Strahlenbelastung in der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK)
der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist der Bundesregierung bekannt, daß a) die jährlichen Kollektivdosen in La Hague von 1975 bis 1981 bei rd. 700 manrem / a lagen, wobei jährlich mehrere 100 Tonnen abgebrannter Kernbrennstoff durchgesetzt wurden (1980 und 1981 z.B. je ca. 250 t Magnox und ca. 100 Lichtwasserreaktor-Brennstoff), b) La Hague für viele innerbetriebliche Pannen bekannt ist, die oft eine direkte Intervention erforderlich machen, c) die WAK mit langjährigen Mitteln rd. 10 t / a durchgesetzt hat und doch auf ca. 1/4 der Kollektivdosis von La Hague kommt?
Wie verteilt sich nach Ansicht der Bundesregierung die Verteilung der Strahlenbelastung im WAK auf Betriebsbeschäftigte einerseits und Umbau/ Intervention andererseits, (Verhältnis La Hague 1973 bis 1980 = 20 : 80), und kann der Beweis erbracht werden, daß die hohe Strahlenbelastung in der WAK auf den Versuchscharakter der Anlage zurückgeführt werden kann?
Welche Fehlergrenzen hat die amtliche Personendosimetrie (Ablese- und Meßungenauigkeiten u. ä.), und wie wird ausgeschlossen, daß bei Aufzeichnungen der Personendosimetrie Mängel (z. B. durch Irrtümer unter Zeitdruck) auftreten?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bisher Fälle von Berufskrankheiten, die auf Strahlenbelastung zurückgeführt werden können, aus der WAK gemeldet wurden?
Wie wird bei Eigen- und Fremdpersonal garantiert, daß Krankheitsfälle, die nach Beendigung der Arbeit in der WAK auftreten, lückenlos erfaßt werden (angesichts der Latenzzeit von Krebs ist dies u. a. für die kommenden Jahrzehnte wichtig)?