Übung des Bundesgrenzschutzes unter bürgerkriegsähnlichen Vorgaben mit scharfer Munition auf dem Truppenübungsplatz der Britischen Rheinarmee Sennelager bei Paderborn vom 21. bis 25. Mai 1984
des Abgeordneten Fischer (Frankfurt) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut einem Bericht der Zeitschrift „stern" vom 29. Mai 1984, Seiten 22 ff., fand vom 21. bis 25. Mai 1984 auf dem Truppenübungsplatz der Britischen Rheinarmee Sennelager bei Paderborn (Nordrhein-Westfalen) eine Manöverübung mehrerer Hundertschaften des Bundesgrenzschutzes vom Grenzschutzkommando Mitte (Hessen) statt. Der offizielle Auftrag dieser Übung lautete angeblich „Fortbildung der Einheiten im Schießen unter einsatzmäßigen Bedingungen" (Aktenzeichen: SB A 2 — 20/50, SB 23 — 45/32/3200).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Kann-die Bundesregierung bestätigen, daß der Leitende Polizeidirektor Lothar Krüger in einem sogenannten „Vorbefehl Nr. 2" vom 11. April 1984 folgende Vorgabe machte: „Bei der Vorbereitung und Durchführung der Schießen sind realistische Lagen zugrunde zu legen"?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß daraus eine Lage konstruiert wurde, die nach Artikel 91 GG den Einsatz des Bundesgrenzschutzes in Nordrhein-Westfalen durch die Bundesregierung mit schweren Waffen wie Kanonen und Granaten rechtfertigte, nämlich ein Bürgerkrieg mit folgenden Situationsentwürfen:
„Der anhaltende Streit der Tarifparteien um die 35-Stunden-Woche hat das angespannte innenpolitische Klima entscheidend verschärft" ; „wilde Streiks", Fabrikbesetzungen, Sabotageakte, in deren Folge rechts- und linksextreme „Anschläge auf öffentliche und private Einrichtungen sowie Entführungen hochgestellter Persönlichkeiten", Anschlag auf den Bundesverband der Deutschen Industrie am 18. Mai 1984, am 19. Mai 1984 Entführung des BDI-Präsidenten Esser von einem „Komitee des bewaffneten Arbeiterkampfes"; Tod mehrerer Menschen und erhebliche Verletzungen, und das alles mit dem Ziel „die Herbeiführung eines bürgerkriegsähnlichen Zustandes, um die nach der Verabschiedung des Amnestiegesetzes endgültig diskreditierten Parteien zu verjagen und eine Ein-Parteien-Herrschaft unter Führung eines neuen ,starken Mannes' aufzurichten" und dergleichen mehr?
Wie hoch waren die Kosten dieser Übung, und wieviel scharfe Munition welcher Art wurde genau verschossen?
Hat es Übungen dieser Art mit ähnlichen Situationsvorgaben für den Bundesgrenzschutz in der Vergangenheit schon einmal gegeben? Ist es üblich, solche Manöver durchzuführen?
Beabsichtigt die Bundesregierung in Zukunft erneut Übungen dieser Art vom Bundesgrenzschutz durchführen zu lassen?
Auf welche Art und Weise sind Situationsentwürfe für Manöverübungen in den Ausbildungs- und Übungsvorschriften des Bundesgrenzschutzes vorgeschrieben, eingegrenzt oder gesichert?
Hat die Gestaltung von Lagebeschreibungen für Manöverübungen in Absprache und/oder Kenntnis der politischen Führung des Bundesgrenzschutzes zu erfolgen?
Welche Maßnahmen wurden bei o. g. Übung zur Behandlung von Gefangenen zugrunde gelegt?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung eine solche Übung des Bundesgrenzschutzes generell und in dieser gegenwärtigen politischen Situation, besonders im Hinblick auf den Konflikt der Tarifparteien zur 35-Stunden-Woche?