Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 10/2778
10. Wahlperiode
22. 01.85
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
— Drucksache 10/2686 —
Bekämpfung der Folter
Der Bundesminister der Justiz — 9470/2 — 1 b SH 13 — 9 — 53
034/85 - hat mit Schreiben vom 16. Januar die Kleine Anfrage
namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Welche offiziellen Gründe gegen eine solche Unterzeichnung gibt
es von seiten des Bundesministeriums des Innern und des
Bundesministeriums der Justiz?
Die Empfehlung 971/1983 der Parlamentarischen Versammlung
des Europarates, welcher der Entwurf einer „Konvention über den
Schutz von Häftlingen vor Folter und grausamer, unmenschlicher
oder entwürdigender Behandlung oder Strafe" beigefügt war, ist
vom Ministerkomitee des Europarates dem Lenkungsausschuß für
Menschenrechte unter Mitbeteiligung des Strafrechtsausschusses
überwiesen worden. Erst nach Abschluß dieser Beratungen steht
eine Entscheidung des Ministerkomitees über den
Abschlußbericht des Lenkungsausschusses an. Die Unterzeichnung einer
Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland kommt erst
dann in Betracht, wenn das Ministerkomitee des Europarates eine
solche angenommen und zur Zeichnung aufgelegt hat. Die
Bundesregierung setzt sich bei diesen Beratungen für alle geeigneten
Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der Folter ein.
2. Was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um dem
10. Dezember 1984, „Tag der Menschenrechte", politische
Bedeutung beizumessen?
Die Bundesregierung stellt den Jahrestag der Verabschiedung der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember
1948 durch eigene Veranstaltungen und Erklärungen in dem für
derartige Gedenktage üblichen Rhythmus besonders heraus. Auf
den 36. Jahrestag haben der ,Bundesminister des Auswärtigen
Genscher (vgl. Presseinformation Nr. 1299/84 des AA), der
Bundesminister der Justiz Engelhard (vgl. Bulletin Nr. 153 vom
13. Dezember 1984, S. 1349) und der Staatsminister im
Auswärtigen Amt Dr. Mertes (vgl. Deutschland Union Dienst Nr. 237 vom
10. Dezember 1984) durch Erklärungen hingewiesen.
3. Welche Position nimmt die Delegation der Bundesregierung bei
den Vereinten Nationen ein hinsichtlich der Konvention gegen
Folterungen, die auf UNO-Ebene nun debattiert wird?
Die Konvention gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung ist am
10. Dezember 1984 von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen angenommen worden. Die Bundesregierung hat den
Konsens mitgetragen.
4. Wie steht die Bundesregierung zu der Verwässerung der Definition
der Folter, verursacht durch einige islamische Staaten, die nach
ihrem Verständnis „gesetzliche Strafen" (wie das Handabhacken
für Diebe) ausdrücklich aus (lem Ächtungskatalog ausgeschlossen
haben?
Die Definition der Folter entspricht im wesentlichen derjenigen,
die bereits in der „Deklaration der Vereinten Nationen über den
Schutz von jedermann vor Folter und anderer grausamer oder
erniedrigender Behandlung oder Bestrafung" vom 9. Dezember
1975 enthalten ist. Sie stellt einen Kompromiß dar, ohne den ein
Mehrheitsbeschluß der 159 Mitgliedstaaten der Vereinten
Nationen für eine solche Konvention kaum erreichbar wäre. Die
einzelnen Bestimmungen der Konvention sind im übrigen nach
Artikel 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
vom 23. Mai 1969 auszulegen.
5. Tritt die Bundesregierung aktiv dafür ein (auf UNO-, EG- und
Europarats-Ebene), daß unabhängige Menschenrechtsvertreter
jederzeit und unangemeldet alle Haftanstalten in den
Unterzeichnerstaaten aufsuchen und dort uneingeschränkt mit Inhaftierten,
Angehörigen, Anwälten und Ärzten sprechen dürfen?
Diese Frage ist Gegenstand der Beratungen über eine
Europäische Konvention zum Schutz vor Folter (s. o. zu Frage 1) und
eines von Costa Rica bei den Vereinten Nationen eingebrachten
Entwurfs eines Fakultativprotokolls zur Konvention gegen Folter
vom 10. Dezember 1984 (s. o. zu Frage 3).
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Amnesty-
International-Bericht „Folter an Frauen" (Oktober 1984) genommen,
und was wird sie in Zukunft unternehmen, um die Arbeit von
amnesty international auf diesem Gebiet effektiver zu
unterstützen?
Ja.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit stets die ihr auf
internationaler und bilateraler Ebene zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten genutzt, um Folter zu verhindern und Folter-
Opfern zu helfen. Dies wird sie auch künftig tun. P rivate
Organisationen wie amnesty international haben gerade wegen ihrer
Unabhängigkeit von staatlichen Stellen andere Möglichkeiten.
Die Bundesregierung begrüßt jede Initiative zum Schutze vor
Folter und unterstützt auch p rivate Organisationen dabei im
Rahmen ihrer Möglichkeiten.
7. Warum erstellt die Bundesregierung keinen jährlichen
Menschenrechtsbericht mit Angaben über Folter, Entführungen,
Inhaftierungen, Mord, und inwieweit unterstützt die Bundesregierung die
Länder, in denen Menschenrechtsverletzungen registriert werden,
politisch, wirtschaftlich und militärisch?
Die Herausgabe eines Berichts der Bundesregierung über
Menschenrechtsverletzungen in aller Welt setzt sichere und genaue
Informationen voraus, über die die Bundesregierung in dem dafür
erforderlichen Maße nicht verfügt. Für ihre eigenen Zwecke nutzt
sie die ihr jeweils zur Verfügung stehenden Informationsquellen.
8. Hat die Bundesregierung vor, einen solchen Bericht in Zukunft zu
erstellen?
Nein.
9. In welchen konkreten Fällen hat die Bundesregierung offizielle
Beobachter zu politischen Prozessen entsandt und sich eindeutig
gegen Folter und Todesstrafe und gegen „Verschwindenlassen"
ausgesprochen?
Die Bundesregierung ist um die weltweite Ächtung der
Todesstrafe bemüht. Die Bekämpfung der Folter und anderer
Verletzungen der Menschenrechte nehmen in ihrer Politik hohe Priorität
ein. Bundesminister Genscher hat in seiner Rede vor der
Vollversammlung der Vereinten Nationen am 26. September 1984
gesagt:
„Die Folter, eine der schlimmsten Geißeln der Menschheit,
muß weltweit geächtet werden.
Niemand darf den Folterknechten ausgeliefert werden, kein
Folterknecht darf seiner gerechten Strafe entgehen."
Die Bundesregierung verfolgt und prüft in jedem Einzelfall, der
ihr bekannt wird, welche Schritte sie für angebracht hält, um im
Sinne ihrer Ablehnung der Folter tätig zu werden. Hierunter fällt
gegebenenfalls auch die Entsendung von Prozeßbeobachtern.
10. Was hatte Bundeskanzler Kohl während seines Besuches in
Pakistan bei Staatschef Zia-ul-Hag konkret unternommen, um auf die
Fälle von Folter, Todesstrafe, Hinrichtungen usw. in Pakistan
hinzuweisen?
Bei allen internationalen Gesprächskontakten ist die Frage der
Menschenrechtssituation ein vorrangiges Anliegen der
Bundesregierung. Einzelheiten konkreter Gesprächsinhalte können
jedoch wegen der zu wahrenden Vertraulichkeit und im Interesse
der Sache nicht an die Öffentlichkeit weitergegeben werden.]