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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Aufrechterhaltung des deutsch-brasilianischen Atomvertrages (G-SIG: 10002098)

Revision des Vertrages auf brasilianischen Wunsch, Vertragsstrafen im Fall des einseitigen Vertragsbruchs, Aufgabe der vereinbarten Geheimhaltung bestimmter Vertragsklauseln

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

11.01.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/266921.12.84

Aufrechterhaltung des deutsch-brasilianischen Atomvertrages

des Abgeordneten Verheyen (Bielefeld) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien geschlossene Vertrag über die Lieferung von Atomanlagen und Atomtechnologie ist nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland auf Proteste gestoßen; auch in Brasilien mehren sich die Stimmen derjenigen, die aus entwicklungspolitischen und ökologischen Gründen auf eine Annullierung oder Abänderung des Vertrages drängen, zumal das hochverschuldete Brasilien kaum in der Lage sein wird, die immensen Kosten aufzubringen. Auf dem Hintergrund dieser Entwicklung fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der aussichtsreichste brasilianische Präsidentschaftskandidat, Tancredo Neves (PMDB), eine Revision des deutsch-brasilianischen Atomvertrages nach einem eventuellen Amtsantritt anstrebt?

2

Sind die hohe Auslandsverschuldung, die enormen Finanzierungsprobleme oder die langfristigen Energieüberschüsse (vor allem Wasserenergie) Brasiliens für die Bundesregierung ein Grund, einem Ersuchen um Revision des Atomvertrages entgegenzukommen?

3

Falls nein, sind für die Bundesregierung grundsätzlich Gründe denkbar, die sie zu einer Auflösung oder Veränderung des Vertrages auf Wunsch der brasilianischen Seite veranlassen könnten?

4

Welche Abmachungen bestehen über Vertragsstrafen im Falle eines einseitigen Vertragsbruchs durch Brasilien?

5

Ist die Bundesregierung bereit, die mit der Regierung Geisel vereinbarte Geheimhaltung bestimmter Vertragsklauseln dann aufzugeben, wenn durch die Wahl eines zivilen Präsidenten weitere Demokratisierungsschritte in Brasilien unternommen wurden und dies von der brasilianischen Regierung befürwortet wird?

Bonn, den 21. Dezember 1984

Verheyen (Bielefeld) Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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