Grundwassergefährdungen durch Altlasten
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Grundwassergefährdungen durch Altlasten
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist sich die Bundesregierung der Grundwassergefährdung durch sogenannte Altlasten bewußt, und was kann sie innerhalb ihres Verantwortungsbereichs im einzelnen unternehmen, um dieser Gefährdung zu begegnen?
Ist die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs in der Lage und gegebenenfalls bereit, sich einen bundesweiten Überblick über diejenigen Altlasten zu verschaffen, von denen eine gravierende Grundwassergefährdung zu besorgen ist?
Gibt es bundesrechtliche Sanktionsmöglichkeiten, um gegen Gesellschaften und verantwortliche Personen vorzugehen, die verunreinigte Grundstücke verkaufen bzw. den Verkauf fördern, ohne den Käufer über die ihnen bekannten Bodenverunreinigungen und Risikofaktoren für einzelne Nutzungen in Kenntnis zu setzen (wie beispielsweise die Vorkommnisse um den Grundstücksfonds Ruhr in Nordrhein-Westfalen illustrieren), und wird die Bundesregierung — falls diese Möglichkeiten nicht bestehen oder unzureichend sind — eine Initiative mit dem Ziel der Einführung solcher Möglichkeiten ergreifen?
Bestehen Absichten der Bundesregierung, um durch bundeseinheitliche Regelungen den Verursacher an den Beseitigungskosten zu beteiligen oder ihm den Verlust an Nutzwert zuzurechnen?
Erwägt die Bundesregierung rechtliche Maßnahmen oder vorsorgende Untersuchungsverfahren, um in Zukunft zu verhindern, daß durch den Erwerb von verunreinigten Grundstücken die Verantwortlichkeit für die Beseitigung vom Verursacher auf die Allgemeinheit übergeht?
Was kann die Bundesregierung unternehmen, wenn sie das Verursacherprinzip als Grundsatz der Umweltpolitik durch Flächenaufkäufe von öffentlichen Stellen verletzt sieht?