BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Ungelöste Probleme der Atommüllzwischenlagerung in Gorleben und Ahaus (G-SIG: 10002708)

Zeitpunkt der Notwendigkeit der Zwischenlager Gorleben und Ahaus, weitere Atommüll-Trockenlager, Stand des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens für die Einlagerung von Mischoxid-Elementen in Gorleben, Gewährleistung der Sicherheit bei Trockenlagerung gegenüber EVA-Störfällen, Ergebnis der experimentellen Untersuchungen mit beladenen Castor-Behältern, insbesondere hinsichtlich des Wasserdampfproblems; Lage des Zwischenlagers Ahaus innerhalb eines militärischen Tieffluggebietes; Problematik des Rücktransports schadhafter Castor-Behälter und ihrer Reparatur; Fachkunde der DWK, Schulungsmaßnahmen für die Belegschaften der Trockenlager, Zeitraum einer unbedenklichen Trocken-Zwischenlagerung, Verbindlichkeit eines vorgegebenen Zeitrahmens

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.07.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/355121.06.85

Ungelöste Probleme der Atommüllzwischenlagerung in Gorleben und Ahaus

der Abgeordneten Schulte (Menden), Schmidt (Hamburg-Neustadt) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das sogenannte Entsorgungskonzept der Bundesregierung sieht als einen Teil der „Entsorgung"vorsorge für den Betrieb der bundesdeutschen Kernkraftwerke die Möglichkeit der sogenannten Zwischenlagerung abgebrannter Brennelemente in kraftwerkseigenen Lagerbecken oder in externen Zwischenlagern an.

Dabei wurden nach der Regierungserklärung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Dr. Albrecht zum NEZ Gorleben vom 16. Mai 1979, in der die Naßlagerung abgebrannter Brennelemente aufgrund ihres Gefährdungspotentials als nicht genehmigungsfähig beurteilt wurde, Anträge auf die Errichtung der Naß-Zwischenlager nicht weiterverfolgt. Statt dessen wurde von der Industrie forciert das Konzept der sog. Trockenlagerung entwickelt, bei dem die Brennelemente unter weitestgehendem Verzicht auf aktive Sicherheitssysteme in modifizierten Transportbehältern gelagert werden sollen.

Ein solches Trocken-Zwischenlager bei Gorleben ist fertiggestellt, eine Einlagerung von Brennelementen jedoch seit dem 22. März 1985 untersagt.

Auch der Bau eines zweiten Zwischenlagers in Ahaus ist mit der Entscheidung des OVG Münsters vom 4. Juni 1985 juristisch gestoppt.

Beide Zwischenlager sollten ursprünglich etwa 1 500 t abgebrannter Brennelemente aufnehmen.

Wir fragen vor diesem Hintergrund die Bundesregierung:

Fragen26

1

Ab welchem Zeitraum wird a) das Zwischenlager Gorleben, b) das Zwischenlager Ahaus als „Entsorgungs"nachweis für welche der in Bau oder Betrieb befindlichen Atomkraftwerke der Bundesrepublik Deutschland benötigt?

2

Für welche der in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke sind die Zwischenlager in Gorleben und Ahaus Bestandteil ihres "Entsorgungs"nachweises?

3

Welche weiteren Atommüll-Trockenlager sind neben denen in Gorleben und Ahaus vorgesehen? In welchem Verfahrensstand befinden sich diese (Termine der Antragstellung und der Öffentlichkeitsbeteiligung, Vergabe von Gutachten, angestrebter Bau- und Betriebsbeginn)?

4

Im Bescheid I/1984 des Niedersächsischen Ministers für Bundesangelegenheiten zum Atomkraftwerk Unterweser, der u. a. den Einsatz von Mischoxid-Elementen genehmigt, wird für die Einlagerung dieser Elemente im Zwischenlager Gorleben auf ein diesbezügliches z. Z. anhängiges atomrechtliches Genehmigungsverfahren verwiesen.

a) Kann die Bundesregierung diesen Sachverhalt bestätigen?

b) Falls ja, wie ist der derzeitige Verfahrensstand bezüglich — Datum der Antragstellung — Vergabe von Gutachten (an wen) und Termine deren Fertigstellung — angestrebter Termin für einen Genehmigungsbescheid?

c) Ist auch für Ahaus ein Antrag auf Einlagerung von Mischoxid-Elementen gestellt oder beabsichtigt?

5

Existieren darüber hinaus Anträge zur Trockenlagerung von Hochabbrand-Brennelementen oder Elementen anderer Reaktorlinien als LWR? Wenn ja, welche für welche Lagerstandorte?

6

Der „Auflistung aller bestehenden und geplanten Anlagen des Brennstoffkreislaufs" des BMI (RS-AGK 1 – 513 200/3) ist zu entnehmen, daß im Zwischenlager Ahaus THTR Brennelemente eingelagert werden sollen. Da diese Brennelemente bekanntlich nicht wiederaufgearbeitet werden sollen, handelt es sich zweifelsfrei um Atommüll. Hält die Bundesregierung in Anbetracht dieser Tatsachen eine Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG für THTR Brennelemente für ausreichend?

7

Welche Änderungen oder Nachrüstmaßnahmen – wie z. B. Änderung des Behälter-Deckelkonzeptes, Bau einer EVA*)-geschützten Halle etc. – plant die Bundesregierung als Auflagen, um die ursprünglich geplante und der Bevölkerung immer wieder zugesagte Sicherheit der Trockenlagerung gegenüber EVA* )-Störfällen doch noch gewährleisten zu können?

8

Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß die DWK in ihrem Sicherheitsbericht zum Transportbehälterlager Ahaus vom Juli 1982 zur Frage der Störfälle ausführt: „Die Sicherheitsbetrachtungen zeigen, daß beim Transportbehälterlager bei den naturbedingten bzw. zivilisatorisch bedingten Störfällen die dichte Umschließung erhalten bleibt". (a.a.O., S. 5.3-1), *) EVA = „Einwirkung von außen" obwohl ihr die gegenteiligen Ergebnisse der von der Bundesanstalt für Materialprüfung durchgeführten Beschußversuche seit 1980 bekannt sind?

9

Bisher wurden bzw. werden eine Reihe von experimentellen Untersuchungen mit beladenen Castor-Behältern durchgeführt. Welche Untersuchungsprogramme wurden bzw. werden von welchen Institutionen durchgeführt?

10

Liegen über diese Untersuchungen Zwischen- bzw. Endberichte vor?

11

Wann und wo sind diese Berichte veröffentlicht worden? Wenn dies bisher nicht geschehen ist, können diese Berichte zugänglich gemacht werden?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des Wasserdampfgehaltes in beladenen Castor-Behältern?

13

Welche jeweiligen Höchstmengen an Wasserdampf hält die Bundesregierung für die einzelnen Castor-Behälter-Typen für ungefährlich?

14

Innerhalb welcher Untersuchungsprogramme und mit welchen Meßmethoden wurde der Wasserdampfgehalt in beladenen Castor-Behältern nachgewiesen?

15

Welche möglichen Effekte sind durch Wasserdampf im Castor-Behälter zu erwarten?

16

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß es durch Wasserstoff zu einer zunehmenden Versprödung der Hüllrohre der Brennstäbe kommt?

17

Der Standort des Zwischenlagers Ahaus liegt innerhalb eines militärischen Tieffluggebietes und wird von drei weiteren Nachttiefflugstrecken tangiert. — Sind der Bundesregierung Daten über die Zahlen der jährlichen Flugbewegungen auf diesen Strecken im Bereich des Standortgeländes bekannt? — Wie hoch sind diese für die einzelnen aufgeführten Tiefflugstrecken? — Um welche Flugzeugtypen handelt es sich mit welchem Anteil am gesamten Verkehrsaufkommen? — Mit welcher Bewaffnung können diese ausgerüstet sein?

18

Die Betreiberfirma DWK beabsichtigt, im Trockenlager selbst weitgehend auf Reparaturmöglichkeiten zu verzichten und statt dessen normalbetrieblich oder nach Störfällen beschädigte Dichtungssysteme nach Rücktransport der betroffenen Behälter im Kernkraftwerk auszutauschen. Für welche AKW's ist der Rücktransport schadhafter Castor-Behälter genehmigt, für welche die Genehmigung beantragt?

19

Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung heute sicherzustellen, daß auch nach Lagerzeiten von bis zu 40 Jahren ein solcher Rücktransport und eine Reparatur in den betreffenden Kernkraftwerken möglich sein wird?

20

Welche normalbetrieblichen Emissionen oder Störfälle können beim Öffnen solcher Behälter mit u. U. stärker beschädigten Brennelementen im Kernkraftwerk auftreten? Sind dazu Gutachten angefertigt worden? Wenn ja, in welchem Maße sind diese bei der Genehmigungsentscheidung in die Abwägung eingeflossen?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts dieser zahlreichen inhaltlichen Fehler im Antrag der DWK deren Fachkunde, die ja eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung des Atomgesetzes darstellt?

22

Welche Schulungsmaßnahmen/Lehrgänge erwägt die Bundesregierung als Auflage, um den Betriebsmannschaften der Trockenlager vor Einlagerungsbeginn die notwendige Fachkenntnis zu vermitteln?

23

Durch welche unabhängigen, auch von der Bevölkerung überprüfbaren Kontrollen wird sichergestellt, daß die bei der Lagerung einzuhaltenden Grenzwerte nicht überschritten werden, da die DWK angesichts der vielen in der Begutachtung nachgewiesenen Fehler dazu nicht in der Lage sein wird?

24

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß diese Zwischenlager durch das Stellen von Folgeanträgen der Betreiber aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen zu Endlagern umfunktioniert werden?

25

Welchen Zeitraum einer Trocken-Zwischenlagerung hält die Bundesregierung aufgrund ihres jetzigen Kenntnisstandes für maximal sicherheitsmäßig unbedenklich und wie begründet sie dies?

26

Plant sie, diesen Zeitrahmen in Form einer Auflage als Grenzwert den Betreibern solcher Trockenlager verbindlich vorzuschreiben?

Bonn, den 21. Juni 1985

Schulte (Menden) Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen