Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 1 0/1439
11.05.84
Sachgebiet 2129
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Kleinert (Marburg)
und der Fraktion DIE GRÜNEN
- Drucksache 10/1310 —
Umweltausgaben im Bundeshaushalt 1984
Der Bundesminister des Innern — U I 1 — 98/1 — hat mit Schreiben
vom 9. Mai 1984 die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit den
Bundesministern der Finanzen, für Wirtschaft, für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, für Jugend, Familie und Gesundheit
sowie für Forschung und Technologie namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Dem Schutz der Umwelt mißt die Bundesregierung hohe Priorität
zu. Diese Bedeutung der Umweltpolitik kommt vor allem in der
Fülle von Maßnahmen zum Ausdruck, die die Bundesregierung
zur Reinhaltung der Luft und der Gewässer, zum Schutz des
Bodens, zur Sicherung von Natur und Landschaft, zur
Bekämpfung des Lärms, zur Fortentwicklung der Abfallwirtschaft und
nicht zuletzt zum Schutz der menschlichen Gesundheit ergriffen
hat und mit allem Nachdruck durchsetzt.
Umweltschutz wird von der Bundesregierung als
Querschnittsaufgabe angesehen, die alle Politikbereiche berührt. Eine isolierte
Sicht und Behandlung des Umweltschutzes reichen nicht aus und
werden von der Bundesregierung als unzureichend abgelehnt. Es
kommt darauf an, den Schutz der Umwelt als unverzichtbares
Strukturelement jeder Politik zu begreifen und in den einzelnen
Politikbereichen durchzusetzen.
Die Politik der Bundesregierung zum Schutz der Umwelt kann
deshalb nicht mit einzelnen haushaltswirksamen Ausgaben
identifiziert werden, sondern geht weit darüber hinaus. Als integraler
Bestandteil aller Politikbereiche ist sie nicht mit den Mitteln der
Haushaltssystematik, sondern nur in politischen Kategorien zu
bewerten.
1. Umfang der Umweltausgaben
1.1 Hält die Bundesregierung den Gesamtumfang der
Umweltausgaben, den sie im Einzelplan 06 des Bundeshaushaltsplans für das
Jahr 1984 auf 1,658 Mrd. DM beziffert (vgl. Einzelplan 06, S. 325),
für ausreichend, um
a) bereits vorhandene Umweltschäden zu beseitigen bzw. ihre
Beseitigung wenigstens einzuleiten und
b) eine vorsorgeorientierte Umweltpolitik zu betreiben, um
künftige Umweltschäden vermeiden zu können?
Der Haushaltsplan des Bundes für 1984 sieht Aufwendungen für
den Umweltschutz in Höhe von 1,6 584 Mrd. DM vor. Darüber
hinaus werden im Rahmen der verfassungsrechtlichen
Finanzierungskompetenz der Länder und Kommunen weitere erhebliche
Mittel für den Umweltschutz zur Verfügung stehen. In
Anwendung des Verursacherprinzips werden zudem von Industrie,
Gewerbe, Landwirtschaft und Haushaltungen ebenfalls
beträchtliche Mittel zur Beseitigung von Umweltschäden und zur
vorsorgenden Vermeidung künftiger Umweltschäden aufgebracht
werden.
1.2 Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Tatsache, daß sich allein die Waldschäden nach vorsichtigen
Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Waldbesitzerverbände inzwischen schon auf 1,7 Mrd. DM belaufen?
Die Bundesregierung hat am 6. September 1983 das
Aktionsprogramm „Rettet den Wald" verabschiedet. Maßgebend dafür war,
daß aufgrund von Ausmaß und Schwere der Waldschäden eine
ernste Gefährdung der unersetzlichen Funktionen des Waldes für
Volkswirtschaft, Natur und Umwelt sowie die Erholung der
Bevölkerung besteht.
Die von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Waldbesitzerverbände errechnete Schadenssumme von 1,7 Mrd. DM stellt eine
erste Schätzung dar, die anhand ertragskundlicher Daten
überprüft werden muß. Hierzu werden die Bundeswaldinventur und
mehrere Forschungsvorhaben Aufschlüsse geben.
Eine umfassende finanzielle Bewertung der Waldschäden ist im
übrigen nicht möglich, weil die Auswirkungen der Schäden über
den wirtschaftlichen Bereich hinausgehen.
1.3 Welche Umweltausgaben werden im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
getätigt?
Mit den Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" können
volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Investitionen der gewerblichen
Wirtschaft gefördert werden. Dazu gehören auch Investitionen im
Bereich des Umweltschutzes, insbesondere für den Bau von
Anlagen für die Reinigung bzw. Beseitigung von Abwasser und Abfall.
Seit Bestehen der Gemeinschaftsaufgabe 1972 wurden bis Ende
1983 im Bundesgebiet 1 045 Abwasserreinigungs- und -
beseitigungsanlagen und 54 Abfallbeseitigungsanlagen gefördert. Bei
einem Investitionsvolumen von rd. 1,9 Mrd. DM wurden
insgesamt 714 Mio. DM aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe
bewilligt. Hierzu entfielen je 50 v. H. auf den Bund und das jeweils
zuständige Land.
1.4 Welche auf Verbesserung der Umweltbedingungen zielenden
Maßnahmen werden im einzelnen im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstrurktur und des.
Küstenschutzes" getätigt?
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes" wird bei einer großen Zahl von
Förderungsmaßnahmen im überbetrieblichen und
einzelbetrieblichen Bereich den Erfordernissen und Belangen von
Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege Rechnung getragen.
Diese Berücksichtigung geschieht entweder direkt durch eine
unmittelbare Förderung (z. B. im Rahmen forstwirtschaftlicher
Maßnahmen wie Aufforstung, einzelbetriebliche
Investitionsförderung) oder indirekt durch Ausweisung und Schaffung von
ökologisch wirksamen Landschaftsbestandteilen (u. a. Biotopen,
Restflächenbepflanzungen), z. B. im Rahmen der Flurbereinigung. In
diesem Zusammenhang ist besonders darauf hinzuweisen, daß
agrarstrukturelle Maßnahmen mit der Folge der Umwandlung
oder einer wesentlichen sonstigen Beeinträchtigung ökologisch
seltener oder wertvoller Biotope nicht gefördert werden dürfen.
Wegen der Zuständigkeit der Länder für die Durchführung der
Maßnahmen ist der auf den Bundeshaushalt entfallende Anteil
der Ausgaben in diesem Bereich im voraus nicht zu beziffern. Eine
Ausnahme machen hier die erstmals in den Rahmenplan 1984
aufgenommenen flankierenden forstlichen Maßnahmen (Vor- und
Unterbau, gezielte Düngung, Wiederaufforstung) aufgrund
neuartiger Waldschäden, für die für das Haushaltsjahr 1984 20 Mio.
DM vorgesehen sind.
1.5 Welche umweltverbessernden Maßnahmen sind sonst im Rahmen
des Einzelplans 10 vorgesehen?
Ein erheblicher Beitrag zu umweltverbessernden Maßnahmen
wird durch Forschung geleistet, z. B. in den
Bundesforschungsanstalten, aber auch durch die Vergabe von Forschungsaufträgen.
Hierfür ist im Agrarbereich für das Haushaltsjahr 1984 ein Betrag
von 10 Mio. DM vorgesehen. Es werden damit Vorhaben
— zur Energieeinsparung und umweltfreundlichen
Energiegewinnung in der Landwirtschaft,
— für den Gewässerschutz im ländlichen Raum,
— zur Verringerung von Schadstoffbelastungen in tierischen und
pflanzlichen Produkten sowie
— für den Naturschutz und die Landschaftspflege gefördert.
Mit 4,0 Mio. DM beteiligt sich der Bund an den Kosten der
Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und
Landschaft, die aus ökologischer Sicht von so herausragender
Bedeutung sind, daß sie die Voraussetzungen der gesamtstaatlichen
Repräsentation erfüllen.
1.6 Welche Aufgaben und welche Ausgaben legt die Bundesregierung
ihren Zahlenangaben zu den Verausgabungen für die Umwelt in
den Einzelplänen 12, 14, 15, 27, 30, 36 und 60 zugrunde?
1.7 Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, daß es sich
bei den angeführten Ausgaben um Ausgaben für
Umweltschutzmaßnahmen bzw. Maßnahmen mit „umweltverbessernder
Wirkung" handelt?
Die in der Vorbemerkung zu Kapitel 06 27 des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1984 (S. 325) ausgewiesenen
Ausgaben für den Umweltschutz sind nach Ressorts bzw.
Ressortbereichen unterteilt und insoweit bereits aufgabenmäßig zugeordnet.
Erfaßt sind ausgabewirksame Aktivitäten des jewei ligen Ressorts,
bei denen Umweltbelange (Beseitigung von Umweltschäden,
vorsorgende Vermeidung von Umweltschäden) mitberührt werden.
Die Zahlenangaben beruhen z. T. auf Schätzungen. Soweit bei
den in Frage 1.6 genannten Einzelplänen 12, 14, 15, 27, 30, 36 und
60 eine weitergehende Aufschlüsselung von Aufgaben und
Ausgaben vorgenommen werden konnte, ist dies in der Anlage im
einzelnen dargestellt.
2. Art der Umweltausgaben
2.1 Hält die Bundesregierung die A rt der Umweltausgaben und die
entsprechenden Prioritätensetzungen für angemessen, wenn sie
gleichzeitig davon ausgeht, daß eine langfristige
Haushaltskonsolidierung in einer am Verursacherprinzip ansetzenden
Präventivpolitik im Umweltbereich eine zentrale Voraussetzung hat?
Die Umweltausgaben der Bundesregierung dienen der
Schadensabwehr und insbesondere der Vorsorge zur Vemeidung künftiger
Schäden. Schadensabwehr und Vorsorge sind originäre staatliche
Aufgaben, die auch durch die Politik der Haushaltskonsolidierung
nicht beeinträchtigt werden. Die Ausgaben der Bundesregierung
für den Umweltschutz stellen im übrigen das Verursacherprinzip
nicht in Frage.
2.2 Wie beziffern sich im einzelnen die Ausgaben für die Ermittlung
des gegenwärtigen Zustandes der Verunreinigung von Boden,
Wasser und Luft?
Ausgaben für entsprechende Zustandsermittlungen finden sich
vor allem in den Einzelplänen des Bundesministers des Innern,
des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
des Bundesministers für Forschung und Technologie, des
Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers für Jugend,
Familie und Gesundheit. Diese Maßnahmen werden jedoch nur zum
Teil im Rahmen der Vergabe von F+E-Vorhaben
wahrgenommen. Vorwiegend handelt es sich um die Durchführung laufender
Aufgaben von Bundesämtern bzw. -anstalten oder
Großforschungseinrichtungen. Wegen der Einbettung dieser Arbeiten in
größere Themenzusammenhänge ist eine zahlenmäßige
Aufschlüsselung nicht immer möglich.
Aus Mitteln des Bundesministers des Innern sollen 1984 für
entsprechende Maßnahmen ca. 17,9 Mio. DM ausgegeben werden,
davon entfallen auf
Luft 7,7 Mio. DM,
Wasser 5,1 Mio. DM,
Boden 1,7 Mio. DM,
integrierte ökologische Beobachtungen
(z. B. Umweltprobenbank) 3,4 Mio. DM.
Im Bereich des Bundesministers für Forschung und Technologie
werden eine Vielzahl von Forschungsvorhaben durchgeführt, die
sich im wesentlichen auf folgende Schwerpunkte beziehen:
Feststellung der Deposition von Luftverunreinigungen und deren
Auswirkungen, Bestimmung von Emissionen und
Schwermetalleintrag im Zusammenhang mit den Waldschäden, Ermittlung der
Schadstoffgehalte im Boden, weitergehende Abwasserreinigung
zur Grundwasseranreicherung einschließlich der Untersuchung
der Bodenpassage. Daneben sind mehrere
Großforschungseinrichtungen auf diesem Feld aktiv.
Der Einzelplan des Bundesministers für Jugend, Familie und
Gesundheit umfaßt entsprechende Ausgaben in Höhe von rd.
23,2 Mio. DM, wobei es sich im wesentlichen um die Ausgaben für
das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des
Bundesgesundheitsamtes handelt.
Beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
sind es vor allem die Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft,
die Biologische Bundesanstalt und die Bundesforschungsanstalt
für Naturschutz und Landschaftsökologie, die entsprechende
Untersuchungen vornehmen. Aufgrund der Vielschichtigkeit der
Arbeiten im Forschungsbereich ist eine differenzierte
zahlenmäßige Zuordnung der Mittelaufwendungen für
Zustandsuntersuchungen nicht möglich.
Gleiches gilt für den Geschäftsbereich des Bundesministers für
Verkehr, in dem der Deutsche Wetterdienst, die Bundesanstalt für
Gewässerkunde und das Deutsche Hydrographische Institut
betroffen sind.
2.3 Wie hoch sind die Ausgaben für den Aufbau entsprechender
Kontrolleinrichtungen?
Aufbau und Betrieb von Meß- und Überwachungseinrichtungen
sind im wesentlichen Aufgaben der Länder. Angaben zur Höhe
ihrer Ausgaben liegen nicht vor.
2.4 Wie groß ist der Umfang der Ausgaben für eine umweltbezogene
Technologienfolgenabschätzung?
Technologienfolgenabschätzung hat zum Ziel, die Folgen
einzelner Techniken auf verschiedene Bereiche wie Gesundheit,
Umwelt, Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt zu einem
möglichst frühen Zeitpunkt zu untersuchen. Es ist deshalb
konzeptionsbedingt nicht möglich, Aufwendungen für diesen Teilaspekt
der Umwelt zu berechnen.
Bezogen auf den engeren Bereich der Umweltforschung des
Bundesministers des Innern sind in Kapitel 06 27 Mittel in Höhe von
rd. 4,0 Mio. DM eingeplant.
2.5 Wie hoch sind die Ausgaben für die Förderung von
„kompensierenden" Umwelttechnologien?
2.6 Wie groß ist der Umfang der staatlichen Förderung von
umweltpolitischen Präventivtechnologien?
Eine präzise Unterscheidung zwischen kompensierenden
Umweltschutztechnologien (Beseitigung von Schadstoffen) und
Präventivtechnologien (Vermeidung von Schadstoffen) ist
aufgrund der wissenschaftlich-technischen Zusammenhänge nicht
immer möglich.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie fördert im
Jahre 1984 im Rahmen des Einzelplans 30 Kapitel 30 03
(Titel 683 24 und 892 24) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
auf dem Gebiet der Umwelttechnologie mit 80 Mio. DM. Hiervon
sind etwa 60,5 Mio. DM kompensierenden und etwa 19,5 Mio. DM
präventiven technischen Maßnahmen zuzurechnen.
Hinzu kommen weitere ca. 75 Mio. DM für die Förderung von
umwelttechnischen relevanten Vorhaben im Rahmen der
Fachprogramme Energieforschung, Humanisierung des Arbeitslebens,
Verkehrstechnologie. Darüber hinaus wenden die
Großforschungseinrichtungen im Jahre 1984 ca. 35 Mio. DM für
umwelttechnische Vorhaben auf. Die beiden letztgenannten Beträge
beziehen sich sowohl auf kompensatorische als auch auf
präventive Technologien.
Der Bundesminister des Innern sieht 1984 für Vorhaben
„kompensierender" Art Mittel in Höhe von ca. 5,9 Mio. DM vor; für F+E-
Vorhaben im präventiven Bereich sind rd. 6,2 Mio. DM
eingeplant. Ebenfalls für Vermeidungsmaßnahmen an der
Emissionsquelle sind in Kapitel 06 27 für das Sanierungsprogramm
„Luftreinhaltung bei Altanlagen" 55 Mio. DM sowie das
Modellprogramm „Problematische Schadstoffe im Wasser" 4,0 Mio. DM
vorgesehen.
2.7 Wie gedenkt die Bundesregierung, den Einsatz von
Umwelttechnologien in der Privatwirtschaft zu fördern?
In einer marktwirtschaftlichen Ordnung ist indust rielle For
-
schung, Entwicklung und Innovation originäre Aufgabe der
Unternehmen. Gerade im Bereich der Daseins- und
Zukunftsvorsorge liegt jedoch eine unbestritten wichtige Aufgabe des Staates.
Der Einsatz von Umwelttechnologien in der Privatwirtschaft wird
durch ein breitgefächertes Instrumentarium gefördert. Hierzu
gehören z. B. Abschreibungen nach § 7 d EStG, ERP-Kredite sowie
Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, wie sie u. a in dem
von der Bundesregierung verabschiedeten Programm
Umweltforschung und Umwelttechnologie 1984 bis 1987 des
Bundesministers für Forschung und Technologie enthalten sind.
2.8 Ist die Bundesregierung angesichts des erreichten Problemstandes,
insbesondere auf den Gebieten der Verunreinigung von
Gewässern, Boden und Luft, der Auffassung, daß das Vertrauen auf die
„Selbstheilungskräfte des Marktes" eine angemessene umweit-
und wirtschaftspolitische Strategie darstellt?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Umweltpolitik
eines ordnungsrechtlichen Rahmens bedarf. Dies bet rifft
insbesondere die Durchsetzung des Verursacherprinzips. Darüber
hinaus ist sie der Auffassung, daß marktwirtschaftliche Elemente und
Prinzipien auch für Zwecke des Umweltschutzes nutzbar gemacht
werden können.
2.9 Inwieweit hält die Bundesregierung die im Bereich
Umweltforschung veranschlagten Mittel für ausreichend, notwendige
Veränderungen im Produktionsprozeß in Richtung auf eine ökologisch
verträgliche Produktion zu fördern?
Eine ökologischen Belangen Rechnung tragende Gestaltung von
Produktionsprozessen muß durch eine Vielzahl von Maßnahmen
sowohl der Wirtschaft selbst als auch des Staates bewirkt werden.
Entsprechende Anregungen, Bedürfnisse und Impulse hierzu
gehen von staatlich geförderten Forschungs- und
Entwicklungsmaßnahmen aus. Sie sollen zukünftig auch mit ERP-Mitteln
verstärkt initiiert werden.
3. Zur Systematik von Einstellung und Ausweisung
der Umweltausgaben
Um die traditionelle Haushaltsgliederung den gesamtwirtschaftlichen
Aufgaben anzupassen und zugleich eine größere Durchsichtigkeit des
Haushaltsplans zu ermöglichen, die eine wesentliche
Entscheidungshilfe insbesondere für das Parlament darstellt, ist dem Bundeshaushalt
eine Funktionsübersicht beigefügt; zudem sind die einzelnen
Haushaltstitel mit einer Funktionskennziffer versehen. Es ist offenbar
unstrittig, daß ein größeres Maß an Transparenz der Haushaltsaufstellung und
Haushaltsführung notwendig ist.
3.1 Wie vereinbart sich dies mit der Tatsache, daß ein den
Aufgabenfeldern in der Umweltpolitik entsprechendes
Funktionskennziffersystem fehlt?
3.2 Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß, um den
Erfordernissen von Transparenz und Übersichtlichkeit gerecht werden zu
können, ein solches an den Aufgabenfeldern der Umweltpolitik
orientiertes Kennziffersystem (Wasser, Boden, Luft, Lärm; Vorsorge
— Nachsorge) geschaffen werden müßte?
Bei der Festlegung der Zuordnung öffentlicher Aktivitäten zu
öffentlichen Aufgabenbereichen (Funktionen) zeigt sich, daß in
vielen Fällen von einer einzigen Maßnahme mehrere
Aufgabenbereiche gleichzeitig betroffen werden. Dies trifft nicht nur
vereinzelt bei traditionellen öffentlichen Aufgaben zu, sondern gilt —
wegen seiner Querschnittsfunktion — insbesondere für den
Umweltschutz. Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung,
daß eine möglichst umfassende Darstellung der Ausgaben des
Bundes für Umweltschutz am zweckmäßigsten in einer speziellen
Übersicht erfolgt, wie sie dem Kapitel 06 27 des
Bundeshaushaltsplans vorangestellt ist.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur
Verbesserung der Transparenz beim Nachweis öffentlicher Mittel
für den Umweltschutz eingeleitet. Zur Zeit werden die
Möglichkeiten intensiv untersucht, durch Schaffung einer Hauptaufgabe
„Umweltschutz" in den Haushalten des Bundes und der Länder
eine detaillierte Aufgliederung der öffentlichen Leistungen für
den Umweltschutz zu ermöglichen. Dabei soll zunächst über
finanzstatistische Auswertungen öffentlicher Haushalte und
sonstiger Verwaltungsunterlagen ein verbesserter Überblick über die
öffentlichen Umweltschutzaufwendungen gewonnen werden.
3.3 Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß sie
gerade in einem so brisanten Bereich, wie der Sicherung der
Umwelt, der Öffentlichkeit ein Höchstmaß an Transparenz
schuldig ist?
Die Bundesregierung wird in allen Politikbereichen, so auch im
Umweltschutz, stets die notwendige Transparenz sicherstellen.
3.4 Wie kann die Bundesregierung ihren eigenen Anspruch, über ihre
Politik öffentlich Rechenschaft abzulegen, mit der Tatsache
vereinbaren, daß die Umweltausgaben — jedenfalls nach ihrer eigenen
Darstellung — über mindestens zehn verschiedene Ressorts verteilt
und auch innerhalb der jeweiligen Ressorts hinter unspezifischen
Titelbezeichnungen versteckt sind?
Umweltpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die Bezüge zu
nahezu allen Politikbereichen aufweist. Um hier auch bei den
Ausgaben des Bundes die notwendige Transparenz herzustellen,
wird im Bundeshaushaltsplan jährlich eine Gesamtübersicht und
die Verteilung auf die Einzelpläne der Ressorts veröffentlicht.
Die Titelbezeichnungen richten sich nach den fachpolitischen
Zweckmäßigkeiten der Ressorts; sie entsprechen den Prinzipien
der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit.
3.5 Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts dieses
Kompetenzwirrwarrs und der Unübersichtlichkeit eine
aufgabengerechte Koordination in der Umweltpolitik zu ermöglichen? Ist
eine Koordination in diesem Rahmen überhaupt möglich?
Die Kompetenzen der Bundesminister sind durch Organisations
-
verfügungen des Bundeskanzlers eindeutig geregelt. Die
Koordinierung der Umweltpolitik ist durch das Kabinett, das
Umweltkabinett sowie den Ständigen Abteilungsleiterausschuß für
Umweltfragen unter Vorsitz des Bundesministers des Innern
gewährleistet.
Von einem Kompetenzwirrwarr, wie in der Frage unterstellt wird,
kann deshalb keine Rede sein. Im übrigen ist bereits dargelegt
worden, daß Umweltschutz als Querschnittsaufgabe in dem
jeweiligen Politikbereich wegen der Sachnähe am wirkungsvollsten
durchgesetzt wird.
3.6 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine
aufgabenbezogene Zusammenfassung der Umweltausgaben auch ein
dringendes Gebot politischer Erfolgskontrolle wäre?
Wie bereits zu Frage 3.4 dargestellt, wird diese Zusammenfassung
praktiziert. Im übrigen ist die politische Erfolgskontrolle bei
Ausgaben des Bundes eine Selbstverständlichkeit jeglicher
Mittelbewirtschaftung.
3.7 Kann die Bundesregierung angesichts des sichtbaren
Kompetenzwirrwarrs überhaupt klare Maßstäbe für eine Erfolgskontrolle in
der Umweltpolitik ermitteln?
Die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung sind
eindeutig geregelt (vgl. Ausführungen zu Frage 3.5). Die in der Frage
enthaltene Behauptung trifft daher nicht zu.
Erfolgskontrolle in der Umweltpolitik geschieht unabhängig von
der Ressortzuständigkeit durch die Parlamente und Regierungen
des Bundes und der Länder sowie durch die Verwaltung.
3.8 Über welche Maßstäbe einer Erfolgskontrolle in der Umweltpolitik
verfügt die Bundesregierung gegenwärtig?
Entscheidender Maßstab für die Umweltpolitik der
Bundesregierung ist die Sicherung und Verbesserung der Lebensverhältnisse
der Bürger.
Anlage zur Antwort 1.6
Einzelplan 12 (Bundesminister für Verkehr)
Die Umweltschutzausgaben sind in der Regel Bestandteil der
Projektkosten entweder für schadensverhütende oder für
Ausgleichsmaßnahmen. Sie sind in den Kosten für bauliche Anlagen
(bis zu Tunnelabschnitten) ebenso enthalten, wie in denen der
dem jeweiligen Stand der Technik und den
Umweltschutzbestimmungen entsprechenden Fahrzeugkonstruktionen.
Ausgaben für entsprechende Zustandsermittlungen finden sich
vor allem in den Einzelplänen des Bundesministers des Innern,
des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
des Bundesministers für Forschung und Technologie, des
Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers für Jugend, Fami-
Diese Projektkosten sind als integ rierter Bestandteil der
Gesamtausgaben nicht spezifiziert und daher in den Ansätzen der
Investitionstitel nicht gesondert aufführbar.
Die genannten Umweltschutzausgaben in Höhe von 124,4 Mio.
DM ergeben sich für folgende besondere Maßnahmen:
Aufbau eines Verkehrssicherungssystems
zur präventiven Gefahrenabwehr in der
Deutschen Bucht, u. a. zum Beispiel für eine
Landradaranlage Helgoland zur
Vermeidung von Schiffskollisionen
(Kapitel 12 03 Titel 741 06) 12,0 Mio. DM
Bekämpfung von Ölverschmutzungen im
See- und Küstenbereich (Vorsorge und
Abwehr), u. a. Neubau, Umbau und
Nachrüstung von Schiffen zur Ölbekämpfung
(Kapitel 12 03 Titelgruppe 12) 14,25 Mio. DM
Bau und die Ausstattung von Stationen im
Rahmen des Bund/Länder-Meßprogramms zur
Kontrolle der Wasserqualität
(Kapitel 12 07 Titelgruppe 03) 1,95 Mio. DM
Flugüberwachung der Deutschen Bucht von
Messungen des Schadstoffgehalts durch das
Deutsche Hydrographische Institut
(Kapitel 12 09 Titelgruppe 07) 2,6 Mio. DM
Schallschutzmaßnahmen z. B. durch den Bau von
Lärmschutzwällen (durchschnittlicher - wenn
auch stark schwankender - Preis von [ 1982] rd.
26 DM/m3), von Lärmschutzwänden (mate
rialabhängige Durchschnittskosten um rd. 400 DM/m 2)
oder seltenen Steilwällen (Kosten über
900 DM/m2 )
— an bestehenden Autobahnen
(Kapitel 12 10 Titel 741 11) 54,0 Mio. DM
— an bestehenden Bundesstraßen
(Kapitel 12 10 Titel 741 21) 10,0 Mio. DM
Entschädigungsleistungen für den Schallschutz
an baulichen Anlagen mit dem Schwergewicht
Lärmschutzfenster, die (materialabhängig)
in den letzten Jahren rd. 630 DM/m 2 kosteten
— an bestehenden Autobahnen
(Kapitel 12 10 Titel 821 11) 14,0 Mio. DM
— an bestehenden Bundesstraßen
(Kapitel 12 10 Titel 821 21) 12,5 Mio. DM
Aufbereitung und Bereitstellung
meteorologischer Daten und Durchführung von Standort-
und Kleinklimagutachten
(Kapitel 12 14 Titelgruppe 06) 0,95 Mio. DM
Bundesanteil an Lärmschutzmaßnahmen
der Berliner Flughafen GmbH
(Kapitel 12 17 Titel 861 01) 2,0 Mio. DM
Untersuchungen zum Umweltschutz im Rahmen des
Forschungsprogramms zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG-Mittel)
(Kapitel 12 18 Titel 532 02) 0,1 Mio. DM
Einzelplan 14 (Bundesminister der Verteidigung)
Der Verteidigungshaushalt (Einzelplan 14) enthält erhebliche
Aufwendungen, die dem Umweltschutz dienen. Dabei handelt es
sich einmal um Ausgaben für die Verlagerung militärischer
Ausbildung und Übungen in ausländische Gebiete, in denen die
Belastungen für Bevölkerung und Natur erheblich geringer sind
als in der geographisch engbegrenzten Bundesrepublik
Deutschland. Der zweite große Bereich umfaßt die Kosten für die
Maßnahmen im Liegenschaftswesen und auf den Schiffen der Ma rine.
Drittens sind die Entschädigungen für Fluglärm und
Straßenschäden zu nennen, die unter bestimmten gesetzlichen
Voraussetzungen der unmittelbar betroffenen Bevölkerung gezahlt werden.
Eine korrekte Quantifizierung ist deshalb nicht einfach, weil eine
sichere, alle Bereiche deckende Definition des Beg riffs
„Umweltschutzmaßnahmen" fehlt und manche dieser finanziellen
Aufwendungen verschiedene Ursachen haben. Für die Verlagerung
von °bungs- und Ausbildungsvorhaben ins Ausland kann man
deshalb z. B. nur die Differenzbeträge zwischen den Kosten im
Inland und im Ausland ansetzen.
Für das Haushaltsjahr 1982 ergeben sich folgende Istausgaben:
I. Ausbildungs- und Übungsbetrieb im Ausland
— Anteil durch Umweltschutz bedingt — 38,4 Mio. DM
II. Liegenschaftsbezogener Umweltschutz
1. Geländebetreuung 206,0 Mio. DM
2. Umweltschutzbedingte Betriebsausgaben 100,0 Mio. DM
3. Große Bauvorhaben 77,0 Mio. DM
4. Bewegliches Liegenschaftsmaterial 0,8 Mio. DM
III. Verlagerung von Marschbewegungen
gepanzerter Verbände von der Straße
auf Eisenbahntransport 71,8 Mio. DM
IV. Umweltschutzmaßnahmen auf Schiffen 0,1 Mio. DM
V. Entschädigung für Fluglärm und
Straßenschäden 44,8 Mio. DM
VI. Kosten des Personals mit Umweltschutz
-
aufgaben (Ministerium, Wehrbereichs- und
Standortverwaltungen), einschließlich
allgemeiner Betriebs- und Infrastrukturkosten 4,8 Mio. DM.
VII. Studien- und Forschungsvorhaben
0,3 Mio. DM
544,0 Mio. DM
Die Veranschlagung für die betroffenen Titel des Einzelplans 14
im Bundeshaushalt 1984 basieren auf diesen Istausgaben.
Der bei Kapitel 06 27 des Haushaltsplans 1984 genannte Betrag
von 10,7 Mio. DM bezieht sich nur auf die nach ihrer
ausdrücklichen Zweckbestimmung für den Umweltschutz veranschlagten
Ansätze.
Einzelpläne 27 und 60 (Bundesminister für innerdeutsche
Beziehungen)
Bei den Ausgaben des Einzelplans 27 handelt es sich um
Leistungen des Bundes an die DDR zur Beteiligung an den Kosten des
Baues einer Kläranlage, die bei Kapitel 27 02 Titel 898 01
veranschlagt ist. Sie beruht auf der Vereinbarung mit der DDR vom
12. Oktober 1983, wonach sich der Bund zur beschleunigten
Errichtung einer Kläranlage (Abwasserbeseitigungssystem) zur
Sanierung des Grenzflusses Röden im bayerisch-thüringischen
Grenzgebiet mit einem Festbetrag von 18 Mio. DM beteiligt.
Dieser Betrag ist in vier Jahresraten von je 4,5 Mio. DM 1984 bis 1987
zu zahlen. Der Freistaat Bayern übernimmt hiervon jeweils die
Hälfte in Höhe von 2,25 Mio. DM.
Aus dem Einzelplan 27 werden ferner Zuwendungen zur
Instandsetzung und zum Ausbau von Gewässern im Grenzbereich zur
DDR bis zur Höhe von 300 000 DM bewil ligt, die bei Kapitel 27 02
Titel 685 08 mitveranschlagt sind. Bei der Ausgabe aus dem
Einzelplan 60 handelt es sich um die Kostenbeteiligung des Bundes
an Baumaßnahmen zum Schutze der Ber liner Gewässer, die bei
Kapitel 60 05 Titel 898 26 veranschlagt ist. Sie beruht auf einer
Vereinbarung mit der DDR vom 28. September 1982, wonach zum
Schutz der Berliner Gewässer in drei Klärwerken in Berlin (Ost)
dritte Reinigungsstufen (Phosphateliminierungsanlagen)
eingebaut werden. Der Bund beteiligt sich an den Kosten der
Baumaßnahme mit 68 Mio. DM. Der Gesamtbetrag ist ab 1983 in drei
Jahresraten zu zahlen. Die Jahresrate 1983 betrug 36 Mio. DM.
1984 und 1985 sind Raten von je 16 Mio. DM zu leisten.
Einzelplan 30 (Bundesminister für Forschung und Technologie)
Die umweltrelevanten Aufwendungen des BMFT für 1984 setzen
sich wie folgt zusammen:
1. Aufwendungen für Umweltforschung und
Umwelttechnologie (Kapitel 30 03
Titel 683 23 und 892 24) (Projekt
-
förderung für unmittelbar umwelt
bezogene Maßnahmen) 104,5 Mio. DM
2. Aufwendungen für Großforschungseinrichtungen
für umweltrelevante Forschungsvorhaben
(institutionelle Förderung) ca. 110,0 Mio. DM
3. Aufwendungen in anderen Förderprogrammen
des BMFT (z. B. Energieforschung, Ver
kehrstechnologien, HDA, Meeresforschung
etc.) für Vorhaben mit Umweltrelevanz
(Projektförderung) ca. 80,0 Mio. DM
Die Aufgaben sind jeweils aus den Titelerläuterungen ersichtlich,
aus denen sich die Umweltrelevanz der Aufgaben ergibt. Für die
institutionelle Förderung der Großforschungseinrichtungen wird
im übrigen auf das Programm Umweltforschung und
Umweltschutz 1984/85 der Arbeitsgemeinschaft der
Großforschungseinrichtungen hingewiesen.
Einzelplan 36 (Zivile Verteidigung
hier: Maßnahmen im Aufgabenbereich des
Bundesministers des Innern)
Die bei Kapitel 36 04 veranschlagten Ausgaben in Höhe von
5,6 Mio. DM dienen der Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen
zur Sicherung der Trinkwasser-Notversorgung in einem
Verteidigungsfall.]