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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Ermittlung der Abwasserabgabe für Großeinleiter in Tidegewässer (G-SIG: 10002900)

Meßtechnische Verfahrensweise bei der Festlegung der Abwasserabgabe für Großeinleiter

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.09.1985

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/374020.08.85

Ermittlung der Abwasserabgabe für Großeinleiter in Tidegewässer

des Abgeordneten Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die zutreffende Ermittlung der Höhe der Abwasserabgabe für Großeinleiter in Tidegewässer stellt sicherlich eine schwierige Aufgabe für den Gesetzesvollzug dar. Die Fraktion DIE GRÜNEN geht davon aus, daß die Bundesregierung vor Verabschiedung des Abwasserabgabengesetzes 1978 über dieses Sachgebiet eine konkrete Vorstellung hatte.

Ferner wird davon ausgegangen, daß auch heute eine Konzeption über die notwendige meßtechnische Verfahrensweise in diesen Fällen bei den zuständigen Behörden des Bundes vorhanden ist.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Aufgrund welcher Meßstrategien sollte die Vorbelastung eines Tidegewässers im Rahmen der Bescheidfestsetzung nach dem Abwasserabgabengesetz ermittelt werden?

2

Mit welchen Meßstrategien sollten bei größeren Abwassereinleitern, die nach dem Durchlaufprinzip ihren Betriebs- und Kühlwasserbedarf decken, die Parameter nach dem Abwasserabgabengesetz ermittelt werden?

3

Hält es die Bundesregierung für notwendig, insbesondere wenn mit periodischen Produktionsprozessen und starken Einleitungsschwankungen zu rechnen ist (z. B. Hochofenabstiche), daß die Probenahme am Ein- und am Auslauf zeitversetzt durchzuführen ist?

4

Sollte die Zeitspanne zwischen Probeentnahme am Einlauf und am Auslauf in etwa so groß sein wie das Wasser für den Durchlauf durch das Werk des Abgabepflichtigen benötigt?

5

Hält die Bundesregierung es für akzeptabel, daß im Rahmen der Bescheidermittlung bei einem großen Unternehmen an einem Tidegewässer dessen Durchlaufzeit ca. drei Stunden beträgt, die Probenahme gleichzeitig erfolgt?

6

Glaubt die Bundesregierung, daß derartige Meßwerte, wenn sie im Abstand von zwei Monaten erfolgen und übers Jahr gemittelt werden, ein Abbild der wirklichen Belastungsverhältnisse erbringen können?

7

Sollte eine derart verfahrende Vollzugsbehörde — vor dem Hintergrund der knappen Finanzmittel in manchen Bundesländern — nicht besser über den Einsatz eines computergestützten Zufallsgenerators die Abwasserabgabe erheben?

Bonn, den 20. August 1985

Tatge Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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