Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 10/269
10. Wahlperiode
25.07.83
Sachgebiet 751
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Dr. Schmude,
Catenhusen, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Kastning, Kühbacher, Kuhlwein, Dr. Nöbel,
Dr. Penner, Reuter, Stahl (Kempen), Dr. Steger, Dr. Struck und der Fraktion der SPD
— Drucksache 10/245 —
Eignung des Salzstocks Gorleben für ein nukleares Endlager
Der Bundesminister des Innern — RS—AGK 3 — 510 211/8 — hat mit
Schreiben vom 21. Juli 1983 die Kleine Anfrage im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Forschung und Technologie namens
der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Ist die Standorterkundung von über Tage so weit abgeschlossen
und ausgewertet, daß eine Entscheidung über die untertägige
Erkundung getroffen werden kann?
Ja. Die Standorterkundung von über Tage ist soweit
abgeschlossen und ausgewertet, daß die Bundesregierung am 13. Juli 1983 in
Übereinstimmung mit dem Beschluß der Regierungschefs von
Bund und Ländern vom 28. September 1979 die zügige Aufnahme
der untertägigen Erkundung beschlossen hat.
2. Wie ist das Ergebnis der obertägigen Erkundung, und wo ist es
dokumentiert?
Die Bundesregierung bewertet die Ergebnisse des obertägigen
Erkundungsprogramms in Übereinstimmung mit der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie der Reaktor
-
Sicherheitskommission (RSK) insgesamt positiv. Die einzelnen
Ergebnisse der Standorterkundung wurden fortlaufend
dokumentiert und in der „Gemeinsamen Informationsstelle zur Nuklearen
Entsorgung Bund-Land" in Lüchow ausgelegt. Eine
zusammenfassende Darstellung und Bewertung aller Resultate enthält der
„ Zusammenfassende Zwischenbericht über bisherige Ergebnisse
der Standortuntersuchung in Gorleben" der PTB, der öffentlich
zugänglich ist. Darüber hinaus wurden im Rahmen des
„Bürgerdialogs Energie" der Bundesregierung auf einer
Informationsveranstaltung des Bundesministers des Innern und des
Bundesministers für Forschung und Technologie in Hitzacker (Elbe) am
27./28. Mai 1983 Ergebnisse der Standorterkundung vorgetragen
und diskutiert. Die Ergebnisse der Veranstaltung wurden bei der
Entscheidung der Bundesregierung berücksichtigt. Das
Wortprotokoll der Veranstaltung wird bis Ende dieses Jahres
veröffentlicht.
3. Ist die obertägige Erkundung erfolgreich im Sinne der Empfehlung
der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) abgeschlossen worden,
nach der sie zur Erlangung von Kenntnissen über die
Schichtenfolge im Deckgebirge/Nebengestein und in der Endlagerformation
über die hydrogeologische Situation dienen und dazu, geeignete
Schachtansatzpunkte festzulegen?
Die RSK hat in ihrer 187. Sitzung am 22. Juni 1983 festgestellt, daß
die von ihr vorgegebenen Forderungen hinsichtlich der
geologischen Gesamtsituation des Standortes sowie der festgelegten
Schachtansatzpunkte erfüllt sind. Die RSK kommt zu der
Beurteilung, daß die Standorterkundung in der Gesamtschau keine
Ergebnisse erbracht hat, die eine Eignungshöffigkeit des
Salzstocks Gorleben für die Endlagerung radioaktiver Abfälle
unterschiedlicher Herkunft einschließlich HAW in Frage stellt. Die RSK
empfiehlt deshalb die zügige Fortsetzung des
Erkundungsprogramms für den Salzstock Gorleben.
4. Welche Kenntnisse über die Schichtenfolge im Deckgebirge/
Nebengestein und in der Endlagerformation, über die
hydrogeologische Situation und über die Festlegung geeigneter
Schachtansatzpunkte sind gewonnen worden?
Die positive Bewertung der Bundesregierung zum
Erkundungsprogramm Gorleben stützt sich im wesentlichen auf folgende
Ergebnisse:
— Die Mächtigkeit des Salzgebirges bietet hinreichende Gewähr
für den sicheren Abschluß der radioaktiven Abfälle von der
Biosphäre.
— Die Integrität der Barriere Salzstock kann nach derzeitigen
Kenntnissen nicht durch Laugenvorkommen im Salzstock und
Eigenschaften im Deckgebirge (z. B. das Fehlen geschlossener
Tonschichten über dem Salzstock) in Frage gestellt werden.
— Der Aufbau des Salzstocks läßt ausreichende
Einlagerungskapazität erwarten.
— Der Salzstock ist nach heutigem Kenntnisstand im Vergleich zu
anderen Salzstöcken einfach aufgebaut.
— Durch zwei Schachtvorbohrungen konnten auf Anhieb zwei
geeignete Standorte für die Erkundungsschächte festgelegt
werden.
5. Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Salzstock kleiner ist
als erwartet, der Gipshut über dem Salzstock nicht so groß wie
erwartet und ragen — entgegen der Erwartung — Teile des
Salzstocks ungeschützt vom Deckgebirge in wasserführende
Schichten?
Pressemeldungen dieser Art treffen nicht zu.
Die heutigen Erkenntnisse über einen direkten Kontakt
Deckgebirge/Salzstock, den Gipshut, die Einlagerungsmöglichkeiten
sowie die Größe des Salzstocks stehen nicht den Erwartungen vor
Beginn der Standorterkundung entgegen. Ein lokaler
Grundwasserkontakt mit dem Salzstock im Bereich der Rinne wurde im
Rahmen des Standorterkundungsprogramms erkannt und
zusammen mit den bisher festgestellten
Grundwasserfließgeschwindigkeiten berücksichtigt.
6. Wie passen die Ergebnisse über geringere Abdeckung des
Salzstocks zu der RSK-Empfehlung, nach der Deckgebirge und
Nebengestein eines möglichen Endlagers dazu beitragen müssen,
unzulässige Konzentrationen von Radionukliden in der Biosphäre zu
verhindern?
Bei der Bewertung eines Endlagerstandortes dürfen die Barrieren
Deckgebirge, Salzstock und Abfallgebinde nicht isoliert
betrachtet werden. Für das Gesamtsystem muß im
Planfeststellungsverfahren nachgewiesen werden, daß auch langfristig keine
unzulässigen Konzentrationen von Radionukliden in die Biosphäre
eintreten können. Dies gilt auch für das geplante Endlager in Gorleben.
Der RSK-Empfehlung wird damit Rechnung getragen.
7. Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der Salzstock jährlich
noch bis zu 10 000 Kubikmeter Salz ablaugt und das Grundwasser
über dem Salzstock, im Gegensatz zur Erwartung, fließt und nicht
steht?
Die Ablaugungsrate des Salzstocks Gorleben beträgt bis zu
10 000 m3 pro Jahr. Bezogen auf eine Fläche von 10 km 2 liegt die
Ablaugung damit im mm-Bereich pro Jahr. Unter
Berücksichtigung sicherheitstechnischer Gesichtspunkte geht von dieser
Ablaugungsrate keine Gefährdung aus.
Im übrigen ging die Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt von
der Erwartung aus, daß das Grund- bzw. das Tiefenwasser über
dem Salzstock steht, sondern die Fließgeschwindigkeit allenfalls
so gering sein soll, daß die Schutzfunktion des Gesamtsystems
erhalten bleibt.
8. Wie passen die Ergebnisse über die Ablaugungsrate und die
Fließgeschwindigkeit des Grundwassers über dem Salzstock zu der
RSK-Empfehlung, nach der Wasserwegsamkeiten bei einer
Endlagerformation allenfalls so gering sein dürfen, daß die
Schutzfunktionen des geologischen und technischen Barrierensystems
erhalten bleiben?
Durch die vorliegenden Erkenntnisse über Salzablaugung und
geringe Fließgeschwindigkeiten insbesondere der Tiefenwässer
über dem Salzstock Gorleben ist der RSK-Empfehlung Rechnung
getragen, daß Wasserwegsamkeiten die Schutzfunktion des
geologischen und technischen Barrierensystems nicht in Frage
stellen.
9. Treffen Pressemeldungen zu, nach denen der
Strahlenbelastungsgrenzwert von 30 Millirem nach § 45 der
Strahlenschutzverordnung nach dem jetzigen Endlagerkonzept nicht in allen
Fällen eingehalten werden können, vor allem dann nicht, wenn das
Transuran-Radionuklid Neptunium —237 entsprechend dem
augenblicklichen Stand der Technik nicht zurückgehalten wird?
Die bisherigen Sicherheitsanalysen wurden unter bewußt sehr
konservativ gewählten Annahmen durchgeführt. Dabei konnten
einige Rückhaltemechanismen noch nicht gebührend
berücksichtigt werden, weil u. a. über den inneren Aufbau des Salzstocks
Gorleben noch nicht so viele Erkenntnisse vorliegen, daß eine in
allen Punkten wirklichkeitsgetreue Störfallanalyse durchgeführt
werden kann. Die notwendigen Erkenntnisse liegen erst nach
Abschluß der untertägigen Erkundung vor. Aus heutiger Sicht
kann davon ausgegangen werden, daß dann eine
Sicherheitsanalyse die Verhältnisse des Gesamtsystems realistisch wiedergibt
und die Schutzziele eingehalten werden.
10. Ist es überhaupt zulässig und wenn ja, weshalb ist es zulässig, den
§ 45 der Strahlenschutzverordnung auf radioaktive Belastungen
eines wartungsfreien verschlossenen Endlagerbergwerks
anzuwenden, nachdem das 30-Millirem-Konzept für abschaltbare
nukleare Anlagen gilt, wo nach kurzzeitiger Überschreitung des
Grenzwerts durch Gegenmaßnahmen und Eingriffe in den
Betriebszustand der Anlagen Abhilfe geschaffen werden kann, die
zum alsbaldigen Wiedereinhalten des § 45 der
Strahlenschutzverordnung führen?
Zurückgehend auf Empfehlungen von RSK und SSK findet zur
Erfüllung der nach dem Atomgesetz geforderten
Schadensvorsorge das konservativ ermittelte 30mrem-Konzept des § 45
StrlSchV Anwendung auch für ein wartungsfrei verschlossenes
Endlager, in dem nach seiner Stillegung kein Eingriff vorgesehen
ist. Dabei muß im Planfeststellungsverfahren vor dem Bau und
Betrieb des Endlagers für die Nachbetriebsphase nachgewiesen
werden, daß der Grenzwert auch unter Berücksichtigung der
zugrunde zu legenden Störfälle eingehalten wird.
11. Welche Möglichkeiten gibt es, in ein wartungsfreies,
verschlossenes Endlagerbergwerk so einzugreifen, daß nach einem möglichen
Überschreiten des 30-Millirem-Grenzwertes in der Umgebung die
Strahlenbelastung unverzüglich wieder gesenkt werden kann?
Entsprechend der Antwort zu Frage 10 sind Gegenmaßnahmen
bei einem ordnungsgemäß verschlossenen Endlagerbergwerk
entbehrlich.
12. Wie kann eine drohende Überschreitung der Grenzwerte nach § 45
der Strahlenschutzverordnung rechtzeitig entdeckt werden,
nachdem die RSK empfiehlt, in der Nachbetriebsphase nach Stillegung
des Endlagerbergwerks ein gesondertes Kontroll- und
Überwachungsprogramm als entbehrlich anzusehen?
Siehe Antworten zu Fragen 10 und 11.
13. Bedeutet das oberste Gebot der bestehenden Gesetze und
Verordnungen, Strahlenbelastungen so gering wie möglich zu halten, daß
alle Barrieren in einem Mehrbarrierenkonzept zum sicheren
Abschluß der Biosphäre gegen Radioaktivität gestärkt werden
müssen, und inwieweit ist es nach diesem Gebot zulässig, eine
wesentliche nicht optimale Barriere durch andere zu ersetzen?
Die Barrierewirkungen von Deckgebirge und Salzstock sind am
Standort Gorleben im wesentlichen bekannt. Technische
Barrieren entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik
sollen die natürlichen Barrieren zur Minimierung der
Strahlenexposition ergänzen. Das Minimierungsgebot bedeutet dabei nicht,
daß jede Barriere natürlicher oder technischer Art für sich allein
den höchstmöglichen denkbaren Effekt haben muß, ohne
Rücksicht auf Aufwand und Kosten. Entscheidend ist vielmehr, daß die
Gesamtheit aller Barrieren die Einhaltung des Schutzziels
garantiert. Dieses ist im Planfeststellungsverfahren vor Errichtung und
Betrieb des Endlagers nachzuweisen.
14. Darf demgemäß überhaupt versucht werden, eine möglicherweise
mangelhafte Abdeckung des Gorlebener Salzstocks durch
technisch andere Einlagerungsbedingungen zu kompensieren, und
muß nicht in jedem Fall ein anderer Salzstock mit geeigneterem
Deckgebirge und hydrogeologischen Verhältnissen gesucht
werden?
Die Abdeckung über dem Salzstock Gorleben ist nicht
mangelhaft, sondern weist eine wirksame Barrierenfunktion auf.
Eine sicherheitstechnische Optimierung innerhalb des
Gesamtsystems mit verschiedenen Barrieren ist zulässig unter
Berücksichtigung der Antwort zu Frage 13.
Die Suche nach einem anderen Salzstock ist demnach nicht
erforderlich.
15. Wieso reicht die Zeit im Bedarfsfalle auch dann aus, einen anderen
Endlagerstandort mit der gebotenen Sorgfalt zu untersuchen, wenn
jetzt nicht sofort damit begonnen wird (vgl. Presseerklärung BMI,
vom 26. Mai 1983)?
Für den unwahrscheinlichen Fall, daß auf einen anderen
Salzstock zur Endlagerung zurückgegriffen werden müßte, können
unter Berücksichtigung in- und ausländischer Erfahrungen bei
der Lagerung von abgebrannten Brennelementen bzw. HAW-
Glasblöcken obe rirdische Lagerungsmöglichkeiten kurzfristig
geschaffen und gleichzeitig auf Grund der Erfahrungen bei der
Standorterkundung für ein Endlager im Salz sowie vorhandener
Kenntnisse über andere Salzstöcke hierfür ein
Erkundungsprogramm durchgeführt werden. Dadurch entsteht kein Zeitdruck,
der Kompromisse zu Lasten der Sicherheit erfordert.
16. Erwägt die Bundesregierung, sich jetzt aktiv an dem
Internationalen Programm zu beteiligen, das auf die Erkundung des aus
globaler Sicht sichersten Endlagerstandorts unter den Schichten der
roten Tiefseetone abzielt?
Die Bundesregierung nimmt an den Beratungen des
Forschungsprogramms zur Lagerung radioaktiver Abfälle im Meeresboden
regelmäßig teil. Die Realisierung eines konkreten Projekts zur
Endlagerung im Meeresboden steht derzeit noch aus. Auf Grund
des Standes der Überlegungen hält es die Bundesregierung für
voreilig, jetzt vom Meeresboden als dem „aus globaler Sicht
sichersten Endlagerstandort" zu sprechen.
17. Wieviel und welche Aussagen der führenden an der Erkundung
des Gorlebener Salzstocks beteiligten Wissenschaftler — auch zu
Detailproblemen — mußten inzwischen zurückgenommen werden?
Insbesondere welche Aussagen von führenden Mitarbeitern der
Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB Braunschweig), der
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Hannover),
von Wissenschaftlern, die der Eignung des Salzstocks skeptisch
gegenüberstehen, und welche Ausführungen der gemeinsamen
Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission (RSK) und der
Strahlenschutzkommission (SSK) zur grundsätzlichen
sicherheitstechnischen Realisierbarkeit des Entsorgungszentrums vom
20. Oktober 1977 mußten inzwischen zurückgenommen werden?
Die Aussagen grundsätzlicher Art zur sicherheitstechnischen
Realisierbarkeit des geplanten Endlagers Gorleben seitens PTB,
BGR, RSK und SSK haben weiterhin Bestand und brauchen
deshalb nicht zurückgenommen zu werden. Auf Grund der
fortgeschrittenen Standorterkundungen und inzwischen vorliegender
Daten ergeben sich Möglichkeiten für Präzisierungen im Detail,
die jedoch nicht im Widerspruch zu früheren Aussagen stehen.]