Besondere Sicherheitsrisiken durch den Betrieb des Atomkraftwerks Würgassen (Nordrhein-Westfalen)
des Abgeordneten Stratmann und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der 670 Megawatt-Siedewasserreaktor in Würgassen ist einer der ältesten und einer der unfall- und pannenträchtigsten Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland.
Schon im April 1972, während der Inbetriebnahmephase, strömten mehr als 1 000 Kubikmeter stark verstrahlten Wassers in den Sicherheitsbehälter, von wo man es später in die Weser leitete.
Im Februar 1973 wurde in einer vom Reaktor zur Turbine führenden Frischdampfleitung insgeamt vier Risse entdeckt, von denen einer durch die ganze Rohrwand ging. Dieser Schaden löste bis in höchste Regierungskreise hinein Besorgnis aus. In einem B rief des damaligen Bundesinnenministers Genscher an den Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses vom 13. März 1973 war die Rede davon, daß dieser Schaden seiner A rt und seinem Umfang nach unter Umständen einen möglichen Ansatz zum totalen Abreißen einer oder zweier Hauptfrischdampfleitungen und damit dem „größten anzunehmenden Unfall" (GAU) bedenklich nahegekommen sei.
Im Februar 1974 waren an den Turbinenwellen große Risse aufgetreten, die notwendigen Reparaturen und Auswechselungen dauerten elf Monate. Im September 1976 zeigte sich, daß einige Kontakte der Relais im Reaktorschutzsystem defekt waren, das somit in Notfällen gar nicht oder nur unzureichend funktioniert hätte. Am 24. Juli 1978 stürzte in nur acht Kilometer Entfernung vom Reaktor ein Phantom-Düsenjäger ab. In dem Ort Drenke wurden schwere Verwüstungen ange richtet. Ein zweiter Phantom-Absturz ereignete sich vier Jahre später, am 8. November 1982 bei Neuhaus, etwa 15 Kilometer von Würgassen entfernt.
Im Juni 1982 ging das Kraftwerk für 15 Monate vom Netz um viele der stark versprödeten Rohrleitungen und Teile des Schnellabschaltsystems auszuwechseln. 14 Männer wurden am 20. August 1982 bei diesen Arbeiten von der Strahlung so schwer getroffen, daß sie umgehend in eine Spezialklinik nach Düsseldorf gebracht und zum Teil längere Zeit stationär behandelt werden mußten.
Vor dem Hintergrund der hier nur unvollständig aufgelisteten Ereignisse im Zusammenhang mit dem Atomkraftwerk Würgassen fragen wir die Bundesregierung:
1. Flugzeugabsturz
1.1 Welche und wie viele Flugzeugabstürze gab es in den vergangenen 20 Jahren in der Umgebung (bis zu 30 km Abstand) des Atomkraftwerks Würgassen? Wie ist die Wahrscheinlichkeit für Flugzeugabstürze beim Atomkraftwerk Würgassen zu beurteilen?
1.2 In welcher Weise wirkt sich die Lage des Atomkraftwerks in einer „Bucht" des NATO-Tieffluggebietes ,,Area 3" auf die Problematik aus? Liegen Untersuchungen zur Problematik Flugzeugabsturz speziell für Würgassen vor, wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?
1.3 In welcher Weise ist das Atomkraftwerk Würgassen gegen direkte und indirekte Auswirkungen von Flugzeugabstürzen, insbesondere durch schnellfliegende Militärmaschinen, geschützt? Wie sind insbesondere die im Reaktorgebäude liegenden Teile, z. B. Brennelementlager oder Reaktorkern, gegen ein direktes Auftreffen geschützt, welche Untersuchungen wurden zu diesem Punkt vorgenommen?
2. Stand der Technik
Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des Atomkraftwerks Würgassen? Wäre es in der jetzt existierenden Form nach heutigen Regeln und Richtlinien genehmigungsfähig?
3. Entsorgung
3.1 Wohin hat das Atomkraftwerk Würgassen die bis jetzt bei seinem Betrieb angefallenen Abfälle jeweils verbracht, und wie groß waren die angefallenen Mengen — für abgebrannte Brennelemente, — für während des Betriebs angefallene schwach- und mittelaktive Abfälle, — für ausgetauschte Komponenten und beim Austausch angefallener Sekundärabfälle?
3.2 Welche Entsorgungsnachweise wurden im Detail von der Preußenelektra für das Atomkraftwerk Würgassen vorgelegt — für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente, die jetzt und in den nächsten zehn Jahren anfallen, — für die Entsorgung der während des Betriebs anfallenden schwach- und mittelaktiven Abfälle, — für die Entsorgung von ausgewechselten und noch auszuwechselnden Komponenten?
3.3 Wieviel Tonnen Material aus dem Austausch von Komponenten wurde einer „Wiederverwendung" zugeführt? Welcher Art sind diese „Wiederverwertungen" im einzelnen, bei welchen Institutionen im einzelnen wurden sie durchgeführt? Sind „Wiederverwendungen" über die bis jetzt erfolgten hinaus vorgesehen, wenn ja, in welchen Mengen und in welcher Form im einzelnen? Welche Freigrenzen wurden bei der Behandlung zugrunde gelegt, aufgrund welcher Genehmigungen im einzelnen erfolgten welche „Wiederverwertungen"?
4. Detailliertere Sicherheitsprobleme
4.1 Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß beim Atomkraftwerk Würgassen als einzigem Atomkraftwerk in der Bundesrepublik Deutschland zur Umwälzung externe Treibwasserschleifen verwendet werden? Hält die Bundesregierung diese Konstruktion heute noch für genehmigungsfähig?
4.2 Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der Treibwasserschleifen insbesodere im Vergleich mit den neueren Konstruktionen bei Siedewasserreaktoren? Was passiert bei einem Bruch oder einem Leck in einer Treibwasserschleife?
4.3 Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß von den beim Atomkraftwerk Würgassen 1983 geprüften Schweißnähten fast 7 v. H. erneuert werden mußten? Was ist die Ursache dieser hohen Quote? Wie fällt der Vergleich mit anderen Atomkraftwerken aus?
4.4 Welche Nachrüstmaßnahmen sollen im einzelnen noch beim Atomkraftwerk Würgassen durchgeführt werden, welche sind bereits abgeschlossen, welche derzeit in Arbeit? Warum im einzelnen mußten bzw. müssen diese Nachrüstmaßnahmen erfolgen?
5. Strahlenbelastungen
5.1 Wieviel Personen wurden bei den Umrüstarbeiten eingesetzt, wieviel davon als beruflich strahlenexponierte Personen?
5.2 Welche beruflichen Qualifikationen besaßen diese Personen nach Gruppen zahlenmäßig aufgeschlüsselt?
5.3 Wieviel Beschäftigte aus Fremdfirmen wurden bei den Umrüstmaßnahmen eingesetzt, wieviel Leiharbeiter werden bei Umrüstungsarbeiten normalerweise eingesetzt?
5.4 Wieviel Leiharbeiter wurdem im Atomkraftwerk Würgassen nach Jahren aufgeschlüsselt eingesetzt? Wieviel Firmen besitzen nach § 20 a der Stahlenschutzverordnung eine Genehmigung zum Einsatz ihrer Beschäftigten im Kontrollbereich des Atomkraftwerks Würgassen? Wieviel davon sind Leiharbeiterfirmen? Welche Behörden im einzelnen haben diese Erlaubnisse ausgestellt?
Fragen5
Flugzeugabsturz
1.1 Welche und wie viele Flugzeugabstürze gab es in den vergangenen 20 Jahren in der Umgebung (bis zu 30 km Abstand) des Atomkraftwerks Würgassen? Wie ist die Wahrscheinlichkeit für Flugzeugabstürze beim Atomkraftwerk Würgassen zu beurteilen?
1.2 In welcher Weise wirkt sich die Lage des Atomkraftwerks in einer „Bucht" des NATO-Tieffluggebietes ,,Area 3" auf die Problematik aus? Liegen Untersuchungen zur Problematik Flugzeugabsturz speziell für Würgassen vor, wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?
1.3 In welcher Weise ist das Atomkraftwerk Würgassen gegen direkte und indirekte Auswirkungen von Flugzeugabstürzen, insbesondere durch schnellfliegende Militärmaschinen, geschützt? Wie sind insbesondere die im Reaktorgebäude liegenden Teile, z. B. Brennelementlager oder Reaktorkern, gegen ein direktes Auftreffen geschützt, welche Untersuchungen wurden zu diesem Punkt vorgenommen?
Stand der Technik
Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit des Atomkraftwerks Würgassen? Wäre es in der jetzt existierenden Form nach heutigen Regeln und Richtlinien genehmigungsfähig?
Entsorgung
3.1 Wohin hat das Atomkraftwerk Würgassen die bis jetzt bei seinem Betrieb angefallenen Abfälle jeweils verbracht, und wie groß waren die angefallenen Mengen — für abgebrannte Brennelemente, — für während des Betriebs angefallene schwach- und mittelaktive Abfälle, — für ausgetauschte Komponenten und beim Austausch angefallener Sekundärabfälle?
3.2 Welche Entsorgungsnachweise wurden im Detail von der Preußenelektra für das Atomkraftwerk Würgassen vorgelegt — für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente, die jetzt und in den nächsten zehn Jahren anfallen, — für die Entsorgung der während des Betriebs anfallenden schwach- und mittelaktiven Abfälle, — für die Entsorgung von ausgewechselten und noch auszuwechselnden Komponenten?
3.3 Wieviel Tonnen Material aus dem Austausch von Komponenten wurde einer „Wiederverwendung" zugeführt? Welcher Art sind diese „Wiederverwertungen" im einzelnen, bei welchen Institutionen im einzelnen wurden sie durchgeführt? Sind „Wiederverwendungen" über die bis jetzt erfolgten hinaus vorgesehen, wenn ja, in welchen Mengen und in welcher Form im einzelnen? Welche Freigrenzen wurden bei der Behandlung zugrunde gelegt, aufgrund welcher Genehmigungen im einzelnen erfolgten welche „Wiederverwertungen"?
Detailliertere Sicherheitsprobleme
4.1 Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß beim Atomkraftwerk Würgassen als einzigem Atomkraftwerk in der Bundesrepublik Deutschland zur Umwälzung externe Treibwasserschleifen verwendet werden? Hält die Bundesregierung diese Konstruktion heute noch für genehmigungsfähig?
4.2 Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheit der Treibwasserschleifen insbesodere im Vergleich mit den neueren Konstruktionen bei Siedewasserreaktoren? Was passiert bei einem Bruch oder einem Leck in einer Treibwasserschleife?
4.3 Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß von den beim Atomkraftwerk Würgassen 1983 geprüften Schweißnähten fast 7 v. H. erneuert werden mußten? Was ist die Ursache dieser hohen Quote? Wie fällt der Vergleich mit anderen Atomkraftwerken aus?
4.4 Welche Nachrüstmaßnahmen sollen im einzelnen noch beim Atomkraftwerk Würgassen durchgeführt werden, welche sind bereits abgeschlossen, welche derzeit in Arbeit? Warum im einzelnen mußten bzw. müssen diese Nachrüstmaßnahmen erfolgen?
Strahlenbelastungen
5.1 Wieviel Personen wurden bei den Umrüstarbeiten eingesetzt, wieviel davon als beruflich strahlenexponierte Personen?
5.2 Welche beruflichen Qualifikationen besaßen diese Personen nach Gruppen zahlenmäßig aufgeschlüsselt?
5.3 Wieviel Beschäftigte aus Fremdfirmen wurden bei den Umrüstmaßnahmen eingesetzt, wieviel Leiharbeiter werden bei Umrüstungsarbeiten normalerweise eingesetzt?
5.4 Wieviel Leiharbeiter wurdem im Atomkraftwerk Würgassen nach Jahren aufgeschlüsselt eingesetzt? Wieviel Firmen besitzen nach § 20 a der Stahlenschutzverordnung eine Genehmigung zum Einsatz ihrer Beschäftigten im Kontrollbereich des Atomkraftwerks Würgassen? Wieviel davon sind Leiharbeiterfirmen? Welche Behörden im einzelnen haben diese Erlaubnisse ausgestellt?