Klärschlammverordnung
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Präsident des Bauernverbandes von Württemberg-Hohenzollern, Ernst Geprägs, erachtet die Richtwerte der Klärschlammverordnung als „politisch" und daher als zu hoch angesetzt. Im übrigen sei die Haftungsfrage „restlos unausgewogen" und zum Nachteil der Bauern geregelt worden. Zwischen Aufbringung und Entzug der giftigen Schwermetalle gebe es keinen Gleichgewichtszustand. So könne die legal aufgebrachte Schwermetallmenge schon in drei Jahren fünfmal höher sein als durch die Ernte entzogen werde.
Wir fragen die Bundesregerierung:
Fragen5
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Präsidenten des Bauernverbandes von Württemberg-Hohenzollern über die Richtwerte der Klärschlammverordnung? Hält auch sie diese Werte für zu hoch und wenn ja, will sie sie heruntersetzen?
Welche Untersuchungsbefunde liegen der Bundesregierung vor über den Anstieg von Schwermetallen in landwirtschaftlich genutzten Böden mit Klärschlammaufbringung?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung Geprägs, daß die Haftungsfrage „restlos unausgewogen" und zum Nachteil der Bauern geregelt ist?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung die Haftungsfrage nach dem Verursacherprinzip realisiert werden? Welche Pläne hat sie in dieser Richtung?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß eine Änderung des § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes zwecks Erfassung/Reglementierung der Indirekteinleiter geeignet sein wird, die Klärschlammbelastung mit Schwermetallen und anderen Schadstoffen zu verringern?