Schweiß- und Werkstoffehler im Atomkraftwerk Grohnde
des Abgeordneten Krizsan und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Aussage des ehemaligen Staatssekretärs Dr. Günther Hartkopf dürfen beim Problem Kernkraftwerke keine wirtschaftlichen Erwägungen angestellt werden, sondern das Bundesinnenministerium wollte Sicherheit fordern und „zwar die bestmögliche".
Demgegenüber wurde anläßlich einer gerichtlichen Beweissicherung an der Sicherheitshülle des Kernkraftwerkes Grohnde festgestellt, daß die große Mehrzahl der Schweißnähte um etwa 10 % gegenüber den Blechen des Grundwerkstoffes unregelmäßig und ruppig schwächer ausgeschliffen sind, wobei etwa ein Drittel der Biegesteifigkeit eingebüßt wird, was eine unzulässige Kerbwirkung bei Schwingungen des ca. 2 000 t schweren freitragenden Behälterteile darstellt.
Außerdem wurde für die Herstellung der Hülle ein ungeeigneter Stahl geringer Zähigkeit — bis herab zu 25 Joule — verwendet, obwohl heute 130 Joule verlangt werden und ähnlich hochwertige Stähle schon damals zur Verfügung standen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Sind die ruppig ausgehöhlten Schweißnähte in Grohnde eine einmalige Entgleisung im deutschen Kernkraftwerksbau oder haben andere Meiler die gleichen Mängel aufzuweisen, und wer hat entgegen den vom BMI veröffentlichten kerntechnischen Regeln — diese Ausführung der Schweißnähte genehmigt?
Es ist unstreitig, daß Reaktordruckbehälter, Dampferzeuger, ja sogar Hauswasserbehälter und Jauchefässer keine Abnehmer fänden, wenn ihre Verbindungsnähte 10 % unregelmäßig und ruppig schwächer wären als der Grundwerkstoff. Wie kommt es, daß im Kernkraftwerksbau Behälter für gut befunden werden, die an anderer Stelle mit Entrüstung verworfen werden würden, falls sie mit diesen Mängeln behaftet wären?
Wie kommt es, daß gemäß der ersten Teilerrichtungsgenehmigung Erschütterungen durch Geschoß- und Strahlkräfte sicher abgefangen werden sollen, aber Erschütterungen der Hülle bei der Druckprüfung — entgegen den Regeln der Technik — peinlichst genau vermieden wurden, und welches von der Bundesregierung berufene Gremium hat die in der 1. TEG geforderte „dynamische Nachrechnung" gegen Erschütterungen geprüft, in welcher die ausgehöhlten Schweißnähte Berücksichtigung fanden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Reaktordruckbehälter für Grohnde zunächst in Japan hergestellt und erst dann vom TÜV Hannover vorgeprüft und von dem Vorprüfer zurückgewiesen wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß laut Rundschreiben des TÜV Hannover nicht der angestellte Arbeitnehmer der Gutachter in der Kerntechnik ist, sondern die Organisation TÜV?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Energieversorgungsunternehmen und Vertreter der Kernindustrie personell im Vorstand des TÜV Hannover vertreten sind?
Kann nach Auffassung der Bundesregierung der TÜV eine unabhängige Prüfung auch dann vornehmen, wenn sein Vorstand zum Teil von denen besetzt ist, die die Interessen der zu prüfenden Firmen vertreten, und weshalb legt die Bundesregierung hinsichtlich Unabhängigkeit der Gutachter nicht mindestens die Maßstäbe der Zivilgerichtsbarkeit an?
Ist der für die Herstellung der Hülle des Atomkraftwerkes Grohnde verwendete Stahl zugelassen für den Bau neuer Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland? Falls nein, warum darf das Atomkraftwerk Grohnde in Betrieb gehen, obwohl der Gebrauch des darin verwendeten Werkstoffes inzwischen nicht mehr zulässig ist, und ist der für die Herstellung der Reaktorhülle verwendete Schweißwerkstoff in den USA für den Reaktorbau zugelassen?
Mit Datum vom 1. Dezember 1981 ließ ein ehemaliger TÜV-Sachverständiger jedem Mitglied des Deutschen Bundestages — also auch der heutigen Regierung — ein Schreiben über die Praktiken des TÜV Hannover und seiner Aufsicht zukommen. Ist die Bundesregierung gewillt, diesen Vorwürfen gewissenhaft nachzugehen und die Konsequenzen für die privatrechtliche Überwachung auch im konventionellen Bereich der Gewerbeordnung aus den Ermittlungsergebnissen zu ziehen?