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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Heterosexuelle Männer sowie homosexuelle Frauen und Männer als Opfer "arrangierter" Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen

<span>Anzahl von einer Zwangsehe betroffene homosexuelle Männer und Frauen sowie heterosexuelle Männer, Anzahl der Strafverfahren gegen Zwangsehen, Aufklärungskampagnen, Einbeziehung des Lesben- und Schwulenverbandes bei den Maßnahmen gegen Zwangsverheiratung</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

07.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1239423. 03. 2009

Heterosexuelle Männer sowie homosexuelle Frauen und Männer als Opfer „arrangierter“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen

der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, Monika Lazar, Jerzy Montag, Silke Stokar von Neuforn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen sind in Deutschland zum ganz überwiegenden Teil Frauen betroffen. Aber immer wieder werden hierzulande auch heterosexuelle Männer bzw. homosexuelle Frauen und Männer dazu gezwungen, entgegen ihren individuellen Wünschen zu heiraten. Auch sie können demnach Opfer von Zwangsehen werden.

Viele der heterosexuellen Männer bzw. der homosexuellen Frauen und Männer, die gezwungenermaßen verheiratet werden sollen, sind an Leib und Leben bedroht bzw. sozial existentiell gefährdet.

Dieses bedauerliche Faktum ist – ausweislich der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Jahr 2007 herausgegebenen Publikation „Zwangsverheiratung in Deutschland“ – eine Forschungslücke.

So gibt es zur Situation von jungen Lesben, Schwulen und heterosexuellen Männern in diesem Kontext bislang keine gesicherten statistischen Daten.

Exemplarisch lässt sich nur auf entsprechende Erfahrungsberichte von Beratungsstellen verweisen. So waren z. B. 14 Prozent der Personen, die sich 2007/2008 hilfesuchend an die Onlineberatung des Mädchenhauses Bielefeld gewandt hatten, 28 junge Männer (www.zwangsheirat-nrw.de/pages/news.html).

Eine spezifische Betroffenengruppe sind homosexuelle Frauen und Männer. Sie werden von ihren Familien in heterosexuelle Ehen genötigt. Für sie stellt der familiäre Druck auf die heterosexuelle Ehe einen Zwang an sich dar (vgl. hierzu den Beitrag von Anne Thiemann in dem o. g. Forschungsband „Zwangsverheiratung im Kontext gleichgeschlechtlicher Lebensweisen. Erfahrungen aus der Beratungsarbeit“).

Es bedarf zum Schutze dieser Menschen dringend fachlich qualifizierter, interkultureller Präventions-, Beratungs- und Schutzangebote. Diese sollten auf die spezifischen Bedürfnisse der weiblichen, aber auch der männlichen bzw. der schwulen und lesbischen Betroffenen zugeschnitten sein, damit umgehend und adäquat reagiert werden kann.

Benötigt werden zudem besondere Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen. Hierzu gehört auch eine gezielte Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Familienberatungsstellen, von Lehrerinnen und Lehrern und von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern darüber, dass Mädchen und Frauen – aber eben auch heterosexuelle Männer sowie homosexuelle Frauen und Männer – in Deutschland von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsehen bedroht sind.

Die im Februar 2009 ebenfalls vom BMFSFJ herausgegebene Handreichung „Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“ kommt auf Seite 41 zu der diesbezüglich ernüchternden Feststellung: „Spezielle Schutzeinrichtungen gibt es bisher weder für hetero- noch homosexuelle Männer noch für Paare“.

Dies ist deswegen verwunderlich, weil die zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, im Jahr 2007 (in ihrem Vorwort zu dem o. g. Forschungsband ihres Hauses) noch vollmundig angekündigt hatte, künftig bei der Bekämpfung von Zwangsverheiratungen „stärker auch die Rolle der Männer zu berücksichtigen“ und auch für diese Männer „wirksamen Schutz [zu] gewährleisten“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, in welchem Ausmaß homosexuelle Männer und Frauen bzw. heterosexuelle Männer in Deutschland von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen betroffen sind?

2

Wie viele Strafverfahren in Deutschland hatten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 eine Zwangsverheiratung von Männern zum Gegenstand?

In wie vielen Fällen kam es diesbezüglich zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Täter?

3

In wie vielen Strafverfahren in Deutschland ging es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 um die Zwangsverheiratung von homosexuellen Männern bzw. Frauen?

4

War der Umstand, dass in Deutschland auch heterosexuelle Männer bzw. Schwule und Lesben in Deutschland von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen betroffen sind, Bestandteil des Nationalen Integrationsplans?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

5

Hat die Bundesregierung etwas unternommen, um die diesbezügliche Forschungslücke (z. B. durch eine Hell- und Dunkelfelduntersuchung) zu schließen?

Wenn ja, was hat die Bundesregierung, mit welchem Ergebnis unternommen?

Wenn nein, warum nicht?

6

In welchen Bundesländern bzw. durch welche Nichtregierungsorganisationen (NROs) wurden – nach Kenntnis der Bundesregierung – seit 2005 Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen durchgeführt bezüglich der Tatsache, dass Mädchen und Frauen – aber eben auch heterosexuelle Männer sowie homosexuelle Frauen und Männer – in Deutschland von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsehen bedroht sind?

Hat die Bundesregierung diese Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen mit unterstützt, bzw. hat die Bundesregierung konkrete Pläne, derartige Kampagnen zu unterstützen, und wenn nein, warum nicht?

7

In welchen Bundesländern bzw. durch welche NROs wurde – nach Kenntnis der Bundesregierung – seit 2005 gezielte Aus-, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Familienberatungsstellen, von Lehrerinnen und Lehrern und von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern durchgeführt, bezüglich der Tatsache, dass Mädchen und Frauen – aber eben auch heterosexuelle Männer sowie homosexuelle Frauen und Männer – in Deutschland von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsehen bedroht sind?

Hat die Bundesregierung diese Bildungsangebote mit unterstützt, bzw. hat die Bundesregierung konkrete Pläne, derartige Kampagnen zu unterstützen, und wenn nein, warum nicht?

8

Hat die Bundesregierung seit 2007 begonnen, fachlich qualifizierte, interkulturelle Präventions-, Beratungs- und Schutzeinrichtungen für heterosexuelle Männer bzw. für homosexuelle Frauen und Männer (respektive für hetero- und homosexuelle Paare), die in Deutschland von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsehen bedroht sind, mit zu initiieren, zu koordinieren bzw. finanziell zu unterstützen, und wenn nein, warum nicht?

Inwiefern hat die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen gegen Zwangsverheiratungen die Erfahrungen und Fachkompetenz des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) oder anderer Lesben- und Schwulenorganisationen mit einbezogen?

Berlin, den 23. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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