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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung des Kredit- und Bürgschaftsprogramms (Wirtschaftsfonds Deutschland)

<span>Gründe der Auflegung des Kredit- und Bürgschaftsfonds von 100 Mrd. Euro, Vergabeverantwortung und -kriterien, Einrichtung, Besetzung und Aufgaben des Lenkungsausschusses und des Lenkungsrates Unternehmensfinanzierung, Antragsbearbeitung</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

08.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1238920. 03. 2009

Umsetzung des Kredit- und Bürgschaftsprogramms (Wirtschaftsfonds Deutschland)

der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Harald Terpe und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Kabinettsbeschluss zum Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 13. Januar 2009 ist unter Beschluss Ziffer 3 ein Kredit- und Bürgschaftsprogramm beschlossen worden. Dieses Kredit- und Bürgschaftsprogramm ist mit 100 Mrd. Euro im Nachtragshaushalt am 13. Februar 2009 im Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Es wurden dann „befristete Regelungen Bürgschaften“ bei der Europäischen Kommission als Beihilfen beantragt und Ende Februar 2009 genehmigt. Am 4. März 2009 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Bericht zur Umsetzung des Kredit- und Bürgschaftsprogramms (Wirtschaftsfonds Deutschland) als Tischvorlage im Haushaltsausschuss vorgelegt. Dieser Bericht wirft mehr Fragen auf als er beantwortet. Außerdem wird sowohl aus den Unternehmensverbänden als auch aus Bankenkreisen immer wieder darauf hingewiesen, dass in Deutschland bisher keine Kreditklemme vorliegt. Folglich ist das Kredit- und Bürgschaftsprogramm nicht notwendig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Was hat die Bundesregierung veranlasst, einen 100 Mrd. Euro umfassenden Kredit- und Bürgschaftsfonds für Unternehmen aufzulegen?

2

Warum reicht der normale Bürgschaftsrahmen von 140 Mrd. Euro nicht aus?

3

Warum ist im Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) eine verbindliche Kreditvergabeverpflichtung der Banken an Unternehmen nicht festgelegt worden?

Könnte hier eine Novellierung des SoFFin das Kredit- und Bürgschaftsprogramm überflüssig machen?

4

Da die EU-Kommission den flexiblen Bürgschaftsrahmen in Deutschland genehmigt hat, kann die Bundesregierung die Kredite und Bürgschaften jetzt in Eigenverantwortung vergeben oder müssen die Einzelfälle wieder von der EU-Kommission genehmigt werden?

5

Wie lauten die Vergabekriterien für das Kredit- und Bürgschaftsprogramm, und wer legt diese Kriterien fest?

6

Unterscheiden sich die Vergabekriterien des Kredit- und Bürgschaftsprogramms von den bisherigen Vergabekriterien gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Haushaltsgesetzes 2009 für Bürgschaftsanträge, und wenn ja, warum?

7

Warum wurden ergänzend zum bestehenden Bürgschaftsausschuss ein Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung und ein Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung eingerichtet?

8

Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder des Lenkungsrates Unternehmensfinanzierung ausgesucht?

9

Werden die Mitglieder für ihre Tätigkeit im Lenkungsrat bezahlt?

Welche weiteren Kosten fallen für den Lenkungsrat an, und wer trägt die Kosten für den Lenkungsrat?

10

Mit welchen Entscheidungskompetenzen sind der Lenkungsrat und der Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung ausgestattet?

11

Beurteilen der Bürgschaftsausschuss, der Lenkungsausschuss und der Lenkungsrat alle gestellten Anträge nach den gleichen Kriterien oder liegen für die einzelnen Gremien unterschiedliche Vergabekriterien vor?

12

Wer oder welches Gremium trifft die Entscheidung, welcher Antrag eines Unternehmens genehmigt oder abgelehnt wird?

13

Welcher Entscheidungszeitraum ist für die Anträge vorgesehen?

14

Wer beurteilt, ob und wie der genehmigte Kredit oder die genehmigte Bürgschaft den Wettbewerb in der entsprechenden Branche des beantragenden Unternehmens bzw. dem entsprechenden Markt beeinflusst oder verzerrt?

15

Warum ist die Prüfung der Bürgschaften durch eine externe Prüfungsgesellschaft notwendig?

16

Ist die Mandatarschaft zur Prüfung von Bürgschaftsanträgen ausgeschrieben worden?

17

Wer verwaltet die genehmigten Bürgschaften?

18

Werden die Prüfung der Bürgschaftsanträge und die Verwaltung der genehmigten Bürgschaften getrennt?

Wenn dies nicht der Fall ist, warum nicht?

19

Warum wurden die 900 Mio. Euro Bedingungsgemäße Entschädigungen (Titel 870 01, Kapitel 32 08) um 1,5 Mrd. Euro aufgestockt?

Rechnet die Bundesregierung bei dem 100 Mrd. Euro umfassenden Kredit- und Bürgschaftsprogramm mit höheren Ausfällen?

Und wenn ja, warum?

20

Liegen der Bundesregierung bereits Anträge von Unternehmen auf Kredite oder Bürgschaften vor?

Wenn ja, wie viele Anträge für Kredite oder Bürgschaften und in welcher Höhe liegen vor?

21

Wie viele Mittel wurden von dem mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramm (KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe) von 15 Mrd. Euro bereits in Anspruch genommen (bitte nach Branchen differenzieren)?

Berlin, den 20. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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