Praktische und politische Handhabung der Respektierung der DDR-Staatsbürgerschaft durch die Bundesregierung und Behörden in der Bundesrepublik Deutschland
des Abgeordneten Schneider (Berlin) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, die DDR-Staatsbürgerschaft werde in der Praxis von Bund und allen mit diesen Fragen befaßten Behörden respektiert, niemand aus der DDR werde zur Aufgabe seiner DDR-Staatsangehörigkeit gezwungen oder angehalten. Wiederholt wurde unter Berufung auf diese Praxis von der Bundesregierung und insbesondere von Bundesminister Windelen an die Adresse der DDR-Regierung die Frage gerichtet, was sie in Anbetracht dieser Lage unter Respektierung der DDR-Staatsbürgerschaft verstehe. Nun hat die DDR in einem ausführlichen Artikel im „Neuen Deutschland" vom 30. Januar 1985 darauf geantwortet und u. a. eine Reihe konkreter Beispiele aufgeführt, die eine Mißachtung der DDR-Staatsbürgerschaft bedeuten würde.
Da die Bundesregierung es nicht für nötig hielt, auf die von ihr selbst eingeklagten Antworten der DDR einzugehen und zu den teilweise ungeheuerlichen Behauptungen der DDR Stellung zu nehmen, bleibt der Sachverhalt der Respektierung der DDR-Staatsbürgerschaft durch alle damit befaßten Organe und Behörden in der Bundesrepublik Deutschland offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Stimmt die Behauptung und welche sachlichen und persönlichen Umstände führten dazu, daß
a) zur Bundestagswahl 1983 44 Wahlbenachrichtigungen an zeitweilig aus dienstlichen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland lebende DRR-Bürger gesandt wurden,
b) die Stadt Düsseldorf an 52 in der Bundesrepublik Deutschland tätige DDR-Bürger Wahlbenachrichtigungen sandte,
c) daß Bürgern aus der DDR Fragebogen für die Erfassung von Wehrpflichtigen zugestellt wurden,
d) DDR-Bürger mit schulpflichtigen Kindern behördliche Aufforderungen erhielten, ihre Kinder nach Bundesgesetzen schulärztlich untersuchen zu lassen,
e) es vier Aufforderungen des Finanzamtes Düsseldorf-Süd und anderer Finanzämter gab, in der Bundesrepublik Deutschland tätige DDR-Bürger der Steuerpflicht zu unterziehen?
Wie stellen sich die genannten Vorfälle aus Sicht der Bundesregierung dar?
Trifft es zu, daß es Vorfälle gab oder daß es die Regel ist, daß Bundesbehörden DDR-Bürgern bei zeitweiligem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland vorläufige Reiseausweise oder entsprechende Dokumente ausstellen und für die Zeit der Nutzung dieser Personalpapiere durch die DDR-Bürger deren DDR-Personaldokumente einbehalten?
Werden DDR-Bürger durch Behörden der Bundesrepublik Deutschland aufgefordert oder gezwungen, Eintragungen in ihre DDR-Paßdokumente vornehmen oder sich Bundespersonalausweise ausstellen zu lassen?
Gab es solche Vorfälle in der Vergangenheit?
Stimmt die Behauptung, daß das Bezirksamt Eimsbüttel der Stadt Hamburg Bürger der DDR aufforderte, sich einen Bundespersonalausweis ausstellen zu lassen, obwohl diese in der Ständigen Vertretung der DDR registriert und im Besitz eines gültigen Reisepasses der DDR waren?
Wenn diese Behauptung nicht stimmt, was waren die sachlichen und persönlichen Umstände, die dieser Behauptung zugrunde liegen?
Trifft es zu und wenn ja, seit wann wird in Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten eine solche oder ähnliche Klausel aufgenommen, die wie folgt zitiert wird mit: ,Im Sinne dieses Abkommens ... bedeutet der Ausdruck „Staatsangehörigkeit" in bezug auf die Bundesrepublik Deutschland alle Deutschen im Sinne des Artikels 116, Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, und wird die Aufnahme solcher Klauseln in entsprechende Verträge auch von anderen Staaten praktiziert?
Um welche Staaten handelt es sich im Falle einer Bejahung der letzten Teilfrage?