Die Zahlen der Schüler und Studenten unter den Zuwanderern aus der DDR und Berlin (Ost) sind in der Antwort zu Frage 2 genannt. Abiturienten werden statistisch nicht gesondert erfaßt. Soweit Studenten, Abiturienten und Schüler einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildungsstelle suchen, steht ihnen das Instrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes zur Verfügung. Statistische Erhebungen liegen insoweit nicht vor. Erkenntnisse sollen sich aus der Verlaufsuntersuchung/Befragung des Insituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit ergeben.
Im bildungspolitischen Bereich werden die unterschiedlichen Gesellschaftssysteme in beiden Teilen Deutschlands besonders deutlich. Zuständig für die Eingliederung der zugewanderten Schüfet und Studenten in Schule und Hochschule sind primär die Länder. Sie haben u. a. durch Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) in weitem Umfang versucht, deren Integration in das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern. Auf dem Sektor von Schule und Hochschule konzentrieren sich die Schwierigkeiten der Zuwanderer besonders in den folgenden Bereichen:
In den Sekundarstufen I und II, insbesondere in den Gymnasien, ergeben sich Schwierigkeiten bei der Fremdsprachenfolge (Russisch statt Englisch oder Französisch) sowie hinsichtlich von Defiziten in den modernen westlichen Fremdsprachen, im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht, in Deutsch und Geschichte.
Zugewanderte Studienbewerber für Fachhochschulen, aber auch Zuwanderer, die bereits Studienabschnitte an einer DDR-Ingenieurhoch-, -fachschule oder einer anderen Fachschule zurückgelegt haben, haben wegen in der Regel fehlender Fachhochschulreife keine Zugangsberechtigung zu den hiesigen Fachhochschulen. In der DDR ist für die meisten Studienrichtungen an Ingenieurhoch- und Fachschulen der Abschluß der 10jährigen allgemeinbildenden Polytechnischen Oberschule und eine 2jährige einschlägige Facharbeiterausbildung Voraussetzung für die Studienberechtigung.
Probleme bei der Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung ergeben sich nur dann, wenn das Abitur in der DDR an der Volkshochschule nicht in einer geschlossenen Prüfung, sondern innerhalb eines längeren Zeitraumes in Form von Einzelprüfungen im jeweiligen Fach oder als Teilprüfung in einer Fächergruppe abgelegt wurde (in der DDR: fachgebundene Hochschulreife). Solche Hochschulzugangsberechtigungen werden in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig nicht als gleichwertig anerkannt.
Von verschiedener Seite wurden Schwierigkeiten von Studienbewerbern aus der DDR auch bei der Zulassung in Numerus-clausus-Fächern vermutet.
Im Bereich der Studentenförderung sind besondere Probleme im wesentlichen aufgetreten bei der Fortsetzung einer begonnenen Hochschulausbildung in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Förderungshöchstdauer, bei Durchführung einer weiteren Ausbildung, beim Fachrichtungswechsel, beim Überschreiten der Altersgrenze von 30 Jahren und bei der Anrechnung des elterlichen Einkommens, wenn die Eltern noch in der DDR leben.
Maßnahmen der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat sich hinsichtlich der Bereiche, die allein in der Zuständigkeit der Länder liegen, an die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder gewandt und gebeten, sich der besonderen Schwierigkeiten anzunehmen, die sich für die Zuwanderer aus der DDR und Berlin (Ost) ergeben, und nach adäquaten Lösungen zu suchen. Die KMK hat in der 219. Plenarsitzung am 14. und 15. Juni 1984 den Schulausschuß beauftragt, das Thema der Integration von Zuwanderern in den Bildungsbereich in seine Beratungen aufzunehmen und gemeinsame Lösungen zu finden. So berät die Kultusministerkonferenz zur Zeit auch über Möglichkeien, die Eingliederung jugendlicher Zuwanderer aus der DDR und Berlin (Ost), die dort als erste Fremdsprache Russisch erlernt haben, in die Schulen in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern. Erste Regelungen zur Fremdsprachenfolge und zur Beseitigung von Sprachdefiziten haben die Länder für ihren jeweiligen Bereich bereits getroffen.
Hinsichtlich der Schwierigkeiten von Studienbewerbern aus der DDR bei der Zulassung in Numerus-clausus-Fächern hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern in den Gremien der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), die von den Ländern mit der Durchführung des Zulassungsverfahrens u. a. in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen beauftragt ist, ausführlich mögliche Probleme von Zuwanderern bei der Hochschulzulassung in Numerus-clausus-Studiengängen diskutiert.
Als Ergebnis wurde übereinstimmend festgestellt, daß nach den bisherigen Erfahrungen bei der Zulassung von Zuwanderern die vorhandenen Regelungen, insbesondere des Härtefaliverfahrens, ausreichen, um den Belangen dieser Gruppe von Bewerbern gerecht zu werden. Die Länder haben sich bereit erklärt, für den Fall, daß sich künftig Probleme bei der Zulassung von Zuwanderern ergeben sollten, nach geeigneten Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Die Bundesregierung hat in mehreren Runderlassen an die obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung auf die Besonderheiten der zugewanderten Schüler und Studenten hingewiesen und durch entsprechende Regelungen dazu beigetragen, daß die hier aufgetretenen Probleme in angemessener Weise gelöst werden. In bezug auf die Studentenförderung steht aus der DDR zugewanderten Personen als Deutschen grundsätzlich die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu, sofern sie förderungsfähige Ausbildungsstätten besuchen.
Im Bereich der Schülerförderung unterliegen auch sie der generellen Einschränkung seit Sommer 1983, daß nur noch Schüler gefördert werden, die nicht bei den Eltern wohnen und aus ausschließlich ausbildungsbedingten Gründen auswärtig untergebracht sind. Soweit in der Oberstufe von Gymnasien besondere Förderklassen eingerichtet sind, wird die auswärtige Unterbringung förderungsrechtlich anerkannt.
Zusätzlich zum BAföG und über die Leistungen des BAföG hinausgehend fördert der Bund durch Individualbeihilfen nach Maßgabe der Richtlinien zum Garantiefonds die Eingliederung der Zuwanderer durch Übernahme von Ausbildungskosten (einschließlich Nachhilfeunterricht), der Kosten des Lebensunterhalts und eines etwaigen Sonderbedarfs. Die Förderung endet spätestens fünf Jahre nach der Zuwanderung. Die Länder fördern ihrerseits zum Teil Maßnahmen (Nachhilfeunterricht/Förderkurse), um den schulischen Anschluß zu ermöglichen.
Im Rahmen des Bundesjugendplans werden von der Bundesregierung 156 Jugendgemeinschaftswerke gefördert, die mit ihren Beratungs- und Betreuungsdiensten neben den jungen Aussiedlern auch den jungen Zuwanderern zur Verfügung stehen. Für den Hochschulbereich übernimmt die Beratung die Otto Benecke Stiftung in Bonn.
Außerdem hat die Bundesregierung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1984 beschlossen, das sogenannte Akademikerprogramm, das die Förderung von notwendigen Ergänzungs-, Zusatz- oder Sprachstudien für über 30jährige Aussiedler und Zuwanderer vorsieht, in den Haushalt 1985 wiederaufzunehmen. Damit wird die berufliche Integration derjenigen erleichtert, deren akademische Abschlüsse nicht voll anerkannt werden bzw. nicht unmittelbar beruflich verwertbar sind, und derjenigen, die die Altersgrenze des BAföG überschritten haben. Die Bundesregierung erleichtert ferner durch ein besonderes Förderprogramm die Integration von ausgesiedelten oder zugewanderten Wissenschaftlern in das Hochschulleben der Bundesrepublik Deutschland.