Übernahme der Premiere AG durch den Medienkonzern News Corporation
der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Lukrezia Jochimsen, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Diether Dehm, Cornelia Hirsch, Wolfgang Neskovic, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Nach Angaben der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK, 11. Jahresbericht, S. 196) ist der von K. Rupert Murdoch geführte Medienkonzern News Corporation (News Corp.) seit Anfang 2008 über eine Reihe von Tochtergesellschaften der größte Gesellschafter der Premiere AG (Premiere). Die US-amerikanische News Corp. zählt zu den weltweit größten Medienkonzernen. Haupttätigkeitsbereiche des Konzerns bilden die Produktion und der Vertrieb von TV-Programmen, die Fernsehübertragung per Satellit und Kabel, die Entwicklung der digitalen Übertragung, die Entwicklung von Conditional-Access-Technologien (CA-Technologien) und Abonnentenverwaltungssystemen sowie die Produktion und der Vertrieb von Online-Programmen weltweit.
Am 25. Juni 2008 genehmigte die Europäische Kommission ein von News Corp. angemeldetes Zusammenschlussverfahren gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen mit dem Ziel, die Kontrolle über die Gesamtheit von Premiere durch Aktienkauf zu erwerben, unter Auflagen. Diese sollten garantieren, dass andere Anbieter weiterhin Zugang zur Satellitenplattform von Premiere haben (Case No COMP/M.5121 – News Corp./Premiere). Auf Nachfragen teilte die Kommission allerdings mit, dass sie in dem Fusionskontrollverfahren zu einer Bewertung von Maßnahmen, die den gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Premiere-Abonnenten für alle Anbieter von Pay-TV-Diensten auf Drittplattformen sicherstellen könnten, nicht befugt gewesen sei. Nicht der allgemeinen Regulierung des Marktes, sondern der „Wiederherstellung der Wettbewerbssituation, wie sie sich ohne den zu prüfenden Zusammenschluss darstellen würde“, habe das Verfahren gegolten (P-4598/08DE bzw. PE 411.557).
Nach der Ernennung eines von Seiten News Corp. kommenden Vorstandsvorsitzenden am 10. September 2008, führte die Premiere AG Anfang Oktober 2008 eine Neuklassifizierung des Abonnentenbestands ein, die nach Angaben der Gesellschaft derjenigen von anderen erfolgreichen Pay-TV-Unternehmen entspricht. Dabei wurden 940 000 Abonnenten, die nach der alten Klassifizierung enthalten waren, herausgerechnet. In Folge stürzte der Kurs der Premiere- Aktie ab.
Laut Presseberichten (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/bafin-ermittelt-gegen-premiere;2058921, 9. Oktober 2008) leitete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Bekanntwerden vermeintlich überhöhter Abonnentenzahlen eine Prüfung ein, ob Anhaltspunkte für Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Bestimmungen vorlägen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. hinterfragte die diesbezüglichen Vorgänge bei der Premiere AG in der jüngsten Ausgabe ihres Mitgliedermagazins mit den Worten: „Da die Abonnentenzahlen auch für die zurückliegenden Jahre nach unten korrigiert worden sind, jedoch die Umsätze und Ergebnisse der letzten Jahre beibehalten wurden, stellt sich natürlich die Frage, inwieweit dies miteinander vereinbar ist. Bei niedrigeren Abonnentenzahlen hätte dies ja, ausgehend von dem von der Gesellschaft in der Vergangenheit angegebenen Umsatz pro Kunde, auch niedrigere Umsätze und somit Ergebnisse zur Folge haben müssen, außer, der Umsatz pro Kunde war tatsächlich höher als von Premiere bisher ausgewiesen. Auch ist fraglich, ob die niedrigeren Kundenzahlen nicht auch den Wert der Vermögenswerte der Gesellschaft beeinflussen und somit die Bilanzen der Vergangenheit unrichtig sind. Zu diesen Sachverhalten gibt die Gesellschaft jedoch bis heute keine Auskunft“ (AktionärsReport 2009/1, S. 33).
Am 23. Dezember 2008 berichtete die Premiere AG in einer mit „Premiere vereinbart langfristiges Finanzierungskonzept zur Umsetzung der neuen Unternehmensstrategie“ überschriebenen Medienmitteilung, dass sich das hauseigene Bankenkonsortium und News Corp. auf eine neue, langfristige Finanzstruktur geeinigt hätten. Eine Absicherung durch News Corp. wurde unter der Bedingung zugesagt, dass eine „Befreiung durch die BaFin für News Corp. von der Verpflichtung, im Falle des Erreichens oder Überschreitens eines 30-Prozentanteils ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre abgeben zu müssen“, erfolgt. Diese Freistellung durch die BaFin wurde am 30. Januar 2009 erteilt.
News Corp. kann demnach auch ohne eine Komplettübernahme der Premiere AG das Unternehmen weitestgehend nach eigenen Vorstellungen steuern. Sollte der Konzern die Kontrolle erlangen, müsste er dies noch nicht einmal veröffentlichen. Die FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND titelte daher: „Hurra, Premiere ist Sanierungsfall!“ Der US-Investor habe seit seinem Einstieg bei der Premiere AG darauf „hingearbeitet“: „Um Premiere zu retten, so das Kalkül, braucht Murdoch freie Hand“ (http://www.ftd.de/technik/medien_internet/: Kein-Zwangsangebot-Hurra-Premiere-ist-Sanierungsfall/469396.html, 3. Februar 2009).
Am 26. Februar 2009 haben die Premiere-Aktionäre dem mit der Entscheidungsfindung der BaFin verbundenen Sanierungskonzept von Vorstand und Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Hauptversammlung die Zustimmung erteilt. (http://www.digitalfernsehen.de/news/news_740091.html, 26. Februar 2009) News Corp. geht demnach die Verpflichtung ein, alle Aktien aus einer Kapitalerhöhung um weitere 412 Mio. Euro, die nicht von anderen Aktionären oder dritten Investoren gezeichnet werden, direkt zu übernehmen. Damit wird der Konzern voraussichtlich die Mehrheit von der Premiere AG erlangen.
Im Sanierungskonzept der Premiere AG sind auch Aussagen zu einer künftigen Set-Top-Boxenstrategie enthalten. So spricht das Unternehmen davon, künftig eine „stringentere Zuschauerführung“ zu ermöglichen, was laut Marktbeobachtern auf eine flächendeckende Einführung einer Middleware für Premiere Digitalreceiver hindeutet. (http://www.digitalfernsehen.de/news/news_737224.html, 23. Februar 2009) Mittels solche Receiver ist es möglich, den Markt zu dominieren (siehe Case No COMP/M.5121 – News Corp/Premiere) und Hersteller durch eine entsprechende Technik- und Auftragspolitik vom Markt auszugrenzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission konstatierte marktbeherrschende Stellung der Premiere AG auf dem deutschen Pay-TV-Markt aus medienrechtlicher sowie kartell- und wettbewerbsrechtlicher Sicht?
Bewertet die Bundesregierung das Fusionskontrollverfahren der EU-Kommission und die dort gemachten Verpflichtungszusagen von News Corp. für hinreichend, um einen Missbrauch marktbeherrschender Macht der Premiere AG auf dem deutschen Pay-TV-Markt auszuschließen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wer wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zum Überwachungstreuhänder ernannt, um der EU-Kommission in regelmäßigen Abständen Bericht über die Einhaltung der von News Corp., der News Corp. Tochter NDS Group Limited (NDS) und der Premiere AG gegebenen Zusagen zu erstatten?
Sind im Falle von NDS – dem Anbieter der von der Premiere AG eingesetzten Verschlüsselungstechnologie – die gegenüber der EU-Kommission gemachten Verpflichtungszusagen nach der am 27. Juni 2008 angekündigten, inzwischen vollzogenen Einstellung der Börsennotierung (Delisting) und der Aufteilung der NDS-Anteile im Verhältnis von 49 Prozent auf News Corp. und 51 Prozent auf den Finanzinvestor Permira nach Rechtsauffassung der Bundesregierung weiterhin bindend?
Wie sieht die Bundesregierung – insbesondere vor dem Hintergrund, dass NDS im Gegensatz zu anderen CA-Anbietern seine Verschlüsselungstechnologie nicht mit einem Common Interface (CI) bzw. dem Nachfolgestandard CI PLUS ausstattet, Premiere-Kunden somit gezwungen sind, proprietäre Set-Top-Boxen zu erwerben – sichergestellt, dass es auch zukünftig noch einen freien Fachhandelsmarkt für Set-Top-Boxen geben wird?
Wie sieht die Bundesregierung sichergestellt, dass dritte Pay-TV-Anbieter ihre Angebote tatsächlich technisch an Premiere-Abonnenten vermarkten können und ihre Angebote auch aufgefunden werden können?
Welche Auswirkungen auf den deutschen Pay-TV-Markt bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Installation einer durchgehenden Verwertungskette aus Programminhalten, Verschlüsselung und Set-Top-Boxen von News Corp. bei der Premiere AG?
Welches Ergebnis ergab die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Oktober 2008 eingeleitete Prüfung in Hinsicht auf zuvor vermeintlich überhöht ausgewiesene Abonnentenzahlen durch die Premiere AG?
Wurde im Rahmen dieser BaFin-Prüfung auch der Sachverhalt bewertet, dass nach Reduzierung der Abonnentenzahlen der ausgewiesene monatliche Programmumsatz pro Abonnent (Programm-ARPU) im dritten (und vierten) Quartal 2008 gegenüber solchen Angaben aus dem Jahr 2007 (dort annuitätisch ausgewiesen) nahezu gleich blieb?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Gründe waren für die BaFin maßgebend, der Premiere AG am 30. Januar 2009 „bestandsgefährdende Risiken“ zu bescheinigen und News Corp. eine Freistellung von der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebots an die verbliebenen Premiere-Aktionäre zu erteilen?
War die Freistellungsgewährung durch die BaFin mit einer Prüfung des Geschäftsgebarens der News Corp. gegenüber der Premiere AG im speziellen und mit einer Bewertung vorangegangener Übernahmepraktiken (z. B. MySpace Inc.) im generellen verbunden, und wurde im Rahmen der Entscheidungsfindung die aktuelle wirtschaftliche Situation von News Corp. selbst geprüft?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass ein Unternehmen eine für sein weiteres unternehmerisches Agieren positive Entscheidungsfindung der BaFin zur Bedingung stellt in Hinsicht auf die Unabhängigkeit der BaFin und in Hinsicht auf ordnungspolitische und wettbewerbsrechtliche Erwägungen?
Bildete das Überschreiten der Anteilsschwelle von 10 Prozent an der Premiere AG durch den britischen Hedgefonds Odey Asset Management LLP, der Branchenkennern zufolge dem erweiterten Familienkreis Murdochs zugerechnet wird, am 21. Januar 2009 Anlass für die BaFin, diese Beteiligung in Hinsicht auf eine Zuordnung zum Interessenbereich von News Corp. zu prüfen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Zugriff von Finanzinvestoren, die die Anteilseigner der von ihnen verwalteten Fonds grundsätzlich als vertraulich klassifizieren und auch gegenüber der KEK nicht bekannt geben, auf den deutschen TV-Markt aus medien- sowie kartell- und wettbewerbsrechtlicher Sicht generell?
Welche Lösungsansätze sieht sie?