Mißbrauch der Zonenrandförderung im Raum Lübeck (G-SIG: 10001886)
Inanspruchnahme der Zonenrandförderung und deren Auswirkungen auf den Personalbestand der Unternehmen von 1970 bis 1984, insbes. im Raum Lübeck, Prüfung betr. eventuellen Mißbrauchs und Entwicklung des Personalbestands in den ersten 7 Jahren nach Firmengründung und danach
des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
1
Wie viele Unternehmen nahmen von 1970 bis 1984 die Vergünstigungen der Zonenrandförderung in welcher Höhe und bei welcher Personalveränderung in den jeweiligen Betrieben in Anspruch?
2
Wie viele Unternehmen nahmen von 1970 bis 1984 im Stadt- und Landkreis Lübeck die Vergünstigungen der Zonenrandförderung in welcher Höhe und mit welchen Angaben der zu erwartenden Arbeitsplatzneuschaffung im einzelnen in Anspruch?
3
Von welcher Institution, in welchem Zeitabstand und wie wurde überprüft, daß Unternehmen die Auflagen der Zonenrandförderung einhalten und jeglicher Mißbrauch ausgeschlossen bzw. Mißbrauch aufgedeckt wird?
4
Welche Feststellungen hat die Bundesregierung in der Entwicklung der Belegschaftszahlen bei Firmenneugründungen unter finanzieller Mithilfe über die Zonenrandförderung seit 1970
a) innerhalb der ersten sieben Jahre nach Firmenneugründung,
b) ab dem achten Jahr der Firmenneugründung bis zum jetzigen Zeitpunkt gemacht?
Deutscher BundestagDrucksache 10/241523.11.84
Antwort der Bundesregierung
Mißbrauch der Zonenrandförderung im Raum Lübeck
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft — I C 2 — 70 08 00 — hat mit Schreiben vom 22. November 1984 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Grundlage für die Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet ist das Zonenrandförderungsgesetz vom 5. August 1971 (BGBl. I S. 1237) in der Fassung vom 20. August 1980 (BGBl. I S. 1545). Danach ist zum Ausgleich der Teilung Deutschlands die Leistungskraft des Zonenrandgebietes bevorzugt zu stärken. Auf dieser Grundlage gehört das Zonenrandgebiet in seiner Gesamtheit zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und wird in diesem Rahmen bevorzugt gefördert.
1. Wie viele Unternehmen nahmen von 1970 bis 1984 die Vergünstigungen der Zonenrandförderung in welcher Höhe und bei welcher Personalveränderung in den jeweiligen Betrieben in Anspruch?
Seit Bestehen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Jahre 1972 werden beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft die Förderfälle statistisch erfaßt.
Im Zeitraum 1. Januar 1972 bis 30. Juni 1984 wurden im gesamten Zonenrandgebiet 19 561 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gefördert. Die Höhe der aus Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe gewährten Investitionszuschüsse im Zonenrandgebiet betrug hierbei 1,19 Mrd. DM. Nach Angaben der begünstigten Unternehmen ging es dabei um die Schaffung von insgesamt 286 168 neuen Dauerarbeitsplätzen und die Sicherung von 989 001 gefährdeten Arbeitsplätzen.
Statistische Unterlagen aus der Zeit vor 1972 liegen nicht vor.
2. Wie viele Unternehmen nahmen von 1970 bis 1984 im Stadt- und Landkreis Lübeck die Vergünstigungen der Zonenrandförderung in welcher Höhe und mit welchen Angaben der zu erwartenden Arbeitsplatzneuschaffung im einzelnen in Anspruch?
In der kreisfreien Stadt Lübeck wurden in der Zeit vom 1. Januar 1972 bis 30. Juni 1984 insgesamt 309 Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Die Höhe der bewilligten Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe betrug 78,49 Mio. DM. Nach Angaben der begünstigten Unternehmen ging es dabei um die Schaffung von 6 179 neuen Arbeitsplätzen und die Sicherung von 22 216 gefährdeten Arbeitsplätzen.
Im Landkreis Ostholstein – im Rahmen der Gebietsreform aus den Landkreisen Lübeck und Eutin entstanden – wurden im gleichen Zeitraum 718 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Die Höhe der bewilligten Haushaltsmittel betrug 18,61 Mio. DM. Nach Angaben der begünstigten Unternehmen ging es dabei um die Schaffung von 4 032 neuen Arbeitsplätzen und die Sicherung von 5 021 gefährdeten Arbeitsplätzen.
3. Von welcher Institution, in welchem Zeitabstand und wie wurde überprüft, daß Unternehmen die Auflagen der Zonenrandförderung einhalten und jeglicher Mißbrauch ausgeschlossen bzw. Mißbrauch aufgedeckt wird?
Entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ist die Durchführung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Aufgabe der Länder (vgl. § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 8. Oktober 1969, BGBl. I S. 2140). Der Bund wirkt jedoch an der Aufstellung der Förderregelungen mit und stellt die Hälfte der Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Einhaltung der in den Förderanträgen gemachten Angaben der Subventionsempfänger wird regelmäßig überprüft
— durch die Landesverwaltungen, die im Rahmen administrativer Nachprüfungen die Verwendungsnachweise der Subventionsempfänger kontrollieren (in Schleswig-Holstein = Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, in Niedersachsen und Bayern = Regierungspräsidenten, in Hessen = Hessische Landesentwicklungs- und Treuhandgesellschaft)
— durch Stichproben der Landesrechnungshöfe
— durch Betriebsprüfungen der Finanzämter.
Durch diese einzelbetrieblichen Kontrollen wird überwacht, daß die Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt werden.
4. Welche Feststellungen hat die Bundesregierung in der Entwicklung der Belegschaftszahlen bei Firmenneugründungen unter finanzieller Mithilfe über die Zonenrandförderung seit 1970 .
a) innerhalb der ersten sieben Jahre nach Firmenneugründung
b) ab dem achten Jahr der Firmenneugründung bis zum jetzigen Zeitpunkt
gemacht?
Fragen und Antworten4
1
Wie viele Unternehmen nahmen von 1970 bis 1984 die Vergünstigungen der Zonenrandförderung in welcher Höhe und bei welcher Personalveränderung in den jeweiligen Betrieben in Anspruch?
Seit Bestehen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Jahre 1972 werden beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft die Förderfälle statistisch erfaßt.
Im Zeitraum 1. Januar 1972 bis 30. Juni 1984 wurden im gesamten Zonenrandgebiet 19 561 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gefördert. Die Höhe der aus Haushaltsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe gewährten Investitionszuschüsse im Zonenrandgebiet betrug hierbei 1,19 Mrd. DM. Nach Angaben der begünstigten Unternehmen ging es dabei um die Schaffung von insgesamt 286 168 neuen Dauerarbeitsplätzen und die Sicherung von 989 001 gefährdeten Arbeitsplätzen.
Statistische Unterlagen aus der Zeit vor 1972 liegen nicht vor.
2
Wie viele Unternehmen nahmen von 1970 bis 1984 im Stadt- und Landkreis Lübeck die Vergünstigungen der Zonenrandförderung in welcher Höhe und mit welchen Angaben der zu erwartenden Arbeitsplatzneuschaffung im einzelnen in Anspruch?
In der kreisfreien Stadt Lübeck wurden in der Zeit vom 1. Januar 1972 bis 30. Juni 1984 insgesamt 309 Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Die Höhe der bewilligten Haushaltsmittel der Gemeinschaftsaufgabe betrug 78,49 Mio. DM. Nach Angaben der begünstigten Unternehmen ging es dabei um die Schaffung von 6 179 neuen Arbeitsplätzen und die Sicherung von 22 216 gefährdeten Arbeitsplätzen.
Im Landkreis Ostholstein – im Rahmen der Gebietsreform aus den Landkreisen Lübeck und Eutin entstanden – wurden im gleichen Zeitraum 718 Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Die Höhe der bewilligten Haushaltsmittel betrug 18,61 Mio. DM. Nach Angaben der begünstigten Unternehmen ging es dabei um die Schaffung von 4 032 neuen Arbeitsplätzen und die Sicherung von 5 021 gefährdeten Arbeitsplätzen.
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Von welcher Institution, in welchem Zeitabstand und wie wurde überprüft, daß Unternehmen die Auflagen der Zonenrandförderung einhalten und jeglicher Mißbrauch ausgeschlossen bzw. Mißbrauch aufgedeckt wird?
Entsprechend dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ist die Durchführung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe Aufgabe der Länder (vgl. § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 8. Oktober 1969, BGBl. I S. 2140). Der Bund wirkt jedoch an der Aufstellung der Förderregelungen mit und stellt die Hälfte der Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Einhaltung der in den Förderanträgen gemachten Angaben der Subventionsempfänger wird regelmäßig überprüft
— durch die Landesverwaltungen, die im Rahmen administrativer Nachprüfungen die Verwendungsnachweise der Subventionsempfänger kontrollieren (in Schleswig-Holstein = Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, in Niedersachsen und Bayern = Regierungspräsidenten, in Hessen = Hessische Landesentwicklungs- und Treuhandgesellschaft)
— durch Stichproben der Landesrechnungshöfe
— durch Betriebsprüfungen der Finanzämter.
Durch diese einzelbetrieblichen Kontrollen wird überwacht, daß die Fördermittel zweckentsprechend eingesetzt werden.
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Welche Feststellungen hat die Bundesregierung in der Entwicklung der Belegschaftszahlen bei Firmenneugründungen unter finanzieller Mithilfe über die Zonenrandförderung seit 1970 . a) innerhalb der ersten sieben Jahre nach Firmenneugründung, b) ab dem achten Jahr der Firmenneugründung bis zum jetzigen Zeitpunkt gemacht?
Die Beobachtung der Entwicklung der geförderten Betriebe erfolgt durch die Länder entsprechend landeseigenen Vorschriften. Hierbei wird zwischen geförderten Firmenneugründungen und Betriebserweiterungen nicht unterschieden. Auch findet keine Trennung zwischen der Entwicklung in den ersten sieben Jahren und den Folgejahren statt.