BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Praxis im Strafvollzug (G-SIG: 10001222)

Zeitpunkt der Überweisung Lebenslänglicher in den offenen Vollzug, Anzahl der Gewährungen zu Ausgängen und Beurlaubungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

25.04.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/131713.04.84

Praxis im Strafvollzug

des Abgeordneten Schneider (Berlin) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Nach welcher Inhaftierungsdauer sind wie viele zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilte Gefangene aus dem geschlossenen in den offenen Vollzug überwiesen oder dafür als geeignet befunden worden?

2

Wie viele zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilte Gefangene sind nach der letzten Alternative des § 13 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) vor der Verbüßung von zehn Haftjahren aus dem offenen Vollzug heraus beurlaubt worden?

3

Wie viele Gefangene — davon wie viele zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilte Gefangene — sind zu Ausgängen nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG zugelassen worden, bevor ihnen erstmals Urlaub nach § 13 StVollzG ermöglicht wurde?

Bonn, den 13. April 1984

Schneider (Berlin) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen