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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Jahrestag der Nürnberger Prozesse (G-SIG: 10003313)

Beratende Funktion beim Aufbau der Bundeswehr durch als Kriegsverbrecher verurteilte Angehörige der ehemaligen Deutschen Wehrmacht, fiskalische Beratung von Regierungsstellen durch den ehemaligen Reichsminister der Finanzen, Graf von Schwerin-Krosigk, nach seiner Haftentlassung, Finanzierung der Bemühungen der verurteilten Täter der Nürnberger Prozesse und anderer Kriegsverbrecherprozesse um Straferlaß durch eine vom Auswärtigen Amt geführte Rechtsschutzstelle, Zahlungen von Pensionen an verurteilte Kriegsverbrecher, keine Einsichtnahme in die Unterlagen über die Fürsorge, die Kriegsverbrechern gewährt worden ist; Bereitstellung aller Unterlagen der Nürnberger Prozesse für die Forschung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

29.01.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/436925.11.85

Jahrestag der Nürnberger Prozesse

des Abgeordneten Ströbele und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zum weiteren Schicksal der im Hauptkriegsverbrecherprozeß sowie den zwölf amerikanischen Nachfolgeprozessen nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 verurteilten Kriegsverbrecher in der Bundesrepublik Deutschland fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Waren Personen, die in den Kriegsverbrecherprozessen in Nürnberg verurteilt worden sind, nach ihrer Haftverbüßung noch in beruflicher oder gutachterlicher Tätigkeit für Regierungsstellen oder ihnen zugeordnete Organe tätig oder andere bundesdeutsche Behörden?

2

Sind im „Hauptkriegsverbrecherprozeß", dem „OKW-Prozeß" und dem „Geiselmordprozeß" verurteilte Angehörige der ehemaligen Deutschen Wehrmacht in beratender Funktion beim Aufbau der Bundeswehr tätig gewesen?

3

Treffen Angaben zu, daß der ehemalige Reichsminister der Finanzen, Graf von Schwerin-Krosigh, nach seiner Haftentlassung Regierungsstellen fiskalisch beraten hat?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob andere Verurteilte aus dem „Wilhelmstraßen-Prozeß" und dem „Juristenprozeß" in ähnlicher Weise, wie bei Graf von Schwerin-Krosigh vermutet, tätig gewesen sind?

5

Geschichtsbekannt ist, daß eine zum Bundesjustizministerium gehörige und später vom Auswärtigen Amt geführte Rechtsschutzstelle einen Fonds verwaltet hat, aus dem Bemühungen der verurteilten Täter der Nürnberger Prozesse und anderer Kriegsverbrecherprozesse um Straferlaß finanziert wurden.

a) Wieviel öffentliche Mittel wurden insgesamt für diesen Zweck aufgewendet? Wann, für wen, für was konkret?

b) Wieviel öffentliche Mittel wurden aufgewandt, um die Haftentlassung der von ausländischen Gerichten verurteilten Kriegsverbrecher zu erreichen?

c) Wurden beispielsweise für den unlängst aus italienischer Haft entlassenen Kriegsverbrecher Raeder, um seine Haftentlassung zu beschleunigen und juristisch zu begleiten, öffentliche Mittel aufgewendet? Wenn ja, wieviel, für was und aus welchem Haushalt?

d) Wurden zur Erreichung der Haftverschonung des „Führerstellvertreters" und Reichsministers ohne Geschäftsbereich, Rudolf Heß, öffentliche Mittel aufgewendet, oder ist dies beabsichtigt?

e) Gehen oder gingen solche Mittel an den Innenminister a. D. des Freistaates Bayern, Rechtsanwalt Dr. Seidel, den Rechtsbeistand des Herrn Heß?

6

Bekannt ist, daß den in Nürnberg verurteilten NS-Verbrechern gelegentlich ihre Versorgungsbezüge entsprechend dem Artikel 131 GG und dem entsprechenden Gesetz ihre Versorgungsbezüge wegen unmenschlichen Verhaltens aberkannt worden sind.

a) In welchen Fällen sind in Nürnberg verurteilten Kriegsverbrechern ihre Pension- bzw. Ruhegehaltsbezüge nicht aberkannt worden?

b) Sind Generals-, Admirals- und Feldmarschalls-Ruhestandsbezüge trotz Verurteilung in Nürnberger Prozessen gezahlt worden?

7

Bekannt ist, daß bei Aberkennung der Pensionswürdigkeit von den in Nürnberg verurteilten Kriegsverbrechern eine Nachversicherung bei der BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte) erfolgte.

a) Wurden die von den ehemaligen Dienstherren zu zahlenden Nachversicherungsbeträge in einer Klasse gezahlt, die den früheren Dienstbezügen dieser Kriegsverbrecher (Reichsminister, Staatssekretäre, Feldmarschälle, Generäle u. ä.) entsprechen? Wenn nein, in welcher Klasse und Höhe?

b) Hat es Überlegungen gegeben, in Nürnberg verurteilte Kriegsverbrecher generell in der untersten Klasse der Angestelltenversicherung einzustufen?

c) Wie hoch sind die Aufwendungen insgesamt, die zur Nachversicherung von in Nürnberger Prozessen verurteilten Kriegsverbrechern aufgewandt wurden?

d) Sind in Nürnberg verurteilten Kriegsverbrechern Nachzahlungen für die durch die Haft verlorengegangenen Versorgungsbezüge geleistet worden? Wenn ja, in welcher Höhe?

8

Die gesamten Unterlagen über die Fürsorge, die die Bundesregierung den in Nürnberg verurteilten Kriegsverbrechern hat angedeihen lassen, sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Mit welcher Begründung ist einem mit der Darstellung der Nachfolgeprozesse in Nürnberg befaßten Schriftsteller im Frühjahr 1985 von der Bundesregierung die Einsicht in diese Unterlagen mit dem Hinweis verweigert worden, daß sie nur den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern zugänglich gemacht werden?

9

Ist die Bundesregierung bereit, alle bei ihr aufbewahrten Unterlagen über die juristischen und politischen Folgen aus den Nürnberger Prozessen, die von Historikern als „gezielte Integration der Holocaust-Angestellten" in unserem Rechtsstaat bezeichnet wird, ohne Einschränkung für die Forschung zur Verfügung zu stellen?

10

Sieht die Bundesregierung darin die Chance, einen besonders sensiblen Aspekt der deutsch-amerikanischen Beziehungen der Nachkriegszeit vorurteilsfrei nachvollziehbar zu machen und damit die in diesem Sommer im Zusammenhang mit dem Besuch des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Ronald Reagan, auf dem Soldatenfriedhof in Bitburg in den Vereinigten Staaten aufgetretenen antideutschen Ressentiments entgegenzuwirken?

Bonn, den 25. November 1985

Ströbele Hanes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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