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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Sicherheitsbericht zu den Wiederaufbereitungsanlagen Dragahn und Wackersdorf (G-SIG: 10001153)

Berücksichtigung der Merkpostenaufstellung für einen Standardsicherheitsbericht für Kernkraftwerke im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren, Reduzierung der Möglichkeiten einer Mitsprache durch die Bürger, Untersuchung anderer Entsorgungstechniken, Liste der Mängelbereiche und tatsächliche Gefährdung durch die Wiederaufbereitungsanlagen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.04.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/118227.03.84

Sicherheitsbericht zu den Wiederaufbereitungsanlagen Dragahn und Wackersdorf

der Abgeordneten Frau Dr. Bard, Dr. Ehmke (Ettlingen), Frau Dr. Hickel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einer Presseerklärung vom 16. März 1984 anläßlich des atomrechtlichen Erörterungstermines für die Wiederaufarbeitungsanlage Dragahn erklärte die niedersächsische Landesregierung u. a., die Erörterung habe „... einige Hinweise erbracht, die den Sicherheitsbericht in kritischem Lichte erscheinen lassen. (...) Zu Recht ist auch bemerkt worden, daß die Aussagedichte und -tiefe dieses Sicherheitsberichtes zum Teil hinter dem zurückbleibt, was in früheren Jahren vorgelegte Sicherheitsberichte zu Leichtwasserreaktoren in dieser Hinsicht kennzeichnete. Auch ist der Merkpostenaufstellung für einen Standardsicherheitsbericht für Kernkraftwerke mit DWR und SWR nicht in allen Einzelpunkten Rechnung getragen".

Trotzdem beharrte die niedersächsische Landesregierung darauf, der Sicherheitsbericht sei „geeignet, Dritten die Beurteilung zu ermöglichen, ob sie durch die mit der Anlage und ihrem Betrieb verbundenen Auswirkungen in ihren Rechten verletzt werden können. (...) Es ist nicht erforderlich, daß er die für eine endgültige sicherheitstechnische Beurteilung durch einen Sachverständigen notwendige Tiefe besitzt".

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Entspricht es dem politischen Willen der Bundesregierung, wenn bei dem Sicherheitsbericht für die Wiederaufarbeitungsanlage Dragahn (und dem weitestgehend gleich aufgebauten Sicherheitsbericht für die Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf) weit hinter den bisher bei Leichtwasserreaktoren üblichen Standard (und im übrigen auch den Standard für das NEZ Gorleben, dessen Sicherheitsbericht noch bedeutend ausführlicher war) zurückgefallen wird und so die Möglichkeiten wohlinformierter Mitsprache durch die Bürger praktisch auf Null reduziert werden?

2

Welche Punkte der genannten Merkpostenaufstellung (BMI, 26. Juli 1976, RS I4-513807/2) sind nach Meinung der Bundesregierung auf Wiederaufarbeitungsanlagen anwendbar, und werden diese Punkte bei den Sicherheitsberichten für Dragahn und Wackersdorf ausreichend ausgeführt? Wenn ja: An welchen Stellen im Sicherheitsbericht werden diese Punkte jeweils abgedeckt (Liste)?

3

Gibt es nach Meinung der Bundesregierung Gründe, die dagegen sprechen, daß die niedersächsischen und bayerischen Genehmigungsbehörden gemäß § 6 Abs. 3 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung betroffenen Bürgern und deren Sach- und Rechtsbeiständen Einsicht in die ergänzenden Antragsunterlagen und Gutachten (insbesondere die ca. 60 Aktenordner, in denen eine genauere Beschreibung der Anlage enthalten sein soll) gewähren?

4

Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der niedersächsischen Landesregierung zu, daß ein Entsorgungskonzept ohne Wiederaufarbeitung die Änderung geltenden Rechts voraussetzen würde? Wenn ja: Bedeutet das, daß die Möglichkeiten anderer Entsorgungstechniken nur für die Behandlung von Ausnahmefällen, aber nicht als potentielles alternatives Entsorgungskonzept, das den Verzicht auf Wiederaufarbeitung ermöglicht, untersucht werden?

5

Die Sicherheitsberichte Dragahn und Wackersdorf enthalten gravierende Mängel vor allem in folgenden Bereichen: — Beschreibung und radioaktive Angaben der Verglasung, — ausgewählte Leitnuklide, — Auslegung gegen Erdbeben, — Kapazität der Anlage (verbindliche Obergrenze), Beschreibung der Störfälle, z. B. bei Kritikalität, — Grundwasserschutz, — Emissionen im Normalbetrieb, — meteorologische Verhältnisse an den Standorten, — innerbetrieblicher Strahlenschutz, — Entsorgung der Anlage.

Könnten die obersten Beratergremien des Bundesinnenministers - Reaktorsicherheitskommission und Strahlenschutzkommission - trotz dieser Mängel nur unter Benützung des Sicherheitsberichtes sowie öffentlich zugänglicher Literatur verbindlich und mit ausreichender Genauigkeit beurteilen, wie groß die Gefährdung durch die Wiederaufarbeitungsanlagen tatsächlich ist? Wenn nein: Wie soll das dann den Bürgern möglich sein? Wenn ja: In welcher Weise wird diese Beurteilung im einzelnen durchgeführt (detaillierte Darlegung an einigen Beispielen)?

Bonn, den 27. März 1984

Dr. Bard Dr. Ehmke (Ettlingen) Dr. Hickel Beck-Oberdorf, Schily, Kelly und Fraktion

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