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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Sanierung des Rheins durch den Bund als Alternative zu der geplanten Talsperre im Naafbachtal (II) (G-SIG: 10001495)

Gutachten zu Alternativen für die Wasserversorgung des Aggerverbandes, Qualitätsunterschiede bei Trinkwasser, Verbraucherverhalten bei Verwendung von Rheinuferfiltrat, Verluste der Verbraucher durch Mineralwasserkauf, Wirtschaftlichkeit des Naafbach-Talsperrenprojekts

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.07.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/171503.07.84

Sanierung des Rheins durch den Bund als Alternative zu der geplanten Talsperre im Naafbachtal (II)

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Kleine Anfrage zur Sanierung des Rheins durch den Bund als Alternative zu der geplanten Talsperre im Naafbachtal — Drucksache 10/1276 — beantwortete das Bundesministerium des Innern am 2. Mai 1984 — Drucksache 10/1383. Die Beantwortung mußte jedoch zwangsläufig unvollständig erfolgen, da der Bundesregierung die hierfür notwendigen Unterlagen (Bewertung der maßgebenden Alternativen für den Perspektivplan Wasserversorgung des Aggerverbandes) noch nicht vorlagen.

In der 75. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Juni 1984 wurden dem Bundesinnenminister die Unterlagen offiziell im Anschluß an die Rede des Abgeordneten Ehmke (Ettlingen) übergeben.

Wir bitten daher die Bundesregierung um die Wertung der ihr übergebenen Gutachten und in diesem Zusammenhang um eine vollständige Beantwortung der von uns am 11. April 1984 gestellten Kleinen Anfrage.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist die Bundesregierung bereit, die wissenschaftliche Ausarbeitung von Rincke, Buchwald und Rudolph zur „Bewertung der maßgebenden Alternativen für den Perspektivplan Wasserversorgung des Aggerverbandes" zur Kenntnis zu nehmen?

2

Stimmt die Bundesregierung mit den Verfassern des Gutachtens überein, daß trotz Einhaltung der Qualitätsnormen der Trinkwasserverordnung ein wertmäßiger Unterschied besteht zwischen Trinkwässern einerseits, die einen hohen Anteil an nichtabbaubaren und anreicherungsfähigen Schadstoffen sowie von geruchs- und geschmackswirksamen Substanzen aufweisen, und Wässern andererseits, „... bei denen die Belastungen erheblich, ggf. um eine Zehnerpotenz, darunterliegen"?

3

Stimmt die Bundesregierung mit den Erkenntnissen der Verfasser überein, daß ein derart minderwertiges Trinkwasser (hier Rheinuferfiltrat) zu einer Veränderung des Verbraucherverhaltens des Trinkwasserkonsumenten führt, da der Verbraucher zum Kochen und Trinken Flaschenwasser verwendet?

4

Hält sie die wissenschaftlichen Berechnungen der Verbraucher für realistisch, daß aufgrund dieses veränderten Verbraucherverhaltens bei 80 000 mit Rheinuferfiltrat versorgten Bürgern durch Mineralwasserkauf ein gesamtwirtschaftlicher Nettoverlust von 60 Mio. DM entsteht?

5

Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob sie es für vertretbar hält, mit diesen Berechnungen die Wirtschaft lichkeit und die wasserwirtschaftliche Notwendigkeit des Naafbach-Talsperrenprojekts zu begründen?

Bonn, den 3. Juli 1984

Dr. Ehmke (Ettlingen) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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