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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Giftgaslager bei Mühldorf (Oberbayern) (G-SIG: 10002410)

Gefährdung der Bevölkerung durch das Giftgaslager einer ehemaligen Rüstungsfabrik im Mühldorfer Hart, toxische Wirkung von "Clark II" und "Lost", Möglichkeit der dauerhaften Unschädlichmachung der Giftgase, ggf. durch die Vernichtungsanlage der Bundeswehr in Munster, Gefährdung des Grundwassers, bekannte Lagerstätten von Kampfstoffen aus den Weltkriegen, Giftgase in der Ostsee

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.04.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/310727.03.85

Giftgaslager bei Mühldorf (Oberbayern)

des Abgeordneten Bastian (fraktionslos), der Abgeordneten Frau Dr. Bard und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ende letzten Jahres ist bekanntgeworden, daß in einem alten Bunkergelände im Mühldorfer Hart (Oberbayern) in einem unterirdischen Stollen einer ehemaligen Rüstungsfabrik seit 1950 etwa 42,5 Tonnen des Giftgases „Clark II" (Di-Phenyl-Arsin-Cyanid) gelagert sind. Weiterhin wurden in der Umgebung Spuren des Giftkampfstoffes „Lost" gefunden. Da bei der umliegenden Bevölkerung erhebliche Unsicherheiten aufgetreten sind, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die toxischen Auswirkungen von „Clark II" und „Lost" bezüglich akuter Vergiftungen, bezüglich der Langzeitwirkung (Krebs, Allergien etc.) auf Menschen, Tiere und Pflanzen vor? Mit welchen Methoden wurden diese Auswirkungen überprüft?

2

Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung über eine mögliche Untergrenze der Schädlichkeit von Giftgasspuren in Luft oder in Zellgeweben, besonders hinsichtlich der Langzeitauswirkungen, und bei welchen Konzentrationen und absoluten Mengen liegen diese Untergrenzen jeweils bei „Lost", „Clark" sowie bei deren Zersetzungs- und Neutralisationsprodukten?

3

Ist der Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht bekannt, welche Auswirkungen die Sprengung der Rüstungsanlage im Mühldorfer Hart im Sommer 1947 auf den zur Lagerung der Kampfgase verwendeten Stollen hatte?

4

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß durch diese Sprengung der Stollen Risse erhalten oder sonstige Schädigungen davongetragen hat?

5

Welche Dichtigkeit hat der Beton in dem fraglichen Bunker für Gase und Flüssigkeiten?

6

Wie dick sind die Betonwände dieses Bunkers?

7

Aus welchem Material besteht nach Kenntnis der Bundesregierung der Boden des Stollens, und wie ist insbesondere der Boden des Stollens gegen auslaufende Flüssigkeiten gesichert?

8

Wie viele (mittlerweile zugemauerten) Eingänge zu dem Stollen gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?

9

In welchen Behältnissen aus welchen Materialien sind die Giftstoffe gelagert?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den heutigen Zustand der Behälter? Kann die Bundesregierung zusichern, daß auch heute noch alle Behälter dicht sind und noch keine Kampfstoffe oder Neutralisationsprodukte ausgetreten sind?

11

Nach Angaben der Bundesregierung soll der Kampfstoff ,,Clark" durch die damalige Vermischung mit Natronlauge und Chlorkalk neutralisiert worden sein. Kann die Bundesregierung die Erkenntnis der GRÜNEN bestätigen oder widerlegen, daß als Voraussetzung für eine weitreichende Neutralisierung des Giftgases „ Clark" eine ausreichende Menge des Neutralisierungsstoffes und eine ausreichende Durchmischung des Kampfstoffes mit den Neutralisierungsstoffen notwendig ist?

12

Welche Mengen welcher Neutralisierungsstoffe wurden, bezogen auf die Kampfgasmenge, nach Kenntnis der Bundesregierung verwendet?

13

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchmischung des Kampfstoffes mit den Neutralisierungsstoffen erfolgt?

14

Auf welche Weise hat sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht davon überzeugt, in welchem Umfang und mit welchem Erfolg die behauptete Neutralisierung des „Clark" überhaupt stattgefunden hat?

15

Welche Reststoffe bilden sich bei erfolgter Neutralisierung des „Clark"? In welchen Mengen fallen dabei insbesondere arsenige Säure und Blausäure an, eine 100 %ige Neutralisierung vorausgesetzt?

16

Welche toxischen Wirkungen - akut und als Langzeitwirkungen - haben diese Reststoffe auf Menschen, Tiere und Pflanzen, wenn sie in die Umwelt gelangen?

17

Welche Möglichkeiten für die Vernichtung von „Clark II" und von „Lost" sind wissenschaftlich bekannt, welche sind technisch erprobt?

18

Welche End- und Reststoffe fallen bei diesen Verfahren jeweils an?

19

Welche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gibt es gegenwärtig nach Kenntnis der Bundesregierung zur vollständigen und dauerhaften Unschädlichmachung und Vernichtung von Giftgasen wie „Clark" und „Lost"? Wann ist mit abschließenden Ergebnissen zu rechnen, die - sich auf die hier angesprochenen Kampfgase beziehen?

20

Welche Möglichkeiten einer sicheren Zwischenlagerung gibt es bis dahin? Hat die Bundesregierung insbesondere die Zwischenlagerung der Kampfstoffe aus Mühldorf auf dem Truppenübungsplatz Munster erwogen, der immerhin kein Trinkwasserschutzgebiet wie der Mühldorfer Hart ist, sondern dafür eine Verbrennungsanlage für Giftgase besitzt?

21

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Feststellungen des bayerischen Innenministeriums, wonach die Kampfstoffe nicht aus dem Stollen im Mühldorfer Hart entfernt werden können, da die entsprechende Vernichtungsanlage der Bundeswehr in Munster noch nicht die entsprechende Kapazität besitze?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnis von den Feststellungen des Berichterstatters im bayerischen Ausschuß für Landesentwicklung und Umweltfragen, wonach auch in Munster kein Verfahren zur Vernichtung von „Clark" zur Verfügung stünde, so daß eine Vernichtung des „Clark" in Munster gar nicht in Frage käme?

23

Welche der in den Fragen 21 und 22 zitierten Feststellungen ist nach Kenntnis der Bundesregierung nun richtig? Welche Möglichkeiten bestehen in Munster, das Giftgas „Clark" zu vernichten?

24

Wann beabsichtigt die Bundesregierung zu veranlassen, daß die bei Mühldorf gelagerten Kampfgase von dort entfernt werden? Wo sollen sie nach derzeitigem Planungsstand mit welchem Verfahren vernichtet werden?

25

Welche sonstigen Gründe sprechen dagegen, daß die Verbringung der Kampfstoffe von Mühldorf an einen ungefährlicheren Ort und zur Vernichtung nicht umgehend erfolgt?

26

Wer hat die Einlagerung der Giftgase in den Stollen bei Mühldorf angeordnet? Existieren in den Ministerien und Behörden, die mit der Einlagerung befaßt waren, nähere Unterlagen, aus denen sich die genaueren Umstände der Einlagerung ergeben?

27

Welche Gefährdungen bestehen für das Trinkwasser durch „Clark", „Lost" und die giftigen Reststoffe einer erfolgten Neutralisierung des „Clark" in denjenigen Gemeinden, die ihr Trinkwasser aus dem Grundwasser des Mühldorfer Hart beziehen?

28

Wann wurde der Mühldorfer Hart zum Wasserschutzgebiet erklärt? War damals der zuständigen Behörde die Existenz der Kampfstoffe in dem auszuweisenden Wasserschutzgebiet bekannt?

29

Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich der Sicherheit der Wasserversorgung und der Gesundheit der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden?

30

Seit wann werden in welchen Abständen Messungen auf Rückstände von „Clark", „Lost" und den Reststoffen der „Clark"-Neutralisierung im Grundwasser des Mühldorfer Hart durchgeführt?

31

Was sind die Ergebnisse dieser Messungen? Kann die Bundesregierung zweifelsfrei ausschließen, daß im Grundwasser des Mühldorfer Hart Stoffe enthalten sind, die aus Kampfmittelrückständen oder ihren Zersetzungs- und Neutralisationsprodukten stammen könnten?

32

Welchen Arsengehalt und welchen Cyanidgehalt hat, den Messungen zufolge, das Grundwasser des Mühldorfer Hart?

33

Ist die Bundesregierung an Katastrophenschutzplänen beteiligt, und wie sehen diese gegebenenfalls aus?

34

Welche anderen Lagerungsstätten von Giftgasen und Kampfstoffen aus den beiden Weltkriegen sind der Bundesregierung bekannt? Welche Stoffe lagern dort in welchen Mengen? Inwieweit sind durch korrodierte oder sonstwie beschädigte Behälter bereits Giftstoffe an die Umwelt gelangt? Sind der Bundesregierung bereits Schäden an Menschen, Tieren und Pflanzen bekanntgeworden?

35

Wie ist insbesondere die Situation für das Ökosystem „Ostsee", für die dort arbeitenden Fischer und für die Menschen, die dort ihren Urlaub verbringen? In welchem Maße sind diese durch Giftgase und Kampfstoffe aus der Ostsee gefährdet?

36

Welche Mengen welcher Giftstoffe lagern auf dem Grund der Ostsee? Wie ist der Korrosionszustand der Behälter, in denen die Giftgase eingeschlossen sein sollen?

37

Welche Schäden sind bereits eingetreten oder zu befürchten, wenn Klumpen von Kampfstoffen aus undicht gewordenen Behältern an die Wasseroberfläche aufsteigen, bei Luftkontakt verdampfen und so ihre giftige Wirkung verbreiten? Welche Schäden verursachen die chemischen Kampfstoffe, soweit sie im Wasser treiben, an Fischen und anderen Meeresbewohnern?

Bonn, den 27. März 1985

Bastian Dr. Bard Schoppe, Dr. Vollmer und Fraktion

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