Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 10/2008
10. Wahlperiode
19. 09.84
Sachgebiet 902
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 1011925 —
Gebühren für Telefone in besonderer Ausführung, schnurloses Telefon
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen -010-1 B
1114-9/2 - hat mit Schreiben vom 19. September 1984 die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Was bezweckt die Deutsche Bundespost mit der geplanten
Änderung der Gebühren für Tastentelefone oder Apparate mit
besonderem Design, für deren Anschaffung ein zusätzlicher
Werbeaufwand getrieben wird unter dem Motto „Schenken und schenken
lassen!" oder „Machen Sie sich's telefonbequem! "?
Die Deutsche Bundespost ist entsprechend ihrem gesetzlichen
Auftrag bemüht, ihre Dienstleistungsangebote laufend den
Fortschritten der technischen Entwicklung und den Bedürfnissen der
Kunden und des Marktes anzupassen. Dazu gehört auch die
Bereitstellung einer über das Standardtelefon
(Wählscheibenapparat) hinausgehenden Angebotsvielfalt an Telefonapparaten,
die die unterschiedlichen Wünsche der Kunden nach Design und
Komfort beim Telefonieren berücksichtigen. Durch die Werbung
möchte die Deutsche Bundespost über ihr Angebot informieren
und auf die Geschmacks- und Nutzenvielfalt der Telefonapparate
hinweisen, um die Inanspruchnahme und Nachfrage nach ihren
Dienstleistungsangeboten zu erhöhen. Sie will damit auch
gleichzeitig ihr Image als innovationsfreudiges, kundenorientiertes
Dienstleistungsunternehmen festigen.
Die Gebühren für die Sprechapparate bei einfachen Hauptstellen
sind mit der 25. ÄndVFO grundsätzlich nicht geändert worden -
abgesehen von einigen Anpassungen (z. B. Senkung der Gebühr
für Comfort-Telefon alpha von 11,80 DM auf 10,30 DM im Monat).
Gewöhnliche Sprechapparate mit Tastenfeld für
Impulswahlverfahren werden gegen eine monatliche Gebühr von 3,50 DM
überlassen, solche für Mehrfrequenzwahlverfahren gegen monatliche
Gebühren für 2,50 DM. An diesen Gebühren hat sich durch die
25. ÄndVFO nichts geändert. Die Fernsprechapparate sind
gleichzeitig in einer anderen systematischen Ordnung aufgeführt
worden.
2. Entspricht die jetzige Gebühr von einmalig 212 DM, ersatzweise
eine über fünf Jahre laufende monatliche Gebühr von 3,50 DM
(Endsumme 210 DM), dem Verkauf eines solchen Tastentelefons
oder Apparats mit besonderem Design?
Die jetzige einmalige Gebühr von 212 DM wird anstelle der
monatlichen Gebühr erhoben. Die Annahme, es handele sich um
die Abgeltung der monatlichen Gebühr von 3,50 DM für fünf
Jahre trifft nicht zu. Mit der monatlichen sowie auch der
einmaligen Gebühr wird lediglich der Mehraufwand für den
Sprechapparat mit Tastenfeld gegenüber dem Aufwand für den
Standardapparat abgegolten. Der Aufwand für den Standardapparat bei
einfachen Hauptstellen wird bereits mit der monatlichen
Grundgebühr abgegolten. Die einmalige Gebühr ist für einen längeren
Zeitraum kalkuliert und berücksichtigt
— die Kapitalisierung der Beschaffungskosten,
— die Umsatzsteuer,
— den Gemeinkostenzuschlag,
— die gesetzliche Ablieferung an den Bund und
— die laufenden Unterhaltungskosten.
Hierbei handelt es sich also nicht um den Verkauf eines
Sprechapparates, dieser bleibt auch bei einmaliger Zahlung posteigen.
Entsprechendes gilt für alle Sprechapparate bei einfachen
Hauptstellen.
3. Hat der Postverwaltungsrat der in einer dpa-Meldung vom
23. August 1984 angekündigten Gebührenänderung ab 1.
Dezember 1984 auf eine ständige monatliche Gebühr von 3,50 DM
zugestimmt?
Die monatliche Gebühr von 3,50 DM wurde unverändert aus
Anlaß der neuen systematischen Ordnung für
Fernsprechapparate in die 25. ÄndVFO übernommen (vgl. Antwort zu Frage 1);
die 25. ÄndVFO hat der Verwaltungsrat am 25. Juni 1984
beschlossen.
4. Wird diese Gebühr mit der in der Grundgebühr enthaltenen
Wartungsgebühr für Standardtelefone in Höhe von 27 DM verrechnet
oder entspricht sie einer notwendigen technischen
Sonderbetreuung dieser Apparaturen?
Die monatliche Gebühr von 3,50 DM ist eine zusätzlich zu entrich
-
tende Gebühr, wenn ein Teilnehmer statt des gewöhnlichen
Sprechapparates mit Wählscheibe einen Sprechapparat mit
Tastenfeld wünscht. Durch diese Gebühr wird der zusätzliche
Aufwand für einen solchen Apparat abgegolten (vgl. Antwort zu
Frage 2).
5. Fällt außer der monatlichen Gebühr eine besondere, einmalige
Einrichtungsgebühr an und in welcher Höhe?
Bei der Neuanschließung eines Hauptanschlusses ist mit der
Anschließungsgebühr von 65 DM die Anschließung eines
Sprechapparats mit Tastenfeld als einfache Hauptstelle abgegolten.
6. Stimmt die geplante Änderung überein mit der Fernmeldeordnung
in bezug auf Vermietung oder Verkauf von Standardapparaten und
solchen in besonderer Ausführung?
Bedingungen und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen
des Post- und Fernmeldewesens sind gemäß § 14 des
Postverwaltungsgesetzes vom 24. Juli 1953 (BGBl. I S. 676) nach Maßgabe der
Beschlüsse des Verwaltungsrats der Deutschen Bundespost durch
Rechtsverordnung festzulegen. Die Gebühren für Sprechapparate
sind in Abschnitt 1.2 Anlage 3 zur Fernmeldeordnung vom 5. Mai
1971 (BGBl. I S. 541) aufgeführt.
7. Wie hoch ist das Bestandsvolumen der Tastentelefone und
Apparate mit besonderem Design bei der Deutschen Bundespost?
Anfang 1984 befanden sich ca. 2,5 Mio. Sprechapparate als
gewöhnliche Sprechapparate mit Tastenfeld im öffentlichen
Fernsprechnetz. Die Anzahl aller Fernsprechapparate besonderer Art
(„Designapparate") bei den Kunden wird auf 1 bis 1,5 Mio.
geschätzt.
8. Welchen Erfordernissen entsprechen die neuen
Vorauszahlungsangebote mit Rabatt für Tastentelefone und Apparate mit
besonderem Design
a) sofortige Vorauszahlung für vier Jahre mit 8 v. H. Rabatt und
weitere Monatsgebühr von 3,50 DM,
b) sofortige Vorauszahlung für acht Jahre mit 8 v. H. Rabatt und
weitere Monatsgebühr von 3,30 DM?
Nur auf Antrag des Teilnehmers wird statt der monatlichen
Gebühr, z. B. von 3,50 DM auf einen Apparat mit Tastenfeld für
Impulswahlverfahren, im voraus für den zusammenhängenden
Zeitraum von 48 oder 96 Kalendermonaten eine Vorausgebühr
erhoben. Als Vorausgebühr für 48 Monate wird die 40fache
monatliche Gebühr erhoben, für 96 Monate die 30fache
monatliche Gebühr. Dies entspricht den in Zukunft zu erwartenden
monatlichen Gebühren unter Berücksichtigung der Zinsen von
8 v. H. auf den Tag der Zahlung bezogen.
9. Ist eine erneute Ausschreibung für schnurlose Telefone erfolgt?
Eine erneute Ausschreibung für „ Schnurlose Telefone" ist erfolgt.
10. Falls ja, wieviel Angebote von Herstellern sind eingegangen, die
den technischen Lieferbedingungen entsprechen?
Von zehn Firmen sind Angebote eingegangen. Vier Angebote
konnten bei der technischen und preislichen Prüfung
berücksichtigt werden.
11. Welcher Einführungstermin ist für diese Apparate geplant?
Bei Einhaltung der Lieferzusagen ist die Einführung „Schnurloser
Telefone" für Ende 1984/Anfang 1985 vorgesehen.
12. Welche Benutzergruppe kommt für das schnurlose Telefon in
Frage?
Die Deutsche Bundespost schließt keine Benutzergruppe von
ihrem Angebot aus.
13. Hält die Deutsche Bundespost an dem Bestellvolumen von 30000
Stück fest (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP, Drucksache 10/1377)?
Aufträge über 25 000 Stück „ Schnurloser Telefone" sind erteilt.
Die Vergabe einer weiteren Menge von 10 000 Stück steht bevor.
Die Beschaffung weiterer Mengen richtet sich nach dem Bedarf.
14. Ist die Deutsche Bundespost bemüht zu erfahren, ob durch solche
ausgefallenen Geräteentwicklungen und Herstellung zusätzliche
Arbeitsplätze geschaffen werden, und über welche Informationen
verfügt sie?
Die Angebotsvielfalt an Fc rnsprechapparaten mit unterschied
-
lichem Design und vielen neuen Leistungsmerkmalen trifft auf
eine große Nachfrage. Diese zusätzliche Nachfrage nach immer
komfortableren Endgeräten mit technischen Innovationen
eröffnet gerade der mittelständischen Industrie ein erfreuliches und
begehrtes Betätigungsfeld angesichts der erheblichen
Auftragsrückgänge für Regelapparate infolge der fast erreichten Sättigung
für Neuanschlüsse. Ein erheblicher Teil der Aufträge über solche
„neuen" Fernsprechapparate geht nämlich an mittelständische
Firmen, von denen viele in strukturschwachen Gebieten ansässig
sind. Die durch die technologische Entwicklung und Nachfrage
im Inlandsmarkt ausgelösten Innovationsanstrengungen der
Industrie befähigen sie, auch bei „ausgefallenen"
Geräteentwicklungen konkurrenzfähig auf dem Weltmarkt zu bleiben.
Dadurch, daß die Deutsche Bundespost tatkräftig in ihrer
Endgerätepolitik die Innovationsbemühungen unterstützt und häufig
durch die Abnahmegarantie größerer Stückzahlen das
wirtschaftliche Risiko mittlerer und kleinerer Firmen verringert, leistet sie
einen nicht zu unterschätzenden Beitrag für die Erhaltung und
Schaffung einiger tausend Arbeitsplätze in der Industrie.]