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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Abwassertechnische Vereinigung e.V. (ATV) und Verursacherprinzip (G-SIG: 10001178)

Informationsschrift der ATV "Schwermetalle im kommunalen Abwasser", insbesondere Vereinbarkeit der Aussagen zur Finanzierung der Beseitigung industrieller und gewerblicher Schwermetalleinleitungen mit den umweltpolitischen Zielen der Bundesregierung (Verursacherprinzip)

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.04.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/124104.04.84

Abwassertechnische Vereinigung e.V. (ATV) und Verursacherprinzip

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Verursacherprinzip als umweltpolitische Leitlinie wird nicht nur von den GRÜNEN vertreten, sondern auch in Programmen und Äußerungen der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien. Umweltpolitisches Ziel des Verursacherprinzips ist es, daß die Folgen einer Umweltbelastung auch von demjenigen zu tragen sind, der diese verursacht hat. Die ATV als bedeutender Meinungsbildner und Standardsetzer, in deren Vorstand die zuständigen Bundesministerien vertreten sind, scheint hier neuerdings differierende Ansichten zu vertreten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Hat sie die Informationsschrift der ATV „Schwermetalle im kommunalen Abwasser" zur Kenntnis genommen?

2

Stimmt sie der Ansicht zu, daß Indirekteinleiter von Problemabwässern, deren Beseitigung der Kommune als Betreiber einer Kläranlage vergleichsweise hohe Kosten verursachen, auch mit einer höheren, angemessenen Entwässerungsgebühr in der Form der Starkverschmutzerzuschläge zu belasten sind?

3

Teilt sie die Ansicht, daß hohe Starkverschmutzerzuschläge den Verursacher motivieren sollen, Abwasservermeidungsmaßnahmen bzw. Reinigungsanstrengungen vorzunehmen, um Abwassergebühren einzusparen?

4

Wenn sie diese Auffassungen im Sinne des Verursacherprinzips teilt, sieht sie die Vorstellungen der ATV dazu im Widerspruch, wonach gewerbliche und industrielle Betriebe mit Schwermetalleinleitungen, die den Klärschlamm der Abwasserbeseitigungsanlage derart belasten, daß er für viel Geld deponiert werden muß, bei der Vermeidung dieser Verschmutzungen die betrieblich entstehenden Kosten von der Kommune erstattet bekommen, da die Kommune diese Kosten mit den Einsparungen „ausgleichen" soll, die anfallen, wenn der Klärschlamm wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden kann?

5

Hält sie es nicht für vernünftiger und dem Anliegen des Gewässerschutzes für angemessener, wenn Starkverschmutzer ihre Abwassereinleitungen weitgehend aus eigener Kraft sanieren und hierdurch freiwerdende Finanzmittel der öffentlichen Hand beispielsweise für weitergehende Abwasserreinigungen verwendet werden?

6

Hält sie die Auffassung der GRÜNEN für zutreffend, daß durch derartig möglicherweise regional begrenzte Entscheidungen im Sinne der ATV-Anregung eine bundeseinheitliche Gleichbehandlung gewerblicher und industrieller Indirekteinleiter in Frage steht?

7

Wenn ja, will sie ihre Vorstellungen und ihr vielfach geäußertes Bekenntnis zum Verursacherprinzip der ATV gegenüber offensiv vertreten, und wie wird dies geschehen?

Bonn, den 4. April 1984

Dr. Ehmke (Ettlingen) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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