Entschwefelungspraxis bei Braunkohlekraftwerken
des Abgeordneten Drabiniok und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das RWE hat beantragt, die Abgase eines Teils seiner Braunkohlekraftwerke nach Einbau von Entschwefelungsanlagen über die Naturzug-Kühltürme abzuleiten. Diese Verfahrensmethode wird — soweit ersichtlich — bisher nur vom RWE bei der nachträglichen Entschwefelung von Kraftwerken vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Technik auf dem Gebiet der Ableitung von Abgasen über Kühltürme?
Sind der Bundesregierung Emissions- und Immissionsmessungen von Schwefeldioxid, Stickoxiden, Fluoriden, Chloriden, Feinstaub und Grobstaub bei dem mit Bundesmitteln geförderten Modellkraftwerk Völklingen bekannt, die eine sichere Berechnung der durch die Kühlturmableitung entstehenden Immissionen zulassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr von kurzzeitig stark erhöhten Immissionswerten durch zum Erdboden driftende „Fetzen" der Kühlturmfahne bei ungünstigen Witterungsbedingungen?
Ist bei derartigen Situationen mit einer erhöhten Belastung der Bewohner in der Umgebung eines derartigen Kraftwerks zu rechnen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich die Kosten für die Entschwefelung bei Ableitung der Abgase durch die Kühltürme wegen Wegfalls des zusätzlichen Schornsteins sowie des Regavo um etwa ein Drittel vermindern, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsache?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum das Verfahren der Ableitung der Rauchgase durch Kühltürme bei der nachträglichen Entschwefelung von Kraftwerken bisher noch nicht praktiziert wird?
Hält die, Bundesregierung einen Entschwefelungsgrad von 75 v. H. bei einer nassen Rauchgasreinigungsanlage für den „Stand der Technik"?