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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Bekämpfung der Folter (G-SIG: 10002110)

Haltung der Bundesregierung zu den Europäischen Konventionen zum Schutz von Inhaftierten vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sowie der UN-Konvention gegen Folterungen, Besuch unabhängiger Menschenrechtsvertreter in Haftanstalten, Unterstützung von Amnesty International in dem Bereich "Folter an Frauen", Erstellung eines jährlichen Menschenrechtsberichtes der Bundesregierung, Entsendung offizieller Beobachter zu politischen Prozessen, Behandlung der Themen Folter und Todesstrafe beim Besuch Bundeskanzler Kohls in Pakistan

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

22.01.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/268602.01.85

Bekämpfung der Folter

der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung will die Europäischen Konventionen zum Schutz von Inhaftierten vor Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung nicht unterzeichnen. Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche offiziellen Gründe gegen eine solche Unterzeichnung gibt es von seiten des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz?

2

Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um dem 10. Dezember 1984, „Tag der Menschenrechte", politische Bedeutung beizumessen?

3

Welche Position nimmt die Delega tion der Bundesregierung bei den Vereinten Nationen ein hinsichtlich der Konvention gegen Folterungen, die auf UNO-Ebene nun debattiert wird?

4

Wie steht die Bundesregierung zu der Verwässerung der Definition der Folter, verursacht durch einige islamische Staaten, die nach ihrem Verständnis „gesetzliche Strafen" (wie das Handabhacken für Diebe) ausdrücklich aus dem Ächtungskatalog ausgeschlossen haben?

5

Tritt die Bundesregierung aktiv dafür (auf UNO-, EG- und Europarats-Ebene), daß unabhängige Menschenrechtsvertreter jederzeit und unangemeldet alle Haftanstalten in den Unterzeichnerstaaten aufsuchen und dort uneingeschränkt mit Inhaftierten, Angehörigen, Anwälten und Ärzten sprechen dürfen?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Amnesty-International-Bericht „Folter an Frauen" (Oktober 1984) genommen, und was wird sie in Zukunft unternehmen, um die Arbeit von Amnesty International auf diesem Gebiet effektiver zu unterstützen?

7

Warum erstellt die Bundesregierung keinen jährlichen Menschenrechtsbericht mit Angaben über Folter, Entführungen, Inhaftierungen, Mord, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Länder, in denen Menschenrechtsverletzungen registriert werden, politisch, wirtschaftlich und militärisch?

8

Hat die Bundesregierung vor, einen solchen Bericht in Zukunft zu erstellen?

9

In welchen konkreten Fällen hat die Bundesregierung offizielle Beobachter zu politischen Prozessen entsandt und sich eindeutig gegen Folter und Todesstrafe und gegen „Verschwindenlassen" ausgesprochen?

10

Was hatte Bundeskanzler Kohl während seines Besuches in Pakistan bei Staatschef Zia-ul-Hag konkret unternommen, um auf die Fälle von Folter, Todesstrafe, Hinrichtungen usw. in Pakistan hinzuweisen?

Bonn, den 2. Januar 1985

Kelly Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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