Volltext (unformatiert)
[Drucksache 10/1150
20.03.84
Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der. Abgeordneten Dr. Laufs, Dr. Olderog, Broll, Krey,
Schmidbauer, Clemens, Weiß, Regenspurger, Weirich, Gerlach (Oberneu), Kalisch,
Dr. Blank, Dr. Blens, Dr. Göhner, Dr. Warrikoff, Fellner, Schmitz (Baesweiler), MHz,
Biehle, Dr. Czaja, Kittelmann, Frau Männle, Wimmer (Neuss), Dr. Schwörer,
Dr. Stercken, Susset, Ehrbar, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Lippold, Repnik, Dr. Hüsch,
Link (Diepholz), Müller (Wadern), Zierer, Carstensen (Nordstrand), Hinsken, Fischer
(Hamburg), Graf Huyn, Höffkes, Schwarz, Schreiber, Maaß, Dr. Kunz (Weiden),
Dr. Jobst, Herkenrath, Graf von Waldburg-Zeil, Wilz, Bohl, Jung (Lörrach),
Schemken, Kroll-Schlüter, Dr. Hoffacker, Gerster (Mainz), Dr. Stavenhagen, Berger,
Buschbom, Rossmanith, Dr. Becker (Frankfurt), Hanz (Dahlen), Frau Dr. Neumeister,
Deres, Spilker, Dr. Müller, Frau Krone-Appuhn, Glos, Niegel, Bayha, Austermann,
Ganz (St. Wendel), Sauer (Stuttgart), Wissmann, Sauer (Salzgitter),
Frau Verhülsdonk, Mü ller (Wesseling), Frau Geiger, Frau Hoffmann (Soltau),
Hinrichs, Eigen, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Louven, Echternach,
Dr. Faltlhauser, Engelsberger, Jäger (Wangen), Dr. Götz, Dr. Hackel, Lowack,
Schulze (Berlin), Kraus, Sauter (Ichenhausen), Dr. Riedl (München), Nelle,
Lenzer, Ruf, Sauter (Epfendorf), Dr. Unland, Braun, Seesing, Jagoda, Keller,
Dolata, Link (Frankfurt) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten
Kleinert (Hannover), Beckmann, Dr. Hirsch, Gattermann, Baum, Wolfgramm
(Göttingen), Cronenberg (Arnsberg), Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Eimer (Fürth),
Frau Seiler-Albring, Neuhausen, Dr.-Ing. Laermann und der Fraktion der FDP
— Drucksache 10/1060 —
Rauschgiftkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland
Der Bundesminister des Innern — P I 1 — 625 362/21 — hat mit
Schreiben vom 16. März 1984 die Kleine Anfrage im
Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesminister der Justiz,
dem Bundesminister der Finanzen, dem Bundesminister für
Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister für
innerdeutsche Beziehungen namens der Bundesregierung wie
folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Probleme des Rauschgiftmißbrauchs und der
Rauschgiftkriminalität sind im letzten Jahrzehnt mehrfach Gegenstand von
parlamentarischen Anfragen und Berichten der Bundesregierung gewesen.
Bisher geschah dies weitgehend vor dem Hintergrund
ansteigenden Mißbrauchs und gestiegener Kriminalität. Auch im Jahre
1984 deuten Anzeichen in verschiedenen Bereichen auf eine
nochmalige Verschlechterung der Situation hin. Die
Rauschgiftkriminalität ist im vergangenen Jahr — wenn auch nur geringfügig
— weiter gestiegen, die Zahl der Todesfälle hat nach einem
deutlichen Rückgang in den Jahren 1980 und 1981 gegenüber dem
Vorjahr um rd. 25 % zugenommen und die
Sicherstellungsmengen sind gerade bei den gefährlichsten Drogen kräftig
angestiegen.
Auf der anderen Seite ist aber zu beobachten, daß die Zahl der
Drogenabhängigen, d. h. der Verbraucher harter Drogen, seit
Jahren nahezu konstant ist. Im Heroinbereich ist sogar ab 1981 beim
Mißbrauch und ab 1982 auch bei den registrierten Straftaten ein
Rückgang feststellbar. Bei den Heroindelikten setzt sich diese
Entwicklung nach den bisher vorliegenden Zahlen der
Polizeilichen Kriminalstatistik auch 1983 fort. Dies sind hoffnungsvolle
Anzeichen dafür, daß sich das Bewußtsein der Bevölkerung über
die Gefährlichkeit der harten Drogen, insbesondere des Heroins,
geschärft hat und deshalb zunehmend davon Abstand genommen
wird.
Die Bundesregierung sieht in dieser Entwicklung einen Erfolg der
Bemühungen aller in der Rauschgiftbekämpfung engagierten
Kräfte in Bund und Ländern. Grundlage hierfür ist auf
Bundesebene das auch heute noch gültige „Aktionsprogramm der
Bundesregierung zur Bekämpfung des Drogen- und
Rauschmittelmißbrauchs" vom 16. Januar 1980, das die Länder durch
entsprechende Programme ergänzt haben. Bund und Länder haben damit
auf die Herausforderung reagiert, die das Rauschgift für unsere
Gesellschaft bedeutet.
Eine der wichtigsten Maßnahmen aufgrund des
Aktionsprogramms ist die vor zwei Jahren in Kraft getretene Neuordnung des
Betäubungsmittelrechts. Die Bundesregierung hat über die
Erfahrungen mit dieser Reform kürzlich einen Bericht vorgelegt (vgl.
Drucksache 10/843).
Danach haben sich die Erwartungen des Gesetzgebers insoweit
erfüllt, als die Gerichte im Bereich der schweren
Rauschgiftkriminalität höhere Strafen verhängt haben, während es auf der
anderen Seite aufgrund der neuen Vorschriften gelungen ist, mehr
Drogenabhängige als bisher für eine Entwöhnungsbehandlung zu
gewinnen.
Die Anzeichen einer positiven Entwicklung im Heroinbereich
dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Bedrohung
durch das Rauschgift noch längst nicht gebannt ist, wie ein Blick
auf die Entwicklung bei den anderen Drogenarten zeigt.
Besondere Gefahren sieht die Bundesregierung in dem kräftig
steigenden Zustrom von Kokain nach Westeuropa und damit auch in die
Bundesrepublik Deutschland. Aber auch der sich offensichtlich
immer weiter ausbreitende Cannabismißbrauch darf nicht
unterschätzt werden. Die gemeinsamen Anstrengungen aller
Beteiligten in Staat und Gesellschaft beim Kampf gegen das Rauschgift
müssen unvermindert fortgesetzt werden. Das gilt sowohl für die
Bemühungen um eine Verringerung der Nachfrage durch
Aufklärung, Therapie und Rehabilitationen wie auch für den Kampf der
Polizei, des Zolls und der Justiz gegen die Rauschgiftkriminalität.
Beiden Aufgaben mißt die Bundesregierung eine gleich hohe
Bedeutung bei.
1. Wie hat sich der Umfang des Rauschgiftmißbrauchs, der
Rauschgiftkriminalität und die Zahl der Drogentoten in den letzten zehn
Jahren im Bundesgebiet entwickelt?
1. Drogenmißbrauch
Über die Entwicklung des Drogenmißbrauchs im letzten
Jahrzehnt gibt es keine exakten Daten. Die Informationen aus den
Bundesländern und die seit einigen Jahren eingeführte Kartei
über die Erfassungen durch Drogenberatungsstellen lassen nur
grobe Trendaussagen zu.
Danach hat der Mißbrauch harter Drogen — vor allem Heroin —
nach 1973 kontinuierlich zugenommen bis etwa 1979/80. In der
Folge scheint eine Stagnation eingetreten zu sein. Für die Zeit ab
1982/83 gibt es regional unterschiedliche Anzeichen für eine
Schrumpfung. Bestätigt wird dieser Trend in gewissem Maße
durch die Zahlen des Bundeskriminalamtes über Ersttäter, d. h.
über Personen, die bei der Polizei und beim Zoll erstmalig als
Verbraucher harter Drogen in Erscheinung getreten sind. Hier
zeigt die Entwicklung ab 1975 folgendes Bild, wobei anzumerken
ist, daß die Zahl für 1983 wegen rückständiger Ländermeldungen
noch nicht endgültig ist.
1975: 6 945 1980: 6 856
1976: 9 236 1981: 4 736
1977: 8 878 1982: 4 506
1978: 9 351 1983: 2 987
1979: 5 673
Ein eher konträr verlaufender Trend ist für den Mißbrauch von
Cannabis — vor allem Haschisch und Ma rihuana — festzustellen.
Nach einem Rückgang Mitte der 70er Jahre ist der Konsum
schnell wieder angestiegen und hat bis heute eine zunehmende
Tendenz. Ebenfalls steigende Tendenz zeigt das Schnüffeln von
Lösungsmitteln und Klebstoffen (vgl. hierzu die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN
vom 29. Dezember 1983 — Drucksache 10/848).
Über den Umfang des Drogenmißbrauchs sind mit finanzieller
Förderung des Bundes eine große Anzahl epidemiologischer
Untersuchungen zur Aufklärung der jeweiligen Situation
durchgeführt worden, teilweise beschränkt auf einzelne Bundesländer,
teilweise für das gesamte Bundesgebiet und zuletzt als eine
Erhebung mit gleichem Instrument in acht Bundesländern, jedoch
zu nicht einheitlichen Zeitpunkten. Der Bundesminister für
Jugend, Familie und Gesundheit hat 1983 unter dem Titel
„Konsum und Mißbrauch von Alkohol, illegalen Drogen,
Medikamenten und Tabakwaren durch junge Menschen" dazu einen
Ergebnisbericht vorgelegt.
Aufgrund dieser Studie, bei der 11700 junge Menschen im Alter
zwischen 12 und 24 Jahren untersucht wurden, lassen sich
Angaben zum Umfang des Rauschgiftmißbrauchs im Zeitpunkt der
Befragung (1978 bis 1982) machen. Danach haben 9,7 % aller
befragten jungen Leute schon irgendwann einmal eine illegale
Droge genommen; mehr als die Hälfte (6 %) sind bloße Probierer.
Für die Frage nach dem Umfang des Rauschgiftmißbrauchs ist auf
die Extremgruppe abzustellen. Diese Extremgruppe harter
Drogenkonsumenten, die zu 90 To abhängig sein dürften, umfaßt
0,4 % aller Befragten, in absoluten Zahlen - hochgerechnet auf
die Bundesrepub lik Deutschland - 46 000 Personen. Zählt man
hierzu die der Extremgruppe angehörenden Drogenkonsumenten
der älteren Jahrgänge (über 24 Jahre), so dürfte eine Gesamtzahl
von 50 000 Drogenabhängigen in der Bundesrepublik
Deutschland nicht wesentlich überschritten werden. Zu einem ähnlichen
Ergebnis kommen die obersten Landesgesundheitsbehörden, die
auf der Basis der erfaßten Fälle die Zahl der mißbrauchenden/
abhängigen Personen auf 50 000 bis 55 000 im Jahr 1982 schätzen
(vgl. Tabelle 2 im Bericht der Bundesregierung über die
Erfahrungen mit dem Gesetz zur Neuordnung des Betäubungsmittelrechts
vom 29. Dezember 1983, Drucksache 10/843).
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt seit
1973 im Abstand von drei Jahren Wiederholungsbefragungen zur
Drogenaffinität Jugendlicher durch, zuletzt im Jahre 1982.
Danach haben junge Menschen im Alter von 14 bis 25 Jahren wie
folgt geantwortet:
Tabelle 1
1973 1976 1979 1982
werde auf keinen Fall ein
Rauschmittel probieren 39 % 49 % 47 % 49%
werde wahrscheinlich kein
Rauschmittel probieren 21 % 23 % 19 % 20 %
werde vielleicht einmal
Rauschmittel probieren 17 % 13 % 10 % 8
selbst schon Rauschmittel
genommen 19% 15 % 20% 22%
(davon Haschisch) (18%) (14%) (16%) (18%)
Hierbei ist anzumerken, daß der Begriff Rauschmittel im Laufe der
Jahre eine Veränderung erfahren hat. Zunehmend wird darunter
auch Alkohol verstanden, so daß der leichte Anstieg derjenigen,
die angeben, bereits einmal Rauschmittel genommen zu haben,
teilweise darauf zurückzuführen ist. Aus der Studie geht aber
weiter hervor, daß besonders in den jüngeren Jahrgängen (14- bis
20jährige) der Konsum von Cannabis zugenommen hat.
2. Rauschgiftkriminalität
Die Rauschgiftkriminalität hat nach der Polizeilichen
Kriminalstatistik seit dem Jahre 1974 um rd. 100 % zugenommen. Nach
kräftigen Anstiegen in den Vorjahren ist seit 1980 eine gewisse
Stagnation — allerdings auf hohem Niveau — eingetreten. Im Jahre
1982 wurden 63 002 Delikte registriert. Die Entwicklung der
Rauschgiftkriminalität zwischen 1972 und 1982 und ihre
Aufgliederung nach allgemeinen Verstoßen gegen das
Betäubungsmittelgesetz {zumeist Konsumbereich) und Fällen des i llegalen
Handelns und Schmuggeln ergeben sich aus der Tabelle 2.
Tabelle 2
Entwicklung der Rauschgiftdelikte
Die Zahlen für das ,lahr 1983 liegen noch nicht vor. Nach den
Ergebnissen der ersten drei Quartale zeichnen sich aber keine
großen Veränderungen gegenüber dem Jahr 1982 ab.
Der Anteil einzelner Drogenarten an den Rauschgiftdelikten wird
erst seit dem Jahr 1981 in der Polizeilichen Kriminalstatistik aus-
Drucksache 10/1150 Deutscher Bundestag - 10. Wahlperiode
gewiesen. Bei einem Vergleich des Jahres 1982 mit dem Vorjahr
zeigt sich im Heroinbereich eine ähnliche Entwicklung, wie sie
die Gesundheitsbehörden festgestellt haben: Auch bei den
Delikten ist ein deutlicher Rückgang feststellbar, und zwar vor allem im
Konsumbereich (-19,3 % auf 8 765 Fälle), weniger stark beim
Handel und Schmuggel (- 8,8 % auf 6 682 Fälle). Diese
Entwicklung setzt sich in abgeschwächter Form auch im Jahre 1983 fort.
Ähnlich hoffnungsvoll sah es im Jahre 1982 bei Kokain aus. Auch
hier gingen die Delikte im Zusammenhang mit dem Konsum
(- 22,6 % auf 465 Fälle) und mit dem Handel und Schmuggel
(- 6,3 % auf 584 Fälle) zurück. Jedoch scheint sich hier nach den
Ergebnissen der ersten drei Quartale 1983 eine Wende
anzukündigen. Die Kriminalität im Konsumbereich ist kräftig gestiegen
(+ 28 %), noch stärker aber beim Handel und Schmuggel
(+ 57 % ). Steigende Tendenz war 1982 auch bei Cannabis
festzustellen, und zwar sowohl bei den allgemeinen Verstößen (+ 9,5 %
auf 26 799 Fälle) wie auch beim Handel und Schmuggel (+ 12,8
auf 13 993 Fälle). Diese Entwicklung setzt sich in leicht
abgeschwächter Form im Jahre 1983 fort.
Polizei und Zoll haben seit 1974 folgende Rauschgiftmengen
sichergestellt:
Heroin (kg) Morphinbase (kg) Rohopium (kg)
1974
19-75
33,005 21,141 16,242
1976
30,958
167,150
8,782
10,564
4,445
15,085
1977 61,134 4,314 19,970
1978 187,304 2,652 4,502
1979 207,331 1,104 17,219
1980 267,084 4,562 9,984
1981 93,069 0,634 7,758
1982 202,309 0,143 7,045
1983 259,957 1,658 24,004
Kokain (kg) Cannabis (kg) LSD (Trips)
1974 5,407 3 913,035 61 407
1975 1,383 6 627,813 50 855 .
1976 2,403 5 325,938 60 952
1977 7,669 9 821,682 14 300
1978 4,288 4 723,517 33 328
1979 19,028 6 407,226 38 132
1980 22,271 3 200,224 28 881
1981 24,026 6 696,004 31 167
1982 29,184 3 155,352 42 170
1983 106,286 4 605,619 71 848
Auffällig ist der enorme Anstieg von Heroinsicherstellungen im
Jahre 1983, wobei allerdings der bisherige Höchststand im Jahre
1980 noch nicht wieder erreicht worden ist. Noch bedrohlicher
stellt sich die Situa tion bei den Kokainzufuhren dar. Eine
gegenüber dem Vorjahr um mehr als das Dreifache gestiegene
Sicherstellungsmenge in Verbindung mit Meldungen über hohe
Produktionssteigerungen in Südamerika signalisieren eine drohende
Überschwemmung des europäischen Drogenmarktes mit Kokain.
Auch wenn ein Teil des Kokains im Transit beschlagnahmt wurde,
d. h. also für Abnehmer in anderen europäischen Ländern
bestimmt war, so sind doch zahlreiche Inlandsicherstellungen
sowie die Zunahme der Kokaindelikte deutliche Anzeichen für
eine Ausweitung des Kokainhandels und -konsums in der
Bundesrepublik Deutschland.
3. Drogentote
Die Entwicklung der Drogentodesfälle in der Bundesrepublik
Deutschland ergibt sich aus der Tabelle 3. Über die möglichen
Gründe für die unterschiedliche Entwicklung gibt die Antwort zu
Frage 4 Auskunft.
Tabelle 3
Drogen-Todesfälle in der Bundesrepublik Deutschland, den Ländern und einigen großen Städten
1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983
Bundesrepublik Deutschland insgesamt
(einschließlich
West-Berlin) 29 67 104 106 139 195 344 392 430 623 494 360 383 472
Länder
Baden-Württemberg 4 21 22 25 28 48 37 84 106 70 40 56 61
Bayern 10 11 16 9 25 38 50 57 58 81 62 33 33 35
Berlin (s. u.: x)
Bremen (s. u.: x)
Hamburg (s. u.: x)
Hessen 9 10 13 18 23 35 53 63 86 124 97 59 59 70
Niedersachsen 4 6 11 19 23 21 26 29 28 41 43
Nordrhein-Westfalen 19 23 . 28 29 27 71 73 58 133 126 90 77 109
Rheinland-Pfalz 4 3 5 5 8 12 8 20 31 15 12 14 19
Saarland 2 3 0 1 8 3 1 3 4 2 5
Schleswig-Holstein 4 5 5 1 3 13 6 6 8 8 4 14 3
Städte (in obenstehenden Länderdaten enthalten)
Aachen *) 4 3 5 .3 7 6 7 7 11 2 6 8
Augsburg 16 8 7 5 0 1 1
x Berlin 9 6 6 13 31 54 84 62 81 52 65 40 76
x Bremen 2 5 9 4 6 3 11 5 10 10 9 18 29
Darmstadt 2 2 1 3 6 6 11 16 10 32 10 1 1 2
Düsseldorf 2 2 2 1 3 9 3 4 11 10 5 7 8
Frankfurt am Main 5 5 2 7 11 14 24 24 42 44 39 29 36 40
Freiburg 1 1 2 3 6 4 4 2 0 2 2
x Hamburg 5 7 4 2 3 9 8 18 27 36 17 29 22
Heidelberg 1 1 2 1 1 5 3 2 6 3 1 1 1
Karlsruhe 2 1 1 2 3 3 2 4 4 2 4 2
Köln 3 2 2 1 0 4 4 3 16 6 4 5 4
Mannheim 2 5 6 2 1 0 6 5 7 4 10 7
München 5 5 2 3 6 18 17 21 18 12 18 10 6 5
Nürnberg 8 8 16 12 6 8 7
Stuttgart 2 2 3 5 5 8 9 8 1 7 8
*) mit Kreisgebiet zus. 450 000 Einwohner
Quelle : Wolfram Keup in: DHS-Informationsdienst Nr. 1/2
Oktober 1983. Für 1983: BKA Wiesbaden
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Umfang
des Rauschgiftmißbrauchs und der Rauschgiftkriminalität und die
Zahl der Drogentoten in den letzten zehn Jahren in den
westeuropäischen Nachbarländern entwickelt?
Westeuropa ist weitgehend als eine geschlossene
Verbraucherregion anzusehen, so daß die für die Bundesrepublik Deutschland
festgestellten Entwicklungstendenzen von gewissen zeitlichen
Verschiebungen und Modifikationen abgesehen — auch für viele
andere europäische Staaten gelten. So scheint der Konsum von
Kokain in Italien und von Amphetamin in Skandinavien stärker
verbreitet zu sein als in den anderen westeuropäischen Ländern.
a) Zahlenangaben über Rauschmittelmißbrauch äus den
euröpäischen. Nachbarländern haben allerdings den Nachteil, daß sie
nicht miteinander vergleichbar sind, weil kein einheitliches
Erfässungssystem vorliegt. Bemühungen- um solch ein
einheitliches Indikatorensystem - wie es etwa bei der Pompidou
-
Gruppe vor einigen Jahren versucht wurde — sind gescheitert.
Systematische Erfassungen bzw. Schätzungen werden darüber
hinaus nicht in allen Ländern durchgeführt bzw. finden erst seit
einigen Jahren statt.
Aufgrund. dieser Anmerkungen sind die nachfolgenden
Schätzzahlen von Abhängigen bzw. schweren, Drogenkonsumenten
kritisch zu bewe rten.
Bevölkerung 1980 Abhängige 1983 Abhängige Quelle
Bundesrepublik
Deutschland ca. 62 Mio. ca. 50 000 ca. 50 000 BMJFG
Italien ca. 56 Mio. 68 000 mehr als Bulletin on Narcotics 1983
80 000 Studie von Pocciori et al.
Pompidou-Gruppe
Frankreich ca. 53 Mio. 100 000 Pompidou-Gruppe
Stipendiatenbericht
Dänemark ca. 5 Mio. 6-9 000 6-10 000 Bericht des dänischen
Innenministeriums vom
Juli 1980
Pompidou-Gruppe
Schweden ca. 8 Mio. 10-14 000 Pompidou-Gruppe
Niederlande ca. 14 Mio. 20 000 Pompidou-Gruppe
Schweiz ca. 6 Mio. 5 700 Bundesamt für
Gesundheitswesen
b) Ähnliche Vorbehalte sind wegen unterschiedlicher Zählweise
etc. auch gegenüber Zahlenangaben über Rauschgifttote in
unseren Nachbarländern zu machen. Dennoch sind sie — für
sich betrachtet — durchaus aufschlußreich und geben
zumindest die Trends wieder.
So wurden dem Bundeskriminalamt über Drogentodesfälle in
einigen europäischen Ländern in den letzten Jahren folgende
Zahlenangaben bekannt:
Land Drogentodesfälle/Jahr
1979 1980 1981 1982 1983
Bundesrepublik
Deutschland 623 494 362 383 472
Dänemark 125 165 148 143 130
Frankreich 117 172 141 164 190
Italien 129 205 237 249 257
Österreich 30 56 34 31 26
Schweiz 102 88 107 109 144
Spanien 17* 30* 50* 93**
* Quelle: Jahrbuch der DHS 1982
** inoffizielle Mitteilung
c) Am ehesten vergleichbar sind die Zahlenangaben über
sichergestellte Rauschgiftmengen. Hier ergibt sich seit 1974 für
Westeuropa folgendes Bild:
Cannabis (kg) Heroin (kg) Kokain (kg)
1974 24 974 145 20
1975 30 886 283 45
1976 33 469 639 46
1977 70 449 529 59
1978 46 538 575 154
1979 58 524 666 149
1980 73 743 1 097 240
1981 82 379 884 259
1982' 77 365 1 095 347
1983 108 000 1 529 953
Wie in der Bundesrepublik Deutschland stiegen demnach im
gesamteuropäischen Raum die Sicherstellungen auch im Jahre
1983 erheblich an (1983 vorläufige Zahlen).
3. In welchem Umfang ist bei den statistischen Angaben über den
Umfang des Rauschgiftmißbrauchs und der Rauschgiftkriminalität
berücksichtigt, daß seit Mitte der 70er Jahre auf dem Gebiet der
Rauschgiftkriminalität tiefer in das bis dahin statistisch nicht
erfaßte Dunkelfeld eingedrungen wurde durch eine Verstärkung
der Arbeit der Polizeien des Bundes und der Länder und anderer
Behörden, und in welchem Umfang sind daher Feststellungen über
die Entwicklung der Rauschgiftkriminalität auf die bessere
Aufklärung und Überwachung zurückzuführen?
Verstärkte Aktivitäten und verbesserte Fahndungs- und
Ermittlungsmethoden von Polizei und Zoll in Verbindung mit einer z. T.
erheblichen Personalaufstockung der damit befaßten
Organisationseinheiten haben sicherlich zu einer Verringerung des
Dunkelfeldes der Rauschgiftkriminalität und damit zu einer Erhöhung
der registrierten Rauschgiftkriminalität und der
Sicherstellungsmengen beigetragen. Ähnliches dürfte auch für die
Feststellungen der Drogenbeauftragten und der obersten
Gesundheitsbehörden der Länder über die Entwicklung des
Rauschgiftmißbrauchs gelten. Eine präzise Aussage darüber, welcher
Steigerungsanteil auf die größeren Aktivitäten der
Strafverfolgungsbehörden bzw. auf das tiefere Eindringen der
Gesundheitsbehörden in die Rauschgiftszene zurückzuführen ist und welcher
Steigerungsanteil einer objektiven Zunahme des Mißbrauchs bzw.
der Kriminalität entspricht, ist nicht möglich.
4. In welchem Umfang sind Drogentote darauf zurückzuführen, daß
jeweils Rauschgift neuer Qualität auf den Markt gelangt war?
Die Zahl der Drogentodesfälle hat immer auch eine Abhängigkeit
u. a. zum Wirkstoffgehalt der illegal gehandelten Drogen gehabt.
Die hohe Zahl von Drogentodesfällen im Jahre 1979 dürfte nach
übereinstimmender Auffassung vorwiegend auf ungewollte
Überdosierungen des damals neu angebotenen (meist pakistanischen)
Heroins mit einem bis dahin nicht festgestellten hohen
Reinheitsgehalt an Wirkstoffen bis zu 90 % zurückzuführen sein, obwohl
eine sichere Beurteilung im Einzelfall daran scheitert, daß
regelmäßig Menge und Qualität des konsumierten Rauschgifts
nachträglich nicht mehr ermittelt werden können.
Die wieder steigende Zahl von Drogentodesfällen im Jahre 1983
dürfte ähnlich wie damals zu begründen sein. Unerfahrenheit im
Umgang mißbräuchlich konsumierter Drogen hat auch für
Todesfälle durch Kokain Ausweichmittel und neuerdings auch durch
Schnüffeln ursächliche Bedeutung. In jüngster Zeit verstärkt sich
der Eindruck, daß bei älteren Abhängigen — mit regional
unterschiedlichen Tendenzen — Resignation zu mangelnder Sorgfalt
führt und deshalb ungewollt Todesfälle vorkommen, aber auch
Todesfälle mit suizidaler Absicht sich häufen. Abhängige mit
einer Drogenkarriere von zehn und mehr Jahren, mit
wiederholten und erfolglosen Therapieversuchen, mit Gefängnisstrafen und
einer mehr und mehr als trostlos empfundenen Lebenssituation
gehören hierzu.
5. Welche Unterschiede gibt es ggf. im Bereich der
Rauschgiftkriminalität und des Rauschgiftmißbrauchs zwischen Ballungsgebieten
und Städten einerseits und dem ländlichen Raum andererseits?
Welche Aussagen kann die Bundesregierung über die
soziologische Struktur der Rauschgiftkonsumenten und über räumliche
Schwerpunkte machen?
Nach der vom Bundesminister für Jugend, Familie und
Gesundheit herausgegebenen Studie über „Konsum und Mißbrauch von
Alkohol, illegaler Drogen ... " (s. Frage 1) weichen die Anteile der
Drogenerfahrenen in den Sozialschichten nicht wesentlich
voneinander ab. Drogenkonsum kommt häufiger bei jungen
Menschen in der Oberschicht und der oberen Mittelschicht vor. Am
wenigsten betroffen sind die untere und mittlere Mittelschicht.
Was die Gemeindegrößen anbetrifft, so 'steigt der Anteil der
Drogenerfahrenen generell mit zunehmender Einwohnerzahl der
Gemeinden. So weisen Großstädte mit 500 000 und mehr
Einwohnern einen signifikant höheren Anteil an Drogenerfahrenen auf,
als alle anderen Städte und Gemeinden. Im einzelnen zeigt dies
folgende Tabelle:
Drogenerfahrene in der Bundesrepublik Deutschland
[ohne Bremen, Hessen und Berlin (West)]
Anteil der Drogenerfahrenen Drogenerfahrene Aktuelle
Drogennach folgenden Kriterien insgesamt Konsumenten
• Soziale Schicht
Unterschicht 10 % 3,5 %
Untere Mittelschicht 9 % 3 %
Mittelschicht 8 % 3 %
Obere Mittelschicht 12 % 4 %
Oberschicht 13 % 5,5 %
• Gemeindegröße
unter 2 000 Einwohner 7 % 3 %
2 000 — 4 999 Einwohner 6 % 2,5 %
5 000 — 19 999 Einwohner 9 % 3 %
20 000 — 99 999 Einwohner 9 % 3,5 %
100 000 — 499 999 Einwohner 11 % 4 %
500 000 —1 499 999 Einwohner 15 % 5 %
1 500 000 und mehr Einwohner 20 % 8 %
Differenziert man nach Drogenarten, zeigt sich nach der
Polizeilichen Kriminalstatistik, daß insbesondere die Kriminalität in
Verbindung mit Heroin in großen Städten konzentriert ist, deren
Anonymität den Abhängigen Schutz bietet und wo eine bessere
Heroinversorgung vorhanden ist (ca. 90 % der Heroindelikte in
Städten über 20 000 Einwohner).
Auch bei den Cannabisdelikten bestehen Schwerpunkte in den
großen Städten; der im Vergleich zu Heroin jedoch fehlende
Zwang zur täglichen Dosisbeschaffung sowie der Vorratseinkäufe
ermöglichende relativ günstige Preis für Cannabisprodukte
können Ursachen dafür sein, daß immerhin rund 25 % aller
Cannabisdelikte in ländlichen Gegenden und Städten bis 20 000 Einwohner
registriert werden.
Drogenmißbrauch ist in nicht unbeträchtlichem Umfang an
bestimmte Cliquen gebunden, die sich in Großstädten und
Ballungszentren leichter zusammenfinden als im ländlichen Raum.
Eine gewisse Unsicherheit in der Bewertung besteht deshalb, weil
im ländlichen Bereich betriebener Mißbrauch einzelner Gruppen
häufig übersehen wird. Akute Vergiftungen, Todesfälle und
andere auffällige Einzelvorkommnisse aus dem ländlichen
Bereich, bei denen sich ein Zusammenhang mit Drogenmißbrauch
erkennen läßt, führen zu diesem Schluß. Wo sich regional
neuerdings ein gewisser Rückgang des Heroinkonsums gezeigt hat —
wie etwa in Bayern —, betrifft dies eher den großstädtischen als
den ländlichen Raum. Es ist die Erwartung berechtigt, daß die
Bemühungen um die Eindämmung des Mißbrauchs illegaler
Drogen entsprechend zeitversetzt auch auf dem Lande Erfolg haben
werden.
6. In welchem Verhältnis stehen die von Polizei und Zoll
sichergestellten Rauschgiftmengen zu den nach den Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden hier von Drogenabhängigen konsumierten
Rauschgiftmengen?
Weder für die zurückliegende Zeit noch für die derzeitige
Situation läßt sich das hier abgefragte Verhältnis genau bemessen.
In seiner im Auftrage des BKA erstellten Studie
„Drogenabhängigkeit und Kontrolle" (BKA-Forschungsreihe Nr. 14, 1981)
kommt Kreutzer zu dem Ergebnis, daß Heroinabhängige unter
Berücksichtigung spontaner Abstinenzzeiten, von Therapiezeiten
und Zeiten der Unerreichbarkeit von Heroin im Durchschnitt
0,1 Gramm Heroin pro Tag (in Straßenqualität: Wirkstoffgehalt
zwischen 5 % und 20 %) verbrauchen. Bei einer angenommenen
Gesamtheit von 50 000 Heroinabhängigen würden danach pro
Tag 5 000 Gramm verbraucht, hochgerechnet auf das Jahr
1 825 kg. Beim Vergleich mit den von Zoll und Polizei
aufgegriffenen Mengen ist zu berücksichtigen, daß die Konzentration dieses
Heroins - insbesondere wenn es sich um
Großsicherstellungsmengen aus höheren Handelsstufen handelt - wesentlich höher (im
Schnitt um 70%) ist. Für die oben errechneten 1 825 kg
Straßenheroin dürften daher nur ca. 400 kg Heroin höheren
Wirkstoffgehalts benötigt werden. Mithin könnten Zoll und Polizei mit den
im Jahre 1982 sichergestellten 202 kg überwiegend
hochwertigem Heroin - grob geschätzt - die Hälfte des auf den Markt
gelangten Heroins mit hohem Wirkstoffgehalt sichergestellt
haben. Dieser Anhaltswert dürfte auch für das Jahr 1983 gelten,
wenngleich die Sicherstellungsmenge von 260 kg Heroin um 25 %
höher lag als im Vorjahr, doch müssen hier Rauschgiftmengen, die
für andere Länder bestimmt waren und während ihres Transits
durch die Bundesrepublik Deutschland sichergestellt wurden,
unberücksichtigt bleiben.
Hinsichtlich anderer Rauschgifte (z. B. Kokain, Haschisch) fehlt es
an zuverlässigen Schätzwerten für die Konsumentenzahl und
auch für die Verbrauchsmengen (mehrere hunderttausend
Personen dürften regelmäßig Haschisch oder Marihuana
konsumieren). Es kann jedoch unterstellt werden, daß bei Haschisch
angesichts der ständig gleichbleibenden Verfügbarkeit des
Rauschgifts am illegalen Markt die Sicherstellungsrate erheblich
niedriger als ein Drittel der vermutlich im Handel befindlichen
Gesamtmenge liegt.
Bei synthetischen Drogen (Amphetamin, LSD usw.) dürfte die
Sicherstellungsrate dagegen etwa bei derjenigen für Heroin
liegen. Belegbare Angaben hierzu sind jedoch nicht möglich.
7. In welchem Umfang geht die Drogeneinfuhr auf — möglicherweise
internationale — Dealerorganisationen zurück, welche
Dealerorganisationen wurden festgestellt, welche Bedeutung besitzt der
sogenannte Ameisenverkehr, und welche Hauptwanderwege sind
festzustellen?
Im Rauschgifthandel und -schmuggel dominieren auf der höheren
Handelsebene nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes
eindeutig ausländische Tätergruppierungen. Anbau, Verarbeitung
und Verteilung der Ernte vollziehen sich über mehrere Kontinente
und bedürfen einer vielschichtigen und meist auch
weitverzweigten Organisation. Die Strukturen solcher Dealerorganisationen
sind nur schwer erfaßbar. Bekannte Beispiele für solche
Organisationen sind
— die „French Connection", die in Südfrankreich Heroin her
-
stellte bzw. vertrieb und 1972 zerschlagen werden konnte,
— die „Singapur-Gruppe”, die bis Ende 1976 Großzufuhren von
Heroin auf dem Luftwege aus Südostasien über das
Verteilerzentrum Amsterdam organisierte.
Nicht ganz so bekannt waren bis 1980/81 zahlreiche kleine
Organisationen, die die Heroinzufuhr auf dem Landwege aus den
Ländern des Nahen und Mittleren Ostens vor allem über die sog.
Balkanroute organisierten. Für den illegalen Zustrom von Heroin
aus Europa in die USA ist seit einiger Zeit in besonderem Maße
die Mafia verantwortlich, jedoch ist die zunehmende illegale
Heroinproduktion in Italien auch eine wachsende Bedrohung für
die übrigen westeuropäischen Länder.
„Ameisenverkehr" wird der Kleinschmuggel von zumeist
deutschen Kleindealern und -konsumenten genannt, die sich im
Ausland mit Rauschgift versorgen und dies dann ins Inland
verbringen. Besonders an der deutsch-niederländischen Grenze hat der
„Ameisenverkehr" derartige Formen angenommen, daß 60
aller Rauschgiftaufgriffe allein an dieser Grenze stattfanden. Die
dabei sichergestellten Rauschgiftmengen bewegen sich zumeist
im Gramm-Bereich.
Die Transportwege bei Rauschgiftschmuggel aus den
Herkunftsgebieten in die Verbraucherländer sind vielfältig und werden von
den Organisatoren sehr flexibel den jeweils veränderten
Umständen (verschärfte Kontrollen, Entdeckung bestimmter
Schmuggelmethoden) angepaßt. Derzeit werden häufig folgende
Transportrouten benutzt:
— Heroin
Herkunftsgebiete:. Naher und Mittlerer Osten, Südostasien
Das auf dem europäischen Markt vorhandene Heroin, das
derzeit hauptsächlich aus dem Mittleren Osten – Pakistan –
stammt, wird vorwiegend auf dem Luftweg direkt aus der
Herkunftsregion nach Westeuropa geschmuggelt und über
Staaten Osteuropas oder am Persischen Golf. Als
Schmuggelverstecke dienen meist Gepäckstücke.
Es liegen außerdem Erkenntnisse vor, daß insbesondere aus
Südostasien umfangreiche Heroinlieferungen auch auf dem
Seeweg erfolgen.
— Kokain
Herkunftsgebiet: Südamerika (insbesondere Bolivien,
Kolumbien, Peru)
Für den Schmuggel von Kokain aus Südamerika hat das
Flugzeug als Transportmittel einen hohen Stellenwert. Es erfolgten
zahlreiche Sicherstellungen, bei denen die Kuriere das
Rauschgift in ihrem Körper geschmuggelt hatten. Zielflughäfen in
Europa waren insbesondere Frankfurt am Main, Pa ris, Zürich
und Madrid.
Größere Mengen gelangten auch per Schiff von Südamerika
nach Europa.
— Cannabisprodukte
Herkunftsgebiete: Afrika (insbesondere Marokko, Ghana,
Nigeria), Naher und Mittlerer Osten,
Südamerika
Cannabisprodukte werden überwiegend auf dem Land- und
Seeweg nach Westeuropa transportiert. Es handelt sich häufig um
Mengen im Tonnenbereich.
Mit Haschisch und Haschischöl versorgen sich deutsche Händler
und Konsumenten direkt in den Herkunftsländern Marokko –
zumeist auf dem Landweg versteckt in Kraftfahrzeugen – oder aus
Pakistan/Indien auf dem Luftweg.
8. Durch welche Maßnahmen könnte die Drogeneinfuhr sowie der
Handel mit Drogen im Bundesgebiet wirksamer bekämpft werden,
und welche Maßnahmen zur effizienteren Bekämpfung der
Dealerorganisationen sollen ergriffen werden?
Die Bekämpfung der Drogeneinfuhr muß an den Quellen des
Rauschgiftzustroms einsetzen. Die Bundesregierung möchte die
Mittel für Entwicklungsmaßnahmen in den wichtigsten
Anbauländern des Opium-Mohns ab 1985 erhöhen und dadurch
gleichzeitig andere Staaten zu weiteren konzertierten Aktionen
anregen. Sie beabsichtigt darüber hinaus, ähnliche Maßnahmen
gegen den stark ansteigenden Zustrom von Haschisch und
Marihuana insbesondere von illegalen Anbauflächen im Nahen Osten
sowie in Nord- und Westafrika zu ergreifen. Auf Antrag der
Bundesregierung hat die Suchtstoffkommission der Vereinten
Nationen im Februar 1984 eine Resolution verabschiedet, die alle
Regierungen auffordert, die Anstrengungen im Kampf gegen den
illegalen Anbau und Handel mit diesen Suchtstoffen zu
verschärfen.
Die Erfolge der Polizei und des Zolls bei Rauschgiftbekämpfung
sind hervorragend, wie schon die ständig steigenden
Sicherstellungsmengen zeigen. Die hohe Effizienz der deutschen
Rauschgiftbekämpfung wird nach Erkenntnissen des BKA dadurch
bestätigt, daß Hintermänner und Organisatoren des
internationalen Rauschgifthandels Reisen in die Bundesrepublik Deutschland
meiden und Großlieferungen von Rauschgift möglichst nicht über
das Bundesgebiet leiten. Einen wesentlichen Anteil an der
Verfolgungsintensität hat das leistungsfähige
Datenverarbeitungssystem der deutschen Polizei, das auch dem
Grenzschutzeinzeldienst und – beschränkt – dem Zoll zur Verfügung steht.
Die hohe Effektivität der mit der Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität befaßten Behörden in der Bundesrepublik Deutschland
ändert nichts an der Notwendigkeit weiterer Verbesserungen. Die
sich ständig ändernden Strategien und Methoden des
internationalen Rauschgifthandels verlangen eine permanente Anpassung
der Bekämpfungskonzepte und -taktiken. Wichtig ist in diesem
Zusammenhang
— eine engere Zusammenarbeit mit den Anbau-, Herkunfts- und
Transitländern, um zugleich mit der eingangs erwähnten
Anbaubekämpfung den Zustrom von Rauschgift zu verhindern,
insbesondere durch weitere
• Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe für ausländische
Rauschgiftverbindungsbehörden,
• Entsendung von Rauschgiftverbindungsbeamten in die
wichtigsten Erzeuger- und Transitländer,
— eine enge Zusammenarbeit in internationalen und
insbesondere europäischen Gremien zur Abstimmung einer
gemeinsamen Drogenpolitik, zur Verbesserung des rechtlichen
Instrumentariums und zum Abbau von Hemmnissen bei der
grenzüberschreitenden Strafverfolgung von Drogenhändlern,
— eine Stärkung der internationalen polizeilichen
Zusammenarbeit durch
• personelle Unterstützung des Interpol-Generalsekretariats
beim Ausbau der Rauschgift-Unterabteilung,
• Gründung eines Europäischen Regionalbüros von Interpol,
das sich der spezifischen Probleme dieses Raums annehmen
soll,
• Austausch von Verbindungsbeamten mit anderen Interpol-
Mitgliedern,
— eine ständig verbesserte und situationsangepaßte Ausrüstung
und Ausbildung der mit der Rauschgiftbekämpfung befaßten
Organe in der Bundesrepublik Deutschland.
Speziell zur effizienteren Bekämpfung von Dealerorganisationen
wird vom Bundesminister des Innern eine Intensivierung des
Einsatzes von V-Leuten und verdeckt ermittelnden
Polizeibeamten für unverzichtbar gehalten. Ihr Einsatz hat sich als
wirkungsvolles taktisches Mittel erwiesen, gegen abgeschottete,
hochorganisierte und gefährliche internationale
Rauschgifthändlerorganisationen Erfolge zu erzielen. Ohne sie läuft die Polizei Gefahr, nur
Randfiguren wie Kuriere und Kleindealer festzunehmen, während
die Hintermänner und Organisatoren ungeschoren bleiben. Dabei
muß sich die Polizei verstärkt auch auf ausländische Kräfte
stützen, wenn anders ein Eindringen in die zumeist aus Angehörigen
fremder Volksgruppen bestehenden Händlerorganisationen nicht
möglich ist. Die Bundesregierung ist sich bewußt, daß der Einsatz
von verdeckt ermittelnden Polizeibeamten nicht unproblematisch
ist. Es ist selbstverständlich, daß bei ihrem Einsatz die
rechtsstaatlichen Grenzen strikt eingehalten werden müssen. Wo die
Grenzen im einzelnen zu ziehen sind, wird z. Z. von den Innen- und
Justizministern des Bundes und der Länder geprüft.
Ein weiteres wertvolles Instrument zur besseren Bekämpfung von
Dealerorganisationen sieht die Bundesregierung in einem
verstärkten Zugriff auf die durch illegalen Rauschgifthandel
erworbenen Gelder und sonstigen Vermögenswerte. Den
Rauschgifthändlerorganisationen muß die finanzielle Basis entzogen
werden. Zur Zeit finden im Rahmen der Pompidou-Gruppe
Verhandlungen über ein abgestimmtes europäisches Vorgehen in diesem
Bereich statt. Ob und ggf. in welchem Maße Änderungen der
gegenwärtigen Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland
angebracht sind, ist zur Zeit Gegenstand der Überlegungen
zwischen den betroffenen Ressorts.
9. Kann die Fahndung nach Rauschgiften bei den Grenzkontrollen
insbesondere etwa auf den Flughäfen weiter intensiviert werden?
10. Ist die personelle und technische Ausstattung der Dienststellen des
Grenzschutzeinzeldienstes und des Zolls zur Bekämpfung des
Rauschgiftschmuggels ausreichend?
Die mit der verbesserten personellen und technischen
Ausstattung der Grenzdienststellen erreichte Intensivierung der
Rauschgiftkontrollen hat 1983 zu 5 385 Aufgriffen geführt. Bei den
Kontrollen wurden nicht nur Abfertigungsbeamte, sondern auch
motorisierte Sondertrupps von Zoll und GSE eingesetzt.
Zusätzlich wurden 1 434 Sondereinsätze durchgeführt, zu denen
Verstärkungskräfte aus anderen Bereichen der Zollverwaltung
hinzugezogen wurden.
Die technische Ausstattung der Grenzdienststellen insbesondere
zur Überwachung ausgeschriebener verdächtiger Rauschgifttäter
mittels mobiler Datenfunkgeräte wurde vor allem für die Kontrolle
in den Zügen und in den Häfen verbessert. Auf den Flughäfen
wurden besondere technische Vorrichtungen zur Verbesserung
der Kommunikation zwischen den Kontrollbeamten des GSE und
der Zollverwaltung geschaffen.
Die personelle und technische Ausstattung ermöglicht es, alle
Einreisenden, bei denen Anhaltspunkte für eine
Rauschgifteinfuhr vorliegen, einer eingehenden Kontrolle zu unterziehen und
die übrigen Einreisenden schwerpunktmäßig oder
stichprobenweise zu kontrollieren.
Die Bundesregierung wird auch künftig alle Möglichkeiten zur
Intensivierung der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität an der
Grenze nützen. Bei einer erheblichen Ausweitung des derzeitigen
Kontrollumfangs würde sich allerdings die Frage nach der
Vereinbarkeit mit der allseits angestrebten Beschleunigung des
Grenzübertritts an den Binnengrenzen der EG aufdrängen. Mit
beiden Zielen sind folgende Maßnahmen in Einklang zu bringen:
— Verbesserung der Auswertung und Steuerung von
Rauschgiftinformationen, um eine noch gezieltere Kontrolle zu
ermöglichen,
— Intensivierung der' Aus- und Fortbildung in der
Rauschgiftbekämpfung,
— Komplettierung der Ausrüstung,
— Verbesserung der Überwachung des Kleinflugverkehrs.
11. Hat sich die Erweiterung der Befugnisse des
Grenzschutzeinzeldienstes in der Rauschgiftfahndung an den Grenzen bewährt, und
konnten dadurch Zahl, Intensität und Wirksamkeit der
Grenzkontrollen zur Unterbindung des Rauschgiftschmuggels gesteigert
werden?
Die Erweiterung der Befugnisse des Grenzschutzeinzeldienstes
zur Unterbindung des Rauschgiftschmuggels hat sich nach den
bisherigen Erfahrungen bewährt. Die Zahl der Aufgriffe konnte
gesteigert werden.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen
der Polizei und den Sozialbehörden in der Bekämpfung des
Rauschgiftmißbrauchs, welche Fortschritte im Bereich der
Therapie wurden erzielt, und welche Verbesserungsmöglichkeiten gibt
es?
Eine Weitergabe von Informationen an die Polizei über Art und
Dauer des Eigenkonsums, Bezugsquellen oder Personen des
illegalen Drogenhandels durch Sozialbehörden,
Drogenberatungsstellen oder gar Therapieeinrichtungen findet nicht statt.
Anderenfalls wäre das erforderliche Vertrauensverhältnis für beratende
Hilfe und für ambulante oder stationäre Therapie zerstört oder
könnte sich erst gar nicht entwickeln. Zudem ist es für jeden
Drogenabhängigen, der sich durch illegalen Erwerb und Besitz
von Betäubungsmitteln - auch zum Eigenkonsum - bereits
strafbar gemacht hat, kaum zumutbar, in diesem Bereich
selbstbelastende Angaben zu machen, ganz abgesehen davon, daß diese
Angaben für Beratung und Behandlung von nachrangiger
Bedeutung sind.
Die genannten Stellen haben sich in diesem Bereich eine
freiwillige Vertraulichkeitspflicht auferlegt, die zwar vor Gericht im
Zweifel nicht als Zeugnisverweigerungsrecht ausgelegt werden
kann, jedoch de facto ebenso schützt wie dieses. Das heißt
andererseits nicht, daß die Mitarbeiter der genannten Einrichtungen
und Stellen die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden behindern
würden, wenn es darum ginge, besonders gefährliche Praktiken
illegaler Drogenhändler mitzuteilen und damit nach Möglichkeit
zu unterlaufen.
Nicht zuletzt durch das praktizierte Verhalten der Beratungsstel
-
len und der therapeutischen Einrichtungen hat sich das Klima
insgesamt derart verbessert, daß zunehmend mehr gefährdete
oder schon abhängige Personen deren Hilfe suchen. Es ist deshalb
möglich, heute schon frühzeitig und durch ambulante Hilfe ein
weiteres Abgleiten zu verhindern oder sogar durch gezielte
Therapie eine beginnende Abhängigkeit wirksam zu behandeln.
Durch den Zugewinn an Erfahrungen, auch an wissenschaftlichen
Erkenntnissen der Therapieforschung, ist die stationäre
Behandlung insgesamt erfolgreicher geworden. So wird heute die
Therapie individueller, d. h. auf die Schwere des einzelnen Falles
bezogen gestaltet; Therapiezeiten werden entsprechend dem
individuellen Therapiefortschritt geregelt, der Übergang von
stationärer Langzeitbehandlung zu ambulanter Nachsorge ist intensiviert
worden und sichert damit den Therapieerfolg erheblich mehr.
Man kann heute mit einer durchschnittlichen Heilungsquote
zwischen 30 % und 50 % rechnen, allerdings unter Einschluß von
Wiederholungsbehandlung nach Therapieabbrüchen. Es gibt
Einrichtungen, die sogar eine höhere Heilungsquote von bis zu 60 %
erreichen. Nach wie vor ist jedoch die Therapie
verbesserungsbedürftig. Solche verbesserungsbedürftigen Bereiche liegen einmal
im Vorfeld, um die Bereitschaft des Patienten zur Therapie zu
erhöhen. Verschiedene Maßnahmen sind hier initiiert worden,
wie besondere Verfahren zur Früherkennung von Gefährdeten an
Plätzen der Szene. Auch die Neuregelung des
Betäubungsmittelgesetzes, die dem Abhängigen frühzeitig die Chance zur Therapie
bietet, soll zur Motivierung des Klienten beitragen. Ein anderer
verbesserungsbedürftiger Bereich ist die noch relativ hohe
Abbruchquote. Hier sind spezifische Forschungsvorhaben
notwendig, die gezielt die Bedingungen, unter denen ein Abbruch
geschieht, untersuchen oder die versuchen, Prädiktoren für einen
Abbruch zu entwickeln, damit der Therapeut frühzeitig
intervenieren kann.
13. Welche Schritte zu einer gemeinsamen und koordinierten
Bekämpfung der Rauschgifteinfuhren aus Drittstaaten durch die
Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften hat die Bundesrepublik
Deutschland in den letzten zehn Jahren unternommen?
Um erfolgreich gegen die illegalen Rauschgiftzufuhren aus Asien,
Afrika und Südamerika nach Westeuropa vorgehen zu können, ist
eine enge Zusammenarbeit aller europäischen Staaten — nicht nur
der Mitgliedstaaten der EG — notwendig. Darüber besteht unter
den europäischen Staaten Einvernehmen. Dementsprechend ist
auf keinem anderen Gebiet der Verbrechensbekämpfung die
europäische Zusammenarbeit so eng wie gerade im Bereich der
Rauschgiftkriminalität.
a) Die im Jahre 1971 auf Initiative des damaligen französischen
Staatspräsidenten Pompidou von den EG-Staaten sowie
Großbritannien gegründete und nach ihm benannte Initiative zur
Bekämpfung des Drogenmißbrauchs und des illegalen
Drogenhandels versteht sich als „brain trust" und
Koordinierungsorgan bei der
— Bekämpfung des illegalen Drogenhandels und -schmuggels
durch Polizei und Zoll,
— Prävention auf dem Gesundheits- und Erziehungssektor,
— Bekämpfung der Drogensucht durch Behandlung und
Rehabilitation.
Sie sollte ursprünglich der politische Motor für den
gemeinsamen Kampf gegen das Rauschgift in der Europäischen
Gemeinschaft sein, wurde aber aus der Erkenntnis heraus, daß der
Kampf gegen das Rauschgift nicht nur ein Problem der EG
-
Mitglieder ist, sondern alle europäischen Staaten betrifft, im
Jahre 1980 dem Europarat angegliedert und damit auch für
andere europäische Staaten geöffnet. Beigetreten sind
inzwischen Schweden, Norwegen und die Türkei; Spanien und die
Schweiz haben ihren Beitritt angekündigt.
Die Bundesregierung hat von Anfang an in allen Gremien der
Pompidou-Gruppe aktiv mitgearbeitet. Sie betrachtet diese
Gruppe als ein wichtiges Instrument für eine einheitliche
europäische Drogenpolitik. Aktueller Beratungsgegenstand ist z. Z.
die Frage einer besseren – möglichst europaeinheitlichen –
Abschöpfung der von Rauschgifthändlern durch ihre illegalen
Geschäfte erworbenen Gelder und sonstigen Vermögenswerte.
b) Dieselben Gründe, die zur Erweiterung der Pompidou-Gruppe
über die EG-Staaten hinaus geführt haben, waren auch für den
Zoll und die Polizei bestimmend dafür, die Zusammenarbeit bei
der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität nicht auf die EG
Staaten zu beschränken:
— Die Zollverwaltungen der EG-Mitgliedstaaten haben bereits
1971 einen engen Informationsaustausch über alle
Erkenntnisse zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von
Zollvergehen im Zusammenhang mit Rauschgift
beschlossen. Das gilt insbesondere auch für den
Rauschgiftschmuggel im Luftverkehr. Entsprechende Regelungen gelten im
Verhältnis zu Norwegen, Schweden, Finnland, Jugoslawien,
Österreich, Spanien, Island und den USA. In die gleiche
Richtung gehen zahlreiche Initiativen des Rates für die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (sog.
Brüsseler Zollrat), dem die Bundesrepublik Deutschland und 94
weitere Staaten angehören.
— Hauptinstrument der polizeilichen Zusammenarbeit ist auch
im europäischen Raum die Internationale
Kriminalpolizeiliche Organisation – Interpol. Beim Generalsekretariat in
Paris besteht seit 1974 ein Rauschgift-Aktionsprogramm
speziell zur Koordinierung der europäischen
Zusammenarbeit bei der Rauschgiftbekämpfung. Dieses Programm wird
von der Bundesrepublik Deutschland finanziell und
personell mitgetragen. Dieses Instrument hat sich sehr bewährt,
wie die jüngst bekanntgewordenen Großsicherstellungen
von Cannabis, Heroin und Kokain in Westeuropa beweisen.
Ein weiterer Ausbau der Rauschgift-Unterabteilung beim
Generalsekretariat sowie über die Rauschgiftbekämpfung
hinausgehend die Gründung eines Europäischen Regional
-
büros wird von der Bundesrepublik Deutschland angestrebt.
— Um auch eine enge . bilaterale, insbesondere regionale
Zusammenarbeit bei der Rauschgiftbekämpfung
sicherzustellen und gemeinsame Maßnahmen abzusprechen, sind
auf deutsche Initiative internationale Arbeitsgruppen
gegründet worden, die sich in regelmäßigem Turnus treffen.
Neben der vom Bundeskriminalamt geführten „Ständigen
Arbeitsgruppe Rauschgift" , der alle mit der Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität befaßten Behörden der
Bundesrepublik Deutschland und der Nachbarländer angehören, gibt es
spezielle Arbeitsgruppen für die einzelnen Regionen, wie
die
• Arbeitsgruppe Südwest für die Zusammenarbeit mit
Österreich, Schweiz, Frankreich und Italien,
• Arbeitsgruppe Südost für die Zusammenarbeit mit
Jugoslawien, Ungarn, Österreich und Italien,
• Arbeitsgruppe Nord für die Zusammenarbeit mit den
skandinavischen Ländern,
• deutsch-niederländische Arbeitsgruppe,
• deutsch-französische Arbeitsgruppe.
14. Trifft es zu, daß die im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland
weniger stringente Drogenpolitik einiger Nachbarstaaten zu einem
erheblichen Anstieg des Rauschgiftschmuggels aus diesen
Ländern in die Bundesrepublik Deutschland geführt hat, welche Län
der sind dies, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu
unternehmen?
Eine weniger stringente Drogenpolitik verfolgen u. a. die
Niederlande, und zwar nicht nur in den Rechtsvorschriften, sondern auch
bei der praktischen Handhabung des dort geltenden
Opportunitätsprinzips bei der Verfolgung von Drogenstraftaten. Darüber
hinaus bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Spanien,
Schweden und Italien Sondervorschriften für den Besitz von
Cannabis zum eigenen Konsum, der in Schweden bis zu 1 g straflos, in
Italien „in geringen Mengen" nach richterlicher Entscheidung
straflos und in Spanien überhaupt straflos ist. Die in
Großbritannien geübte Praxis, erstmals festgestellte Cannabiskonsumenten
nicht zu bestrafen, und nach Auffassung der Bundesregierung
auch die italienische und schwedische Handhabung sind nicht
Ausdruck einer Liberalisierung oder gar Legalisierung, sondern
ähnlich wie die Einstellungsverfügungen der deutschen
Staatsanwaltschaften in diesen Fällen eine Konzession an die geringe
Schuld und Schwere der Tat, die vor allem jugendlichen
Probierern zugute kommt und einer Kriminalisierung dieses
Täterkreises vorbeugen soll.
Zahlenmäßige Auswirkungen einer weniger stringenten Drogen
politik lassen sich vor allem am Beispiel der Niederlande
aufzeigen. Nach den Statistiken des Zolls und des
Grenzschutzeinzeldienstes werden rd. 60 % aller Rauschgiftschmuggler an der
deutsch-niederländischen Grenze aufgegriffen, zumeist mit
Haschisch und Marihuana in relativ geringen Mengen. Bestätigt
wird dieses Ergebnis tendenziell durch eine
Stichprobenauswertung von 1 069 Urteilen aus den Monaten Mai und Juni 1983, die
der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit
(„Datenbank Betäubungsmittelgesetz") vorgenommen hat. Danach
hatten 71,9 % der wegen illegaler Einfuhr von Betäubungsmitteln
verurteilten Täter diese Betäubungsmittel aus den Niederlanden
eingeführt.
Noch besorgniserregender ist, daß nach den Erkenntnissen des
Bundeskriminalamtes der internationale Rauschgifthandel seine
für Westeuropa bestimmte Ware zunehmend über die
Niederlande leitet, die sich damit mehr und mehr zum Depotland und zur
Drehscheibe des international organisierten Rauschgifthandels in
Europa entwickelt haben. Die im Frühjahr 1983
bekanntgewordene Sicherstellung von 600 kg Haschisch auf dem Wege von den
Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland ist hierfür ein
beredtes Zeugnis.
Die Bundesregierung steht mit den europäischen Nachbarstaaten
in ständigem Dialog, um nega tive Auswirkungen infolge
gegenläufiger Tendenzen der nationalen Drogenpolitiken zu
verhindern. Auch die internationalen Kontakte in der Pompidou-Gruppe
beim Europarat sowie in der Suchtstoff-Kommission der Vereinten
Nationen werden hierzu benutzt. In der letzten Sitzung der
Suchtstoff-Kommission im Februar 1984 wandte sich eine große
Mehrheit, auch der europäischen Staaten, gegen die Tendenzen
einer „selektiven Drogen-Kontrolle" in manchen Ländern. Das
Suchtstoffkontrollamt der Vereinten Nationen wurde
aufgefordert, die Rechtspraxis in diesen Ländern sorgfältig zu beobachten
und frühzeitig zu intervenieren. Obwohl Spanien nicht
unmittelbar angesprochen wurde, rechtfertigte der Beobachter Spaniens
die dortige Gesetzesänderung und versicherte, daß der Besitz von
Cannabis in Spanien nach wie vor ein strafbarer Verstoß sei. Der
in Frage 8 erwähnte deutsche Resolu tionsentwurf, der u. a. dazu
aufruft, „jede Form des Cannabismißbrauchs in der Gesellschaft
zu ächten", wurde im Konsensus verabschiedet, also einstimmig
und ohne Stimmenthaltung.
15. Werden nach Auffassung der Bundesregierung bei einem Wegfall
der Kontrollen an den EG-Binnengrenzen gleichwertige Kontrollen
an den Außengrenzen der EG durchgeführt?
Unter den derzeitigen Verhältnissen wäre das nicht gewährleistet.
Um gleichwertige Kontrollen an den Außengrenzen der EG
sicherzustellen, sind entsprechende Absprachen zwischen den
Mitgliedstaaten und deren wirkungsvoller und einheitlicher
Vollzug erforderlich. In diese Richtung zielen ständige Bemühungen
der Bundesregierung (s. Nr. 13).
Auch wenn Gleichwertigkeit der Kontrollen an den
Außengrenzen hergestellt wäre, würden Kontrollen an den Binnengrenzen
eine zusätzliche wichtige Filterwirkung haben.
16. Trifft es zu, daß Rauschgift in besorgniserregendem Umfang über
Berlin (Ost) bzw. den DDR-Flughafen Schönefeld in
westeuropäische Länder gelangt? Gibt es deshalb Bemühungen der
Bundesrepublik Deutschland, mit der DDR etwa im Rahmen des
Gesundheitsabkommens zu einer gemeinsamen Rauschgiftbekämpfung zu
kommen?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse vor, daß auch der
Flughafen Schönefeld in der DDR zunehmend an Bedeutung für den
organisierten Drogenschmuggel nach Westeuropa gewinnt. Die
Bundesregierung hat deshalb die Regierung der DDR um eine
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität
ersucht. Eine Antwort steht noch aus.
17. Gibt es Schwierigkeiten bei der internationalen Zusammenarbeit
zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, weil
Befreiungsbewegungen sich zum Teil über den Rauschgiftschmuggel finanzieren?
Der Bundesregierung liegen Hinweise vor, daß sog.
Befreiungsbewegungen und politische Untergrundorganisationen den
Rauschgiftschmuggel als Finanzierungsquelle nutzen. In den davon
betroffenen Staaten pflegen die Zentralregierungen - soweit sie
dazu in der Lage sind - konsequent gegen Rauschgiftkriminalität
vorzugehen, um damit auch den „Insurgenten" die finanzielle
Basis zu entziehen. Hieraus resultieren jedoch keine
Schwierigkeiten für die internationale Zusammenarbeit bei der
Rauschgiftbekämpfung.
18. Bestehen rechtliche und verwaltungsmäßige Hindernisse bei der
internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der
Rauschgiftkriminalität?
Umfang und Intensität zwischenstaatlicher Zusammenarbeit
werden maßgeblich durch die jewei ligen Rechtsordnungen der
beteiligten Staaten geprägt. Bestehen schon zwischen den
westeuropäischen Staaten, die immerhin durch gemeinsame Geschichte
und Kulturtradition viel Gemeinsamkeiten haben, starke Unter
-
schiede, so gilt das noch viel mehr für das Verhältnis zu den
außereuropäischen Ländern. Dabei stehen in diesem
Zusammenhang die Unterschiedlichkeiten der jewei ligen Straf- bzw.
Betäubungsmittelgesetzgebung sowie des Strafprozeßrechts im
Vordergrund. Gerade hier kommt es - auch im westeuropäischen Raum -
immer wieder zu Schwierigkeiten. So ist z. B. die Verabredung
kontrollierter Rauschgifttransporte über mehrere Grenzen hinweg
ein sehr schwieriges Unterfangen, weil manche Länder dieses
Institut nicht kennen oder so viele Bedingungen stellen, daß eine
Durchführung kaum möglich ist. Ähnliches gilt für den Einsatz
von V-Leuten und verdeckt ermittelnden Polizeibeamten. Polizei
und Zoll sind mit unterschiedlichem Erfolg bemüht, in diesen
Fällen durch Absprachen mit dem jeweiligen Partner zu
pragmatischen Lösungen zu kommen. Soweit sich hierbei unüberwindliche
Schwierigkeiten ergeben, versucht die Bundesregierung, durch
bi- und multilaterale Initiativen zu einem Abbau der Hemmnisse —
ggf. durch Harmonisierung der entsprechenden Normen — zu
gelangen.
Im innerstaatlichen Bereich ergeben sich bisweilen
Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei, die aus
dem Zusammenwirken der Staatsanwaltschaft und der Polizei bei
der Durchführung von Ermittlungsverfahren resultieren. Da die
jeweiligen Befugnisse in der Strafprozeßordnung nicht präzise
genug voneinander abgegrenzt und deshalb auslegungsfähig
sind, kommt es bisweilen zu Kompetenzstreitigkeiten. Diese
Schwierigkeiten haben Außenwirkung, die sich vor allem in
unterschiedlichen Auffassungen über die Zulässigkeit des
Interpol-Geschäftsweges niederschlagen. Im Rahmen der anstehenden
Neuregelung der Richtlinien über den Verkehr mit dem Ausland
in strafrechtlichen Angelegenheiten wird versucht, zu einer alle
Seiten zufriedenstellenden Lösung zu kommen.
Die zwischenstaatliche Zusammenarbeit der deutschen und
ausländischen Staatsanwaltschaften und Gerichte vollzieht sich im
europäischen Bereich reibungslos auf der Grundlage des
europäischen Auslieferungsübereinkommens und des europäischen
Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen sowie dazu
geschlossener Zusatzverträge oder auf der Grundlage
zweiseitiger Verträge. Darüber hinaus berät die beim Europarat gebildete
Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Drogen- und
Rauschmittelmißbrauchs und des illegalen Drogenhandels, die sog. Pompidou
-
Gruppe, z. Z. darüber, ob und in welchem Ausmaß weitere
Verbesserungen möglich sind. Im außereuropäischen Bereich gibt es
teilweise entsprechende zweiseitige Verträge. In der Regel
funktioniert die zwischenstaatliche Zusammenarbeit aber auch ohne
Verträge.
Datenschutzrechtliche Probleme sind beim
grenzüberschreitenden Informationsaustausch im Rahmen der Bekämpfung der
internationalen Rauschgiftkriminalität nicht aufgetreten bzw.
bekanntgeworden.
19. Wie hat sich die kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit mit den
Anbau- und Hauptherkunftsländern von Rauschgift entwickelt?
Stehen für die in diesem Zusammenhang vom Bundeskriminalamt
durchgeführte Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für
ausländische Polizeien ausreichende Geldmittel zur Verfügung? Wie hat
sich der Einsatz sog. Rauschgiftverbindungsbeamter im Ausland
bewährt, und in welchem Umfang ist der Einsatz weiterer
Rauschgiftverbindungsbeamter geplant?
Die Zusammenarbeit des BKA mit den Rauschgiftbekämpfungs
behörden der wich tigsten Anbau-, Herkunfts- und Transitländer
im Mittelmeerraum, im Mittleren Osten und in Südostasien hat
sich positiv entwickelt. Die vom BKA seit 1982 gewährte
Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe hat hierzu sicherlich wesentlich
beigetragen, im Falle Thailand auch die Entsendung zweier
Rauschgiftverbindungsbeamter.
1. Das BKA hat bisher Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe im
Werte von insgesamt 6 Mio. DM an Jugoslawien,
Griechenland, Zypern, Jordanien, Pakistan, S ri Lanka, Thailand,
Indonesien und Marokko sowie an Peru und Kolumbien (insoweit nur
Ausbildungshilfe) geleistet.
Die Ausrüstungshilfe bestand im wesentlichen aus
Kraftfahrzeugen, Fernmeldegerät und operativ-taktischem Gerät zur
Rauschgiftbekämpfung. Ausgebildet werden
— leitende Polizeibeamte, die im Rahmen eines Informa
tionsaufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland über die
Probleme der Empfängerländer von Rauschgift unterrichtet
werden. Sie sind unentbehrliche Kontaktmittler für die so
wichtigen direkten Beziehungen zwischen deutschen
Polizeibehörden und der Polizeiführung des jewei ligen Landes
und tragen zu deren Mo tivation bei der
Rauschgiftbekämpfung bei;
- Ermittlungsbeamte, die nach einer mehrmonatigen
Sprachausbildung in einem zwölfmonatigen Speziallehrgang beim
BKA und bei Länderpolizeien über Mittel und Methoden der
Rauschgiftbekämpfung unterrichtet werden und später in
ihrer Heimat Multiplikatorenwirkung entfalten.
Für 1984 stehen weitere 2 Mio. DM zur Verfügung. Das
Programm soll in den nächsten Jahren fortgeführt werden. Die
hierfür in der Finanzplanung vorgesehenen 2 Mio. DM pro Jahr
werden unter den gegenwärtigen Umständen als ausreichend
angesehen.
Ein Sonderfall ist die Ausrüstungshilfe für die Türkei aufgrund
des Regierungsabkommens vom 10. Juni 1981 über die
Gewährung einer Hilfe und die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung
des illegalen Handels und Transports von Rauschgift. Im
Rahmen dieses Abkommens erhält die Türkei z. Z.
Ausrüstungsgegenstände für die Polizei, die Gendarmerie und die
Zollverwaltung im Werte von 15 Mio. DM.
2. Der Einsatz von Rauschgiftverbindungsbeamten hat sich bisher
als Erfolg erwiesen. Durch ihre Entsendung in die Erzeuger-
und Herkunftsländer wird eine umfassende
Informationsgewinnung und -auswertung durch eigene Kräfte möglich. Dies
fördert sowohl deutsche Ermittlungsverfahren mit Bezug zu
diesen Ländern als auch dortige Ermittlungsverfahren mit
Bezug zu Westeuropa. Gleichzeitig beraten die
Rauschgiftverbindungsbeamten die Rauschgiftbekämpfungsbehörden der
Gastländer. Z. Z. sind zwei deutsche Beamte in Thailand tätig;
ihr Zuständigkeitsbereich soll in Kürze auf Hongkong,
Malaysia und Singapur ausgedehnt werden. Zwei weitere Beamte
sind seit kurzem in Pakistan eingesetzt, ein weiterer Beamter
wird zum 15. März 1984 nach Zypern entsandt werden. Die
Entsendung weiterer Beamter in andere Brennpunkte des
Drogengeschehens ist geplant.
20. Reichen die geltenden ausländerrechtlichen Regelungen aus, um
den Aufenthalt von ausländischen Rauschgifthändlern und
Rauschgiftschmugglern im Bundesgebiet unverzüglich zu
beenden?
Nach § 10 Abs. 1 des Ausländergesetzes kann ein Ausländer
ausgewiesen werden, wenn er u. a. „wegen einer Straftat ... verurteilt
ist" (Nummer 2) oder „gegen eine Vorschrift des ... Zollrechts ...
oder gegen Einfuhr — ... Verbote verstößt" (Nummer 4). In
Nummer 9 a der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften heißt es hierzu:
„Ein Ausländer, der gegen eine strafbewehrte Vorschrift des
Betäubungsmittelgesetzes verstoßen hat, ist in der Regel
auszuweisen, jedoch erst nach Strafverbüßung abzuschieben. " Die im
Ermessen der Verwaltung stehende Kann-Ausweisung ist damit
für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in eine Regel
-
Ausweisung umgeformt worden.
Die Vorschrift reicht grundsätzlich aus, um die unverzügliche
Ausweisung ausländischer Rauschgifthändler und -schmuggler
sicherzustellen. Damit die Ausländerbehörden jedoch eine
„gerichtsfestere" Entscheidungsgrundlage haben, soll ein
entsprechender Regel- (evtl. Ist-) Ausweisungsgrund bei der
anstehenden Neuregelung des Ausländerrechts in das Ausländergesetz
aufgenommen werden.
Schwierigkeiten hat es in der Vergangenheit mehrfach dann
gegeben, wenn es darum ging, einen ausländischen
Rauschgifthändler oder -schmuggler in sein Heimatland abzuschieben, in
dem ihm nach seiner Behauptung politische Verfolgung drohte.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 des Ausländergesetzes ist eine solche
Abschiebung als ultima ratio nur dann zulässig, wenn der
Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die
Sicherheit anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit
bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens
rechtskräftig verurteilt wurde. Die Auslegung dieser Vorschrift durch
manche Gerichte ist in der Öffentlichkeit mehrfach kritisiert
worden. Die Bundesregierung prüft z. Z., welche Folgerungen hieraus
bei der anstehenden Neuregelung des Ausländerrechts zu ziehen
sind.
21. In welchem Umfang ist weiterhin das Einschmuggeln von
Rauschgift in Haftanstalten zu beobachten, und weshalb gelingt es nicht,
diesen Schmuggel vollständig zu unterbinden?
Der Bundesregierung liegen keine Daten über den Umfang des in
Haftanstalten eingeschleusten Rauschgifts vor. Die Vollzugsbe
hörden der Länder sind bemüht, diesem Problem dadurch zu
begegnen, daß sie verstärkt drogenabhängige Gefangene für eine
Therapie zu gewinnen versuchen, um so auch die Nachfrage nach
Drogen in der Anstalt abzubauen bzw. zu beseitigen. Sie versucht
ferner, durch umfassende und gründliche Kontrollen der
Gefangenen, der Besucher sowie der zugesandten Pakete und B riefe ein
Einschleusen von Drogen zu verhindern. Gleichwohl zeigt die
Erfahrung, daß ein Einbringen von Drogen nicht völlig verhindert
werden kann. Hierbei spielt sicherlich auch eine wichtige Rolle,
daß es sich nur um sehr geringe Drogenmengen handelt, die auch
wegen ihrer unterschiedlichsten Erscheinungsformen (z. B.
Pulver, getränktes Papier, extrem kleine Körper, Flüssigkeiten) sehr
leicht zu verstecken sind.]