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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Einleitung von N,N-Dibutyl-Formamid durch die BASF (G-SIG: 10001592)

Informationen über die Einleitung von N,N-Dibutyl-Formamid durch die BASF, Abbaubarkeit der Substanz, Adsorption von N,N-Dibutyl-Formamid durch Aktivkohle

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.08.1984

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/1 81631.07.84

Einleitung von N,N-Dibutyl-formamid durch die BASF

des Abgeordneten Dr. Ehmke (Ettlingen) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Augenscheinlich finden unter den Augen der zuständigen Überwachungsbehörden andauernd stoßweise Einleitungen von organischen Schadstoffen durch Betriebe der chemischen Industrie statt. Diese Einleitungen werden, sofern sie vom Verursacher festgestellt werden, noch nicht einmal an die betroffenen Wasserwerke und Aufsichtsbehörden weitergemeldet. Dabei sind von diesen Einleitungen Gefahren für die Gesundheit der Trinkwasserkonsumenten zu befürchten.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist der Bundesregierung bekannt gemacht worden, daß am 15. bis 17. Mai 1984 von der BASF AG stoßweise N,N-Dibutylformamid eingeleitet wurde?

2

Kann sie die Information der GRÜNEN bestätigen, daß dieser Vorgang bisher seitens der BASF geheim gehalten wurde?

3

Plant sie, initiativ zu werden, damit die Informationen über derartige Vorkommnisse zukünftig besser fließen können?

4

Wie beurteilt sie die Entfernungsleistungen der Uferfiltration, da nach internen Untersuchungen der BASF N,N-Dibutylformamid biologisch im Rahmen des Reinigungsprozesses im Abwasser sich als schwer abbaubar erwies?

5

Ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung N,N-Dibutylformamid an Aktivkohle adsorbierbar, und auf welche Grundlagen stützt sie ihre Erkenntnisse?

Bonn, den 31. Juli 1984

Dr. Ehmke (Ettlingen) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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