Verfahren wegen Nötigung im Zusammenhang mit Blockaden
der Abgeordneten Mann, Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Zusammenhang mit Blockaden der Friedensbewegung wurden bisher eingeleitet a) bis zum 31. Dezember 1983, b) in der Zeit vom 1. Januar 1984 bis heute?
In wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen?
In wie vielen Fällen kam es zu Freisprüchen?
Wie viele Verfahren sind bisher rechtskräftig abgeschlossen a) mit einem Freispruch, b) mit einer Verurteilung? In wie vielen Fällen wurde das Verfahren eingestellt?
Gibt es in den einzelnen Bundesländern und Gerichtsbezirken eine unterschiedliche rechtliche Behandlung im wesentlichen gleicher Sachverhalte?
Wie viele Verfassungsbeschwerden bzw. Verfahren nach Artikel 100 GG sind wegen Nötigung im Zusammenhang mit Blockaden beim Bundesverfassungsgericht anhängig?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden u. a. gegen LKW-Fahrer im Zusammenhang mit den Blockaden in Kufstein und Kiefersfelden eingeleitet, und in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen?
Wurde gegen den bayerischen Ministerpräsidenten auf Grund der in der Presse (z. B. DER SPIEGEL Nr. 15 vom 9. April 1984) bekanntgewordenen Strafanzeige eines Rechtsanwaltes ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Gibt es in der Behandlung der Sachverhalte unter Fragen 1 bis 6 einerseits und Fragen 7 und 8 andererseits wesentliche Unterschiede, und wenn ja, wie lassen sich diese Unterschiede nach Auffassung der Bundesregierung begründen?