Schutz der in Vollzugsanstalten inhaftierten Gefangenen im Verteidigungs-, Spannungs- und Krisenfall
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Schutz der in Vollzugsanstalten inhaftierten Gefangenen im Verteidigungs-, Spannungs- und Krisenfall
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Was unternimmt die Bundesregierung zum Schutz der in den Vollzugsanstalten (JVA's) inhaftierten Gefangenen im Verteidigungsfall? Wer ist im Verteidigungsfall zuständig für die JVA's?
Welche Warndienste sind eingerichtet für die Belange a) der Behörden, b) der Gefangenen?
Welche Maßnahmen sind für die JVA's vorgesehen zum Schutz der Gefangenen, wer übernimmt den Objektschutz nach wessen Aufforderung, und welche Bewaffnung ist dafür im einzelnen vorgesehen?
Welche Anweisungen bestehen für Gefangene zum Selbstschutz?
Welche medizinischen Maßnahmen sind geplant in bezug auf das Gesundheitssicherstellungsgesetz für die JVA's, ist eine Triage vorgesehen, und wenn ja, wer nimmt diese vor?
Sind die JVA's vorbeugend mit genügend Medikamenten ausgerüstet?
Ist das ärztliche Personal und das Sanitätspersonal für den Verteidigungsfall zusätzlich ausgebildet, um die Versorgung der Gefangenen zu übernehmen?
Ist ein Plan vorhanden, in welche öffentlichen Krankenhäuser verletzte Gefangene im Verteidigungsfall überführt werden können, und wenn nein, wann wird ein solcher Plan erstellt?
Sind Verlegungen von Gefangenen geplant, und wenn ja, wohin?
Was geschieht mit den sogenannten terroristischen und den nach § 129a in U-Haft oder Strafhaft gehaltenen Gefangenen?
Ist die Räumung oder Sperrung der JVA's im Verteidigungsfall geplant?
Sollen ausländische Gefangene besonders behandelt werden, und wenn ja, wie?
Wird ein Unterschied gemacht zwischen ausländischen Gefangenen, die aus EG-Ländern kommen und solchen, die aus Nicht-EG-Ländern kommen?
Ist eine Contaminierung sichergestellt?
Gilt das stay put auch für die Gefangenen?
Wie soll auf Panikreaktionen reagiert werden, und sind dafür Medikamente vorgesehen?
Wie wirken sich a) die Notstandsgesetze, b) die Sicherstellungsgesetze (Wirtschafts-, Wasser-, Ernährungs-, Verkehrs-), c) das Wehrpflichtgesetz, d) das erweiterte Katastrophenschutzgesetz im einzelnen auf die JVA's aus?
Ist geplant, weibliche oder männliche Gefangene in die Bundeswehr oder ähnliche Einrichtungen einzuziehen, und wenn ja, welche Kriterien werden angewandt?
Wer ersetzt die wehrdienstpflichtigen Bediensteten der JVA's im Verteidigungsfall?
Welche gesetzlichen Grundlagen dienen für eine Wehrstrafgerichtsordnung (WStGO)? Unterstehen Gefangene oder Bedienstete der WStGO? Werden aus Vollzugseinheiten Bedienstete für die Praktizierung der WStGO vorgesehen? Welche Richter und Staatsanwälte sind für die Tätigkeit im Bereich der WStGO vorgesehen?
Welche zivilen Stellen haben im Verteidigungsfall noch Kompetenzen für die JVA's?
Welche militärischen Stellen übernehmen die Befehlsgewalt über die JVA's?
Ist es eingeplant, Teile des Justizfuhrparks für militärische Aufgaben einzusetzen, und wenn ja, wie ist dann der Transport von Verletzten oder zu evakuierenden Gefangenen gewährleistet?
Welche Maßnahmen sind für die JVA's im Spannungsfall vorgesehen?
Welche Maßnahmen sind für die JVA's im Krisenfall vorgesehen bei einer a) äußeren Krise, b) inneren Krise?
In welchen der abgestuften Fälle — Verteidigungsfall, Spannungsfall, Krisenfall — greift die zivile Einsatzplanung ein?
Greift die zivile Einsatzplanung auch in Länderkompetenzen ein, und wenn ja, wie und in welche?
Welche administrative Stelle hat im Falle, daß ein ziviler Einsatzplan der NATO in Kraft tritt, noch Kompetenzen im Vollzugsbereich?
Welche Maßnahmen werden ergriffen für die JVA's zum Schutze gegen a) Katastrophen im allgemeinen, b) Erdbeben und Naturkatastrophen im einzelnen, c) einen Kernkraftwerksunfall im einzelnen, d) moderne ABC-Waffen im einzelnen, e) Smog im einzelnen, f) Pannen beim Transport von Kernkraftbrennstoffen und dem Entweichen von explosiven, giftigen und radioaktiven Stoffen, g) Pannen bei Fabrikunfällen, z. B. Entweichen von Giftgasen?
Sind genügend Gasmasken in den JVA's vorhanden?
Werden Schutzübungen in den einzelnen JVA's durchgeführt?
Wie wirkt sich der Zivilschutz auf die JVA's aus?
Ist eine Bevorratung von Lebensmitteln vorgesehen?
Sind Lehrgänge für den Katastrophenschutz vorgesehen oder werden diese bereits durchgeführt?
Wie werden Dokumente und Wertsachen der Gefangenen geschützt, und wie sind diese versichert?
Sind Klinikbetten in öffentlichen Krankenhäusern für schwerverbrannte/schwerverletzte Gefangene vorgesehen, wenn ja, welche und wie viele, und gibt es bereits Belegungspläne?
Sind für den Fall eines ABC-Alarms in den JVA's Schutzräume vorgesehen?