BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Umweltausgaben im Bundeshaushalt 1984 (G-SIG: 10001219)

Umfang und Art der Umweltausgaben in versch. Einzelplänen, Höhe der Waldschäden, Haushaltskonsolidierung und Umweltschutz, Marktwirtschaft und Umweltschutz, Verbesserung der Systematik bei der Einstellung und Ausweisung von Umweltausgaben, aufgabengerechte Koordination in der Umweltpolitik zur Verbesserung der Erfolgskontrolle

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.05.1984

Aktualisiert

26.07.2022

BT10/131013.04.1984

Umweltausgaben im Bundeshaushalt 1984

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 10/1310 10. Wahlperiode 13.04.84 Sachgebiet 2129 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kleinert (Marburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN Umweltausgaben im Bundeshaushalt 1984 Die jüngsten Meldungen über das weitere Fortschreiten des Waldsterbens, verschiedene Fälle von Grundwasserverseuchung und über die Zunahme von durch Umweltschäden verursachten Erkrankungen geben besonderen Anlaß zu einer Reihe von Fragen bezüglich des Umfangs und der Angemessenheit der im Bundeshaushalt 1984 veranschlagten Umweltausgaben. Die besondere Bedeutung der Fragen ergibt sich zusätzlich aus der Tatsache, daß aufgrund der Haushaltssystematik ein genauerer Überblick über den tatsächlichen Umfang der Umweltausgaben im Bundeshaushalt 1984 kaum oder gar nicht zu gewinnen ist. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Umfang der Umweltausgaben 1.1 Hält die Bundesregierung den Gesamtumfang der Umweltausgaben, den sie im Einzelplan 06 des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 1984 auf 1,658 Mrd. DM beziffert (vgl. Einzelplan 06, S. 325), für ausreichend, um a) bereits vorhandene Umweltschäden zu besei tigen bzw. ihre Beseitigung wenigstens einzuleiten und b) eine vorsorgeorientierte Umweltpolitik zu betreiben, um künftige Umweltschäden vermeiden zu können? 1.2 Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß sich allein die Waldschäden nach vorsichtigen Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft deutscher Waldbesitzerverbände inzwischen schon auf 1,7 Mrd. DM belaufen? 1.3 Welche Umweltausgaben werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" getätigt? 1.4 Welche auf Verbesserung der Umweltbedingungen zielenden Maßnahmen werden im einzelnen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstrurktur und des Küstenschutzes" getä tigt? 1.5 Welche umweltverbessernden Maßnahmen sind sonst im Rahmen des Einzelplans 10 vorgesehen? 1.6 Welche Aufgaben und welche Ausgaben legt die Bundesregierung ihren Zahlenangaben zu den Verausgabungen für die Umwelt in den Einzelplänen 12, 14, 15, 27, 30, 36 und 60 zugrunde? 1.7 Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, daß es sich bei den angeführten Ausgaben um Ausgaben für Umweltschutzmaßnahmen bzw. Maßnahmen mit „umweltverbessernder Wirkung" handelt? 2. Art der Umweltausgaben 2.1 Hält die Bundesregierung die Art der Umweltausgaben und die entsprechenden Prioritätensetzungen für angemessen, wenn sie gleichzeitig davon ausgeht, daß eine langfristige Haushaltskonsolidierung in einer am Verursacherprinzip ansetzenden Präventivpolitik im Umweltbereich eine zentrale Voraussetzung hat? 2.2 Wie beziffern sich im einzelnen die Ausgaben für die Ermittlung des gegenwärtigen Zustandes der Verunreinigung von Boden, Wasser und Luft? 2.3 Wie hoch sind die Ausgaben für den Aufbau entsprechender Kontrolleinrichtungen? 2.4 Wie groß ist der Umfang der Ausgaben für eine umweltbezogene Technologienfolgenabschätzung? 2.5 Wie hoch sind die Ausgaben für die Förderung von „kompensierenden" Umwelttechnologien? 2.6 Wie groß ist der Umfang der staatlichen Förderung von umweltpolitischen Präventivtechnologien? 2.7 Wie gedenkt die Bundesregierung, den Einsatz von Umwelttechnologien in der Privatwirtschaft zu fördern? 2.8 Ist die Bundesregierung angesichts des erreichten Problemstandes insbesondere auf den Gebieten der Verunreinigung von Gewässern, Boden und Luft der Auffassung, daß das Vertrauen auf die „Selbstheilungskräfte des Marktes" eine angemessene umwelt- und wirtschaftspo litische Strategie darstellt? 2.9 Inwieweit hält die Bundesregierung die im Bereich Umweltforschung veranschlagten Mittel für ausreichend, notwendige Veränderungen im Produktionsprozeß in Richtung auf eine ökologisch verträgliche Produktion zu fördern? 3. Zur Systematik von Einstellung und Ausweisung der Umweltausgaben Um die traditionelle Haushaltsgliederung den gesamtwirtschaft - lichen Aufgaben anzupassen und zugleich eine größere Durch sichtigkeit des Haushaltsplans zu ermöglichen, die eine wesentliche Entscheidungshilfe insbesondere für das Parlament darstellt, ist dem Bundeshaushalt eine Funktionsübersicht beigefügt; zudem sind die einzelnen Haushaltstitel mit einer Funktionskennziffer versehen. Es ist offenbar unstrittig, daß ein größeres Maß an Transparenz der Haushaltsaufstellung und Haushaltsführung notwendig ist. 3.1 Wie vereinbart sich dies mit der Tatsache, daß ein den Aufgabenfeldern in der Umweltpolitik entsprechendes Funktionskennziffersystem fehlt? 3.2 Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß, um den Erfordernissen von Transparenz und Übersichtlichkeit gerecht werden zu können, ein solches an den Aufgabenfeldern der Umweltpolitik orientiertes Kennziffersystem (Wasser, Boden, Luft, Lärm; Vorsorge — Nachsorge) geschaffen werden müßte? 3.3 Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß sie gerade in einem so brisanten Bereich, wie der Sicherung der Umwelt, der Öffentlichkeit ein Höchstmaß an Transparenz schuldig ist? 3.4 Wie kann die Bundesregierung ihren eigenen Anspruch, über ihre Politik öffentlich Rechenschaft abzulegen, mit der Tatsache vereinbaren, daß die Umweltausgaben — jedenfalls nach ihrer eigenen Darstellung — über mindestens zehn verschiedene Ressorts verteilt und auch innerhalb der jewei ligen Ressorts hinter unspezifischen Titelbezeichnungen versteckt sind? 3.5 Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts dieses Kompetenzwirrwarrs und der Unübersichtlichkeit eine aufgabengerechte Koordination in der Umweltpolitik zu ermöglichen? Ist eine Koordination in diesem Rahmen überhaupt möglich? 3.6 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine aufgabenbezogene Zusammenfassung der Umweltausgaben auch ein dringendes Gebot politischer Erfolgskontrolle wäre? 3.7 Kann die Bundesregierung angesichts des sichtbaren Kompetenzwirrwarrs überhaupt klare Maßstäbe für eine Erfolgskontrolle in der Umweltpolitik ermitteln? 3.8 Über welche Maßstäbe einer Erfolgskontrolle in der Umweltpolitik verfügt die Bundesregierung gegenwärtig? Bonn, den 13. April 1984 Kleinert (Marburg) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion]

Ähnliche Kleine Anfragen