Die Kommission hat sich die Erarbeitung a) von wissenschaftlichen Grundlagen für die toxikologische Bewertung und Abschätzung des gesundheitlichen Risikos bei Anwendung von Pflanzenschutz-, Pflanzenbehandlungs- und Vorratsschutzmitteln, b) von Analysemethoden für die Rückstandsbestimmung, c) die Koordinierung der begleitenden Forschung im Rahmen der DFG zur Vermeidung von gesundheitsschädlichen Belastungen des Verbrauchers und von Schädigungen der Ökosysteme zur Aufgabe gesetzt.
Entsprechend der satzungsgemäßen Aufgabe der DFG, Parlamente und Behörden in wissenschaftlichen Fragen zu beraten, werden von der Kommission fachkundige Stellungnahmen und Empfehlungen für gesetzgeberische Maßnahmen ausgearbeitet.
Sie werden als Mitteilungen der Kommission veröffentlicht.
Frühere Empfehlungen dienten u. a. als Hilfe bei der wissenschaftlichen Begründung des Pflanzenschutzgesetzes und zugehöriger Rechtsverordnungen. In den letzten zehn Jahren gingen u. a. folgende inhaltliche Empfehlungen von der Pflanzenschutzmittelkommission aus:
Die Kommission hat mehrfach zu grundsätzlichen Fragen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Stellung genommen. So hat sie z. B. ein von ihrer Arbeitsgruppe „Toxikologie" ausgearbeitetes Programm „Wirkungen von Kombinationen der Pestizide" veröffentlicht. Weiterhin hat die Kommission ein „Programm zur Untersuchung von Rückständen der Pflanzenbehandlungsmittel in der täglichen Nahrung" vorgeschlagen. Ein Kolloquium über „Kombinationswirkungen chemischer Stoffe" wird vorbereitet.
Das von der Kommission vorgeschlagene Programm „Rückstände in der täglichen Nahrung" (total diet studies) wurde inzwischen vom Bundesgesundheitsamt aufgegriffen.
Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft hat Vorschläge der Arbeitsgruppe „Toxikologie" der Kommission zur Neufassung des Merkblattes Nr. 33 „Unterlagen zur Toxikologie eines Pflanzenschutzmittels im Rahmen des Zulassungsverfahrens" übernommen.
Weitere Arbeiten und Empfehlungen der Kommission galten u. a. den „Methoden der Toxizitätsprüfung an Fischen" sowie der „Methodensammlung zur Rückstandsanalytik von Pflanzenschutzmitteln".
Eine Reihe von Methoden wurde in die Amtliche Sammlung von Untersuchungsmethoden nach § 35 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes übernommen. Die Methoden der Kommission werden inzwischen auch von internationalen Gremien, wie zum Beispiel „Codex Alimentarius Committee on Pesticide Residues", empfohlen.
Die Kommission hat auch Stellungnahmen zur Pflanzenschutzmittel-Höchstmengen-Verordnung abgegeben. Eine Mitteilung zur „Ermittlung des gesundheitlichen Risikos bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" steht kurz vor der Veröffentlichung.
Die Arbeitsgruppe „Phytomedizin" der Kommission hat sich u. a. die Aufgabe gestellt, die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln notwendigen Fachkenntnisse für den im Entwurf des neuen Pflanzenschutzgesetzes geforderten Sachkundenachweis zu definieren.
Für das von der Pflanzenschutzmittelkommission initiierte Schwerpunktprogramm „Verhalten und Nebenwirkungen von Herbiziden unter Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge" (1972 bis 1981; 1. Forschungsbericht 1979) wird der Abschlußbericht vorbereitet. Die Untersuchungen zu dem 1983 begonnenen Schwerpunktprogramm „Entwicklung eines integrierten Systems der Pflanzenproduktion unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Aspekte des Pflanzenschutzes im Weizen" sind angelaufen.