Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/1271
11.04.84
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schoppe
und der Fraktion DIE GRÜNEN
- Drucksache 10/1181 -
Verherrlichung von Gewalt in Videoautomaten
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit
Schreiben vom 11. April 1984 namens der Bundesregierung die
Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
1. Ist der Bundesregierung bekannt, daß neben den sogenannten
„Killer-Automaten" mittlerweile in den Spielhallen — wie gerade in Soest
— auch Videoautomaten aufgestellt werden, in denen es nicht mehr
darauf ankommt, Ufos abzuschießen sondern möglichst viele Frauen
zu vergewaltigen („Lover Boy")?
Der Bundesregierung ist durch Presseberichte von Mitte März d. J.
bekanntgeworden, daß in einer Spielhalle in der Stadt Soest sowie
an einigen anderen Orten Unterhaltungsspielgeräte mit der
Bezeichnung „Lover Boy" aufgestellt waren.
„Lover Boy" ist ein elektronisches Video-Unterhaltungsspiel,
dessen (auswechselbare) Platine für folgende Spielhandlung
programmiert ist:
Bei Inbetriebnahme des Gerätes durch Einwurf von einer DM
erscheint auf dem Bildschirm ein durch Linien schematisch
angedeutetes quadratisches Labyrinth. Innerhalb des Laby rinths
bewegen sich vier schematisch dargestellte weibliche Figuren
und ein ebenso dargestellter Polizist mit Hund. Die Figuren auf
dem Bildschirm sind etwa 1,5 cm groß.
Durch Betätigung von Steuerknöpfen hat der Spieler die
Möglichkeit, einen in der o. a. Weise dargestellten, als nackt erkennbaren
Mann so durch das Laby rinth zu dirigieren, daß er eine der
laufenden weiblichen Figuren einholt, wenn er nicht vorher von
dem Polizisten mit Hund gestoppt wird.
Gelingt es dem Mann, eine der Frauen einzuholen, so schreit
diese um Hilfe (erkennbar an einer optischen Sprechblase: „Help,
help").
Außerdem erscheint in farbigen Buchstaben der Name der Frau
(z. B. „Maria", „Linda"). Gleichzeitig verändert sich das
Spielprogramm. Auf dem Bildschirm erscheint jetzt eine Großaufnahme,
die den „nackten" Mann mit der jeweils eingeholten Frau beim
Geschlechtsverkehr zeigt, und zwar in einer je nach dem
Vornamen der Frau unterschiedlichen Position.
Ein zweiter Spieler hat nun die Möglichkeit, im Wettbewerb eine
neue Spielrunde zu beginnen und beim Ergreifen einer Frau
ebenfalls Gewinnpunkte zu erzielen. Ein Spieler verliert, wenn es
dem Polizisten gelingt, den. „Nackten" einzuholen oder wenn es
einer Frau gelingt, eine der schematisch angedeuteten
Polizeistationen zu erreichen.
2. Wie sind die Einfuhr — soweit es sich um ausländische Erzeugnisse
handelt —, das Herstellen und der Vertrieb dieser Automaten
geregelt?
Die Platine für das Spiel „Lover Boy" ist in Japan hergestellt und
über einen italienischen Importeur im vergangenen Jahr auf der
Internationalen Fachmesse für Unterhaltungs- und
Warenautomaten (IMA) in Frankfurt angeboten worden. Die in Soest
verwendete Platine wurde von einer Vertriebsfirma in Dortmund
bezogen. In der März-Ausgabe 1984 einer Fachzeitschrift der
Automatenaufsteller wurde das Spiel „Lover Boy" als jugendfrei inseriert.
Soweit bekannt, wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 32
„Lover-Boy"-Platinen ausgeliefert.
Der Verband der deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI),
Köln, hat dem Bundesminister für Jugend, Familie und
Gesundheit u. a. folgendes mitgeteilt:
,Die deutsche Automatenwirtschaft ist empört über eine
ausländische Vertriebsfirma, die das TV-Spiel „Lover Boy" auf den
deutschen Markt gebracht hat. Der Prüfungskommission der
freiwilligen Automaten-Selbstkontrolle (ASK) sind unmittelbar vor der
IMA unvollständige, unverfängliche Beurteilungsvorlagen zum
TV-Spiel „Lover Boy" vorgelegt worden. Durch diese
Machenschaft ist die ASK damit für ihre Bewertung getäuscht worden.
Hiermit distanziert sich die ASK offiziell von der irrtümlich
gegebenen Bewertung und schließt das genannte Spiel aufgrund völlig
indiskutabler Spielinhalte grundsätzlich von einer Bewertung aus.
Es ist selbstverständlich, daß alle Mitgliedsfirmen des VDAI den
Vertrieb - auch für Spielhallen - ablehnen.
Durch die Presseveröffentlichung in Soest am 12. März 1984
wurde der Verband aufmerksam und reagierte sofort. Alle im
Markt befindlichen „Lover Boy" TV-Spiele wurden vom Verband
aufgekauft und vernichtet ...'
3. Wie verträgt sich das Aufstellen solcher Automaten mit § 131 StGB,
und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine derartige
Verherrlichung von Gewalt in Zukunft zu verhindern?
Die Bundesregierung verurteilt, daß in der Bundesrepublik
Deutschland Spielprogramme angeboten werden, in denen auf
dem Bildschirm Vergewaltigungshandlungen simuliert werden
können. Der Bundesregierung ist bekannt, daß die
Kriminalpolizei Soest inzwischen wegen des dort aufgestellten Spiels „Lover
Boy" Strafanzeige gemäß § 131 StGB erstattet hat. Außerdem hat
das Ordnungsamt der Stadt Soest die Entfernung des Spielgerätes
bzw. der entsprechenden Platine angeordnet. Das Gerät wurde
sichergestellt; die Platine wurde aufgrund eines amtsgerichtlichen
Beschlagnahmebeschlusses eingezogen. Durch
Ordnungsverfügung wurde die Wiederaufstellung des Geräts „Lover Boy" oder
ähnlicher Geräte bzw. die Verwendung ähnlicher Platinen für die
Zukunft untersagt.
Nach Auffassung der Bundesregierung bestätigt der vorliegende
Fall, daß weitergehende Jugendschutzregelungen auf dem
Gebiet der Unterhaltungsspielgeräte notwendig sind, wie sie im
Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
zur Neuregelung des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit
vorgeschlagen werden. Der Gesetzentwurf wird z. Z. in den
Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Er sieht u. a. vor, daß das
sogenannte „wilde" Aufstellen von elektronischen
Unterhaltungsspielgeräten zur entgeltlichen Benutzung in der
Öffentlichkeit außerhalb gewerblich genutzter Räume, z. B. in Kino-
Vorräumen, untersagt werden soll. Unterhaltungsspielgeräte, mit denen
Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt werden oder die
eine Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum
Gegenstand haben, sollen nach dem Entwurf an Orten, zu denen
Minderjährige Zugang haben, überhaupt nicht mehr aufgestellt
werden dürfen. Im Rahmen der weiteren parlamentarischen
Beratung wird zu prüfen sein, ob gewaltorientierte Spiele nicht u. U.
generell verboten werden müssen.]