Entsorgung des KKW Obrigheim (KWO) und -Entsorgungsnetzplan
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg teilte die Landesregierung u. a. folgendes mit:
- In der Anlage 4 des Entsorgungsberichtes der Bundesregierung (Drucksache 10/327) sowie im „Netzplan zur Entsorgung von Kernkraftwerken" vom 27. April 1982 (RS-AGK 3-513 202/31) tauche irrtümlich eine Angabe von 57 t Uran als von der KWO für Entsorgungszwecke beantragte Lagerkapazität auf. In Wirklichkeit sei beim KWO keine Erhöhung der geplanten Lagermenge, sondern lediglich eine alternative Lagermöglichkeit für die Auslagerung der bestrahlten Brennelemente aus dem Reaktorgebäude vorgesehen.
- Der genannte Netzplan sei ein internes Arbeitspapier des Bundesinnenministeriums, dem bei mehreren Punkten reine Annahmen zugrunde lägen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Landesregierung von Baden-Württemberg, daß die genannte Angabe von 57 t im Netzplan wie im Entsorgungsbericht auf einem Irrtum beruht?
Wenn nicht: Worauf ist diese mangelnde Abstimmung zwischen Bundes- und Landesstellen zurückzuführen?
Gibt es im Entsorgungsbericht und Netzplan noch weitere Angaben, die mit den zuständigen Landesstellen nicht abgestimmt wurden? Wenn ja, welche?
Ist der Netzplan nach Auffassung der Bundesregierung für die Länder verbindlich?