Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
10. Wahlperiode
Drucksache 10/3399
23.05.85
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion
DIE GRÜNEN
— Drucksache 10/3127 —
Subventionierung der Konzernunternehmen im Bereich der Hochseefischerei
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten -
726 - 563 - hat mit Schreiben vom 20. Mai 1985 die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Welche Ziele und Grundsätze verfolgte die Bundesregierung mit
der bisherigen Subventionspolitik im Bereich der deutschen
Hochseefischerei? Sind die Ziele nach Ansicht der Bundesregierung bis
1985 erreicht worden?
Ziele der Förderungspolitik der Bundesregierung in der
Hochseefischerei wie auch der übrigen Seefischerei sind die Schaffung
leistungsfähiger Produktionsstrukturen, Sicherung der
Beschäftigung in diesem Bereich, gleichrangige Teilhabe der in der
Fischerei Tätigen an der allgemeinen Wohlstandsentwicklung,
Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen
Fischereierzeugnissen zu angemessenen Preisen sowie die Verbesserung
der Wirtschaftsstruktur in den Küstenregionen mit
unterdurchschnittlicher Wirtschaftskraft. Diese Ziele sind besonders wegen
der verschlechterten Fangbedingungen aufgrund der
internationalen Seerechtsentwicklung nicht voll erreicht worden.
2. Welche nachteiligen Wirkungen haben die Subventionen im
Bereich der Hochseefischerei gehabt, und wie schätzt die
Bundesregierung den Verlust an marktwirtschaftlicher Stubstanz und
ökonomischer Effizienz in der Hochseefischerei ein?
Mit den Subventionen konnten die Anpassungsschwierigkeiten
der Hochseefischerei und die daraus entstandenen sehr
erheblichen Verluste*) gemildert werden, so daß die Flotte im Rahmen
ihrer verbliebenen Fangmöglichkeiten nach
marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten eingesetzt werden konnte.
Der Verlust an ökonomischer Effizienz der Hochseefischerei ist
durch den teilweisen Wegfall von Fanggebieten, für die die
Schiffe konzipiert worden sind, und durch die teilweise
Überalterung insbesondere der Frischfischflotte bedingt. Wegen der bis
1984 vorhandenen Unsicherheiten im Quotenbereich und der
Fangschwierigkeiten in den Gewässern vor Drittländern (Kanada,
USA) war auf längere Sicht eine Planung zur notwendigen
Flottenmodernisierung erschwert. Wegen der Befristung von
Fischereiabkommen mit Drittländern ist dies auch jetzt nur bedingt
möglich.
3. Welche Subventionen wurden in welcher Form (Anpassungshilfen,
Erhaltungshilfen, Produktivitätshilfen) und in welcher Höhe in den
letzten zehn Jahren an die einzelnen Reedereien (-gruppen)
gezahlt?
In den letzten zehn Jahren (1975 bis 1984) wurden den vier
Unternehmen der Großen Hochseefischerei* *) nachstehende
Subventionen in Form von Bundesbeihilfen gewährt:
a) Zuschüsse für Maßnahmen zur
Strukturverbesserung: 19,0 Mio. DM
b) Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen
für Kapitalmarktdarlehen: 26,3 Mio. DM
c) Zuschüsse für den Neubau von
Frischfischfängern (3 Schiffe): 6,9 Mio. DM
d) Maßnahmen zur Anpassung der Kapazitäten
seit 1978 bis 1984: 127,3 Mio. DM
Die Zuwendungen an die Begünstigten sind im Rahmen der
Förderrichtlinien nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel
unter Beachtung des Gebots der Gleichbehandlung gewährt
worden. Die Anteile der Reedereien an diesen Mitteln richten sich
nach der Anzahl der förderungsfähigen Vorhaben, die in
Abhängigkeit zur jeweiligen Flottenkapazität des Unternehmens stehen.
*) Kostenunterdeckung in den Jahren 1978 bis 1983 nach Feststellung einer
Wirtschaftprüfungsgesellschaft von 225 Mio. DM, 1984 voraussichtlich
mindestens 30 Mio. DM.
**) Anmerkung: Bei den Angaben in den Antworten zu dieser und den folgenden
Fragen sind zwei kleine Bet riebe mit jeweils einem aufgrund der Tonnage der
Hochseefischerei zuzurechnenden Trawler nicht berücksichtigt, da es sich
nicht um Reedereien im herkömmlichen Sinne handelt und keine Verbindung
zu Firmengruppen oder Konzernen besteht.
4. Wie war die Entwicklung der. Betriebsstruktur der Reedereien, der
Flotte und der Anlandungen von 1950 bis 1985?
Die Zahl der Reedereien reduzierte sich von 40 Unternehmen im
Jahre 1950 auf vier Reedereigruppen im Jahre 1984.
Die Zahl der Schiffe verringerte sich annäh ernd kontinuierlich
von 230 im Jahre 1950 auf 20 (13 Vollfroster und 7
Frischfischfänger) im Jahre 1984. Dagegen stieg die Flotte gemessen an der
Tonnage zunächst an, erreichte ihren Höchststand im Jahre 1973
mit 135 000 BRT und sank dann langsam auf jetzt noch 45 000
BRT.
Die Anlandungen waren in ihrem Umfang starken
Schwankungen unterworfen. Gegenüber dem Höchststand im Jahre 1955
verringerten sich die Anlandungen auf ein Drittel = rd. 152 000 t
im Jahre 1984. Geringer als der mengenmäßige Rückgang der .
Anlandungen war in den letzten Jahren die Verringerung des
Erzeugerumsatzes. Er stieg zunächst von 104 Mio. DM im Jahre
1950 auf 414 Mio. DM 1974 und sank seitdem um 54 % auf
193 Mio. DM 1984.
Die zahlenmäßige Entwicklung der Reedereien, der Flotte und der
Anlandungen sind aus der beigefügten Tabelle ersichtlich.
5. Welche Konzerne und .Muttergesellschaften hielten ab 1980 bis
1985 Beteiligungen an welchen Reedereigruppen?
Die Unternehmensstruktur der deutschen Hochseefischerei für
1980 und zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist den anliegenden
Aufstellungen zu entnehmen, aus der die Beteiligungen von
Muttergesellschaften und Konzernen an den Reedereien
hervorgehen.
6. Welche Mitnahmeeffekte wurden im Bereich der
Subventionspolitik für die Hochseefischerei festgestellt, und durch welche Formen
und in welcher Höhe flossen Finanzhilfen indirekt an integ rierte
Verarbeitungs- und Handelsunternehmen der gleichen
Muttergesellschaft?
Die von der Bundesregierung der deutschen Hochseefischerei
gewährten Mittel hatten, soweit feststellbar, keinen
Mitnahmeeffekt. An integrierte Verarbeitungs- oder Handelsunternehmen
der gleichen Gesellschaften sind diese Mittel auch nicht indirekt
weitergeflossen. Die wi rtschaftlichen Vorteile einer
unternehmerischen vertikalen Verbindung von Hochseefischerei und
Verarbeitung sind dabei nicht berücksichtigt.
7. Wie entwickelte sich die Anzahl der Arbeitsplätze in der
Hochseefischerei und in den Anlandungsbetrieben?
Die Arbeitsplätze der Hochseefischerei gliedern sich in Arbeits
-
plätze auf See, d. h. auf den Schiffen, und in die der Reederei-
Landbetriebe und -Verwaltung. Hier war die Entwicklung in den
Jahren seit 1980 wie folgt:
Seepersonal Landpersonal
31. 12.
1980 1 846 515
1981 1 582 452
1982 1 459 405
1983 1 437 373
1984 1 350 270
8. Welches Konzept zur Erhaltung und Förderung der deutschen
Hochseefischerei verfolgt das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, und welche Form der öffentlichen
Beteiligung und finanziellen Förderung sind in diesem Konzept
vorgesehen?
9. Welche Bedenken hat die Bundesregierung, insbesondere das
BMWi und das BMF, gegenüber dem Konzept der Fanggesellschaft
unter Bundesbeteiligung?
Entsprechend ihren in der Antwort zu Teilfrage 1 genannten
Zielen ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die
Hochseefischerei in ihrer gegenwärtigen Substanz soweit wie möglich
erhalten werden soll, nachdem ihr im Rahmen der 1983 erreichten
Gesamteinigung über die gemeinsame Fischereipolitik eine
Fangbasis gesichert werden konnte. Ein wirtschaft licher Einsatz wird
jedoch künftig nur unter großen Anstrengungen erreichbar sein.
Die Konzentrierung von Reedereibetrieben, soweit sie
wettbewerbsrechtlich zulässig ist, erscheint daher als eine Alternative,
um Fangquoten von der verbliebenen Flotte durch eine
einheitliche oder abgestimmte Einsatzleitung möglichst kostengünstig
auszuschöpfen und um Rationalisierungserfolge bei den
Landeinrichtungen und den Reedereiverwaltungen zu erreichen. In jedem
Fall sind auch die wettbewerbspolitischen Auswirkungen zu
prüfen. Möglichkeiten und Notwendigkeit einer finanziellen
Förderung dieser Bestrebungen werden unter Beachtung der EG-
rechtlichen Beihilferegelungen geprüft. Dafür könnten Hilfen in
verschiedenen Formen in Betracht kommen. Zu einer
Bundesbeteiligung ist auf folgendes hinzuweisen:
In ihrer Regierungserklärung vom 4. Mai 1983 hat die
Bundesregierung ausgeführt, daß der Staat auf den Kern seiner Aufgaben
zurückgeführt werden soll. Die Bundesregierung beabsichtigt,
ihre unternehmerischen Aktivitäten einzuschränken. Dem würde
eine Kapitalbeteiligung an einer Einheitsgesellschaft
Hochseefischerei widersprechen. Außerdem hat die Bundesregierung
bislang in schrumpfenden Branchen Unternehmensbeteiligungen
abgelehnt, selbst wenn sie dem Ziel einer Umstrukturierung
dienen sollten. Eine Beteiligung des Bundes an einer
Einheitsgesellschaft kann daher auch wegen der präjudiziellen Wirkungen nicht
in Betracht kommen.
10. Sollen die Mittel zur Förderung der Fanggesellschaft im Agraretat
angesetzt werden, und wie soll die Deckung erfolgen? Sind die
Mittel in der Finanzplanung vorgesehen?
11. Sollen die vorgesehenen Mittel in Höhe von 100 Mio. DM durch
Kürzungen innerhalb des Agraretats gedeckt werden?
Hierüber wird im Zuge des Haushaltsverfahrens für 1986
entschieden.
12. Wie hoch sind die Deckungsrisiken für das Beteiligungsdarlehen
bei verschiedenen Darlehensbedingungen anzusetzen?
Da eine Entscheidung, ob, in welcher Form und in welcher Höhe
die von den Beteiligten vorgeschlagene Einheitsgesellschaft aus
Bundesmitteln gefördert wird, noch nicht getroffen ist, ist über die
Risiken einer etwaigen Darlehensgewährung keine Aussage
möglich.
13. Welche positiven Struktureffekte werden durch das von der
Hochseefischerei vorgeschlagene Darlehen in Höhe von 100 Mio. DM
erzielt werden?
Die Zusammenfassung der Flotte in einer Gesellschaft und damit
der zentrale Einsatz, die Ausrüstung und die Vermarktung der
Erzeugnisse soll zu positiven Struktureffekten, in erster Linie zu
Kosteneinsparungen, führen. Sie liegen auch in der verbesserten
Möglichkeit der Quotenausnutzung. Es sind aber auch die
wettbewerbspolitischen Folgen zu berücksichtigen. Diese
gegenwärtig noch schwer quantifizierbaren Effekte können aber
rechnerisch nicht einer etwaigen Darlehensförderung zugerechnet
werden.
14. Ist es richtig, daß das Darlehen in Höhe von 100 Mio. DM für den
Ankauf der Fangschiffe durch die Einheitsgesellschaft vorgesehen
ist und damit das Darlehen den Muttergesellschaften der
Reedereiunternehmen als Kaufpreis zufließt?
Wie in der Antwort zu Frage 8 angeführt, stehen das „Ob" und
„Wie" einer etwaigen Förderung noch nicht fest. Wesentliches
Ziel einer solchen Förderung müßte die nachhaltige Sicherung
der Wettbewerbsfähigkeit der von den Reedereien geplanten
Einheitsgesellschaft sein.
Mitentscheidend für die Finanzkraft und Wettbewerbsfähigkeit
einer neuen Gesellschaft im Eigentum der bisherigen
Unternehmen der Hochseefischerei ist der Preis, zu dem die Alteigentümer
ihre Anlagen und Schiffe in die neue Gesellschaft einbringen. Die
Alteigentümer entscheiden somit wesentlich über die künftige
Wettbewerbsfähigkeit des beabsichtigten Unternehmens.
15. Die Schiffe, die die Einheitsgesellschaft den Muttergesellschaften
mit Hilfe des Bundesdarlehens abkaufen so ll , sind bereits mit
erheblichen Bundesmitteln gefördert worden (Neubaudarlehen,
Zinsverbilligung, Struktur- und Erhaltungshilfen).
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Doppelsubventionierung
der Hochseefischerei?
Zur Frage nach der Doppelsubventionierung wird auf die
Ausführungen zu Frage 14 verwiesen. Soweit öffentliche Hilfen an die
Einheitsgesellschaft zum Kauf von Schiffen verwendet werden
sollten, ist im übrigen zu berücksichtigen, daß diese Schiffe
überwiegend aus Eigenmitteln und Kapitalmarktdarlehen finanziert
wurden. Die zur Mitfinanzierung gewährten Neubaudarlehen des
Bundes sind inzwischen vertragsgemäß weitgehend getilgt.
16. Wie hoch waren die Subventionen für die jetzt noch im Bet rieb
befindlichen Fangschiffe in der Vergangenheit insgesamt, und wie
hoch waren sie für jedes einzelne Schiff?
Für die noch in Betrieb befindlichen Fangschiffe der deutschen
Hochseefischerei wurden in der Vergangènheit Subventionen in
Form von Neubaudarlehen für Vollfroster (rd. 40 Mio. DM), von
Zuschüssen für Neubauten von Frischfischfängern (6,9 Mio. DM)
sowie ferner Zuschüsse für Modernisierungsmaßnahmen zur
Verfügung gestellt. Die gewährten Neubaudarlehen valutieren noch
mit rd. 7,7 Mio. DM. Die Darlehen betrugen ursprünglich für jeden
Vollfroster 4,5 Mio. DM; für die Frischfischfänger wurden
Bundeszuschüsse je Einheit in Höhe von rd. 2,3 Mio. DM gewährt.
17. Mit welchen Kontrollmöglichkeiten wird die Bundesregierung die
ordnungsgemäße Verwendung des 100-Mio.-Darlehens und die
Einhaltung der gewinnabhängigen ( „weichen") Bedingungen der
Fanggesellschaft überprüfen?
Entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen würde die
zweckentsprechende Verwendung von Förderungsmitteln sowie
die Einhaltung von Rückzahlungsverpflichtungen und sonstigen
Auflagen durch Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung) und sonstiger geeigneter
Rechnungsunterlagen kontrolliert. Eine Überprüfung durch eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist bei solchen Förderungsvorhaben
vorgesehen.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gewinnaussichten der
Fanggesellschaft, die mit einem hohen Fremdkapitaleinsatz und
einem hohen Abschreibungsbedarf für den Kaufpreis der Schiffe
arbeiten muß?
Nach den vorliegenden Unterlagen dürfte die Einheitsgesellschaft
unter der als wahrscheinlich betrachteten Voraussetzung, daß
sich die Fangverhältnisse im Nordwestatlantik etwa ab 1987
wieder normalisieren und geltende Fischereiabkommen mit
Drittländern verlängert werden können, nach etwa zwei bis drei
Jahren mit einem positiven Bet riebsergebnis abschließen; dabei
könnten allerdings Abschreibungen des gegenwärtigen
Verkehrswertes der Schiffe voraussichtlich nicht erwirtschaftet
werden. Gemeinschaftliche Strukturhilfen nach den bestehenden
Regelungen sind dabei berücksichtigt. Gewisse
Schätzungsrisiken hinsichtlich der künftigen Preis- und Kostenentwicklung sind
dabei allerdings nicht auszuschließen. Zu dem erwähnten
Abschreibungsbedarf ist darauf hinzuweisen, daß dieser im Falle
eines Kaufs der Schiffe von der Aktivierung der
Anschaffungswerte abhängt.
19. Wieviel Arbeitsplätze werden durch die Fanggesellschaft
gesichert, und wie hoch ist der Anteil an ausländischen Arbeitnehmern
a) auf den Schiffen,
b) in den Verarbeitungsbetrieben?
a) Die an einer Einheitsgesellschaft (Fangunion) interessie rten
Unternehmen gehen davon aus, daß im Seebetrieb — d. h. auf
den Schiffen — rd. 1 000 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dabei
beträgt der Anteil der ausländischen Arbeitnehmer rd. 40 %.
Hinzu kommen etwa 150 Reedereibeschäftigte in Verwaltung
und Landeinrichtungen.
b) Wie viele Arbeitsplätze durch die Fangunion in den
Verarbeitungsbetrieben gesichert werden, ist kaum abzuschätzen. Dies
hängt wesentlich davon ab, inwieweit sinkende Anlandungen
der Hochseefischerei durch die Kutterfischerei und Impo rte
ersetzt werden. Derzeit sind ca. 30 000 Arbeitnehmer in der
deutschen Fischwirtschaft einschließlich der vor- und
nachgelagerten Bereiche beschäftigt. Hiervon sind ca. 80 % den vier
Küstenländern zuzuordnen — mit den regionalen
Schwerpunkten Cuxhaven und Bremerhaven.
Angaben über den Anteil ausländischer Arbeitnehmer in der
deutschen Fischindustrie sind nicht verfügbar.
20. Wie hoch sind die einzelnen Durchschnittslöhne der verschiedenen
Lohn- und Gehaltsgruppen?
Die Durchschnittsheuern der einzelnen Berufsgruppen in der
Großen Hochseefischerei sind aus der beiliegenden Übersicht der
Seeberufsgenossenschaft ersichtlich.
21. Wie hoch ist der Anteil der Auslastung der Anlandungs- und
Verarbeitungsbetriebe durch die Schiffe der deutschen
Hochseefischerei mit ihrer derzeitigen Kapazität im Vergleich zu den
Anlandungen durch ausländische Unternehmen?
Die Schiffe der deutschen Seefischerei und die Schiffe ausländi
-
scher Unternehmen haben 1984 an Seefischen (einschließlich
Hering) angelandet und entsprechend zur Auslastung der
Anlandebetriebe beigetragen (in t Fanggewicht):
Menge Anteil
t %
deutsche Hochseeflotte 136 464 57
deutsche Kutterflotte 60 737 25
ausländische Schiffe 44 159 18
zusammen 241 360 100
Ober Anteile der deutschen Hochseeflotte und ausländischer
Fahrzeuge an der Auslastung der Verarbeitungsbetriebe liegen
detaillierte Angaben nicht vor.
Anlage zur Antwort auf Frage 4
Entwicklung der Betriebsstruktur der Reedereien, der Flotte
und Anlandungen
Jahr Anzahl
Reedereien
Anzahl
Schiffe
BRT
(1 000 t)
Anlandungen
(1 000 t)
1950 40 230 93,2 371,2
1960 13 203 119,5 383,2
1965 13 155 131,4 350,6
1970 10 110 117,1 405,5
1971 7 104 113,7 345,4
1972 6 97 122,4 267,8
1973 6 84 135,2 314,8
1974 5 74 124,0 349,2
1975 4 71 121,6 313,6
1976 4 66 114,0 291,4
1977 4 66 111,4 278,5
1978 4 62 107,6 285,8
1979 4 47 92,0 252,6
1980 4 37 81,6 194,9
1981 4 32 70,5 205,8
1982 4 29 62,2 182,9
1983 4 25 54,5 161,7
1984 4 20 45,3 151,6
Anlage zur Antwort auf Frage 5
Unternehmensstruktur der Großen Hochseefischerei 1980
Betriebsführende Rechtsform Geschäftsbereich Wirtschaftliche
Reedereigruppen
Eigentumsverhältnisse
1. „Nordsee" Deutsche GmbH Reedereibetrieb, Deutsche Unilever-
Hochseefischerei Handel, Verarbei- GmbH,
Bremerhaven/Cuxhaven tung, Gastronomie Dresdner Bank,
geringer Streubesitz
2. Hanseatische AG Reedereibetrieb Gesellschaft
Hochseefischerei (geschäftsführend) (z. T. Verarbeitung innerhalb des
(Reederei Söhle) (KG) und Vertrieb Oetker-Konzerns
Bremerhaven innerhalb des
Konzernbereichs)
3. Reedereigruppe Nordstern, AG Reedereibetrieb Hauptgesellschafter
Bremerhaven (mehrere AG und W. J. Jacobs
Co. KG) (mittelbar)
sowie weitere
Gesellschafter
4. Reedereigruppe Pickenpack, GmbH Reedereibetrieb, Familie Pickenpack
Hamburg (mehrere GmbH z. T. Verarbeitung nebst
und Co. KG) und Vertrieb Kommanditisten
innerhalb der
Unternehmensgruppe
Unternehmensstruktur der Großen Hochseefischerei - Stand: 1. Mai 1985 -
Betriebsführende Rechtsform Geschäftsbereich Wirtschaftliche
Reedereigruppen
Eigentumsverhältnisse
1. „Nordsee" Deutsche GmbH Reedereibetrieb, Deutsche Unilever-
Hochseefischerei Handel, Verarbei- GmbH und geringer
Bremerhaven/Cuxhaven tung, Gastronomie Streubesitz
2. Hanseatische AG Reedereibetrieb Gesellschaft
Hochseefischerei (geschäftsführend (z. T. Verarbeitung innerhalb des
(Reederei Söhle) für KG Söhle) und Vertrieb Oetker-Konzerns
Bremerhaven innerhalb des
Konzernbereichs)
3. Reedereigruppe Nordstern, AG Reedereibetrieb, Mehrheitsaktionär
Bremerhaven (AG und Co. KG) Verarbeitung im D: Ahlers
Schwesterunter- (Firma F. Schottke)
nehmen
4. Reedereigruppe Pickenpack, GmbH Reedereibetrieb, Familie Pickenpack
Hamburg (mehrere GmbH z. T. Verarbeitung nebst
und Co. KG) und Vertrieb Kommanditisten
innerhalb der
Unternehmensgruppe
Anlage zur Antwort auf Frage 20
2. Nachtrag zur Ausgabe 1. Januar 1985
Beitragsübersicht
für die Sozialversicherung der Seeleute
(Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung)
nach den von dem Ausschuß zur Festsetzung der seemännischen Durchschnittsheuern
beschlossenen und vom Bundesversicherungsamt genehmigten Durchschnittsheuern
(§§ 841 Abs. 1, 842 Abs. 1 und 3 RVO)
— gültig ab 1. April 1985 —
Neu festgesetzt wurden die Durchschnittsheuern des Abschnittes
I. Fahrzeuge der Großen Hochseefischerei
FAHRZEUGE DER GROSSEN HOCHSEEFISCHEREI
1. FRISCHFISCH
-
SCHIFFE
6900 KAPITAEN 0507 A 12900,00 430,00 01.04.85 1672,66 55,76 836,33 27.88
6920 1. HAUT. OFFIZIER 1007 A 6882,00 229,40 01.04.85 1672,66 55,76 836,33 27,88
6930 2. HAUT. OFFIZIER 1309 A 5223,00 174,10 01.04.85 1631.78 54,40 815.89 27,20
6940 2. HAUT. OFFIZIER MIT 85/8G-PATENT 1309 A 5883,00 196,10 01.04.85 1672,66 55,76 836,33 27,88
6950 3. HAUT. OFFIZIER 1600 A 5055,00 168.50 01.04.85 1592,96 53,10 796,48 26,55
6960 BESTMANN 4405 A 4794,00 159,80 01.04.85 1532,68 51,10 766,34 25,55
6970 1. TECHN. OFFIZIER/LEITER DER
MASCHINENANLAGE
2003 A 7767,00 258.90 01.04.85 1672,66 55,76 836,33 27,88
6980 2. TECHN. OFFIZIER 2305 A 5571,00 185.70 01.04.85 1672.66 55,76 836.33 27, 88
6990 2. TECHN. OFFIZIER MIT MINDESTENS
C4/CMA-PATENT
2305 A 6237.00 207,90 01.04.85 1672.66 55,76 836.33 27,88
7000 3. TECHN. OFFIZIER 2607 A 5364.00 178.80 01.04.85 1664.34 55.48 832.17 27,74
7010 FUNKER MIT FUNKZEUGNIS KLASSE I/
MIT ALLGEMEINEM SEEFUNKZEUGNIS
NACH 6 MONATEN IN DER FISCHEREI
3000 A 5334.00 177.80 01.04.85 1657,42 55.24 828.71 27.62
7020 FUNKER MIT FUNKZEUGNIS KLASSE I /
MIT ALLGEMEINEM SEEFUNKZEUGNIS IN
DEN ERSTEN 6 MONATEN IN DER FISCHEREI
3000 A 4755.00 158,50 01.04.85 1523,66 50.8C 761,83 25,40
7030 FUNKER MIT FUNKZEUGNIS KLASSE II NACH
6 MONATEN IN DER FISCHEREI
3000 A 5334.00 177.80 01.04.85 1657,42 55,24 828.71 27,62
7040 FUNKER MIT FUNKZEUGNIS KLASSE II IN
DEN ERSTEN 6 MON. IN DER FISCHEREI
3000 A 4755.00 158.50 01.04.85 1523,66 50,80 761.83 25,40
7070 ELEKTRIKER 3107 A 4773.00 159.10 01.04.85 1527,84 50,94 763,92 25.47
7080 ELEKTRIKERASSISTENT 6106 A 4251.00 141.70 01.04.85 1407,24 46,92 703.62 23,46
7090 TECHN. OFFIZIERS-ASSISTENT 6009 A 4251.00 141.70 01.04.85 1407,24 46.92 703.62 23,46
7100 MOTOREN- UND MASCHINENWAERTER 6300 1 4206.00 140.20 01.04.85 1396.84 46.56 698.42 23,28
7110 MOTOREN- UND MASCHINENHELFER 6408 I 3099.00 103,30 01.04.95 1041,28 34,70 520.64 17,35
7140 NETZMACHER 4200 I 4275,00 142.50 01.04.85 1412.78 47,10 706,39 23,55'
7150 MATROSE NACH 27 MONATEN FAHRZEIT 4502 1 3816.00 127.20 01.04.85 1282,18 42,74 641.09 21.37
7160 MATROSE MIT WENIGER ALS 27 MONATEN
FAHRZEIT
4502 I 3726,00 124,20 01.04.85 1251,94 41.72 625,97 20.86
7170 LEICHTMATROSE A8 18 JAHRE 5002 I 2598,00 86.60 01.04.85 872.94 29,12 436.47 14,56
7180 LEICHTMATROSE UNTER 18 JAHRE NACH
6 MONATEN FAHRZEIT
5002 I 2064,00 68.80 01.04.85 693.50 23.10 346.75 11,55
7190 LEICHTMATROSE UNTER 18 JAHRE 5002 I 1638,00 54,60 01.04.85 550.38 18.36 275.19 9.18
7200 DECKSJUNGE 5304 I 1185.00 39,50 01.04.85 398,16 13,26 199.08 6,63
7250 HOCHSEEFISCHWERKER AB 18 JAHRE NACH
6 MONATEN FAHRZEIT
8001 I 3480,00 116,00 01.04.85 1169,28 38,98 584.64 19,49
7260 HOCHSEEFISCHWERKER UNTER 18 JAHRE
NACH 6 MONATEN FAHRZEIT
8001 I 2C61.00 68.70 01.04.85 692.48 23,08 346,24 11,54
7270 HOCHSEEFISCHWERKER A8 18 JAHRE 8001 I 2802.00 93,40 01.04.85 941.48 31.36 470.74 15,68
7280 HOCHSEEFISCHWERKER UNTER 18 JAHRE 8001 I 1593.00 53.10 01.04.85 535.26 17,84 267,63 8,92
7290 KOCH 7102 I 4680.00 156.00 01.04.85 1506.34 50.22 753.17 25,11
7300 KOCHSMAAT AB 18 JAHRE (GELERNTER KOCH.
BAECKER ODER SCHLACHTER)
7102 I 3C39,00 101.30 01.04.35 1021.12 34,04 510,56 17,02
7310 KOCHSMAAT A8 18 JAHRE 7102 I 2745,00 91,50 01.04.85 922.32 30.74 461.16 15.37
7750 MATROSE MIT WENIGER ALS. 27 MONATEN
FAHRZEIT
4502 I 3990,00133,00 01.04.85 1340,66 44,70 670,33 22,35
7760 LEICHTMATROSE AB 18 JAHRE 5002 I 2862,00 95.40 01.04.85 961.64 32,06 480.82 16,03
7770 LEICHTMATROSE UNTER 18 JAHRE NACH
6 MONATEN FAHRZEIT
5002 I 2253.00 75.10 01.04.85 757,02 25,22 378,51 12,61
7780 LEICHTMATROSE UNTER 18 JAHRE 5002 I 1761.00 58.70 01.04.85 591.68 19.72 295.84 9,86
7790 DECKSJUNGE 5304 I 11389.00 46.30 01.04.85 466.70 15,56 233.35 7,78
7800 HOCHSEEFISCHWERKERMEISTER 8206 A 6411,00 213.70 01.04.85 1672,66 55,76 836,33 27.88
7805 HOCHSEEFISCHWERKERUNTERMEISTER 8001 I 5391.00 179,70 01.04.85 1670.58 55,68 835,29 27,84
7810 HOCHSEEFISCHWERKERVORMANN 8001 I 4740.00 158,00 01.04.85 1520.20 50.68 760,10 25.34
7813 HOCHSEEFISCHWERKER AB 18 JAHRE NACH
6 MONATEN FAHRZEIT
8001 I 3744,00 124,80 01.04.85 125708 41,94 628.99 20,97
7820 HOCHSEEFISCHWERKER AB 18 JAHRE 8001 I 3141.00 104.70 01.04.85 1055.36 35,18 527,68 17.59
7825 HOCHSEEFISCHWERKER UNTER 18 JAHRE 8001 1 1734,00 57.80 01.04.85 582.64 19.40 291,32 9,70
7830 MASCHINENMEISTER NACH 5 JAHREN
IN DER POSITION
8206 A 6390.00 213.00 01.04.85 1672.66 55.76 836.33 27,88
7835 MASCHINENMEISTER 8206 A 5754.00 191.80 01.04.85 1672.66 55,76 836.33 27,88
7840 MASCHINENMEISTER - ASSISTENT 8206 A 4320,00 144,00 01.04.85 1423,18 47.44 711.59 23,72
7855 KOCH 7102 I 5391.00 179.70 01.04.85 1670.58 55,68 835.29 27,84
7858 KOCHSMAAT AB 18 JAHRE (GELERNTER KOCH,
BAECKER ODER SCHLACHTER) NACH
6 MONATEN FAHRZEIT
7102 I 3600,00 120,00 01.04.85 1209.60 40,32 604,80 20,16
7860 KOCHSMAAT AB 18 JAHRE (GELERNTER KOCH,
BAECKER ODER SCHLACHTER)
7102 1 3195,00 106,50 01.04.85 1073,52 35,78 536.76 17,89
7862 KOCHSMAAT AB 18 JAHRE
NACH 6 MONATEN FAHRZEIT
7102 1 3075.00 102,50 01.04.85 1033,20 34.44 516,60 17,22
7863 KOCHSMAAT AB 18 JAHRE 7102 I 2934,00 97,80 01.04.85 985.84 32,84 492.92 16.42
7866 KOCHSMAAT UNTER 18 JAHRE
NACH 6 MONATEN FAHRZEIT
7102 I 2193.00 73,10 01.04.85 736.86 24,56 368,43 12.28
7870 KOCHSMAAT UNTER 18 JAHRE 7102 I 1e21,00 60.70 01.04.85 611.84 20.42 305,92 10.21
7880 KOCHSJUNGE 7102 1 1425.00 47,50 01.04.85 478.80 15,96 239.40 7.98
7883 STEWARD (GELERNTER KELLNER) 7307 1 3195,00 106.50 01.04.85 1073,52 35,78 536.76 17.89
7885 STEWARD (GELERNTER KELLNER) NACH
6 MONATEN BORDBEDIENUNG
7307 1 3858.00 128.60 01.04.85 1296.30 43.20 648.15 21,60
7887 STEWARD AB 18 JAHRE IM 1. JAHR
BORDBEDIENUNG
7307 I 2934.00 97,80 01.04.85 985,84 32,84 492.92 16.42
7890 STEWARD AB 18 JAHRE IM 2. JAHR
BORDBEDIENUNG
7307 I 3195,00 106,50 01.04.85 1073.52 35,78 536.76 17,89
7892 STEWARD AB 18 JAHRE AB 3. JAHR
BORDBEDIENUNG
7307 I 3858.00 128,60 01.04.85 1296.30 43.20 648.15 21.60
7894 STEWARD UNTER 18 JAHRE 7307 I 1821.00 60,7001.04.85 611.84 20,42 305,92 10,21
7896 STEWARD UNTER 18 JAHRE NACH
6 MONATEN BORDBEDIENUNG
7307 I 2193.00 73,10 01.04.85 736,86 24.56 368.43 12.28
7898 MESSEJUNGE 7307 I 1425.00 47.50 01.04.85 478.80 15.96 239.40 7.98
7320 KOCHSMAAT UNTER 18 JAHRE NACH
6 MONATEN FAHRZEIT
7102 I 2163.00 72.10 01.04.85 726.78 24.24 363.39 12,12
7330 KOCHSMAAT UNTER 18 JAHRE 7102 I 1758.00 58.60 01.04.85 590,70 19.70 295,35 9,85
7340 KOCHSJUNGE 7102 I 1260.00 42.00 01.04.85 423.36 14,12 211.68 7,06
7343 STEWARD (GELERNTER KELLNER) MIT WENI
-
GER ALS 6 MONATEN BORDBEDIENUNG
7307 I 3C39.00 101.30 01.04.85 1021.12 34,04 510.56 17.02
7347 STEWARD (GELERNTER KELLNER) NACH 7307 I
6 MONATEN BORD8ECIENUNG
3720.00 124.00 01.04.85 1249,92 41,66 624.96 20,83
7350 STEWARD A8 18 JAHRE IN 1. JAHR
BORDBEDIENUNG
7307 I 2745,00 91.50 01.04.85 922,32 30.74 461.16 15,37
7353 STEWARD A8 18 JAHRE IM 2. JAHR
BORDBEDIENUNG
7307 I 3C39,00 101.30 01.04.85 1021.12 34,04 510,56 17,02
7357 STEWARD A8 18 JAHRE A8 3. JAHR
BORDBEDIENUNG
7307 I 3720,00 124,00 01.04.85 1249,92 41.66 624.96 20,83
7360 STEWARD UNTER 18 JAHRE 7307 I 1158,00 58.60 01.04.85 590,70 19.70 295.35 9.85
7363 STEWARD UNTER 18 JAHRE HACH
6 MONATEN BORDBEDIENUNG
7307 I 2163,00 72,10 01.04.85 726.78 24.24 363.39 12.12
7367 MESSEJUNGE 7307 I 1260,00 42.00 01.04.85 423,36 14,12 211.68 7.06
2. FANGFABRIK
SCHIFFE
7510 KAPITAEN 0507 A17895,00 59600 01.04.85 -1672.66 55.76 836,33 27,88
7520 1. NAUT. OFFIZIER 1007 A 7959,00 265.30 01.04.85 1672.66 55.76 836,33 27,88
7530 2. NAUT. OFFIZIER 1309 A 5562,00 185,40 01.04.85 1672.66 55,76 836.33 27.88
7540 2. NAUT. OFFIZIER MIT B5/BG-PATENT 1309 A 6207.00 206.90 01.04.85 1672.66 55,76 836,33 27.88
7550 3. NAUT. OFFIZIER 1600 A 5409.00 180.30 01.04.85 1672,66 55,76 836,33 27.88
7560 BESTMANN 4 405 A 5295,00 176.50 01.04.85 1648,40 34.94 824.20 27,47
7570 1. TECHN. OFFIZIER/LEITER DER
MASCHINENANLAGE
2003 A 8607,00 286,90 01.04.85 1672,66 55,76 836.33 27.88
7580 2. TECHN. OFFIZIER 2305 A 5925,00 197.50 01.04.85 1672,66 55.76 836.33 27.88
7590 2. TECHN. OFFIZIER MIT MINDESTENS
C4/CMA-PATENT
2305 A 6519.00 217.30 01.04.85 1672.66 55,76 836,33 27,88
7600 3. TECHN. OFFIZIER 2607 A 5706.00 190,20 01.04.85 1672.66 55,76 836,33 27,88
7603 FUNKER MIT ALLG. SEEFUNKZEUGNIS
NACH 6 MONATEN IN DER FISCHEREI
3000 A 6C99.00 203.30 01.04.85 1672,66 35,76 836,33 27,88
7606 FUNKER MIT ALLG. SEEFUNKZEUGNIS IN
DEN ERSTEN 6 MONATEN IN DER
FISCHEREI
3000 A 5406.00 180.20 01.04.85 1672,66 55.76 836,33 27.88
7610 FUNKER KLASSE I NACH 6 MONATEN
IN DER FISCHEREI
3000 A 6099,00 203.30 01.04.85 1672.66 55.76 836.33 27,88
7620 FUNKER KLASSE I IN DEN ERSTEN
6 MONATEN IN DER FISCHEREI
3000 A 5118.00 170.60 01.04.85 1607.52 53.58 803.76 26.79
7630 FUNKER KLASSE II NACH 6 MONATEN
IN DER FISCHEREI
3000 A 6099,00 203.30 01.04.85 1672.66 55,76 55, 836.33 27.88
7640 FUNKER KLASSE II IN DEN ERSTEN
6 MONATEN IN DER FISCHEREI
3000 A 5118,00 170,60 01.04.85 1607,52 53.58 803,76 26.79
7670 ELEKTRIKER 3107 A 5184.00 172.80 01.04.85 1622.76 54.10 811,38 27.05
7675 ELEKTRIKER NACH 4-JAEHRIGER FAHRZEIT
AUF FANGFABRIKSCHIFFEN
3107 A 5859.00 195,30 01.04.85 1672.66 55.76 836.33 27.88
7680 ELEKTRIKERASSISTENT 6106 A 4389.00 146.30 01.04.85 1439.12 47,98 719,56 23,99
7690 TECHN. OFFIZIERSASSISTENT 6009 A 4389.00 146,30 01.04.85 1439.12 4708 719,56 23,99
7700 MOTOREN- UND MASCHINENWAERTER 6300 I 4311.00 143.70 01.04.85 1421.10 47,38 710,55 23,69
7710 MOTOREN- UNO MASCHINENHELFER 6408 I 3279.00 109.30 01.04.85 1101.76 36,72 550,88 18.36
7730 NETZMACHER 4200 I 4671.00 155,70 01.04.85 1504.26 50,16 752.13 25.08
7740 MATROSE NACH 27 MONATEN FAHRZEIT 4502 I 4125.00 137,50 01.04.85 1378.14 45,56 689.07 2208]