Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/679
25.11.83
Sachgebiet 94
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Büchner (Speyer),
Delorme, Egert, Dr. Ehmke (Bonn), Fischer (Osthofen), Gilges, Dr. Hauff, Immer
(Altenkirchen), Jung (Düsseldorf), Dr. Klejdzinski, Dr. Kübler, Lennartz,
Frau Dr. Martiny-Glotz, Dr. Nöbel, Pauli, Schluckebier, Stahl (Kempen), Wieczorek
(Duisburg), Frau Zutt, Frau Weyel, Frau Fuchs (Köln), Sielaff, Dr. Jens, Dr. Holtz,
Schmitt (Wiesbaden), Reimann, Schäfer (Offenburg), Frau Matthäus-Maier,
Dr. Schmude und der Fraktion der SPD
— Drucksache 10/350 —
Situation des Rheins
Der Bundesminister des Innern — U III 5 — 98/1— hat mit Schreiben
vom 23. November 1983 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkungen
Die hohe Siedlungsdichte in weiten Teilen des
Rheineinzugsgebietes sowie die intensive Nutzung des Flusses durch
abwasserintensive Industriegruppen, vor allem die starke Ausweitung
industrieller Tätigkeit, führten mit Beginn der . 50er Jahre zu einer
starken Belastung des Rheins.
Die damit verbundenen Probleme wurden bereits zu dieser Zeit
erkannt. Als Grundlage für einen fortschrittlichen Schutz der
Gewässer wurde 1957 das Wasserhaushaltsgesetz erlassen; in den
Jahren 1960 bis 1963 wurden mit den Nachbarstaaten im
Einzugsgebiet des Rheins Vereinbarungen zum Schutz der Gewässer
gegen Verunreinigung getroffen (Bodensee 1960, Mosel und Saar
1961, Rhein 1963). Als sich zeigte, daß diese Initiativen zwar zu
wichtigen Fortschritten im Gewässerschutz führten, aber zur
Durchsetzung eines dauerhaften Schutzes der Gewässer
insgesamt noch nicht ausreichten, wurde das nationale
wasserrechtliche Instrumentarium Mitte der 70er Jahre grundlegend
erweitert. Insbesondere wurden ordnungsrechtliche Instrumente
ergänzt durch ein ökonomisch wirkendes Instrument, die
Abwasserabgabe.
Folgerichtig wurden auch die gemeinsamen Anstrengungen der
Anliegerstaaten zur Reinhaltung grenzüberschreitender
Gewässer weiter ausgebaut. Beispielhaft seien hier das Chemie- und das
Chloridübereinkommen für den Rhein von 1976 erwähnt.
Es darf hierzu insgesamt auf die Ausführungen der
Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU vom Februar 1982
(Drucksache 9/1384) hingewiesen werden.
Entscheidende Verbesserungen am Rhein sind durch den Bau
zahlreicher biologischer Kläranlagen im kommunalen Bereich
sowie durch intensive Abwasserbehandlung und ergänzende
innerbetriebliche Maßnahmen bei vielen Industriebetrieben
erreicht worden. Dadurch konnte nicht nur eine weitgehende
Verringerung der organischen Belastung und eine Verbesserung
des Sauerstoffhaushalts, sondern auch bereits eine deutliche
Abnahme bei einer Reihe von problematischen Stoffen, z. B. bei
Schwermetallen, erreicht werden. Die Verbesserungen werden
inzwischen von den Wasserwerken am Rhein und von den
Niederlanden als unserem Unterlieger bestätigt.
Akut gefährliche Dauerbelastungen des Rheinwassers sind heute
nicht mehr bekannt. Trotzdem ist sich die Bundesregierung
bewußt, daß intensive Anstrengungen unternommen werden
müssen, die Belastung des Rheins mit kritischen Stoffen weiter zu
verringern und die ökologische Situation des Rheins und seine
Nutzungsmöglichkeiten, u. a. im Hinblick auf die Sicherung der
Trinkwasserversorgung, Schritt für Schritt zu verbessern.
Wichtige Anstöße zur Sanierung des Rheins haben
Bundesregierung und Länder durch Finanzierungshilfen gegeben. Der Bund
hat Gewässerschutzmaßnahmen im kommunalen Bereich im
Rahmen der Rhein-Bodensee-Programme aufgrund internationaler
Verpflichtungen mit erheblichen Mitteln gefördert. Er geht davon
aus, daß der Bau und die Erweiterung kommunaler biologischer
Kläranlagen - soweit erforderlich - künftig von den Ländern aus
dem Aufkommen der Abgabe gefördert werden und in wenigen
Jahren im wesentlichen zum Abschluß kommen. In vielen Fällen
und unter besonderen Bedingungen, wie z. B. am Bodensee, sind
weitergehende Abwasserbehandlungsstufen unverzichtbar. Die
Bundesregierung hält es für notwendig, im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes" Abwasseranlagen im ländlichen Raum verstärkt zu
fördern.
Die Bundesregierung wird sich in den Bereichen Forschung und
Entwicklung weiterhin mit Nachdruck für eine möglichst
weitgehende Verringerung der Belastung des Rheins und anderer
Gewässer mit problematischen Stoffen einsetzen. Sie sieht hier
besonders wichtige Aufgaben, da zahlreiche heute noch nicht voll
überschaubare Probleme noch aufzuklären sind. Bei der
Feststellung von Herkunft, Wegen, Verbleib und Wirkungen dieser Stoffe
sowie der Entwicklung und Durchsetzung von
Vermeidungstechnologien arbeitet die Bundesregierung eng mit den Ländern, den
Fachverbänden und der Wissenschaft zusammen.
Eine wesentlich verbesserte Überwachung des Rheins auf
problematische Stoffe konnte in den letzten Jahren durch entscheidende
Fortschritte in der Analytik erreicht werden. Der systematische
Ausbau des Überwachungsnetzes sowohl im Rahmen der
nationalen Aufgaben als auch der internationalen Zusammenarbeit ist
gut vorangekommen. Auf dieser Grundlage kann die Situation
des Rheins heute sehr viel umfassender dargestellt werden als
noch vor wenigen Jahren. Dies macht es möglich, hieraus
notwendige Konsequenzen für Gesetzgebung und Vollzug abzuleiten.
Für die Situation des Rheins ist — wie auch für die anderen
Gewässer — im nationalen Bereich die Frage aktuell, ob und
inwieweit wasserrechtliche Vorschriften u. a. aufgrund technisch
-
wissenschaftlicher Entwicklungen und Erkenntnisse erneut
geändert werden müssen. So haben Bund und Länder begonnen zu
prüfen, in welcher Weise Regelungen des 1976 erlassenen
Abwasserabgabengesetzes novelliert werden sollten. Hierbei
geht es vor allem auch darum, das Gesetz noch vollzugsgerechter
und effektiver zu gestalten.
Die Bundesregierung wird sich ebenso mit Nachdruck dafür
einsetzen, daß die mit den Nachbarstaaten für den Rhein getroffenen
Vereinbarungen Schritt für Schritt weiter umgesetzt werden. Dies
gilt zunächst für die Arbeiten zur Durchführung des
Chemieübereinkommens. Nachdem die französische Nationalversammlung
und der französische Senat dem Chloridübereinkommen nunmehr
zugestimmt haben, geht die Bundesregierung davon aus, daß bald
auch ein wichtiger Schritt zur Verringerung der Chloridbelastung
des Rheins durch Maßnahmen Frankreichs im Elsaß getan wird. In
diesem Zusammenhang ist noch auf das geplante
Wärmeübereinkommen für den Rhein hinzuweisen; die technischen Grundlagen
hierfür sind zum großen Teil erarbeitet, so daß die Ausarbeitung
des Übereinkommens selbst vermutlich im kommenden Jahr
beginnen kann.
Die heutige Situation des Rheins und seine deutlich verbesserte
Wasserqualität ist das Ergebnis großer Anstrengungen von
Gemeinden und Industrie und guter Zusammenarbeit von Bund
und Ländern sowie aller Rheinanliegerstaaten. Es gilt, diese
Anstrengungen durch konsequente Umsetzung der vorhandenen
und künftigen nationalen und internationalen Regelungen
insbesondere mit den Zielen einer Verringerung der Belastung des
Rheins mit problematischen Schadstoffen und der Erhaltung und
weiteren Verbesserung aller Nutzungsmöglichkeiten auch in
Zukunft fortzuführen.
I. Wassergüte
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verunreinigung des
Rheinwassers in den letzten fünf Jahren, und ergeben sich erhebliche
Unterschiede bei den Belastungen in den einzelnen
Rheinabschnitten? Welche Auswirkungen hat das Rhein-Bodensee-Programm?
Der seit Anfang der 70er Jahre zu beobachtende Trend zu einer
Verringerung der Verunreinigung des Rheinwassers hat sich in
den letzten fünf Jahren fortgesetzt, wenn auch in verlangsamter
Form.
Erhebliche Unterschiede bei den Belastungen in den einzelnen
Rheinabschnitten liegen im großen und ganzen nicht vor. Die
Konzentrationen und Frachten vieler Schadstoffe und anderer
Belastungsstoffe steigt jedoch in Fließrichtung, da nicht alle Stoffe
biologisch abgebaut werden und durch die Einleitungen ein
additiver Effekt eintritt. Im Bereich von Flußmündungen und
Abwassereinleitungen können örtlich erhöhte Konzentrationen
auftreten.
Zu der Verbesserung haben ein Reihe von Maßnahmen
beigetragen. Von entscheidender Bedeutung waren der Bau zahlreicher
biologischer Kläranlagen im kommunalen und industriellen
Bereich sowie ergänzende innerbetriebliche Maßnahmen bei
vielen Firmen; diese Maßnahmen sind insbesondere auf das
wasserrechtliche Instrumentarium (Wasserhaushaltsgesetz,
Abwasserabgabengesetz) zurückzuführen.
Eine wichtige Rolle haben auch die beachtlichen finanziellen
Hilfen gespielt, mit denen die Länder und der Bund den Bau von
Kläranlagen gefördert haben. Der Bund hat insbesondere im
Rahmen von zwei Rhein-Bodensee-Programmen die
Gewässerschutzinvestitionen im kommunalen Bereich mit Zuschüssen von fast
1 Mrd. DM unterstützt.
2. Wie haben sich die Belastungen des Rheinwassers durch
organische Stoffe,
— eutrophierende Stoffe,
anorganische Stoffe,
Metalle,
— organische Spurenverunreinigungen und
Radioaktivität
entwickelt, und ergeben sich bei den einzelnen Schadstoffen
besondere Gefahren hinsichtlich Langzeitwirkung, Persistenz und
Bioakkumulation?
Ausführliche Beschreibungen der Belastungen des Rheinwassers
finden sich in verschiedenen amtlichen Schriften, so u. a. im
Rheingütebericht 1981 der Deutschen Kommission zur
Reinhaltung des Rheins, in den jährlich erscheinenden
Tätigkeitsberichten der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins
gegen Verunreinigung (zuletzt 1981) und in verschiedenen
Berichten der für den Vollzug zuständigen Länder, z. B.
Gewässergütebericht 82 des Landesamtes für Wasser und Abfall
Nordrhein-Westfalen. Ergänzende Informationen über die
Rheinwassergüte enthalten die Berichte der Internationalen
Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet (IAWR) und der
Arbeitsgemeinschaft Rheinwasserwerke e. V. (ARW).
Bei der Beschreibung der Wassergüte und ihrer Entwicklung gibt
es zahlreiche Begleitfaktoren, die Meßwerte beeinflussen können,
z. B. Abhängigkeit von Abfluß, Temperatur, Sonneneinstrahlung,
Anreicherung an Schwebstoffen und in Sedimenten,
ungleichmäßige Durchmischung des Wasserkörpers, unvermeidbare
Fehler bei der Probenahme und Analytik. Unter Berücksichtigung
dessen lassen sich — im wesentlichen dargestellt für die deutsch/
niederländische Grenze — zu den einzelnen Stoffen bzw.
Stoffgruppen folgende Aussagen machen:
Die organischen Stoffe werden im allgemeinen durch folgende
Meßgrößen (Parameter) summa risch ermittelt:
Biochemischer Sauerstoffbedarf in fünf Tagen (BSB 5), Chemischer
Sauerstoffbedarf (CSB) und gesamter organisch gebundener
Kohlenstoff (TOC). Alle drei Parameter weisen eine günstige
Entwicklung auf, die im wesentlichen auf Fortschritte beim Ausbau der
Kläranlagen im Rheineinzugsgebiet zurückzuführen ist.
Zu den eutrophierenden Stoffen zählen Phosphor- und
Stickstoffverbindungen; bei letzteren handelt es sich vor allem um
Ammonium und Nitrat.
Der Phosphatgehalt zeigt in den letzten Jahren einen leicht
abfallenden Trend, der durch den deutlichen Rückgang der
Waschmittelphosphatgehalte von 69 000 Tonnen Phosphor im Jahre 1975
auf ca. 42 000 Tonnen Phosphor im Jahre 1982 aufgrund der
Phosphathöchstmengenverordnung von 1980, aber auch durch
den Ausbau der Kläranlagen erreicht wurde.
Die Ammonium-Konzentrationen haben sich aufgrund der
verbesserten Sauerstoffverhältnisse günstig entwickelt und betragen
heute nur noch ca. 1/10 der Belastung Anfang der 70er Jahre. Auch
dies ist als Erfolg des Kläranlagenbaues anzusehen.
Die Nitrat-Konzentration verläuft im allgemeinen gegenläufig zur
Ammonium-Konzentration, da Nitrat durch Oxida tion von
Ammonium im Wasser entsteht. Entsprechend ist seit Anfang der 70er
Jahre zunächst ein Anstieg der Nitratbelastung festzustellen, der
sich jedoch in den letzten Jahren nicht mehr fortgesetzt hat; es
sind bereits Anzeichen für einen Rückgang erkennbar. Die im
Rhein bisher auftauchenden Nitratkonzentrationen liegen
deutlich unter den toxokologisch und ökologisch relevanten
Grenzwerten.
Für anorganische Stoffe gibt es kein Summenmaß. Hierzu
gehören u. a. alle mineralischen Salze wie Natriumchlorid
(Kochsalz), aber auch Schwermetalle. Die wich tigste Belastung des
Rheins erfolgt duch Chlo ride aus Salzeinleitungen. Die
Chloridbelastung ist abhängig von der Wasserführung; sie nimmt mit
zunehmender Wasserführung zu. Unter Berücksichtigung dieser
und anderer Abhängigkeiten der gemessenen
Chloridkonzentrationen und -frachten ist keine signifikante Änderung der
Chloridbelastung des Rheins in den letzten Jahren festzustellen; sie ist
unverändert hoch. Der für die Trinkwasserversorgung relevante
Wert von 200 mg/1 wird allerdings nur gelegentlich überschritten,
ohne daß sich daraus akute Gefahren für die Gesundheit der
Bevölkerung ergeben.
Bei den Metallen ist grob zu unterscheiden zwischen den meist
gesundheitlich unbedenklichen Leichtmetallen wie Calcium und
Magnesium, die in großer Menge natürlich vorkommen, und den
in vielen Fällen giftigen Schwermetallen wie Quecksilber,
Cadmium, Kupfer, Nickel, Zink, Chrom und Blei, die in der Regel nur
aufgrund anthropogener Einträge in erhöhten Konzentrationen in
den Gewässern auftreten. Während die Leichtmetalle, vor allem
soweit sie Wasserhärte verursachen, im allgemeinen nur für die
Verwendung des Wassers in Industrie und Haushalt von
Bedeutung sind, sind die Schwermetalle für die Beurteilung der
Wassergüte ausschlaggebend. Diese Beurteilung wird allerdings dadurch
erschwert, daß sich Schwermetalle in erheblichen Anteilen (bis zu
2/3 und mehr) an Gewässerschwebstoffen und -sedimenten
anreichern, die anders als der übrige Wasserkörper transportiert
werden. Dadurch ist die Entnahme repräsentativer Proben erschwert.
Auch hat sich die Schwermetallanalytik erst in den letzten Jahren
zu einem brauchbaren Instrument der
Gewässergüteüberwachung entwickelt. Trotz dieser erheblichen Unsicherheiten in der
Beurteilung der Schwermetallbelastung weisen die
Untersuchungsergebnisse dennoch aus, daß im allgemeinen in den
letzten Jahren ein Rückgang der Schwermetallbelastung im Rhein
eingetreten ist; der Rückgang ist bei Quecksilber, Cadmium und
Chrom besonders deutlich. Dies ist das Ergebnis zahlreicher, vor
allem innerbetrieblicher Vermeidungsmaßnahmen. Die
Konzentrationen liegen praktisch alle im Bereich von Mikrogramm pro
Liter (1 Millionstel Gramm) und unterschreiten die für die
Trinkwasserversorgung relevanten Grenz- oder Richtwerte. Für
Cadmium und Quecksilber liegen die mittleren Konzentrationen zum
Teil sogar deutlich unter einem Mikrogramm. Problematisch sind
allerdings noch Anreicherungen von Schwermetallen in
Sedimenten.
Zu den organischen Spurenverunreinigungen zählen vor allem
organische Halogenverbindungen (= halogenierte
Kohlenwasserstoffe) und polycyclische Aromaten. Hierauf wird in der Antwort 4
näher eingegangen.
Fragen der Langzeitwirkung, Persistenz und Bioakkumulation
stellen sich innerhalb der vorstehend diskutierten Stoffe und
Stoffklassen vor allem bei den Schwermetallen und organischen
Spurenverunreinigungen. Akute Gefahren sind derzeit nicht
erkennbar. Langzeitschäden sind angesichts der unübersehbar vielen
Einzelstoffe mit weitgehend unbekannten ökotoxikologischen
Eigenschaften dagegen nicht auszuschließen. Derartigen
problematischen Stoffen muß weiterhin besondere Aufmerksamkeit
gewidmet werden. In diesem Bereich bereits laufende
Forschungsaktivitäten müssen noch verstärkt werden.
Die Belastung des Rheins mit radioaktiven Stoffen weist seit der
Beendigung der Kernwaffenversuche in den 60er Jahren eine
fallende Tendenz auf; die aktuelle Belastung gibt zur Besorgnis
keinen Anlaß (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 10).
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung insbesondere
der industriellen Schmutzfrachten, und welche Maßnahmen
gedenkt sie einzuleiten, um
den im Rheinwasser zu verzeichnenden hohen Anteil der
Schwermetallbelastungen (insbesondere Quecksilber,
Cadmium und Blei) zu beseitigen,
die Ursachen der Vergiftung durch polychlorierte Biphenyle
(PCB) konsequent zu erfassen und zu verringern,
die Zufuhr von Ligninsulfonsäuren aus der Zellstoffindustrie
weiter abzubauen und
die Zuführung von anorganischen Stickstoff- und
Phosphorverbindungen sowie Pestiziden durch Abwässer bzw.
Abschwemmungen aus Landwirtschaft und Weinbau zu
verringern?
Ebenso wie die öffentliche Hand hat auch die Indust rie
beachtliche Anstrengungen zur Senkung der Abwasserbelastung der
Gewässer unternommen. Gerade am Rhein haben die in den
letzten Jahren durchgeführten Maßnahmen in weiten Bereichen,
wie aus der Antwort auf die Frage 2 ersichtlich, zu einer
Verbesserung der Gewässergüte geführt.
Gerade im Hinblick auf die problematischen Stoffe, insbesondere
organischen Halogenverbindungen, sind jedoch weitere
Anstrengungen erforderlich. Die rechtlichen Regelungen sind auch dafür
weitgehend vorhanden, ihre Wirkung wird jedoch erst nach der
erfolgreichen Durchsetzung in allen Bereichen sichtbar werden.
Dennoch wird das rechtliche Instrumentarium überprüft und
nötigenfalls zur Erzielung einer größeren Effektivität geändert
oder ergänzt.
Daneben setzt die Bundesregierung verstärkt auf die
Eigeninitiative der Betriebe, die sie durch finanzielle Anreize unterstützt.
Einen Schwerpunkt sieht sie in der Erforschung und
Durchführung neuer Technologien. Hierfür wird sie in den kommenden
Jahren verstärkt Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. So ist
beabsichtigt, ab dem Haushalt 1984 zusätzliche Mittel
bereitzustellen zur Förderung modellhafter großtechnischer
Vermeidungsmaßnahmen zur Reduzierung problematischer Schadstoffe
im Wasser.
Im einzelnen erwartet die Bundesregierung durch folgende
Maßnahmen eine weitere Verringerung der Belastung aus dem
industriellen Bereich:
Die Belastung durch Quecksilber wird weiter verringert, wenn
alle Alkalichloridelektrolyse-Anlagen die in der entsprechenden
EG-Richtlinie geforderten Grenzwerte einhalten. Die Mehrzahl
der Betriebe liegt bereits deutlich darunter. Die bisher
entscheidende Quelle wird dann nahezu beseitigt sein. Die noch
verbleibenden Emissionen werden im wesentlichen durch die vor der
Verabschiedung stehende EG-Richtlinie für Quecksilber aus
anderen Bereichen erfaßt werden. Ebenfalls werden für einige
dieser Bereiche in Kürze allgemeine Verwaltungsvorschriften
nach § 7 a WHG erlassen, die einige der Forderungen der EG
-
Richtlinie bereits national vorschreiben werden.
Die Hauptbelastung durch Cadmium ist mit der Schließung der
Duisburger Kupferhütte Anfang diesen Jahres entfallen. Die noch
verbleibenden Emissionsquellen werden nach Umsetzung der
entsprechenden EG-Richtlinie und der allgemeinen
Verwaltungsvorschriften nach § 7 a WHG soweit eingeschränkt sein, daß die
ohnehin schon positive Entwicklung weiter fortschreiten wird.
Um die Belastung durch andere Schwermetalle wie Blei, Zink,
Chrom u. a. weiter zu verringern, hat bzw. wird die
Bundesregierung ebenfalls allgemeine Verwaltungsvorschriften nach § 7 a
WHG erlassen, soweit die Emissionen bestimmten Einleitern
zugeordnet werden können und nicht aus diffusen Quellen wie
z. B. Rohrmaterialien stammen.
Die Belastung des Rheins durch Polychlorierte Biphenyle (PCB)
erfolgte bereits in den letzten Jahren im wesentlichen aus diffusen
Quellen, nachdem duch die 10. Verordnung zur Durchführung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 26. Juli 1978 die
Verwendung von PCB auf geschlossene Systeme beschränkt ist. Ende
dieses Jahres wird der einzige PCB-Hersteller der Bundesrepublik
Deutschland seine PCB-Produktion einstellen. Damit entfällt die
letzte bekannte große Direkteinleitung von PCB in den Rhein. Bei
noch bestehenden diffusen Quellen handelt es sich vor allem noch
um Reste aus der Zeit vor dem Verbot der Verwendung von PCB
in offenen Systemen. PCB dürfen derzeit nur noch in bestimmten
Bereichen verwendet werden, darunter im wesentlichen in
Transformatoren, in Kondensatoren und in Hydraulikanlagen im
Steinkohlenbergbau. Zur weiteren Verwendungsbeschränkung hat die
Bundesregierung am 12. September 1983 einen entsprechenden
Verordnungsentwurf an die EG-Kommission gesandt und damit
weitere Schritte zur Verringerung des Einsatzes und der dadurch
möglichen Umweltbelastungen ergriffen. Unabhängig davon
kann aufgrund von Gesprächen mit den Betroffenen erwartet
werden, daß in der Bundesrepublik Deutschland auf den Einsatz
von PCB in der Elektroindustrie ganz verzichtet wird. Im Bereich
des Steinkohlebergbaus stehen arbeitsschutzrechtliche
Anforderungen einem Verzicht auf PCB derzeit noch entgegen.
Alternative Techniken werden von der Bundesregierung unterstützt und
sollten zumindest in Teilbereichen durchzusetzen sein.
Bei dem Abwasser der Zellstoffindustrie ist in bezug auf die
Ligninsulfonsäuren bereits eine erhebliche Reduzierung erreicht.
Trotzdem belasten die Zellstoffabwässer insgesamt den Rhein
nach wie vor stark. Die Bundesregierung sieht in der Reduzierung
dieser Belastung einen der Schwerpunkte im Gewässerschutz.
Gerade dieser Bereich ist ein Beispiel dafür, daß durch
ordnungsrechtliche Maßnahmen allein nur ein geringer Fortschritt zu
erzielen ist. Das Abwasserabgabengesetz gibt hier zusätzliche Anreize.
Die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen stehen z. T. noch
nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung oder sind in der
Zellstoffindustrie noch nicht genügend erprobt. Um das
Ordnungsrecht und den ökonomischen Anreiz der Abwasserabgabe
noch zu ergänzen, hilft die Bundesregierung zusätzlich durch
mehrere Forschungsvorhaben und erwartet, daß in wenigen
Monaten die Grundlage für einschneidende
Vermeidungsmaßmahmen geschaffen sind und somit die notwendigen
innerbetrieblichen und extremen Projekte verwirklicht werden können.
Die rechtlichen Konsequenzen werden durch die dann ebenfalls
vorgesehene Fortschreibung der entsprechenden allgemeinen
Verwaltungsvorschrift nach § 7 a WHG gezogen werden.
Die Belastung des Rheins mit anorganischen
Stickstoffverbindungen gibt derzeit zu Besorgnis keinen Anlaß. Wie unter Frage 2
ausgeführt wurde, ist die Belastung mit Ammonium erheblich
zurückgegangen, wenn auch z. T. zu Lasten einer Zunahme der
Belastung mit Nitrat. Ob allgemein eine weitergehende
Reduktion der Stickstoffbelastungen in den Abwässern erforderlich ist,
kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden und wird im
Rahmen einer Fortschreibung der Verwaltungsvorschriften nach
§ 7 a WHG zu erörtern sein. Derzeit können die Länder aber im
Rahmen ihrer Zuständigkeit unter Berücksichtigung regionaler
Gesichtspunkte solche weitergehenden Anforderungen an die
Abwasserbehandlung stellen.
Die Phosphatbelastung des Rheins hat sich insbesondere
aufgrund der Phosphathöchstmengenverordnung von 1980 bereits
rückläufig entwickelt. Die Bundesregierung strebt eine weitere
Herabsetzung der Phosphatgehalte in Wasch- und
Reinigungsmitteln an, sobald hierzu waschtechnisch und ökologisch
geeignete Ersatzlösungen zur Verfügung stehen; diese sind aber
derzeit nicht in Aussicht. Bezüglich der Reduktion der
Phosphatgehalte in Kläranlagen durch weitergehende
Abwasserbehandlungsverfahren (3. Reinigungsstufe) gilt das gleiche wie zu den
Stickstoffverbindungen gesagte.
Über die Belastung des Rheins mit Pflanzenbehandlungsmitteln
liegen der Bundesregierung noch keine ausreichenden
Informationen vor, da geeignete Analysenmethoden weitgehend
fehlen; die vorhandenen Informationen deuten allerdings darauf hin,
daß die Belastung des Rheins mit Pflanzenbehandlungsmitteln als
gering anzusehen ist. Diese stammen vorwiegend aus diffusen
Quellen, z. B. Abschwemmungen vom Land.
Bei den diffusen Quellen der Verunreinigung (z. B. aus der
Landwirtschaft) kommt es darauf an, die Landwirte verstärkt dahin
gehend zu beraten, wie die Bodenerosion wirksam zu bekämpfen
ist, wie unter Beachtung auch wassergütewirtschaftlicher
Gesichtspunkte die Düngepraxis verbessert und
Pflanzenbehandlungsmittel noch gezielter und sparsamer- als bisher angewandt
werden können. Die Bundesregierung wird die zuständigen
Länder bei ihren Bemühungen unterstützen.
Um mögliche Gefährdungen der Oberflächengewässer und damit
auch des Rheines durch Pflanzenbehandlungsmittelreste
zukünftig weitgehend auszuschließen, hat die Bundesregierung im
Entwurf eines neuen Pflanzenschutzgesetzes vorgesehen, daß
Pflanzenbehandlungsmittel auf Freilandflächen grundsätzlich nur
angewandt werden dürfen, wenn diese landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. In oder an
Gewässern ist ihre Anwendung grundsätzlich nicht erlaubt.
4. Wie hat sich der Anteil der vermutlich krebserzeugenden Stoffe,
halogenierten Kohlenwasserstoffe und polycyclischen Aromate im
Rheinwasser entwickelt, und denkt die Bundesregierung an
Maßnahmen — wie z. B. die Empfehlungen der EG-Kommission —, die
Richtwerte für diese Schadstoffbelastungen drastisch zu reduzieren
bzw. ihre Einleitung in den Rhein zu verbieten?
Organische Halogenverbindungen (halogenierte
Kohlenwasserstoffe) existieren in sehr großer Zahl: ca. 4 500 sind im Handel,
eine noch größere Anzahl unbekannter Verbindungen dieser
Stoffklasse fallen als Neben- und Abfallprodukte bei der
Herstellung dieser Stoffe und bei anderen chemischen
Umwandlungsprozessen an, z. B. bei der Zellstoffbleiche. Auch Polycyclische
Aromaten gibt es in großer Zahl; sie entstehen vor allem bei
Verbrennungsprozessen (z. B. Abluft bei der Kohleverbrennung,
Autoabgase) und gelangen über Niederschläge und
Abschwemmungen großräumiger Staubablagerungen in die Abwässer und
Gewässer; ein Teil dieser Verbindungen entsteht auch bei
biochemischen Umwandlungsprozessen, z. B. in den Kläranlagen selbst.
Die Gefährlichkeit all dieser Stoffe ist sehr unterschiedlich; sie
differiert um den Faktor 1 Million und mehr; einige von ihnen sind
krebserregend.
Die Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die Rheinwassergüte
erfordert eine differnzierte Betrachtungsweise. Nähere
Erkenntnisse liegen jedoch erst seit wenigen Jahren vor, da die
Konzentrationen dieser Stoffe in den Gewässern im allgemeinen sehr
niedrig sind (im Bereich von ng/1 bis µg/1, d. h. milliardstel bis
millionstel Gramm pro Liter), und analytische Methoden erst seit
kurzem mit ausreichender Zuverlässigkeit zur Verfügung stehen,
z. T. sogar noch entwickelt werden müssen.
Angesichts der Stoffvielfalt und noch großer Wissenslücken lassen
sich Aussagen über die Belastung des Rheins mit organischen
Halogenverbindungen und mit polycyclischen Aromaten hier nur
in stark vereinfachter Form machen.
Bei den analytisch relativ leicht zugänglichen niedermolekularen
organischen Chlorverbindungen (z. B. Trichlorethen,
Tetrachlorethen, Trichlormethan, Tetrachlormethan) zeichnet sich in den
letzten Jahren eine Entwicklung zu geringeren Belastungen ab;
an einigen Meßstellen wurden allerdings auch
Konzentrationserhöhungen gegenüber den Vorjahren festgestellt.
Bei den höhermolekularen organischen Chlorverbindungen (z. B.
polychlorierte Biphenyle (PCB), Hexachlorcyclohexan (HCH),
Hexachlorbenzol (HCB), Chlornitrobenzole (CNB),
Hexachlorbutadien) wurden mit Ausnahme der PCB, bei denen z. T. deutliche
Konzentrationsrückgänge festgestellt wurden, durchweg nur
unwesentliche Konzentrationsänderungen beobachtet. Die
Analytik dieser Stoffe bereitet immer noch große Schwierigkeiten; die
Werte liegen meist im Bereich der Bestimmungsgrenzen.
Aussagen über die Höhe und Entwicklung der Belastungen werden bei
diesen in vielen Fällen toxikologisch und ökologisch besonders
kritischen Stoffen dadurch erschwert, daß sie sich wie
Schwermetalle in den Gewässerschwebstoffen und -sedimenten anreichern.
Ähnlich verhält es sich mit den polycyclischen Aromaten; auch
diese lagern sich weitgehend an Schwebstoffe und Sedimente an.
Ein eindeutiger Trend der Belastung konnte bisher ebenfalls nicht
festgestellt werden. Die Konzentrationswerte der im Wasser gelöst
vorkommenden polycyclischen Aromaten liegen in der Regel
unter dem für Trinkwasser geltenden Grenzwert von 0,25
Akute Gefahren durch das Vorkommen der vorgenannten Stoffe
im Rhein für die menschliche Gesundheit, z. B. über den Weg der
Trinkwasserversorgung, wurden bisher nicht bekannt. Da sich die
Stoffe bevorzugt an Schwebstoffe und Sedimente anlagern,
gelangen sie nur in geringen Mengen ins Rohwasser der
Trinkwasserversorgung; Restwerte werden bei der Trinkwasseraufbereitung
weitgehend eliminiert.
Über negative Auswirkungen auf die Gewässerbiologie,
insbesondere aber auch über mögliche Langzeiteffekte auf Mensch und
Natur durch die andauernde, wenn auch meist niedrige Belastung
dieser in großer Zahl existierenden, z. T. sehr kritischen Stoffe
können derzeit jedoch keine Aussagen gemacht werden.
Die Bundesregierung verfolgt mit Nachdruck das Ziel, die
Informationsgrundlage über Herkunft, Wege, Verbleib und
Wirkungen dieser Stoffe zu verbessern und den Eintrag dieser Stoffe in
die Umwelt und damit auch in die Gewässer so weit wie möglich
zu senken. Hierbei kommt es vor allem darauf an, medienüber
-
greifend und interdisziplinär vorzugehen. Dies ist eine langfristige
Aufgabe, die nur durch systematisches Vorgehen nach
Schwerpunktprogrammen, vor allem durch intensive Forschung,
bewältigt werden kann.
Im Mittelpunkt der Aktivitäten steht derzeit eine Liste von 129 im
Rahmen der EG prioritär ausgewählten Stoffen bzw. Stoffklassen,
darunter die polycyclischen Aromaten und ca. 100 organische
Halogenverbindungen. Ziel der Bemühungen ist neben der
Verbesserung der Informationsgrundlagen der Festlegung von
Emissionsgrenzwerten nach den besten verfügbaren technischen
Hilfsmitteln. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeiten bei der EG
mit allen zur Verfügung stehenden Kräften und ist bemüht, diese
zu beschleunigen. Sie setzt sich bei bestimmten gefährlichen
Stoffen für strenge Einleitungsanforderungen oder, wenn sich hier
für die Notwendigkeit ergeben sollte, auch für
Anwendungsverbote ein.
Diese Aktivitäten werden ergänzt durch parallel laufende und für
den Gewässerschutz ebenso wichtige Planungen und
Maßnahmen im Bereich der Luftreinhaltung (z. B. Forderung nach
Katalysatoren zur Nachverbrennung von Autoabgasen), der
Abfallwirtschaft (z. B. geordnete Deponien und Wiederverwertung von
Abfällen) und im Umgang mit Chemikalien (z. B. Ausdehnung des
geltenden Verwendungsverbotes für PCB auf den Bereich der
Elektroindustrie).
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bunderegierung über die
Krankheiten und Schadstoffbelastungen von Rheinfischen insbesondere
bezüglich PCB, HCB (Hexachlorbenzol), Schwermetalle, Phenole
und chlorierte Kohlenwasserstoffe vor, und ergeben sich daraus
Verzehrsverbote?
Der Bundesregierung liegen über den Schadstoffgehalt in
Rheinfischen mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen,
verschiedene Ergebnisse der in einzelnen Bundesländern durchgeführten
Untersuchungen sowie Stellungnahmen der Länder hierzu vor.
So war die Belastung von Rheinfischen Gegenstand mehrerer
Anträge und Anfragen, zu denen die Landesregierungen von
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in der Vergangenheit
ausführlich Stellung genommen haben (Landtag BW, Drucksache
8/1491 vom 15. Juni 1981 und Drucksache 8/2469 vom 12. März
1982 sowie Landtag RP, Drucksache 9/2219 vom 23. Ap ril 1982).
Aus der Anwort der Landesregierung Baden-Württemberg geht
hervor, daß im Jahre 1980 bei Fischen aus den oberen
Rheinabschnitten im Durchschnitt 65,6 v. H. der untersuchten Proben
Überschreitungen der zulässigen Höchstmengen von
Rückständen an Hexachlorbenzol (HCB) aufgewiesen haben. 3,7 v. H. der
Fischproben hätten über der für Hexachlorcyclohexan-Isomere
(HCH) zulässigen Höchstmenge gelegen. Daneben seien — jedoch
in erheblich geringerem Umfang — auch Überschreitungen der
Höchstmengen von Rückständen an anderen
Chlorkohlenwasserstoffen festgestellt worden.
Nach neueren wissenschaftlichen Untersuchungsergebnissen, die
sich auf die Rückstandssituation bei Rheinfischen aus den oberen
Rheinabschnitten beziehen, ist der Gehalt an
Chlorkohlenwasserstoffen deutlich zurückgegangen. Von 1976 bis 1981 sanken dort
bei den in besonderem Maße zur Belastung beitragenden
Schadstoffen die Gehalte bei HCB auf ca. 1/10, bei DDT auf 1/3 und bei
PCB auf ca. 1/5 ab. Die in anderen Bundesländern durchgeführten
Untersuchungen von Rheinfischen erlauben ähnliche
Schlußfolgerungen. Sie haben ebenfalls bestätigt, daß bei allen
untersuchten Fischen die Rückstandsbelastungen mit HCH und DDT gering
und unterhalb der zulässigen Höchstmengen angesiedelt sind.
Obwohl sich insgesamt ein Rückgang der Belastung mit HCB und
PCB abzuzeichnen scheint, bedürfen die Gehalte dieser
Schadstoffe in Rheinfischen auch weiterhin der aufmerksamen
Beobachtung.
Die Belastung der Rheinfische mit Schwermetallen zeigt im
Vergleich zu früheren Jahren im allgemeinen ebenfalls eine
abnehmende Tendenz. Die vom Bundesgesundheitsamt für den Gehalt
an Blei und Cadmium in Fischen herausgegebenen Richtwerte
wurden in den Jahren 1976 bis 1982 nur in wenigen Fällen
überschritten. Überschreitungen der in der
„Quecksilberverordnung Fische" vom 6. Februar 1975 (BGBl. I S. 485) für Quecksilber
festgesetzten Höchstmenge von 1,0 mg/kg wurden in Baden-
Württemberg im Jahre 1982 bei 2,6 To der untersuchten
Fischproben festgestellt. Gegenüber Fischen aus unbelasteten Gewässern
ist zwar bei Blei eine höhere Belastung festzustellen, bei
Cadmium aber nicht. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen geben
die Schwermetallgehalte in Rheinfischen keinen Anlaß zur
Besorgnis. Das mengenmäßige Vorkommen von Rückständen
flüchtiger Organochlorverbindungen in Rheinfischen kann von
der Bundesregierung noch nicht abschließend bewertet werden,
da hierüber keine ausreichenden Daten vorliegen.
Zum Schutz des Verbrauchers bestehen in der Bundesrepublik
Deutschland Rechtsvorschriften, welche die Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln und die Gehalte an Schadstoffen u. a. auch
in Fischen begrenzen. In der „Quecksilberverordnung Fische " ist
der zulässige Gehalt an Quecksilber in Fischen, Krusten-,
Schalen- und Weichtieren begrenzt worden. Für Rückstände von HCB
und anderen chlororganischen Pflanzenschutzmitteln sind in der
Pflanzenschutzmittel-Höchstmengenverordnung vom 24. Juni
1982 (BGBl. I S. 745) Höchstmengen auch für Fische festgesetzt
worden. Fische, die höhere Rückstandsgehalte dieser
Verbindungen als in den Verordnungen festgelegt enthalten, dürfen nicht in
den Verkehr gebracht werden. Gehalte an anderen Schadstoffen
führen dann zur Verzehrsunfähigkeit der Fische, wenn deren
Verzehr geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen (§ 8 LMBG).
Besondere Verzehrsempfehlungen für Rheinfische, die sich in
erster Linie an Sportangler richten müßten, hat das
Bundesgesundheitsamt nicht für erforderlich gehalten. Nach seinen
Berechnungen kann für den hier betroffenen Personenkreis eine direkte
gesundheitliche Gefährdung selbst bei übermäßigem Verzehr
selbstgefangener Fische nicht angenommen werden. Bei der
Abschätzung der aufgenommenen Mengen wurden zur Erhöhung
des Sicherheitsfaktors die denkbar ungünstigsten Annahmen
zugrunde gelegt. Auch in diesem Falle liegen die über die
Nahrung aufgenommenen Mengen von HCB, HCH, Gesamt-DDT und
Heptachlorepoxid unterhalb der von der
Weltgesundheitsorganisation als duldbar bezeichneten täglichen Aufnahmemengen
(ADI). Auch die zusammenfassende gesundheitliche Bewertung
der übrigen Chlorkohlenwasserstoffrückstände in Fischen läßt
anhand der von der Kommission zur Prüfung von Rückständen in
Lebensmitteln vorgenommenen Bewertung (Mitteilung V der
Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln der
Deutschen Forschungsgemeinschaft: Rückstände in Frauenmilch
—Situation und Bewertung) nicht den Schluß zu, daß schädliche
Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten sind.
Über seuchenhafte Fischkrankheiten der Rheinfische liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wurden lediglich auf
regionaler Ebene hin und wieder bakterielle und parasitäre
Krankheiten festgestellt.
6. Wie weit sind die Maßnahmen zur Durchführung des
Cloridvertrages der Rheinanliegerstaaten (1976) zur Verringerung der
Salzbelastungen im Rhein?
Wie ist der Stand der Beratungen über den Anhang I („Schwarze
Liste") des Chemieübereinkommens zur schrittweisen Beseitigung
gefährlicher Schadstoffe im Rhein? Wie ist der Stand der Arbeiten
zum Anhang II („Graue Liste") des Chemieübereinkommens zur
Verringerung der zulässigen Einleitung von Schadstoffen in den
Rhein? Will die Bundesregierung diese Arbeiten nachdrücklich
beschleunigen, um der oft erhobenen Kritik an zögerlichen und
unzureichenden Gegenmaßnahmen von Indust rie und Politik zur
Sanierung des Rheins zu begegnen?
Das Chloridübereinkommen von 1976 konnte bisher infolge
fehlender französischer Ratifikation völkerrechtlich nicht in Kraft
treten. Beratungen aller Zeichnerstaaten haben Anfang des
Jahres 1983 zu einem ergänzenden Briefwechsel zum
Übereinkommen geführt, der es der französischen Regierung ermöglichte, das
Ratifikationsverfahren erneut in Gang zu setzen.
Dieser ergänzende Briefwechsel, den die Bundesrepublik
Deutschland am 4. Mai 1983 unterzeichnet hat, sieht vor, daß das
Übereinkommen zeitlich angepaßt und Frankreich in die Lage
versetzt wird, auf französischem Territorium einen Standort für
die Versenkung von Salzabfällen der elsässischen Kaliminen in
den Untergrund festzulegen. Die französische Regierung hat die
Untersuchungen hierzu bereits eingeleitet.
Die französische Nationalversammlung hat dem
Chloridübereinkommen nunmehr in der Form des ergänzenden Briefwechsels am
7. Oktober 1983, der Senat am 9. November 1983 zugestimmt.
Von den Stoffen des Anhangs I des Chemieüberkommens ist
bisher die Regelung für Quecksilber aus Alkalichloridelektrolysen
von allen Vertragsparteien angenommen worden und damit in
Kraft getreten.
Der Vorschlag zur Begrenzung der Cadmiumemission ist
anläßlich der 28. Vollversammlung der Internationalen Rheinschutz
-
Kommission am 20. Juni 1983 bei Stimmenthaltung der Schweiz
verabschiedet worden und bedarf nur noch der Ratifizierung.
Für vier weitere Stoffe — Arsen, Chlordan, Heptachlor und 2, 4, 5-T
— sind die Untersuchungen vorläufig abgeschlossen mit dem
Ergebnis, daß eine Festsetzung von Grenzwerten nicht
erforderlich ist.
Die Arsenbelastung im Rheinwasser stellt nach heutigem Wissen
keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die
im Chemieübereinkommen festgelegten Nutzungen dar. Die
genaue Überwachung wird aber fortgesetzt.
Die Stoffe Chlordan und Heptachlor werden im
Rheineinzugsgebiet nicht mehr hergestellt und auch nicht mehr in das
Rheinwasser eingeleitet.
Reines 2, 4, 5-T ist wenig toxisch und im Wasser wenig persistent.
Es wurde daher nicht für erforderlich gehalten, für diesen Stoff
Einleitungsgrenzwerte auszuarbeiten. Im technischen 2, 4, 5-T ist
jedoch das äußerst toxische TCDD enthalten. Die Vertragsstaaten
des Chemieübereinkommens wurden daher aufgefordert, dafür
Sorge zu tragen, daß der Anteil von TCDD im technischen 2, 4, 5-
T unter 0,1 ppm bleibt. Dies wird gegenwärtig von allen
Vertragsstaaten erfüllt.
Auch die polychlorierten Terphenyle (PCT) werden zur Zeit am
Rhein nicht weiter verfolgt, da sie dort weder hergestellt noch
angewendet werden.
Benzidin wird ebenfalls im Rheineinzugsgebiet weder hergestellt
noch im Rheinwasser nachgewiesen. Emissionsbegrenzungen
sind daher nicht erforderlich. Die Ersatzprodukte des Benzidin,
insbesondere 3,3-Dichlorbenzidin, 0-Tolidin und 0-Dianisidin,
werden weiter untersucht.
Die Stoffe Aldrin, Dieldrin und Endrin werden im
Rheineinzugsgebiet nur noch unterhalb von Rotterdam in den Rhein eingeleitet.
Sie werden daher zunächst nicht weiter beraten. Es sollen die
entsprechenden Regelungen übernommen werden, wie sie im
Rahmen der EG-Richtlinie 464/76/EWG getroffen werden. Auch
für die Stoffe DDT, HCB und HCH sollen die entsprechenden EG
-
Regelungen abgewartet werden.
Intensiv beraten wurden die polychlorierten Biphenyle (PCB),
wobei wesentliche Beiträge von der deutschen Delegation
eingebracht wurden. Zum Problem selbst wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
Für 17 weitere Stoffe sind Emissionsgrenzwerte in Bearbeitung.
Davon sind für Benzol von deutscher Seite bereits Grenzwerte
vorgeschlagen worden. Von den übrigen Rheinanliegerstaaten
wurden bisher keine Grenzwertvorschläge gemacht.
Von den Stoffen des Anhangs II wurde Chrom als Beispiel für die
Abstimmung der nationalen Programme ausgwählt. Die
Kommission hat den Vertragsparteien eine Empfehlung zur Verringerung
der Verschmutzung unterbreitet, welche in nationale Programme
umgesetzt wurde. Ein Vergleich der Programme hat allerdings
gezeigt, daß die Vertragsparteien dabei sehr unterschiedlich
vorgegangen sind. Eine Angleichung ist erforderlich und wird von
der Kommission vorbereitet.
Zu den Stoffen Blei, Kupfer, Nickel und Zink hat allein die
deutsche Seite ebenfalls ihre nationalen Programme zur Verringerung
der Belastung vorgelegt.
Eine Bilanz der bisher geleisteten Arbeit zeigt, daß die
Bundesrepublik Deutschland zu den zu bewältigenden Problemen wichtige
und wegweisende Arbeit geleistet hat. Die Bundesregierung wird
ihre Bemühungen zum Schutz des Rheins vor Verunreinigungen
fortsetzen und nicht zögern, erforderlichenfalls weitere nationale
Regelungen vorzuziehen, wie dies z. B. mit den Anforderungen in
den Verwaltungsvorschriften nach § 7 a WHG bereits heute in
vielen Bereichen geschieht.
7. Ist die Bundesregierung bereit — auch im nationalen Alleingang —,
durch geeignete gesetzliche Maßnahmen über eine
Anmeldepflicht hinaus eine Genehmigungspflicht für die Anwendung neuer
chemischer Stoffe zu erlassen, die das Rheinwasser weiter belasten
würden?
Das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen
(Chemikaliengesetz-CHemG) vom 16. September 1980 sieht umfangreiche
Prüfungen für neue Stoffe vor ihrem Inverkehrbringen vor.
Es setzt die Richtlinie des Rates vom 18. September 1979 zur
sechsten Änderung der Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung
der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung,
Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (79/831/EWG) in
nationales Recht um.
Die vom Hersteller oder Importeur vorzulegenden
Prüfungsergebnisse geben ausreichend Hinweise auf mögliche und tatsächliche
Gefährdungen von Mensch und Umwelt durch neue Stoffe. Die
Bundesbehörden sind berechtigt, die Vorlage weiterer
Prüfungsnachweise zu verlangen, wenn die bisherigen Kenntnisse über
den Stoff und seine bekannten oder vorhersehbaren
Verwendungszwecke dies erforderlich machen.
Dadurch ist sichergestellt, daß die Gefahren, die von einem neuen
Stoff ausgehen, frühzeitig erkannt werden können.
§ 17 des Chemikaliengesetzes enthält umfangreiche
Ermächtigungen für die Bundesregierung zur Herstellungs- und
Verwendungsbeschränkung bis hin zum Verbot. Soweit erforderlich, wird
die Bundesregierung im gegebenen Fall EG-konforme
Maßnahmen zum Schutz des Rheinwassers ergreifen.
II. Thermische Belastungen des Rheins
8. Wie haben sich in den letzten zehn Jahren die thermischen
Belastungen des Rheinwassers und der zufließenden Flüsse
entwikkelt, und führen erhöhte Wassertemperaturen zu veränderten
chemischen Reaktionen, die das Rheinwasser wiederum belasten?
Die letzte und bislang einzige Bilanzierung der Wärmebelastung
des Rheins wurde im Jahre 1973 durchgeführt. Danach kann sich
die natürliche Wassertemperatur entlang der gesamten
Rheinstrecke je nach Wasserführung und Lufttemperatur in
Abhängigkeit von der Betriebsführung der Kraftwerke um 2 bis 4 Grad
Kelvin erhöhen. Eine meßbare Änderung dieser Verhältnisse ist
nicht eingetreten, insbesondere da die neueren Kraftwerke mit
Kühleinrichtungen ausgestattet sind und die früheren
Ausbaupläne für Kraftwerke am Rhein zurückgenommen wurden. Das
gilt mit wenigen Ausnahmen auch für die Nebenflüsse.
Die Einleitung von Kühlwasser hat bei den im Rhein auftretenden
Temperaturen und dem in den letzten Jahren erreichten hohen
Stand der biologischen Abwasserreinigung nur einen geringen
Einfluß auf die dort ablaufenden chemischen Reaktionen und
damit auch auf den Sauerstoffhaushalt.
9. Welchen Einfluß auf die Wärmebelastung haben die jetzigen und
die noch geplanten Kraftwerke, welche Wassermenge wird
dadurch genutzt, und denkt die Bundesregierung zur Reduzierung
der Wärmebelastungen neue Kühlverfahren zu fördern bzw.
vorzuschreiben?
Die heute an der deutschen Rheinstrecke in Bet rieb befindlichen
Kraftwerke belasten den Rhein mit einer Abwärme von 24 000
MW. Werden bei den vorhandenen Kraftwerken alle im Bau oder
in der Planung befindlichen Kühleinrichtungen betrieben, kann
die Belastung auf bis zu 17 000 MW pro Sekunde gesenkt werden.
Nach neuester Planung ist für das Jahr 2005 mit einer Belastung
von ca. 27 500 MW zu rechnen. Dabei wird davon ausgegangen,
daß aufgrund der Absprachen in der Internationalen Kommission
zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung alle künftigen
Kraftwerke mit Einrichtungen versehen werden, die es gestatten,
die Abwärmeeinleitung in die Gewässer bis auf 10 v. H. zu
reduzieren. Damit würde die Wärmebelastung des Rheins bis zum
Jahre 2005 nur um ca. 15 v. H. steigen. Eine meßbare Erhöhung
der Temperatur über die gesamte Rheinstrecke ist dadurch nicht
zu erwarten.
Der Kühlwasserbedarf ist von zahlreichen Faktoren abhängig, wie
Art der Kühlung oder eingesetzte Energie. So schwankt bei einem
1 300 MW Kernkraftwerk je nach Kühlverfahren der Kühlwasser
-
bedarf pro Megawattstunde im Jahresmittel zwischen 4 m 3 bei der
sog. Trockenkühlung, die allerdings für Kraftwerksblöcke dieser
Größe noch nicht einsatzreif ist, bis etwa 180 m 3 bei der Durch-
und Ablaufkühlung. Angaben lassen sich für den gesamten Rhein
daher nur schätzen. Demnach beträgt die dem Rhein
entnommene und leicht erwärmt wieder — nahezu vollständig —
zurückgeleitete Wassermenge etwa 20 Mrd. m 3 jährlich.
Die Bundesregierung ist darüber hinaus im Rahmen der
bestehenden Förderungsprogramme grundsätzlich bereit, die Entwicklung
und Erprobung neuer leistungsfähiger Kühlverfahren zur
Reduzierung der Wärmebelastung von Gewässern zu fördern.
10. Sind bei der Einleitung des Kühlwassers in den Rhein und seiner
Nebenflüsse radioaktive Strahlenwirkungen zu verzeichnen, und
wenn ja, in welcher Form und wo?
Kernkraftwerke leiten mit dem Abwasser radioaktive Stoffe in den
Rhein; es sind dies neben T ritium Spalt- und
Aktivierungsprodukte. Menge und Art der radioaktiven Stoffe werden im
Abwasser laufend gemessen und bilanziert. Die Wirkung längs des
Stromes ist im Rahmen der Nutzungen für den Menschen
vernachlässigbar klein und stellt nur einen Bruchteil der natürlichen
Strahlenexposition dar. Die Einzelwerte der Abgaben sowie der
Überwachung werden jährlich im Bericht des Bundesministers
des Innern „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung"
veröffentlicht.
11. Wie ist der Beratungsstand der Bundesregierung zu dem geplanten
internationalen Übereinkommen zur Wärmebelastung des Rheins?
Wenn auch die gegenwärtige Situation der Wärmebelastung des
Rheins keinen Anlaß zur Sorge gibt, ist die Bundesregierung der
Auffassung, daß im Hinblick auf die weitere Entwicklung und die
Planung der Anliegerstaaten zur Vermeidung schädlicher
Einwirkungen auf den Rhein das geplante Wärmeübereinkommen
möglichst bald verabschiedet wird. Nachdem die bisherigen
Beratungen in der Rheinschutzkommission nur zögernd vorangingen, hat
die deutsche Delegation sich auf der 48. Vollversammlung der
Rheinschutzkommission am 20. Juni 1983 dafür ausgesprochen,
die Arbeiten am Wärmeabkommen zu intensivieren und mit
Nachdruck weiterzubetreiben. Sie hat vorgeschlagen, die
entsprechenden Fachgremien der Kommission zu beauftragen, bis
zur nächsten Vollversammlung einen ersten Entwurf eines
Obereinkommens vorzulegen.
Dem Vorschlag wurde zugestimmt.
III. Schmutz- und Schadstoffeinleiter
12. Hat die Bundesregierung einen genauen Überblick, in welchem
Anteil
— Industrie,
— Kommunen,
— Schiffahrt
an der Verunreinigung des Rheins beteiligt sind? Welchen Anteil
haben dabei Industrie und Kommunen an den leicht- und an den
schwerabbaubaren Substanzen?
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach Bekanntgabe
der behördlichen Meßergebnisse an den Einleitungsstellen?
Die Beantwortung der Frage nach den Anteilen der
Verunreinigung des Rheins durch Indust rie und Kommunen wird insofern
modifiziert, als etwa ein Drittel des industriellen Abwassers (ohne
Berücksichtigung des Kühlwassers) über kommunale
Kanalisationen eingeleitet wird (sogenannte Indirekteinleitungen). Es
werden daher die Anteile des häuslichen und des industriell/
kleingewerblichen Abwassers einander gegenübergestellt.
Nach den Ergebnissen der 1980 durchgeführten statistischen
Erhebung wurden 1979/80 im Einzugsgebiet des Rheins
insgesamt folgende Abwasser- und Kühlwassermengen in die
Gewässer eingeleitet (Mio. m3/Tag) :
Kommunaler Bereich
häusliches Abwasser 4,697 = 33,6 v. H.
industrielles Abwasser (Indirekteinleiter) 2,930 = 21,0 v. H.
kleingewerbliches Abwasser 0,881 = 6,3 v. H.
Grund- und Bachwasser 5,463 = 39,1 v. H.
Zusammen 13,970 = 100 v. H.
Industrielle Direkteinleiter
Produktionsabwasser 5,636 = 25,5 v. H.
Kühlwasser 13,686 = 61,9 v. H.
Ungenutzt abgeleitetes Wasser 2,779 = 12,6 v. H.
Zusammen 22,101 = 100 v. H.
Daraus ergeben sich bei Vernachlässigung des Grund- und Bach
-
wassers (sogenanntes Fremdwasser) im kommunalen Bereich
sowie des ungenutzt abgeleiteten Wassers und des Kühlwassers
aus dem Bereich der industriellen Direkteinleiter folgende im
Rheineinzugsgebiet eingeleiteten Abwassermengen (Mio. m 3/
Tag) :
Häusliches Abwasser 4,697 = 33,2 v. H.
Industrielles Abwasser
2,930 + 0,881 + 5,636 = 9,447 = 66,8 v. H.
Zusammen 14,144 = 100 v. H.
Die Abwasserbelastung durch die Schiffahrt beträgt etwa 32 000
Einwohnergleichwerte und ist damit so gering, daß sie in diesem
Zusammenhang vernachlässigt werden kann. Die von der
Schifffahrt ausgehende Verunreinigung des Rheins durch Öl und
ölhaltiges Wasser (Bilgenwasser) wird unter der Nummer 14
beantwortet.
Eine genauere Trennung der leicht bzw. schwer abbaubaren
Substanzen aus häuslichem bzw. industriellem oder
kleingewerblichem Abwasser ist nicht möglich. Die überwiegenden Anteile
des häuslichen Abwassers, die aus dem menschlichen
Stoffwechsel, aus der Körperpflege und der Hauswirtschaft (Kochen,
Waschen) stammen, enthalten in der Regel biologisch abbaubare
organische Stoffe. In den letzten Jahren wurden jedoch durch die
„ Chemikalisierung der Haushalte " auch dort in zunehmendem
Maße schwer abbaubare Stoffe verwendet, die ins Abwasser
gelangen.
Der überwiegende Teil der biologisch schwer abbaubaren Stoffe
stammt aus Indust rie und Gewerbe. Schwer abbaubare
Schadstoffe fallen vor allem an in Abwässern von Betrieben der
Chemischen Industrie, Zellstoffproduktion, metallverarbeitenden
Industrie, Lederherstellung und Textilherstellung.
Die Ermittlung behördlicher Überwachungswerte bei der
Einleitung von Abwasser gehört zu den Aufgaben, die in den
wasserrechtlichen Vollzug fallen, für den die Länder zuständig sind.
Diese sind bisher hinsichtlich der Bekanntgabe von
Meßergebnissen noch zu keiner abschließenden Auffassung gelangt, weil es
sich insoweit um eine komplexe Materie handelt, bei der u. a.
problematische Rechtsfragen abzuklären sind (z. B. Fragen des
Datenschutzes und der Verschwiegenheitspflicht nach Beamten-
und Strafrecht). In der Internationalen Kommission zum Schutz
des Rheins gegen Verunreinigung und in der Deutschen
Kommission ist die Problematik in den letzten Monaten behandelt
worden, ein Ergebnis konnte hierbei noch nicht erzielt werden. Die
Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf
hinwirken, daß eine abschließende Klärung baldmöglichst
herbeigeführt wird.
13. Welche Kommunen leiten nur mechanisch geklärte Abwässer in
den Rhein ein? Wie hoch ist der Anteil der biologischen
Abwässerklärung?
Nach den Ergebnissen der für 1979 durchgeführten amtlichen
statistischen Erhebungen gab es in 3 972 Gemeinden des deut
-
schen Rheineinzugsgebietes mit öffentlichen Kanalisationen 4 059
Kläranlagen, die von den Gemeinden oder von
Abwasserverbänden betrieben wurden. Davon
2 848 biologische Kläranlagen (70 v. H.)
1 211 mechanische Kläranlagen (30 v. H.).
Nach Einwohnern im deutschen Einzugsgebiet des Rheins stellte
sich der Stand der Abwasserbehandlung wie folgt dar:
Einwohner insgesamt 35,4 Mio. (100 v. H.)
davon waren:
an Kanalisationen nicht
angeschlossen 4,1 Mio. ( 11,5 v. H.)
an Kanalisationen angeschlossen 31,3 Mio. ( 88,5 v. H.)
Von den an Kanalisationen angeschlossenen Einwohnern waren:
an öffentliche Kläranlagen nicht
angeschlossen 1,8 Mio. ( 5,0 v. H.)
an öffentliche Kläranlagen
angeschlossen 29,5 Mio. ( 83,5 v. H.)
davon
an mechanische Kläranlagen 4,5 Mio. ( 12,8 v. H.)
an biologische Kläranlagen 25,0 Mio. ( 70,7 v. H.).
Betrachtet man die 1979/80 an öffentliche Kanalisationen
angeschlossenen Einwohner (31,3 Mio. = 100 v. H.), so waren davon
— bereits an biologische Kläranlagen
angeschlossen = 80 v. H. (25,0 Mio.)
— noch an mechanische Kläranlagen
angeschlossen = 14,4 v. H. ( 4,5 Mio.).
Die für den Bau neuer und die Verbesserung der
Leistungsfähigkeit vorhandener kommunaler Kläranlagen von 1980 bis 1983 im
deutschen Rheineinzugsgebiet durchgeführten Investitionen in
Höhe von ca. 5,6 Mrd. DM haben dazu geführt, daß die Zahl der
biologischen Kläranlagen und der Anteil des biologisch
behandelten Abwassers weiter zugenommen hat.
Schließlich ist noch festzuhalten, daß das Abwasser der
Einwohner
— das 1979/80 nicht in öffentliche Kanalisationen eingeleitet
worden war (von 4,1 Mio. Einwohnern)
und
— das zwar in öffentliche Kanalisationen eingeleitet, nicht aber in
öffentlichen Kläranlagen behandelt worden ist (1,8 Mio.
Einwohner)
überwiegend in privaten Kläranlagen behandelt worden ist.
Nach Angaben der Länder ist die Situation hinsichtlich des nur
mechanisch behandelten kommunalen Abwassers – häusliches
Abwasser der Einwohner (E) und indust rielle und
kleingewerbliche Abwasseranteile in Einwohnergleichwerten (EG) – im
Rheineinzugsgebiet derzeitig wie folgt:
Bayern
Folgende drei Gemeinden mit mehr als 10 000 E + EG behandeln
ihre Abwässer mechanisch; die biologischen
Abwasserbehandlungsanlagen sind im Bau:
Neustadt bei Coburg 33 000 E + EG
Ochsenfurt 11 000 E + EG
Kitzingen, Ortsteil Etwashausen 12 700 E + EG
Unter Einschluß der kleineren Gemeinden wird insgesamt das
Abwasser von etwa 220000 E +EG mechanisch behandelt.
Hessen
Folgende vier Gemeinden mit mehr als 2000 E + EG behandeln
ihre Abwässer mechanisch:
Kelsterbach Nord 8 000 E + EG
Kelsterbach Süd 8 000 E + EG
Großzimmern 6 000 E + EG
Aßlar-Wehrdorf 2 600 E + EG
Weitere 15 Gemeinden mit weniger als 2 000 E + EG behandeln
ihre Abwässer gleichfalls nur mechanisch.
Rheinland-Pfalz
Folgende fünf Gemeinden mit mehr als 10000 E + EG behandeln
ihre Abwässer mechanisch:
Osthofen 14 000 E + EG
Heidesheim 10 000 E + EG
Bingen-Gaulsheim 12 000 E + EG
Trier-Ehrang 11 000 E + EG
Bernkastel-Kues 15 000 E + EG
In weiteren rund 400 Gemeinden wird das Abwasser in kleinen
und kleinsten Kläranlagen für rund 300000 E (ohne EG)
mechanisch behandelt. Hiervon sind bei knapp 300 Kläranlagen weniger
als 500 Einwohner angeschlossen.
Nordrhein-Westfalen
Folgende neun Gemeinden mit mehr als 20000 E + EG
behandeln ihre Abwässer mechanisch:
1. Duisburg-Kaßlerfeld 300 000 E + EG
2. Düsseldorf-Lörick
(Anschlußsammler zur biologischen
Kläranlage Düsseldorf-Nord ist im Bau) 162 000 E + EG
3. Duisburg-Hochfeld
(Biologische Kläranlage ist im Bau) 140 000 E + EG
4. Duisburg „Alte Emscher"
(In Kürze Baubeginn einer biologischen
Kläranlage) 120 000 E + EG
5. Köln-Ensen 63 000 E + EG
6. Köln-Langel
(Biologische Kläranlage ist im Bau) 55 000 E + EG
7. Lippeverband, Kläranlage
Herringerbach 29 000 E + EG
8. Lüdenscheid-Ramedetal
(Biologische Kläranlage ist im Bau) 24 000 E + EG
9. Köln-Zündorf 24 000 E + EG
In weiteren Gemeinden wird das Abwasser in 75 mechanischen
Kläranlagen mit weniger als 20 000 E + EG behandelt. In allen
(9 + 75 =) 84 mechanischen Kläranlagen wird das Abwasser von
890 000 E (ohne EG) mechanisch behandelt.
Baden -Württemberg
Folgende Gemeinden mit mehr als 5 000 E + EG behandeln ihre
Abwässer mechanisch:
Oppenau 6 000
Wolfach 5 000
In weiteren kleineren Gemeinden wird das Abwasser von 40000
E + EG mechanisch behandelt.
Saarland
In neun Kläranlagen wird das Abwasser von rd. 80 000 E (ohne
EG) mechanisch behandelt.
Für das gesamte Rheineinzugsgebiet läßt sich abschätzen, daß das
in mechanischen Kläranlagen behandelte kommunale Abwasser
von
4,500 Mio. E oder etwa 9,000 Mio. E + EG 1979/80
auf etwa
1,700 Mio. E oder etwa 3,400 Mio. E + EG Ende 1983
abgenommen hat.
14. Reichen nach Auffassung der Bundesregierung die
Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung verbotenen Olablassens aus
Rheinschiffen aus, und welche Vorsorgemaßnahmen hat die
Bundesregierung in bezug auf den Transport gefährlicher Güter zum Schutz des
Rheins getroffen?
Gemäß § 1.15 der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ist es
verboten, Ölrückstände jeder Art in den Rhein einzuleiten. Die
Schiffsführer geben Rückstände von Öl und flüssigen
Brennstoffen sowie ölhaltige Abwässer in regelmäßigen, durch den Zustand
und den Betrieb des Fahrzeugs bestimmten Abständen an die
zugelassenen Sammelstellen gegen Quittung unentgeltlich ab.
Zum Zweck des Nachweises muß darüber ein Vermerk im Ölkon
-
trollbuch eingetragen werden.
Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten
geahndet. Z. Z. sind im Rheingebiet acht Bilgenentölerboote und drei
Auffanglager für diesen Zweck als Sammelstellen von der
Bilgenentölungs-GmbH zugelassen.
Die mit der bisherigen Handhabung zur Beseitigung des anfallen
den Altöls in der Rheinschiffahrt gemachten Erfahrungen sind
durchweg als positiv zu bewerten. Die Überwachung des
Einleitungsverbotes obliegt aufgrund von Vereinbarungen zwischen
dem Bund und den Ländern den Wasserschutzpolizeien der
Länder. Von diesen Organen werden laufend Kontrollmaßnahmen zur
Verhinderung verbotenen Öleinleitens aus Rheinschiffen
durchgeführt.
Die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein wird nach den
Vorschriften der Verordnung über die Beförderung gefährlicher
Güter auf dem Rhein (Abkürzung des französischen
Originalwortlautes: ADNR) (Anlage 1 zur Gefahrgutverordnung
Binnenschifffahrt) abgewickelt. Diese Vorschriften stellen einen hohen
Sicherheitsstandard dar.
Ungeachtet dessen werden die ständig von der
Zentralkommission für die Rheinschiffahrt (ZKR), der alle Rheinanliegerstaaten
sowie Belgien und das Vereinigte Königreich angehören,
fortentwickelt und dem jeweiligen Stand der Sicherheitstechnik
angepaßt. So ist es z. B. vorgesehen, für bestimmte gefährliche Güter
künftig Schiffe mit besonderen Tanks (sog.
„Doppelhüllenschiffe") vorzuschreiben sowie die Besatzung von Schiffen, mit
denen gefährliche Güter befördert werden, besonders
auszubilden.
15. Hält die Bundesregierung eine verbesserte Koordinierung zur
Aufklärung von Rheinverschmutzungen für notwendig, um zukünftig
ähnliche Abstimmungsprobleme wie bei dem Fischsterben im Juni
1983 mit dem Land Rheinland-Pfalz zu vermeiden, und hält sie die
vorbeugende Gefahrenabwehr für ausreichend?
In der 47. Vollversammlung der Internationalen Kommission zum
Schutz des Rheins gegen Verunreinigung am 15. Juni 1983 wurde
ein verbesserter Warn- und Alarmplan Rhein verabschiedet, der
damit gemäß Artikel 11 des Übereinkommens zum Schutz des
Rheins gegen chemische Verunreinigungen für alle
Rheinanliegerstaaten verbindlich geworden ist. Ein entsprechender, mit dem
Alarmplan Rhein abgestimmter Warn- und Alarmplan für Mosel
und Saar ist in Erprobung.
Durch den Warn- und Alarmplan ist grundsätzlich sichergestellt,
daß die Betroffenen von einer eingetretenen Verschmutzung
schnellstmöglich unterrichtet werden. Voraussetzung ist, daß die
mögliche Gefahr rechtzeitig erkannt und deren Umfang richtig
eingeschätzt wird.
Die Bundesregierung hält die gegenwärtigen technischen und
organisatorischen Maßnahmen der vorbeugenden
Gefahrenabwehr durch die verantwortlichen Behörden für ausreichend.
Erfolge sind jedoch nur zu erzielen, wenn auch die Verursacher
sich ihrer Verantwortung für die Umwelt bewußt sind und von
sich aus eingetretene Störfälle rechtzeitig melden. Gleichzeitig
müssen die, die ihre Informationen bewußt zurückhalten mit
allem Nachdruck verfolgt werden.
IV. Trinkwasser
16. Wie oft mußte nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
fünf Jahren die Trinkwasserproduktion bei Rheinwasserwerken
einschließlich der in den Anrainerstaaten liegenden eingestellt
werden, und wurden auch Rheinwasserwerke stillgelegt?
Nach Kenntnis der Bundesregierung und zusätzlich eingeholten
Informationen mußte bei keinem Rheinwasserwerk — auch nicht in
den Anrainerstaaten — die Trinkwasserproduktion eingestellt
werden. Aus Sicherheitsgründen wurden in Einzelfällen
vorübergehend die Entnahme von Rohwasser (z. B. in den Niederlanden)
oder die Gewinnung von Uferfiltrat eingestellt, ohne daß
deswegen die Trinkwasserversorgung der angeschlossenen
Wasserwerke beeinträchtigt wurde.
Es sind keine Rheinwasserwerke aufgrund akuter Störfälle
stillgelegt worden.
17. Hat sich in den letzten fünf Jahren das Uferfiltrat für die
Trinkwassergewinnung aus dem Rhein verschlechtert? In welchen
Wasserwerken müssen Aktivkohlefilter zur Trinkwasseraufbereitung
eingesetzt, und wie häufig müssen diese gewechselt werden? Wie
bewertet die Bundesregierung die Zugaben an Chlor bzw.
Chlordioxid bei der Aufbereitung des Trinkwassers aus dem Uferfiltrat
des Rheinwassers?
Die Uferfiltratqualität ist generell abhängig von der
Beschaffenheit des Flußwassers. Diese hat sich in den vergangenen fünf
Jahren nach den Messungen der Rheinschutzkommission und
nach Auffassung der Wasserwerke im Rheingebiet hinsichtlich
des Sauerstoffgehaltes und der Ammoniumbelastung weiter
positiv entwickelt. Weniger verbessert hat sich die Belastung mit
chlororganischen Substanzen und nicht verbessert die Belastung
mit Neutralsalzen (vgl. hierzu auch Antworten zu den Fragen 2
und 4).
Aktivkohlefilter werden nach dem Stand der Technik von den
meisten Rheinwasserwerken, aber auch von einer Vielzahl
anderer Wasserwerke eingesetzt, um adsorptiv eine Vielzahl von
Fremdstoffen (auch Geruchs- und Geschmackstoffe) aus dem
Wasser zu entfernen. Der Wechsel der Aktivkohle ist abhängig
von der technischen Gestaltung der Anlage sowie Umfang und
Art der jeweiligen Rohwasserbelastung mit adsorptionsfähigen
Substanzen. Die Intervalle reichen von wenigen Monaten bis zu
annähernd zwei Jahren.
Bei der Aufbereitung des Uferfiltrats des Rheins zu Trinkwasser
wird allgemein die Verfahrenskombination Ozonung + Filtration
+ Adsorption an Aktivkohle + Chlorung oder Zugabe von
Chlordioxid durchgeführt. In dieser Verfahrenskombination werden die
mit Chlor zu Trihalogenmethanen reagierenden organischen
Stoffe weitgehend aus dem Wasser entfernt. Soweit der
Bundesregierung bekannt, liegen die nicht zu vermeidenden Gehalte an
Trihalogenmethanen unter 10 p.g/1. Die Empfehlung des
Bundesgesundheitsamtes zum Problem „Trihalogenmethane im
Trinkwasser" , in der ein Jahresmittelwert von 25 µg/l als vertretbar
angesehen wird, wird damit eingehalten (BGesBl. 22 [1979] 102).
Aus den sonstigen bei der Chlorung entstehenden, analytisch als
„organisch gebundenes Halogen" erfaßten Verbindungen
wurden bislang keine Substanzen bekannt, die zu den vorliegenden
Konzentrationen als gesundheitsschädlich gelten könnten.
18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie sich der hohe
Salzgehalt im Rhein bei der Wasserentnahme auf das Mate rial der
Leitungssysteme auswirkt und ob dadurch gesundheitliche
Schäden eintreten können?
Die Arbeitsgemeinschaft der Rheinwasserwerke wird aufgrund
eigener Untersuchungen in Kürze in einem Bericht die
Auswirkungen der Neutralsaize im Flußwasser auf die
Trinkwasserversorgung darstellen. Schon jetzt kann festgestellt werden, daß
teilweise negative Einwirkungen auf das Korrosionsverhalten der
Wasserrohrleitungen bestehen. Diese haben jedoch keine
unmittelbaren gesundheitlichen Folgen. Sie sind dessen ungeachtet
unerwünscht.
19. Befürwortet die Bundesregierung eine Ausweitung der
Wasserschutzzonen im Rheingebiet, und hält sie eine Neueinteilung der
Klassifizierung von entsprechenden Schutzzonen für erforderlich?
Wenn nein, warum nicht?
Bei der Gewinnung von Uferfiltrat und bei der
Grundwasseranreicherung sind Wasserschutzgebiete nur insoweit sinnvoll, als
das landseitig zufließende Grundwasser geschützt wird. Eine
Sonderregelung für die Wasserschutzzonen der am Rhein liegenden
Wasserwerke ist nicht hilfreich. Der Schutz des Flußwasseranteils
an, der Wassergewinnung ist nicht über
Trinkwasserschutzgebiete, sondern durch Reinhaltemaßnahmen des Flußwassers zu
betreiben.
20. Welche Vorsorgen sind für den Fall ge troffen, daß der Rhein
kurzfristig in größerem Umfang als Trinkwasserspender ausfällt?
Befürwortet die Bundesregierung eine Umstellung der
Trinkwassergewinnung vom Rhein auf das Grundwasser zu Lasten der
Grundwasserentnahme durch die Indust rie, und was gedenkt sie
dazu zu veranlassen?
Die bisherigen Entwicklungen der Abwasserbeseitigung bzw.
Abwasserbehandlung haben bewirkt, daß der Rhein seine
Funktion als Rohwasserspender für die nachgeschaltete
Wasserversorgung im wesentlichen viel besser erfüllen kann als noch vor
wenigen Jahren, unbeschadet der für einzelne
Belastungsgruppen oder einzelne Flußabschnitte noch notwendigen
Verbesserungen. Da die Rheinwasserwerke ihr Rohwasser in der Regel aus
dem Uferfiltrat gewinnen, wirkt sich ein kurzzeitiger Anstieg des
Schadstoffgehaltes des Rheinwassers kaum auf die
Rohwassergüte aus. Soweit Rohwasser zur Grundwasseranreicherung
genommen wird, kann auf die Rohwasserentnahme kurzseitig,
d. h. bis die Schadstoffwelle die Entnahmestelle passiert hat,
verzichtet werden. Insgesamt haben die am Rhein üblichen
Aufbereitungstechniken der Wasserwerke das Gefährdungspotential aus
nur kurzzeitiger Stoßbelastung fortschreitend herabgesetzt. Im
übrigen sind Grenzwerte für das Trinkwasser unter
Zugrundelegung eines lebenslangen Genusses festgelegt, so daß — auch nach
Ansicht der Weltgesundheitsorganisation — kurzzeitige
Überschreitungen im Einzelfall tolerierbar sein können.
Die grundsätzlich wünschenswerte vorrangige Zuordnung des
Grundwassers zur Trinkwasserversorgung und das Verweisen der
Industrie auf Wasservorkommen, die geringeren
Güteanforderungen genügen, allerdings mit Ausnahme der
Lebensmittelindustrie, ist im Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich festgelegt und
von den für die Wasserversorgung zuständigen Länderministerien
im Dezember 1982 nochmals bestätigt worden. Eine nachträgliche
Umorientierung im unmittelbaren Rheingebiet wird nur in
wenigen Ausnahmefällen realisierbar sein. Die
Eigenwasserversorgung der Industrie im Rheingebiet erfolgt ähnlich wie die der
öffentlichen Wasserversorgung zu einem erheblichen Teil im
uferfiltratbeeinflußten Grundwasserhorizont. In der Regel könnten
auch für derzeitige Industriewasserbrunnen, wollte man diese für
die öffentliche Wasserversorgung nutzen, keine Schutzzonen
ausgewiesen werden, da sie meist im Werksgelände liegen. Die
Anforderungen, die im Hinblick auf den Schutz der öffentlichen
Wasserversorgung zu stellen sind, sind dort nicht erfüllbar.
Maßnahmen der Bundesregierung sind demnach aus heutiger Sicht
nicht notwendig.]