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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet
Umweltausgaben im Bundeshaushalt 1984 (G-SIG: 10001219)
Umfang und Art der Umweltausgaben in versch. Einzelplänen, Höhe der Waldschäden, Haushaltskonsolidierung und Umweltschutz, Marktwirtschaft und Umweltschutz, Verbesserung der Systematik bei der Einstellung und Ausweisung von Umweltausgaben, aufgabengerechte Koordination in der Umweltpolitik zur Verbesserung der Erfolgskontrolle
Fraktion
Die Grünen
Ressort
Bundesministerium des Innern
Datum
22.05.1984
Aktualisiert
26.07.2022
BT10/131013.04.1984
Umweltausgaben im Bundeshaushalt 1984
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 10/1310
10. Wahlperiode
13.04.84
Sachgebiet 2129
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Kleinert (Marburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Umweltausgaben im Bundeshaushalt 1984
Die jüngsten Meldungen über das weitere Fortschreiten des
Waldsterbens, verschiedene Fälle von Grundwasserverseuchung
und über die Zunahme von durch Umweltschäden verursachten
Erkrankungen geben besonderen Anlaß zu einer Reihe von
Fragen bezüglich des Umfangs und der Angemessenheit der im
Bundeshaushalt 1984 veranschlagten Umweltausgaben.
Die besondere Bedeutung der Fragen ergibt sich zusätzlich aus
der Tatsache, daß aufgrund der Haushaltssystematik ein
genauerer Überblick über den tatsächlichen Umfang der
Umweltausgaben im Bundeshaushalt 1984 kaum oder gar nicht zu
gewinnen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Umfang der Umweltausgaben
1.1 Hält die Bundesregierung den Gesamtumfang der
Umweltausgaben, den sie im Einzelplan 06 des Bundeshaushaltsplans
für das Jahr 1984 auf 1,658 Mrd. DM beziffert (vgl. Einzelplan
06, S. 325), für ausreichend, um
a) bereits vorhandene Umweltschäden zu besei tigen bzw.
ihre Beseitigung wenigstens einzuleiten und
b) eine vorsorgeorientierte Umweltpolitik zu betreiben, um
künftige Umweltschäden vermeiden zu können?
1.2 Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
die Tatsache, daß sich allein die Waldschäden nach
vorsichtigen Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft deutscher
Waldbesitzerverbände inzwischen schon auf 1,7 Mrd. DM
belaufen?
1.3 Welche Umweltausgaben werden im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur" getätigt?
1.4 Welche auf Verbesserung der Umweltbedingungen zielenden
Maßnahmen werden im einzelnen im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstrurktur und des
Küstenschutzes" getä tigt?
1.5 Welche umweltverbessernden Maßnahmen sind sonst im
Rahmen des Einzelplans 10 vorgesehen?
1.6 Welche Aufgaben und welche Ausgaben legt die
Bundesregierung ihren Zahlenangaben zu den Verausgabungen für
die Umwelt in den Einzelplänen 12, 14, 15, 27, 30, 36 und 60
zugrunde?
1.7 Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, daß es
sich bei den angeführten Ausgaben um Ausgaben für
Umweltschutzmaßnahmen bzw. Maßnahmen mit
„umweltverbessernder Wirkung" handelt?
2. Art der Umweltausgaben
2.1 Hält die Bundesregierung die Art der Umweltausgaben und
die entsprechenden Prioritätensetzungen für angemessen,
wenn sie gleichzeitig davon ausgeht, daß eine langfristige
Haushaltskonsolidierung in einer am Verursacherprinzip
ansetzenden Präventivpolitik im Umweltbereich eine zentrale
Voraussetzung hat?
2.2 Wie beziffern sich im einzelnen die Ausgaben für die
Ermittlung des gegenwärtigen Zustandes der Verunreinigung von
Boden, Wasser und Luft?
2.3 Wie hoch sind die Ausgaben für den Aufbau entsprechender
Kontrolleinrichtungen?
2.4 Wie groß ist der Umfang der Ausgaben für eine
umweltbezogene Technologienfolgenabschätzung?
2.5 Wie hoch sind die Ausgaben für die Förderung von
„kompensierenden" Umwelttechnologien?
2.6 Wie groß ist der Umfang der staatlichen Förderung von
umweltpolitischen Präventivtechnologien?
2.7 Wie gedenkt die Bundesregierung, den Einsatz von
Umwelttechnologien in der Privatwirtschaft zu fördern?
2.8 Ist die Bundesregierung angesichts des erreichten
Problemstandes insbesondere auf den Gebieten der Verunreinigung
von Gewässern, Boden und Luft der Auffassung, daß das
Vertrauen auf die „Selbstheilungskräfte des Marktes" eine
angemessene umwelt- und wirtschaftspo litische Strategie
darstellt?
2.9 Inwieweit hält die Bundesregierung die im Bereich
Umweltforschung veranschlagten Mittel für ausreichend, notwendige
Veränderungen im Produktionsprozeß in Richtung auf eine
ökologisch verträgliche Produktion zu fördern?
3. Zur Systematik von Einstellung und Ausweisung
der Umweltausgaben
Um die traditionelle Haushaltsgliederung den gesamtwirtschaft
-
lichen Aufgaben anzupassen und zugleich eine größere Durch
sichtigkeit des Haushaltsplans zu ermöglichen, die eine
wesentliche Entscheidungshilfe insbesondere für das Parlament darstellt,
ist dem Bundeshaushalt eine Funktionsübersicht beigefügt;
zudem sind die einzelnen Haushaltstitel mit einer
Funktionskennziffer versehen. Es ist offenbar unstrittig, daß ein größeres Maß an
Transparenz der Haushaltsaufstellung und Haushaltsführung
notwendig ist.
3.1 Wie vereinbart sich dies mit der Tatsache, daß ein den
Aufgabenfeldern in der Umweltpolitik entsprechendes
Funktionskennziffersystem fehlt?
3.2 Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß, um den
Erfordernissen von Transparenz und Übersichtlichkeit gerecht
werden zu können, ein solches an den Aufgabenfeldern der
Umweltpolitik orientiertes Kennziffersystem (Wasser, Boden,
Luft, Lärm; Vorsorge — Nachsorge) geschaffen werden müßte?
3.3 Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß
sie gerade in einem so brisanten Bereich, wie der Sicherung
der Umwelt, der Öffentlichkeit ein Höchstmaß an
Transparenz schuldig ist?
3.4 Wie kann die Bundesregierung ihren eigenen Anspruch, über
ihre Politik öffentlich Rechenschaft abzulegen, mit der
Tatsache vereinbaren, daß die Umweltausgaben — jedenfalls
nach ihrer eigenen Darstellung — über mindestens zehn
verschiedene Ressorts verteilt und auch innerhalb der jewei ligen
Ressorts hinter unspezifischen Titelbezeichnungen versteckt
sind?
3.5 Was unternimmt die Bundesregierung, um angesichts dieses
Kompetenzwirrwarrs und der Unübersichtlichkeit eine
aufgabengerechte Koordination in der Umweltpolitik zu
ermöglichen? Ist eine Koordination in diesem Rahmen überhaupt
möglich?
3.6 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine
aufgabenbezogene Zusammenfassung der Umweltausgaben
auch ein dringendes Gebot politischer Erfolgskontrolle wäre?
3.7 Kann die Bundesregierung angesichts des sichtbaren
Kompetenzwirrwarrs überhaupt klare Maßstäbe für eine
Erfolgskontrolle in der Umweltpolitik ermitteln?
3.8 Über welche Maßstäbe einer Erfolgskontrolle in der
Umweltpolitik verfügt die Bundesregierung gegenwärtig?
Bonn, den 13. April 1984
Kleinert (Marburg)
Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion]
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