verantwortlich,
für einen solchen Fall keine Vorsorge zu treffen?
Die Wirtschafts- und Währungsunion der vergangenen zehn Jahre wird
allgemein als Erfolg gewertet. Die gemeinsame Währung hat sich dabei
insbesondere als Stabilitätsanker erwiesen. Ihre Attraktivität wird derzeit auch an dem
deutlichen Interesse sichtbar, dem Euroraum beitreten zu wollen. Die
Einführung einer gemeinsamen Währung und einer gemeinsamen Geldpolitik ist im
Gemeinschaftsrecht auf Dauer angelegt. Eine Stellungnahme zu hypothetischen
Überlegungen wie dem Auseinanderbrechen der Gemeinschaftswährung lehnt
die Bundesregierung daher ab.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der weltweit in
Umlauf befindlichen Geldmenge unter besonderer Berücksichtigung des
US-amerikanischen Dollars, und wie wird sich diese nach Ansicht der
Bundesregierung auf die Inflationsrate im Euroraum auswirken?
Angesichts der im Zuge der starken konjunkturellen Abkühlung und
gesunkener Rohstoffpreise merklich verringerten Inflationsrisiken haben Notenbanken
weltweit insbesondere mit Leitzinssenkungen reagiert. Zusätzlich wurde
angesichts der sich im Herbst verschärfenden Finanzmarktkrise dem entstehenden
erhöhten Liquiditätsbedarf des Bankensystems mit einer Reihe von
liquiditätspolitischen Maßnahmen begegnet. Diese haben zu einer Ausweitung der
Zentralbankbilanzen bei den wichtigsten Notenbanken und zu einer Erhöhung der
Zentralbankgeldmenge geführt.
Drucksache 16/12362 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAngesichts der aktuellen Krise begrüßt die Bundesregierung diese
Entscheidungen, die zur Stabilisierung von Wachstum und Beschäftigung beitragen
können. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die Notenbanken im nächsten
Aufschwung rechtzeitig und angemessen mit Anhebungen der Leitzinsen
reagieren werden und die Liquiditätsversorgung den dann geltenden
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen werden. Die Bundesregierung geht
deshalb davon aus, dass die EZB Preisstabilität in der mittleren Frist gemäß ihrem
Mandat gewährleisten wird.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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