Der Stellvertretende Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung — 30 233/68 — hat mit Schreiben vom 20. Dezember 1985 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Den Antworten darf ich eine Vorbemerkung voranstellen:
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat nach der Vorbemerkung zu Kapitel 04 03 des Bundeshaushaltsplans u. a. die Aufgabe, das deutsche Nachrichtenwesen zu fördern. Das Amt nimmt diese Aufgabe auch dadurch wahr, daß es allgemein zugängliches Nachrichtenmaterial auswertet oder zusammenstellt und die Ergebnisse interessierten Medienvertretern zugänglich macht. Bei dem so zusammengestellten und weitergegebenen Informationsmaterial handelt es sich somit nicht um Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, sondern um Dienstleistungen, die weder amtliche Stellungnahmen darstellen noch eine Identifizierung mit dem Inhalt enthalten, so daß aus der Natur der Sache eine Überprüfung des Inhalts durch das Presse- und Informationsamt nicht zu erfolgen hat.
Nachdem sich die Medien über einen langen Zeitraum hinweg intensiv mit Fragen der Finanzierung der Bundestagsparteien CDU, SPD, CSU und FDP beschäftigt hatten, wandte sich im Spätsommer 1985 das Interesse von einzelnen Journalisten auch den Finanzen der Partei DIE GRÜNEN als fünfte der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zu. An das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wurden verschiedentlich Fragen zu diesem Themenkomplex gerichtet.
Die einzige bis zu diesem Zeitpunkt bekanntgewordene Ausarbeitung war der Aufsatz von Stephan Eisel in der „Sonde" Nr. 4/84-1/85. Der Leiter der Inlandsabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat daher den Autor gebeten, eine gekürzte Fassung seiner Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, die an interessierte Journalisten abgegeben werden könnte. In der Folge wurde diese Kurzfassung etwa einem Dutzend Journalisten zugeleitet, die Nachrichtenmaterial zu dieser Frage erbeten hatten oder bei denen auf Grund früherer Veröffentlichungen Interesse angenommen werden konnte.
1. Von welcher Person ging die Ini tiative zur Verteilung des Papiers an Journalisten aus?
Die Abgabe erfolgte — wie sich aus der Vorbemerkung ergibt — im wesentlichen auf Anfrage durch den Leiter der Inlandsabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.
2. Ist der urspröngliche Artikel in der Zeitschrift „Sonde" auf Veranlassung der Bundesregierung bzw. Bediensteten der Bundesregierung geschrieben worden?
Nein.
3. In welcher Weise ist der Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes und Autor des Artikels in der „Sonde" bei der Herausgabe des Artikels des Bundespresseamtes tätig geworden?
Wie in der Vorbemerkung dargestellt, hat er auf Bitten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung die gekürzte Fassung zur Verfügung gestellt.
4. Besteht ein Zusammenhang zwischen der dienstlichen Tätigkeit eines Mitarbeiters im Bundeskanzleramt und seiner Tätigkeit als Redakteur der „Sonde" bzw. als Autor des Artikels in der „Sonde"?
Nein.
5. Auf welche Weise ist der Aufsatz in der Zeitschrift „Sonde" dem Bundespresseamt zur Kenntnis gebracht worden?
Das Amt bezieht diese Zeitschrift, wie zahlreiche andere auch.
6. Warum ist der Artikel aus der Zeitschrift „Sonde" gekürzt und teilweise verändert worden?
Zur Entstehungsgeschichte der Kurzfassung verweise ich auf die Vorbemerkung. Die Änderungen gehen im wesentlichen darauf zurück, daß der umfangreiche Anmerkungs- und Belegapparat der ursprünglichen Fassung weggefallen und sinngemäß in den laufenden Text eingebaut worden ist.
7. Warum wurde in dem von dem Bundespresseamt herausgegebenen Papier die Quelle bzw. der Autor nicht mitgeteilt?
Daß bei dem vom Amt versandten Nachrichtenmaterial die Quelle bzw. der Autor nicht urigeteilt worden ist, war ein Versehen, dessen Richtigstellung der Bundesgeschäftsstelle der GRÜNEN bereits mit Fernschreiben vom 30. September 1985 zugesagt wurde.
8. Ist bei der Herausgabe des Papiers des Bundespresseamtes das Einverständnis des Autors eingeholt worden?
Ich verweise hierzu auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 3.
9. Welche Person hat den Artikel in der Zeitschrift „Sonde" verändert bzw. gekürzt?
Der Autor der ursprönglichen Veröffentlichung (vgl. Vorbemerkung und Antworten zu Fragen 3 und 8).
10. War das im Bundespresseamt hergestellte Papier für interne oder externe Zwecke gedacht?
Zur Entstehungsgeschichte und Verwendung des Nachrichtenmaterials wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Aus welchen Gründen hat das Bundespresseamt bei Zeitungen, die von einem „regierungsinternen" Papier bzw. von einem „Arbeitspapier des Bundespresseamtes" berichteten, nicht über den wahren Sachverhalt informiert? Ist beabsichtigt, eine entsprechende Aufklärung nachzuholen?
Das Amt hat auf Anfrage zwei Zeitungen schriftlich und eine nicht mehr feststellbare Anzahl von Journalisten fernmündlich über den Sachverhalt unterrichtet. Im übrigen ist dieser Sachverhalt durch die Pressemitteilung der „GRÜNEN" vom 20. September 1985 (Nr. 118/85), durch Agenturmeldungen (vgl. ddp vom 3. Oktober 1985) sowie durch Pressemeldungen (z. B. im Flensburger Tageblatt, 8. Oktober 1985 und im Tagesspiegel, 16. Oktober 1985) allgemein bekannt.
12. Wie konnte es die Bundesregierung mit ihrer Verantwortung gegenüber Journalisten vereinbaren, die auf die Richtigkeit des Papiers des Bundespresseamtes vertraut haben, ihnen das fragliche Papier ohne Überprüfung der dort aufgestellten Behauptungen zur Verfügung zu stellen? Hat die Bundesregierung bedacht, daß die Journalisten, die auf die Richtigkeit des Papiers vertrauten, in Schwierigkeiten mit ihren Redaktionen — wie geschehen — kommen konnten?
Wie bereits in der Vorbemerkung ausgeführt, gibt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Rahmen seiner Aufgabenstellung ständig Zusammenfassungen von allgemein zugänglichem Nachrichtenmaterial aus Pressequellen weiter, ohne die Richtigkeit von darin enthaltenen Aussagen überprüfen oder die Gewähr dafür übernehmen zu müssen. Diese Zusammenstellungen enthalten regelmäßig einen entsprechenden Hinweis, der im vorliegenden Fall durch ein Versehen unterblieben ist. Aus dem weitergegebenen Nachrichtenmaterial war aber erkennbar, daß es sich auf verschiedene Quellen von unterschiedlichem Charakter stützt. Diese Quellenangaben waren ein deutlicher Hinweis, daß das Amt nicht selbst die Quelle der Aussagen ist.
13. Welche Person hat die Zusendung des Papiers an Journalisten veranlaßt? Welche Kriterien waren für die Versendung des Papiers an Journalisten maßgebend? Welchen Journalisten ist das Papier übersandt worden?
Auf die Vorbemerkung und die Antworten zu Frage 1 und Frage 3 wird Bezug genommen. Soweit die Journalisten das Nachrichtenmaterial verwertet haben, sind ihre Namen bekannt. Aus Gründen der Vertraulichkeit sieht sich die Bundesregierung aber nicht in der Lage, auch die Namen von Journalisten bekanntzugeben, die das Nachrichtenmaterial zwar erhalten, aber keinen Gebrauch davon gemacht haben. Auch diesen Journalisten ist der Sachverhalt inzwischen bekannt (vgl. auch die Antwort zu Frage 11).
14. Hat das Bundespresseamt vor Herausgabe des Papiers an Journalisten Recherchen angestellt, um die inhaltliche Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen?
Nein. Wie sich aus der Vorbemerkung und aus der Antwort zu Frage 12 ergibt, war dies nicht Aufgabe des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung.
15. Wie kann es die Bundesregierung verantworten, durch die Weitergabe des Papiers durch das Bundespresseamt unwahre Tatsachen verbreitet zu haben?
Auch zu dieser Frage darf ich wiederholen, daß es in der Natur solcher Dienstleistungen liegt, die inhaltliche Richtigkeit des vermittelten Nachrichtenmaterials nicht zu überprüfen.
16. Warum hat es das Bundespresseamt unterlassen, sich mit der Partei DIE GRÜNEN vor Herausgabe des Papiers an Journalisten in Verbindung zu setzen?
Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 15 erläuterten Dienstleistungsaufgabe stellte sich die Frage nach einer solchen Überprüfung nicht. In dem fraglichen Zeitpunkt war der Aufsatz in der „Sonde" seit rund acht Monaten bekannt, ohne daß dem Amt eine Reaktion der Partei „DIE GRÜNEN" bekanntgeworden wäre.
17. Wie gedenkt die Bundesregierung in Zukunft mit dem Artikel in der „Sonde" bzw. der gekürzten Fassung zu verfahren?
Der Artikel in der „Sonde" ist im Amt archiviert und steht, wie auch die seither ergangenen Meldungen und Berichte, im Rahmen der bereits geschilderten Dienstleistungsaufgabe zur Verfügung. Die gekürzte Fassung ist mit einem Hinweis auf die Quelle versehen worden. Sie ist ebenfalls archiviert.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten des Bundespresseamts im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Öffentlichkeitsarbeit sich stets „der offenen oder versteckten Werbung für einzelne der miteinander konkurrierenden politischen Parteien oder sonstigen an der politischen Meinungsbildung beteiligten Gruppen enthalten muß" und „die Öffentlichkeitsarbeit auch schon den Eindruck einer werbenden Einflußnahme zugunsten einzelner Parteien ebenso wie willkürliche, ungerechtfertigt herabsetzende oder polemische Äußerungen über andere Parteien vermeiden muß"?
Die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 niedergelegten Grundsätze werden von der Bundesregierung stets beachtet. Sie sind im vorliegenden Fall nicht berührt, da es sich, wie dies den vorhergehenden Antworten zu entnehmen ist, bei der Weitergabe der anderweit veröffentlichten Informationen nicht um Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung gehandelt hat, sondern um eine Dienstleistungsfunktion, die — ebenso wie bei „Nachrichten-Spiegeln" und „Kommentarübersichten" — weder eine amtliche Stellungnahme noch eine Identifizierung mit dem Inhalt enthält.