UN-Seerechtskonvention
des Abgeordneten Sauermilch und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des schleswig- holsteinischen Wirtschafts- und Verkehrsministers, der Hauptgrund für die Nichtunterzeichnung der UN- Seerechtskonvention durch die Bundesregierung sei die „überbürokratische" Institution der Meeresbodenbehörde einerseits und die Verpflichtung zum Technologietransfer andererseits?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des schleswig- holsteinischen Wirtschafts- und Verkehrsministers, die Bundesrepublik Deutschland „sollte sich einer globalen Meerespolitik zuwenden, die ... der langsam aufblühenden Meerestechnik den Boden bereiten würde", einer „aktiven Meerespolitik, die auch unter sicherheitspolitischen und unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten vernünftig ist"?
Trifft es zu, daß im Bundesministerium für Wirtschaft eine „Meereswirtschaftskommission" gegründet wurde, deren Vorsitzender gleichzeitig Vorsitzender des Außenwirtschaftsrates ist?
Aus welcher Person, mit welchen Funktionen setzt sich diese Kommission insgesamt zusammen?
Welche Aufgabe hat diese Kommission?
Trifft es zu, daß „intensive Vorarbeiten" seitens dieser Kommission zur Förderung der Wirtschaft durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie laufen?
Trifft es zu, daß die Kommission die Wirtschaft aufgefordert hat, Meereswirtschaft und Meerestechnik organisatorisch zusammenzufassen?
Trifft es zu, daß der Bundesverband der Deutschen Industie im Einvernehmen mit den anderen großen Wirtschaftsorganisationen die Koordination dieser Organisation übernommen hat?
Trifft es zu, daß die „Verbindungen" zwischen -der Wirtschaft und den Forschungsinstituten in dieser Angelegenheit „vertieft" werden sollte?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des schleswig- holsteinischen Wirtschafts- und Verkehrsministers, daß die Bundesregierung „insbesondere gegenüber den Entwicklungsländern ... " aktiv werden sollte?
Welche Forschungsprojekte sind bisher von Mitteln der Bundesministerien in welcher Höhe im Rahmen der Meerestechnologieentwicklung gefördert worden?
Welche Haushaltsmittel sind hierfür bis zum Jahre 2000 vorgesehen?
Welche Abstimmungen erfolgten und erfolgen noch weiterhin mit entsprechenden Institutionen in anderen europäischen und außereuropäischen Ländern, insbesondere den USA?
In welcher Weise schlagen sich andere als die oben beschriebenen wirtschaftlichen Interessen in den Planungen nieder?
In welcher Weise will die Bundesregierung sicherstellen, daß die Interessen der Indust rie an der Meeresnutzung auch langfristig gegenüber Entwicklungsländern gewahrt werden?
Wie wird die Meereswirtschaftskommission finanziert?
Welche Vergütungen erhält der Bundesverband der Deutschen Industrie für seine Vermittler- und Organisationstätigkeit wg. Meereswirtschaftskommission?
Wie viele Beamte in den Bundesministerien arbeiten der Kommission zu?
Wem werden die Arbeitsergebnisse der Kommission zugänglich gemacht, und wer kontrolliert sie?
Für welchen Zeitraum ist die Kommission eingesetzt?