Phosphate und Phosphatersatzstoffe
der Abgeordneten Lennartz, Antretter, Frau Blunck, Dr. Hauff, Frau Dr. Hartenstein, Meininghaus, Reschke, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Zutt und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lennartz, Antretter, Frau Blunck, Dr. Hauff, Frau Dr. Hartenstein, Meininghaus, Reschke, Schäfer (Offenburg), Stahl (Kempen), Frau Zutt und der Fraktion der SPD
Phosphate und Phosphatersatzstoffe
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie beurteilt die Bundesregierung den Qualitätsstand der Textilwaschmittel in der Bundesrepublik Deutschland nach Einführung der zweiten Stufe der Phosphathöchstmengenverordnung (1. Januar 1984)?
Strebt die Bundesregierung z. Z. eine weitere, über die zweite Stufe der Phosphathöchstmengenverordnung hinausgehende Reduzierung des Phosphatgehaltes an?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Absenkung der Waschmittelqualität durch Phosphatverbote in einzelnen Bundesstaaten der USA zu einem Mehrverbrauch an Wasch- und Reinigungsmitteln sowie an Energie geführt hat, wodurch neben den Konsumenten u. a. das Abwasser wieder stärker belastet wurde?
Folgt die Bundesregierung der Empfehlung der Arbeitsgruppe der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh), den Phosphatersatzstoff Nitrilotriacetat (NTA) beschränkt zuzulassen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß als Folge dieser beschränkten Zulassung von der GDCh ein NTA-Gehalt bis zu 50 Mikrogramm im Trinkwasser vorausgesehen wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Verträglichkeit einer solchen Konzentration mit der allgemein anerkannten Zielsetzung, die Einleitung von problematischen Stoffen in Gewässer und in das Trinkwasser zu verringern, besonders unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Schweiz mit einer begrenzten NTA-Zulassung nur einen maximalen Gehalt von 2 Mikrogramm im Trinkwasser tolerieren will?
Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Annahme, daß bis zu 50 Mikrogramm NTA im Trinkwasser zulässig sind, mit § 1 des Waschmittelgesetzes vom 20. August 1975, wonach Wasch- und Reinigungsmittel nur so in den Verkehr gebracht werden dürfen, daß nach ihrem Gebrauch jede vermeidbare Beeinträchtigung der Beschaffenheit der Gewässer, insbesondere im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung, unterbleibt?
Wie beurteilt die Bundesregierung den weiteren Einsatz von u. U. biologisch nicht abbaubaren Phosphatersatzstoffen in Waschmitteln?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tauglichkeit und Verfügbarkeit von Seife als Rohstoff für Textilwaschmittel?
Welchen Grad hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Ausbau der Kläranlagen mit der dritten Reinigungsstufe (Phosphatfällung) in der Bundesrepublik Deutschland erreicht?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, daß dieser Ausbau auch in der Zukunft fortschreitet?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um neben dem Phosphateintrag aus kommunalen Abwässern auch den Eintrag durch Landwirtschaft und Industrie zu reduzieren?