Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/12570
16. Wahlperiode 06. 04. 2009
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 3. April 2009
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Gisela Piltz,
Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/12341 –
Ideenmanagement in der Bundesverwaltung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der öffentliche Dienst ist Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Wer
Verwaltungsabläufe optimieren, Bürokratie abbauen und die
Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung erhöhen will, ist auf das Wissen, die Kreativität, den
Ideenreichtum und die Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
angewiesen. Voraussetzung für ein erfolgreiches behördliches Vorschlagswesen ist
eine Verwaltungskultur, die Verbesserungen fordert und zulässt. In der
deutschen Wirtschaft hat das Vorschlagswesen eine lange Tradition. Dort wurde es
bereits vor gut 130 Jahren eingeführt. In der Bundesverwaltung gibt es das
Vorschlagswesen erst seit 1961. Im Jahr 2002 trat die Rahmenrichtlinie für ein
modernes Ideenmanagement in der Bundesverwaltung in Kraft. Im Mai 2005
fasste der ressortübergreifende Ausschuss für Organisationsfragen (AfO) einen
Beschluss zur Stärkung des Ideenmanagements in der Bundesverwaltung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Ideenmanagement gibt Beschäftigen der Bundesverwaltung die
Möglichkeit, durch eigene Vorschläge und Ideen an der Verwaltungsmodernisierung
mitzuwirken. Ideenmanagement ist somit Ausdruck einer
beteiligungsorientierten Verwaltungskultur, die den einzelnen Beschäftigen mehr Verantwortung für
die Gestaltung der Arbeit einräumt, Anreize für Innovationen schafft und die
Zusammenarbeit fördert.
Mit der 2002 in Kraft getretenen Rahmenrichtlinie für ein modernes
Ideenmanagement in der Bundesverwaltung wurde ein einheitlicher Rahmen
geschaffen. Es wurden stärkere Anreize zur Beteiligung gesetzt, ein
professionelles Verfahrensmanagement installiert, Voraussetzungen für schnellere
Bearbeitungszeiten geschaffen und die Verantwortung von Führungskräften für das
Instrument gestärkt.
Organisation und Verfahren des Ideenmanagements in der Bundesverwaltung
wurden seitdem mehrfach ressortübergreifend evaluiert. Im Zeitraum von 2004
bis 2007 wurden Daten erhoben, die für die Beantwortung der Kleinen Anfrage
genutzt werden.1 Vergleichbare Daten aus den Jahren zuvor liegen nicht vor.
Die Evaluation des Ideenmanagements für das Jahr 2008 ist noch nicht
abgeschlossen.
Die Förderung des Ideenmanagements in der Bundesverwaltung ist Bestandteil
des Regierungsprogramms Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen,
das am 13. September 2006 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Mit dem
ressortübergreifenden Projekt Ideenmanagement sind u. a. die Evaluation des
Ideenmanagements, die Anpassung der Rahmenrichtlinie, verstärkte
Öffentlichkeitsarbeit sowie ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen den
Ressorts verbunden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages (RPA) hat in
seinem Beschluss vom 5. Dezember 2008 die Bemühungen des
Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und des Bundesministeriums des Innern
(BMI) begrüßt, „sowohl bundeswehrintern als auch ressortübergreifend das
(auch finanziell) erhebliche Potenzial eines wirksamen Ideenmanagements
besser zu nutzen“. Im Bericht des BMI an den RPA vom 2. Juli 2008 sind die
geplanten Maßnahmen zur Optimierung des Ideenmanagements in der
Bundesverwaltung ausführlich beschrieben. Das BMI und das BMVg wurden
aufgefordert, den RPA bis zum 30. März 2010 in einem abgestimmten Bericht über
die Durchführung der angekündigten Verbesserungsmaßnahmen und die
tatsächlich erreichten Fortschritte im kontinuierlichen Verbesserungsprogramm
der Bundeswehr und im ressortübergreifenden Ideenmanagement zu
unterrichten.
1. Haben mittlerweile alle Bundesbehörden die Rahmenrichtlinie für ein
modernes Ideenmanagement umgesetzt und ein Ideenprogramm eingeführt,
wenn nein, welche Bundesbehörden fehlen, und was sind die Gründe
hierfür?
Nahezu alle Bundesbehörden haben die Rahmenrichtlinie für ein modernes
Ideenmanagement in der Bundesverwaltung umgesetzt und ein Ideenprogramm
eingeführt. Fünf Behörden stehen kurz vor der Einführung eines
Ideenmanagementprogramms. Lediglich folgende Behörden haben bisher den Standard der
Richtlinie noch nicht erreicht:
1 In dem genannten Zeitraum 2004 bis 2007 wurden zwei weitgehend identische Befragungen in allen
obersten Bundesbehörden (OB, mit Ausnahme des Bundespräsidialamts sowie der
Bundestagsverwaltung und der Verwaltung des Bundesverfassungsgerichts) und den dazu gehörenden
Geschäftsbereichen (GB) auf der Basis eines Fragebogens durchgeführt. 2006 nahmen 15 OB und 104 GB
(Ausnahme BMG und BMAS aufgrund der Neubildung und BK-Amt) an der Evaluation teil. 2008
beteiligten sich 17 OB und 108 GB (Ausnahme BK-Amt).
Behörde Begründung
Deutsches
Archäologisches
Institut (DAI)
Im Auswärtigen Amt (AA) wurde die
Rahmenrichtlinie am 1. Juli 2005 für die AA-Zentrale und die
Auslandsvertretungen umgesetzt. Das DAI, das zum
Geschäftsbereich des AA gehört, betreibt kein eigenes
Ideenmanagement. Verbesserungsvorschläge können
jedoch bei der im AA eingerichteten Stelle eingereicht
werden.
2. Gibt es in allen Bundesbehörden Ideenmanagerinnen und Ideenmanager,
die Ansprechpartner für die Beschäftigten sind, wenn nein, welche
Behörden fehlen, und was sind die Gründe hierfür?
In allen Bundesbehörden mit Ideenprogrammen gibt es Ideenmanagerinnen
und Ideenmanager, die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die
Beschäftigten sind. Teilweise übernehmen Behörden diese Funktion für
Einrichtungen, die über eine sehr geringe Anzahl von Beschäftigten verfügen (z. B. das
Bundesverwaltungsamt für das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der
Deutschen im östlichen Europa mit neun Beschäftigten).
3. Was machen Ideenmanagerinnen und Ideenmanager konkret?
Die Aufgaben der Ideenmanagerinnen und Ideenmanager sind einheitlich in der
Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement in der Bundesverwaltung
definiert. Sie haben vor allem folgende Aufgaben:
– Ansprechpartner für alle Fragen des Ideenmanagements,
– Beratung und Unterstützung von Führungskräften und Beschäftigten bei der
Ideenfindung und Formulierung von Verbesserungsvorschlägen,
– Unterstützende und koordinierende Mitwirkung bei der
Entscheidungsfindung zur Anerkennung von Verbesserungsvorschlägen,
Bundesanstalt für
den Digitalfunk der
Behörden und
Organisationen
mit
Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
Die BDBOS hat bisher noch kein Ideenmanagement
eingeführt, da die Behörde erst im April 2007
gegründet wurde und sich noch in der Aufbauphase befindet.
In diesem Stadium ist die Implementierung anderer
Elemente prioritär, so dass ein Ideenmanagement erst
zu einem späteren Zeitpunkt installiert werden kann.
Die Mitarbeiter haben jedoch die Möglichkeit, ihre
Probleme und Verbesserungsvorschläge zur
Verbesserung der Arbeitsabläufe an zwei feste Ansprechpartner
zu melden. Diese sammeln die Themen, leiten sie an
den richtigen Adressaten weiter und halten die Lösung
bzw. Umsetzung nach.
Robert Koch-Institut
(RKI)
Das Einbringen von Verbesserungsvorschlägen ist im
RKI bislang nicht festgelegt. Das RKI orientiert sich
an der Rahmenrichtlinie des BMI. Im Zuge des
Aufbaus eines Qualitätsmanagements sollen auch
Regelungen zum Ideenmanagement verankert werden.
Paul-Ehrlich-Institut
(PEI)
Das PEI hat bislang kein eigenes Ideenmanagement
eingeführt, da es als relativ kleine Behörde nicht über
ausreichende Ressourcen verfügt. Gleichwohl gibt es
im Bereich Controlling eine Anlaufstelle, wo
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Ideen einreichen
können. Eine Prämierung erfolgt nicht.
Bundeszentrale
für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA)
Die BZgA ist eine relativ kleine Behörde und verfügt
bisher nicht über ein eigenes Ideenmanagement.
Sollten Verbesserungsvorschläge von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern gemacht werden, würde zu deren
Bearbeitung die Rahmenrichtlinie des BMI angewendet.
Die Einführung eines eigenen Ideenmanagements in
der BZgA ist derzeit in Planung.
Behörde Begründung
– Unterstützung für eine zügige Umsetzung anerkannter
Verbesserungsvorschläge,
– Durchführung aller Maßnahmen zur Werbung und Information,
– Betreuung der behördeninternen Ideendatenbank und Einstellung von
Verbesserungsvorschlägen in die zentrale Ideendatenbank id-bund,
– Unterstützung des Einsatzes von Qualitätszirkeln sowie
– regelmäßige Unterrichtung der Leitung oder der sonst zuständigen
übergeordneten Stelle über Maßnahmen innerhalb des Ideenprogramms und
erreichte Ergebnisse.
4. Nehmen die Ideenmanagerinnen und Ideenmanager die Aufgaben im
Bereich Ideenmanagement ausschließlich oder zusammen mit anderen
Aufgaben wahr?
Ideenmanagerinnen und Ideenmanager nehmen ihre
Ideenmanagementaufgaben überwiegend zusammen mit anderen Aufgaben wahr. Eine Ausnahme
bilden Bereiche mit hohen Vorschlagszahlen aufgrund einer großen Anzahl von
Beschäftigten, z. B. das BMVg oder die Bundespolizei.
5. Wie sind die Ideenmanagerinnen und Ideenmanager in den jeweiligen
Bundesbehörden organisatorisch an- und eingebunden?
Ideenmanagerinnen und Ideenmanager arbeiten überwiegend in
Organisationsreferaten. In einigen Behörden ist das Verfahrensmanagement im Bereich
Controlling verankert. Darüber hinaus sind Ideenmanagerinnen und Ideenmanager
in Personalreferaten, direkt bei der Hausleitung, beim Qualitätsmanagement,
im inneren Dienst oder sonstigen Fachreferaten organisatorisch angebunden.
6. Was ist Aufgabe der Qualitätszirkel, wie setzen sich diese zusammen und
in welchen Behörden sind solche Zirkel eingerichtet worden?
Aufgabe und Einrichtung von Qualitätszirkeln sind in der Rahmenrichtlinie für
ein modernes Ideenmanagement definiert. Qualitätszirkel dienen der Förderung
und Nutzung des Innovationspotentials der Beschäftigten. Sie sollen in den
Behörden eingerichtet werden, um Beschäftigten die Mitwirkung am
kontinuierlichen Veränderungsprozess zu erleichtern und zielgerichtet die
Zusammenarbeit zu stärken.
Qualitätszirkel sind kleine Gruppen von Beschäftigten, die in eigener
Verantwortung Probleme zu ausgewählten Fragestellungen analysieren und
Verbesserungsvorschläge für die Behörde erarbeiten. Sie können auch zur
systematischen Ideengewinnung eingerichtet werden, um den behördeninternen
Verbesserungsprozess anzustoßen und zu unterstützen.
Die Einrichtung von Qualitätszirkeln kann von Beschäftigten, Führungskräften
oder vom Verfahrensmanagement in der Behörde angeregt werden, erfolgt
formlos und bedarf der Zustimmung der Führungskräfte. Die Teilnahme an
Qualitätszirkeln ist freiwillig.
Eine ressortübergreifende Statistik zu Qualitätszirkeln wird nicht geführt.
Qualitätszirkel sind Teil des Qualitätsmanagements der Behörden. Erfahrungen mit
Qualitätszirkeln liegen u. a. im BMI, im BMVg, im Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem
Bundesgerichtshof, dem Robert Koch-Institut, dem Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle und dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor.
7. Wie viele Vorschläge sind seit dem 1. Januar 2002 eingereicht worden
(Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?
8. Wie viele hiervon sind aufgegriffen worden (Aufstellung nach einzelnen
Jahren erbeten)?
9. In wie viel Fällen haben die Verbesserungsvorschläge zu einer Steigerung
der
a) Leistungsfähigkeit,
b) Wirksamkeit und
c) Wirtschaftlichkeit der Bundesverwaltung geführt?
Von 2004 bis 2007 wurden insgesamt 13 867 Verbesserungsvorschläge vom
Ideenmanagement erfasst. Die einzelnen Jahreswerte sind in der folgenden
Tabelle dargestellt:
Die Anzahl der in diesem Zeitraum prämierten und umgesetzten
Verbesserungsvorschläge ergibt sich aus folgender Übersicht:
Verbesserungsvorschläge zielen auf eine wirtschaftlichere und
leistungsfähigere Verwaltung. Gleichzeitig können sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz
in der Verwaltung erhöhen, den Umweltschutz verbessern, zur
Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten beitragen oder die Bürger- und Kundenfreundlichkeit
der Verwaltung insgesamt fördern.
Für Verbesserungsvorschläge mit berechenbarem wirtschaftlichen Nutzen
beträgt die Prämie bis zu 20 Prozent der erwarteten haushaltswirksamen
Jahresersparnis, höchstens jedoch 25 000 Euro. Bei Verbesserungsvorschlägen, deren
Nutzen wirtschaftlich nicht berechenbar ist, wird der Wert der Prämie nach einer
einheitlichen Kurzformel ermittelt. Grundlage für die Berechnung sind der
Anwendungsbereich, die Bedeutung und der Nutzen des Verbesserungsvorschlags.
Der Berechnung der haushaltswirksamen Jahresersparnis liegen die Grundsätze
der Verwaltungsvorschrift zu § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie
der „Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“
zugrunde.
10. Welches Einsparvolumen hat sich hieraus ergeben?
In den Jahren 2004 bis 2007 wurden in der Bundesverwaltung durch
Verbesserungsvorschläge Einsparungen in Höhe von rd. 32 Mio. Euro erzielt (ohne
Werte der Bundespolizei). Über 90 Prozent dieser Summe ergibt sich allein
durch die errechneten Einsparungen im Bereich des BMVg.
Jahr 2004 2005 2006 2007
Anzahl
Verbesserungsvorschläge
2 742 4 059 3 649 3 417
Jahr 2004 2005
Anzahl
Verbesserungsvorschläge
prämiert umgesetzt prämiert umgesetzt
612 386 530 322
Jahr 2006 2007
Anzahl
Verbesserungsvorschläge
prämiert umgesetzt prämiert umgesetzt
589 321 600 316
11. Kommt dem Ideenmanagement in den einzelnen Verwaltungsbereichen,
z. B. technische und nichttechnische Verwaltung, eine unterschiedliche
Bedeutung zu?
In technischen Verwaltungsbereichen werden mehr Verbesserungsvorschläge
eingereicht als in nichttechnischen Bereichen. Dennoch sind in beiden
Bereichen die Ideen der Beschäftigten für eine effizientere und effektivere
Verwaltung wichtig.
12. Wie lange müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Bundesverwaltung im Schnitt auf eine Stellungnahme zu ihrem Vorschlag warten?
Die Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement in der
Bundesverwaltung sieht vor, dass Beschäftigte spätestens nach vier Wochen über den
Bearbeitungsstand ihres Vorschlags informiert werden sollen.
Die Bearbeitungsdauer korreliert mit der jährlichen Anzahl von
Verbesserungsvorschlägen, mit deren Komplexität und mit der Organisationsstruktur des
jeweiligen Ressorts. Die durchschnittlich geschätzte Bearbeitungsdauer eines
Verbesserungsvorschlags in der Bundesverwaltung betrug im Jahr 2006 ca.
57 Arbeitstage, 2007 ca. 47 Arbeitstage (ohne BMVg und Geschäftsbereich).
Im Bereich des BMVg betrug die durchschnittlich geschätzte
Bearbeitungsdauer 2006 rd. 263 Tage, 2007 rd. 327 Bearbeitungstage. Das BMVg ist
aufgrund seiner Größe und der Komplexität seiner Organisationsstrukturen sowie
der Anzahl der Verbesserungsvorschläge nicht mit den anderen Ressorts
vergleichbar. Hinzu kommen weitere ressortspezifische Besonderheiten, etwa im
Hinblick auf technisch hoch komplexe Rüstungsgüter oder
Geheimhaltungserfordernisse. Das BMVg hat am 1. Oktober 2008 die Zentrale Dienstvorschrift
91/500 „Das Kontinuierliche Verbesserungsprogramm in der Bundeswehr“
erlassen, um das Verfahren der Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen zu
beschleunigen und zu entbürokratisieren.
13. Wie viel Prozent der Beschäftigten der Bundesverwaltung beteiligen sich
am Ideenmanagement?
14. Wie stellen sich die entsprechenden Vergleichszahlen, insbesondere
Vorschlagszahlen, Beteiligung der Beschäftigten und Bearbeitungsdauer, in
der deutschen Wirtschaft dar?
15. Sollten sich hieraus Defizite im Vergleich zur Wirtschaft ergeben, worauf
führt die Bundesregierung diese zurück, und was will sie tun, um dem
Ideenmanagement in der Bundesverwaltung neue Impulse zu geben?
16. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die mit der
Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement aus dem Jahr 2002 verbundenen
Ziele mittlerweile erreicht worden sind, wenn nein, worauf führt die
Bundesregierung dies zurück, und was will sie tun, um eine
Zielerreichung zu ermöglichen?
In der Bundesverwaltung beteiligen sich – gemessen an der Gesamtzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – nur sehr wenige Beschäftigte am
Ideenmanagement. In den Jahren 2006 und 2007 lag die durchschnittliche Beteiligungsquote
bei 1,5 Prozent. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Betriebswirtschaft
lag die Beteiligungsquote von Beschäftigten in nichtindustriellen Unternehmen
im Jahr 2007 bei 11 Prozent. Nur etwa ein Viertel der 500 umsatzstärksten
Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland hat ein Ideenmanagement
eingerichtet (Studie EuPD Research „Ideenmanagement 2007/2008“).
Eine Analyse des Ideenmanagements in der Bundesverwaltung, die Bewertung
der Rahmenrichtlinie sowie Maßnahmen zur Verbesserung des
Ideenmanagements sind im Bericht des BMI an den RPA vom 2. Juli 2008 ausführlich
dargelegt.
17. Was waren Ausgangspunkt, Inhalt und Zielsetzung des Beschlusses zur
Stärkung des Ideenmanagements in der Bundesverwaltung des
ressortübergreifenden Ausschusses für Organisationsfragen (AfO) vom 23. Mai
2005?
18. Hat zwischenzeitlich eine Evaluation des Beschlusses stattgefunden,
wenn ja, mit welchen Ergebnissen, bzw. wenn nein, warum nicht?
Ausgangspunkt des Beschlusses vom 23. Mai 2005 war der Start der zentralen
Ideendatenbank des Bundes id-bund, der mit einem ressortübergreifenden
Ideenwettbewerb „Bürokratieabbau mit id-bund“ verbunden war. Der
Beschluss sieht die ressortübergreifende Evaluation des Ideenmanagements vor.
Dazu zählt die regelmäßige Überprüfung, ob die mit dem Ideenmanagement
verbundenen Ziele in der Bundesverwaltung erreicht werden und welche
Maßnahmen zur Optimierung der Ideenprogramme in den Behörden notwendig
sind.
19. Welche Maßnahmen im Bereich Ideenmanagement plant die
Bundesregierung im Rahmen des Europäischen Jahres für Kreativität und
Innovation, das im Jahr 2009 stattfindet?
Die Bundesregierung plant im Europäischen Jahr für Kreativität und
Innovation eine Ideenkonferenz, in deren Rahmen innovative Ideenprogramme von
Bundes- und Landesverwaltungen aber auch der Wirtschaft vorgestellt werden
sollen. Ziel dieser Konferenz ist es, das Ideenmanagementnetzwerk in der
öffentlichen Verwaltung zu stärken. Die Behörden greifen das Motto des
Europäischen Jahres mit verschiedenen Maßnahmen auf, um den Bekanntheitsgrad
der Ideenprogramme und die Beteilung der Beschäftigten zu fördern (z. B.
durch interne Ideenwettbewerbe, Sonderaktionen, Informationsveranstaltungen
und -angebote für die Beschäftigten). So beabsichtigt das Bundesministerium
der Finanzen (BMF) gemeinsam mit den Personalvertretungen in
Personalversammlungen für das Ideenmanagement zu werben und eine Dienstvereinbarung
mit dem Hauptpersonalrat abzuschließen. Das AA hat die Beschäftigten auf das
Europäische Jahr hingewiesen und aus diesem Anlass zu
Verbesserungsvorschlägen aufgerufen.
20. Wie hoch ist die durchschnittliche Geldprämie für berücksichtigte
Verbesserungsvorschläge und wie hat sich dieser Wert seit dem 1. Januar
2002 entwickelt (Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?
Die durchschnittliche Prämienhöhe betrug 2006 rund 459 Euro und 2007 ca.
487 Euro. Ohne Berücksichtigung der wenigen hohen Prämien liegt der
tatsächliche Wert in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle noch darunter. Für die
Jahre vor 2006 gibt es keine ressortübergreifende Statistik zur
durchschnittlichen Prämienhöhe.
21. Welcher Betrag wurde in der Summe seit dem 1. Januar 2002 an Prämien
ausgezahlt (Aufstellung nach einzelnen Jahren erbeten)?
Die Gesamtausgaben der Bundesbehörden für Geldprämien sind in folgender
Übersicht dargestellt:
22. In wie viel Fällen gelangte die Höchstprämie von 25 000 Euro zur
Auszahlung?
Im Zeitraum von 2004 bis 2008 gelangten insgesamt 35 Höchstprämien
ausschließlich aus dem BMVg zur Auszahlung.
23. In wie viel Fällen ist von der zuständigen Bundesministerin oder dem
zuständigen Bundesminister von der Möglichkeit zur Gewährung einer
höheren Prämie für hervorragende Verbesserungsvorschläge gemäß
Nummer 3 der Rahmenrichtlinie Gebrauch gemacht worden und wie
hoch war die gewährte Prämie in den jeweiligen Fällen?
In keinem Fall ist von der Möglichkeit zur Gewährung einer höheren Prämie
gemäß Abschnitt IV Ziffer 3 der Rahmenrichtlinie Gebrauch gemacht worden.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung die Attraktivität des Prämienwesens,
auch im Vergleich zur Wirtschaft?
Die Prämierungsmöglichkeiten des Bundes sind auch im Vergleich zu
bestehenden Ideenmanagementrichtlinien der Länder attraktiv. Vergleichsdaten der
Wirtschaft liegen nicht vor.
25. Welche Sachprämien können gewährt werden und welche hiervon
gelangten seit dem 1. Januar 2002 zur Ausführung?
Die Bundesbehörden entscheiden eigenständig, welche Sachprämien gewährt
werden. Meist handelt es sich um Prämien mit einem geringen Wert. Beispiele
hierfür sind: Veranstaltungskarten, Bücher, CDs, Gutscheine oder Schreibsets.
In der überwiegenden Anzahl der Behörden werden aufgrund des mit der
Beschaffung von Sachprämien verbundenen organisatorischen Aufwands
ausschließlich Geldprämien gewährt. Eine ressortübergreifende Statistik zu den im
Einzelnen gewährten Sachprämien wird nicht geführt.
26. Hält die Bundesregierung das Verfahren zur Bemessung der Prämien bei
Verbesserungsvorschlägen, deren Nutzen wirtschaftlich nicht
berechenbar ist, für verbesserungsbedürftig und verbesserungsfähig und wie
begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Das Verfahren zur Bemessung der Prämien für Verbesserungsvorschläge, deren
Nutzen wirtschaftlich nicht berechenbar ist, soll im Rahmen der Novellierung
der Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement in der
Bundesverwaltung verbessert werden. Vorbild ist das neue Stufensystem für die
Prämienbemessung bei qualitativen Verbesserungsvorschlägen im BMVg, das für mehr
Transparenz sorgt und das Prämierungsverfahren deutlich vereinfacht.
Jahr 2004 2005 2006 2007
Geldprämien 896 769 Euro 688 288 Euro 440 044 Euro 485 426 Euro
27. In wie viel Fällen sind Verbesserungsvorschläge nach dem
Arbeitnehmererfindungsgesetz behandelt worden?
In weniger als 20 Fällen sind Verbesserungsvorschläge nach dem
Arbeitnehmererfindungsgesetz behandelt worden.
28. Befürwortet die Bundesregierung eine Öffnung des Vorschlagswesens
auch für ehemalige Beschäftigte der Bundesverwaltung sowie für
Außenstehende und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung?
Verbesserungsvorschläge können von allen Beschäftigten der
Bundesverwaltung eingereicht werden. Hierzu zählen auch Beschäftigte, die sich in
Mutterschutz, Elternzeit oder in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden oder
die langfristig beurlaubt sind. Für den Bereich des BMVg sind auch
Reservistinnen und Reservisten sowie Soldatinnen und Soldaten teilnahmeberechtigt.
Eine weitere Öffnung des Vorschlagswesens ist u. a. aus organisatorischen
Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
29. Sieht die Bundesregierung einen Bedarf, die Rahmenrichtlinie für ein
modernes Ideenmanagement zu novellieren, wenn ja, in welche Richtung
und mit welchem Ziel, und wie begründet die Bundesregierung ihre
diesbezügliche Auffassung?
Die Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement in der
Bundesverwaltung wird derzeit überarbeitet. Eckpunkte der Novellierung sind im Bericht
des BMI an den RPA vom 2. Juli 2008 ausführlich beschrieben.
30. Betreibt die Bundesregierung ein Benchmarking von Behörden zur
Unterstützung der Wirksamkeit des Ideenmanagements, und wenn ja, wie
sieht dieses aus, bzw. wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung führt Leistungsvergleiche (Benchmarking) über das
Ideenmanagement der Behörden bisher nicht durch. Das BMI lädt jedoch das
Netzwerk der zentralen Ideenmanagerinnen und Ideenmanager des Bundes
mindestens zweimal jährlich zu einem Austausch über die Strukturen und
Prozesse des Vorschlagswesens ein. Das Netzwerk hat sich auf eine regelmäßige
Evaluation der Leistungsfähigkeit des Ideenmanagements in der
Bundesverwaltung verständigt. Die in diesem Rahmen erhobenen Kennzahlen werden für
die Optimierung der ressortinternen Ideenprogramme und der Rahmenrichtlinie
genutzt.
Ein weiteres Forum sind Ideenkonferenzen. Unter dem Motto „Ideen machen
Zukunft“ trafen sich am 29. und 30. Oktober 2008 über 120
Ideenmanagerinnen und Ideenmanager aus Bundes- und Landesverwaltungen sowie aus der
Wirtschaft in Berlin zur ersten Ideenkonferenz für die öffentliche Verwaltung.
Die vom BMI in Kooperation mit dem Deutschen Institut für
Betriebswirtschaft durchgeführte Konferenz ermöglichte erstmals den
ebenenübergreifenden Erfahrungsaustausch.
Darüber hinaus findet ein Erfahrungsaustausch der Ideenmanagerinnen und
Ideenmanager auch innerhalb der Ressorts statt (z. B. im BMVg). Das mit der
Neuorganisation der Bundespolizei eingeführte Ideenprogramm soll 2010
evaluiert und ggf. ein systematischer Leistungsvergleich durchgeführt werden.
31. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Vorgesetzte das
Ideenmanagement im Rahmen ihrer Führungsverantwortung aktiv unterstützen?
Ein erfolgreiches Ideenmanagement setzt voraus, dass Führungskräfte es aktiv
unterstützen. Die Rahmenrichtlinie für ein modernes Ideenmanagement in der
Bundesverwaltung stellt klar, dass die Behördenleitung die
Gesamtverantwortung für Verbesserungsprozesse trägt. Führungskräfte haben die Aufgabe, die
Eigeninitiative, das Engagement und die Kreativität der Beschäftigten zu
fördern und für das Ideenmanagement zu werben.
In zahlreichen Behörden fördert die Behördenleitung das Ideenmanagement
durch die persönliche Übergabe von Prämien oder Urkunden. So hat zum
Beispiel der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, die Beschäftigten im
BMF im Rahmen der Personalversammlung aufgefordert, sich aktiv am
Ideenmanagement zu beteiligen. Der Bundesminister für Verteidigung, Dr. Franz
Josef Jung, überreicht Höchstprämien persönlich an den Ideengeber. In den
Geschäftsbereichsbehörden danken Präsidenten persönlich ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern für ihr Engagement. Darüber hinaus ist das Ideenmanagement
in einigen Bereichen in der Führungskräftefortbildung verankert (z. B. im
BMVg).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]