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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Grundwassergefährdung durch Altlasten (G-SIG: 10001253)

Maßnahmen gegen die Grundwassergefährdung, bundesweite Erfassung gefährlicher Altlasten, Sanktionsmöglichkeiten gegen den Verkehr mit verunreinigten Grundstücken, Beteiligung der Verursacher an den Beseitigungskosten, Geltung des Verursacherprinzips bei Flächenaufkäufen durch die öffentliche Hand

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.05.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/134824.04.84

Grundwassergefährdungen durch Altlasten

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Grundwassergefährdungen durch Altlasten

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist sich die Bundesregierung der Grundwassergefährdung durch sogenannte Altlasten bewußt, und was kann sie innerhalb ihres Verantwortungsbereichs im einzelnen unternehmen, um dieser Gefährdung zu begegnen?

2

Ist die Bundesregierung innerhalb ihres Verantwortungsbereichs in der Lage und gegebenenfalls bereit, sich einen bundesweiten Überblick über diejenigen Altlasten zu verschaffen, von denen eine gravierende Grundwassergefährdung zu besorgen ist?

3

Gibt es bundesrechtliche Sanktionsmöglichkeiten, um gegen Gesellschaften und verantwortliche Personen vorzugehen, die verunreinigte Grundstücke verkaufen bzw. den Verkauf fördern, ohne den Käufer über die ihnen bekannten Bodenverunreinigungen und Risikofaktoren für einzelne Nutzungen in Kenntnis zu setzen (wie beispielsweise die Vorkommnisse um den Grundstücksfonds Ruhr in Nordrhein-Westfalen illustrieren), und wird die Bundesregierung — falls diese Möglichkeiten nicht bestehen oder unzureichend sind — eine Initiative mit dem Ziel der Einführung solcher Möglichkeiten ergreifen?

4

Bestehen Absichten der Bundesregierung, um durch bundeseinheitliche Regelungen den Verursacher an den Beseitigungskosten zu beteiligen oder ihm den Verlust an Nutzwert zuzurechnen?

5

Erwägt die Bundesregierung rechtliche Maßnahmen oder vorsorgende Untersuchungsverfahren, um in Zukunft zu verhindern, daß durch den Erwerb von verunreinigten Grundstücken die Verantwortlichkeit für die Beseitigung vom Verursacher auf die Allgemeinheit übergeht?

6

Was kann die Bundesregierung unternehmen, wenn sie das Verursacherprinzip als Grundsatz der Umweltpolitik durch Flächenaufkäufe von öffentlichen Stellen verletzt sieht?

Bonn, den 24. April 1984

Dr. Ehmke (Ettlingen) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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