BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Sondermülltransporte aus der Bundesrepublik Deutschland nach Schoeneck/Frankreich (G-SIG: 10002734)

Menge des Sondermülls, vertragliche bzw. rechtliche Grundlagen, Art des Sondermülls, rechtliche Genehmigung der Beförderung durch saarländische Behörden, Rest- und Entfallstoffe der ARBED Saarstahl, Deklaration von Hochofen- und Stahlwerkschlacken als "Wirtschaftsgut", Notwendigkeit einer stärkeren Differenzierung zwischen Abfall und Wirtschaftsgut, Aufnahme in die Rechtsverordnung nach § 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.07.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/350419.06.85

Sondermülltransporte aus der Bundesrepublik Deutschland nach Schoeneck/Frankreich

des Abgeordneten Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Tonnen Sondermüll und andere Stoffe wurden jeweils in den Jahren 1978 bis 1984 aus der Bundesrepublik Deutschland zur Deponie Schoeneck gebracht?

2

Welche Mengen an Sondermüll wurden in dem in Frage 1. angegebenen Zeitraum mit

a) Lastkraftwagen,

b) der Bahn,

zur Deponie Schoeneck transportiert?

3

Auf welcher vertraglichen bzw. rechtlichen Grundlage basiert die Ablagerung von Sonderabfällen und anderen Stoffen aus der Bundesrepublik Deutschland auf der Deponie Schoeneck?

4

a) Welche Mengen der folgenden Abfälle bzw. Reststoffe wurden jeweils in den Jahren 1978 bis 1984 auf der Deponie Schoeneck end- bzw. zwischengelagert:

— Teerrückstände (Abfallschl. Nr.: 54913),

— Gasreinigungsmasse (Abfallschl. Nr.: 39904),

— Lack- und Farbschlämme (Abfallschl. Nr.: 55503),

— Gichtgasstäube (Abfallschl. Nr.: 31215),

— Metallhydroxidschlämme,

— Beizen, saure Spülwässer,

— Hochofenschlacke,

— Stahlwerksschlacke?

b) Welche anderen Abfallarten oder Rest- bzw. Entfallstoffe werden jährlich in welcher Menge direkt aus der Bundesrepublik Deutschland zur Deponie Schoeneck gebracht oder werden nach einer Teilverwertung dort gelagert?

5

Besteht eine rechtliche Genehmigung nach dem Abfallbeseitigungsgesetz für die Beförderung von Abfällen zur Deponie Schoeneck durch die im Saarland zuständige Behörde?

6

a) Welche Mengen an Rest- oder Entfallstoffen werden jährlich von der Firma ARBED Saarstahl als „Wirtschaftsgut" deklariert nach Frankreich transportiert?

b) Um welche Rest- oder Entfallstoffe handelt es sich dabei im einzelnen?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen oder ausschließen, daß von der Firma ARBED Saarstahl auch hochtoxische Substanzen, wie Gichtgasstäube, Gasreinigungsmasse oder Säuren als Wirtschaftsgut deklariert, nach Frankreich transportiert und auf der Deponie Schoeneck umweltgefährdend abgelagert werden?

8

Ist eine Deklaration von Hochofen- und Stahlwerksschlacke als Wirtschaftsgut sinnvoll, wenn man bedenkt, daß beispielsweise von den jährlich rund 350 000 Tonnen Hochofen- und Stahlwerksschlacke, die aus der Bundesrepublik Deutschland nach Frankreich exportiert werden, rund die Hälfte auf der Deponie Schoeneck und u. U. auch anderen Deponien als Abfall abgelagert wird?

9

a) Hält die Bundesregierung die im Dritten Gesetz zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes vorgeschlagenen Lösungen zur Trennung zwischen Abfall und Wirtschaftsgut für sinnvoll oder beweist nicht gerade das Beispiel des Transports von als „Wirtschaftsgut" deklarierten Sonderabfällen zur Deponie Schoeneck (Frankreich) die Notwendigkeit einer stärkeren Differenzierung zwischen Abfall und Wirtschaftsgut bei derartigen Reststoffen?

b) Plant die Bundesregierung die Aufnahme von Reststoffen wie Hochofenschlacke oder anderen Reststoffen der Metallindustrie in die Rechtsverordnung nach § 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes und wann soll diese Verordnung in Kraft treten?

Bonn, den 19. Juni 1985

Schulte (Menden) Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen