Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 6. Oktober 1983 wurde von der Stadt Ahaus die Baugenehmigung für das geplante Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente erteilt. Vorher hatte die atomrechtliche Genehmigungsbehörde, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig, mitgeteilt, daß sie gegen eine Genehmigung keine Bedenken habe. Bis heute liegt kein Wortprotokoll über die atomrechtliche Erörterung im Juni 1983 vor. Die PTB hatte beim Erörterungstermin zugesagt, eine Genehmigung könne erst erteilt werden, wenn das Wortprotokoll vorliege.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Konnte die der Bundesregierung unterstellte Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die auf dem Erörterungstermin vorgebrachten Einwände gegen das Zwischenlager sorgfältig prüfen, obwohl bis heute kein Protokoll vorliegt?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Wortbruch der PTB, die trotz ihres Versprechens vor Vorliegen des Wortprotokolls mitgeteilt hat, sie habe keine Bedenken gegen eine Genehmigung?
Wie könnten die Rechte betroffener Bürger geltend gemacht werden, wenn sich anhand des Studiums eines zu einem späteren Zeitpunkt erscheinenden Wortprotokolls herausstellen sollte, daß die auf dem Erörterungstermin vorgebrachten Einwände nicht berücksichtigt wurden?