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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Begründung und Durchführung der Polizeiausbildungshilfe (G-SIG: 10001223)

Ausbildung ausländischer Polizisten: Auswahl der Staaten, Ausbildungsinhalte; Polizeiführungsakademie Münster-Hiltrup (PFA): Anzahl der ausländischen Polizeibeamten an den mehrtägigen Veranstaltungen sowie Inhalte, Organisation der Polizeiausbildungshilfe

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

04.05.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/132013.04.84

Begründung und Durchführung der Polizeiausbildungshilfe

des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Begründung der Polizeiausbildungshilfe

1

Nach welchen außenpolitischen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten bemißt sich, welchen Staaten polizeiliche Ausbildungshilfe gewährt wird?

1

Warum gewährt die Bundesregierung Staaten Ausbildungshilfe für deren Polizei, in denen gefoltert wird?

1

Warum gewährt die Bundesregierung Staaten Ausbildungshilfe für deren Polizei, deren Regierung nicht auf demokratische Weise zustande gekommen ist?

1

Beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Polizeiausbildungshilfe? Wird sie dabei eine Menschenrechtsklausel mit aufnehmen?

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Polizeiausbildungshilfe auf die Empfängerländer? Gibt es Untersuchungen oder Studien, die belegen, daß deutsche Ausbildungshilfe zur Demokratisierung in den Empfängerländern geführt hat, wenn ja, welche?

1

Welchen Stellenwert nimmt die Polizeiausbildungshilfe durch die Bundesrepublik Deutschland im Vergleich mit anderen EG- bzw. NATO-Staaten ein?

2

Inhalt der Polizeiausbildungshilfe

2

Werden die Ausbildungsinhalte im Rahmen der Polizeiausbildungshilfe durch die Bundesregierung, durch die Regierung des Empfängerlandes oder gemeinsam festgelegt?

2

Bei welchen Industriefirmen läuft die in der Drucksache 10/1012 angesprochene Ausbildung ausländischer Polizisten ab, und was lernen die Polizisten dort?

2

Werden immer noch Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung für ausländische Polizisten durchgeführt (vgl. Drucksache 9/163, Frage 14 des Abgeordneten Hansen)?

2

Was ist unter einer allgemeinpolizeilichen Ausbildung zu verstehen (z. B. Schußwaffentraining, Nahkampfausbildung)?

2

Werden bei der Ausbildung auch innenpolitische Konfliktlagen (z. B. Streiks, Unruhen, Demonstrationen) behandelt?

2

Welche Unterschiede bestehen in den Ausbildungsinhalten bei der Ausbildung ausländischer Polizisten zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen EG- bzw. NATO-Staaten?

3

Polizeiführungsakademie Münster -Hiltrup (PFA)

3

Wie viele ausländische Polizeibeamte aus welchen Ländern haben an mehrtägigen Veranstaltungen der PFA teilgenommen?

3

Wie viele ausländische Polizeibeamte haben an den Kursen der PFA zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse teilgenommen?

3

Nehmen die ausländischen Polizeibeamten an den regulären Fortbildungsveranstaltungen der PFA teil oder werden für sie besondere Veranstaltungen vorbereitet?

3

Welche Inhalte haben diese Veranstaltungen?

3

Wie viele ausländische Polizeibeamte sind an der PFA - aufgeschlüsselt nach Ländern - ausgebildet worden? Wie lange sind sie ausgebildet worden?

4

Organisation der Polizeiausbildungshilfe

4

Wie viele ausländische Polizisten haben an Informationsbesuchen bei Dienststellen des Bundes teilgenommen? In welchem zeitlichen Rahmen bewegen sich diese Besuche? Aus welchen Ländern kamen die Polizisten?

4

Wie viele ausländische Polizisten werden - aufgeschlüsselt nach Ländern - bei deutschen Industriefirmen ausgebildet? Wird diese Ausbildungshilfe von vornherein mit in das Ausbildungsprogramm eingeplant?

4

Welche Art von Polizei wird im Rahmen der Polizeiausbildungshilfe - aufgeschlüsselt nach Ländern - ausgebildet: Kriminalpolizei, Verkehrspolizei, Geheimpolizei, Sicherheitsdienste, Sondereinheiten zur Terrorismusbekämpfung u. a.?

4

Wer organisiert und koordiniert die Polizeiausbildungshilfe? Welches Verhältnis besteht zwischen der Polizeiausbildungshilfe der Bundesregierung und derjenigen der Bundesländer (z. B. Bayern/Zaire, Rheinland-Pfalz/Sudan)?

4

Kommen im Rahmen von Besuchsdelegationen von Polizisten aus EG-Staaten auch Polizisten aus dritten Staaten, die sich zur Ausbildung in dem betreffenden EG-Staat befinden, in die Bundesrepublik Deutschland? Wenn ja, wie viele und aus welchen Ländern?

4

Nehmen die ausländischen Polizisten, die an den vom BMZ geförderten Sprachkursen teilnehmen, später an anderen Ausbildungsveranstaltungen teil, die nicht vom BMZ gefördert werden?

4

Warum wird in bestimmten Fällen bei der Polizeiausbildungshilfe Vertraulichkeit vereinbart? Ist dies eine Bedingung der Bundesregierung oder des Empfängerlandes? Warum verfährt die Bundesregierung nicht nach dem Beispiel der US-Regierung, die diese Ausbildungshilfe grundsätz lich offenlegt?

4

Trifft es zu, daß die Bundesrepublik Deutschland an die Polizei in anderen Ländern

a) Sonderfahrzeuge (z. B. gepanzerte Fahrzeuge, Wasserwerfer),

b) Material, das zur Anwendung unmittelbaren Zwangs eingesetzt werden kann,

c) Waffen und Munition

im Rahmen der Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe liefert? Wenn ja, wohin und um welche Lieferungen handelt es sich?

Bonn, den 13. April 1984

Schwenninger Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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