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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit

<span>Entwicklung und Erfolgsquote der Förderfälle für Gründungen aus Arbeitslosigkeit nach der Zusammenlegung der Instrumente &quot;Überbrückungsgeld&quot; und &quot;Existenzgründungszuschuss&quot; zu einem Instrument &quot;Gründungszuschuss&quot;, Frauenanteil, Kosten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

06.05.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1250526. 03. 2009

Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Irmingard Schewe-Gerigk, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Förderung der Selbständigkeit aus Arbeitslosigkeit wurde im Sommer 2006 von der Bundesregierung grundlegend verändert. Seit dem 1. August 2006 sind die beiden Instrumente Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss zu einem Instrument der Existenzgründungsförderung, dem Gründungszuschuss, im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zusammengefasst worden. Ein Eintritt in die Förderung mit dem Existenzgründungszuschuss war letztmalig zum 30. Juni 2006 möglich, ein Eintritt in die Förderung mit dem Überbrückungsgeld war aufgrund einer Übergangsregelung bis zum 1. November 2006 möglich.

Unter dem Titel „Ich-AG und Überbrückungsgeld – Erfolgsgeschichte mit zu frühem Ende“ hat nun das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) kürzlich die qualitative Untersuchung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (im Folgenden Ich-AG genannt) 56 Monate nach Gründung vorgelegt. Die Autoren kommen dabei zu den folgenden Ergebnissen:

  • 47 bis 67 Prozent der vormals Geförderten sind noch nach 56 Monaten in Vollzeit oder in Teilzeit selbstständig tätig; wird der Wechsel in abhängige Beschäftigung mit einbezogen, ergeben sich bei den Geförderten Erwerbstätigenquoten von 76 bis 90 Prozent.
  • Insgesamt hat sich das Überbrückungsgeld als das erfolgreichere Gründungsinstrument herausgestellt, aber auch die Ich-AG-Gründer und Gründerinnen konnten sich mit sehr guten Ergebnissen am Arbeitsmarkt behaupten. Zudem konnten mit der Ich-AG erstmalig Personengruppen erfolgreich aktiviert, motiviert und nachhaltig unterstützt werden, die zuvor nicht im Fokus der Gründungsförderung standen.
  • Im Vergleich mit einer Kontrollgruppe weisen die geförderten Existenzgründerinnen und -gründer eine deutlich bessere Arbeitsmarktbilanz auf. Überdies schneiden sie im Einkommensvergleich besser ab.
  • Mit der Zusammenlegung von Überbrückungsgeld und Ich-AG zum Gründungszuschuss wurden zwei erfolgreiche Programme, an deren Wirkungsgrad kaum eine andere arbeitsmarktpolitische Maßnahme heranreicht, durch ein Instrument ersetzt, dessen Wirkung noch unklar ist.
  • Bereits heute ist absehbar, dass der neue Gründungszuschuss nicht kostengünstiger sein wird als das alte Überbrückungsgeld.

Die Ergebnisse des IAB sowie die Entwicklung der Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit bestätigen die Kritik, die im Zusammenhang mit der Zusammenführung der beiden Existenzgründungsinstrumente zu einem einzigen geäußert wurde. Schon damals zeichnete sich ab, dass beide Instrumente sehr erfolgreich und zielgerichtet verschiedene Personengruppen ansprachen. Arbeitslose Geringqualifizierte und insbesondere Frauen nutzten dabei überwiegend die Förderung im Rahmen der Ich-AG.

Obwohl bereits der Zwischenbericht der Hartz-Evaluierung die Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit als eine der wirksamsten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik überhaupt einstufte, entschied sich die schwarz-rote Bundesregierung für die Vereinheitlichung der Existenzgründungsförderung im Gründungszuschuss. Dies geschah noch vor der Veröffentlichung des Evaluierungs-Endberichts – der die Ergebnisse des Zwischenberichts eindrucksvoll bestätigte – und war vorrangig Einsparinteressen geschuldet. Die Bundesregierung beabsichtigte mit dieser Maßnahme u. a. 1 Mrd. Euro bei der Gründungsförderung einzusparen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Förderfälle für Gründungen aus Arbeitslosigkeit gab es seit Vereinheitlichung von Überbrückungsgeld und Ich-AG zum Gründungszuschuss am 1. August 2006 (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

2

Wie viele Gründungen aus Arbeitslosigkeit gab es im Vergleich zwischen Gründungszuschuss einerseits und Ich-AG und Überbrückungsgeld andererseits in einem Vergleichszeitraum von einem Jahr (bitte getrennt nach den Instrumenten und nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung bei der Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit insgesamt?

4

Wie hat sich der Frauenanteil an Gründungen aus der Arbeitslosigkeit seit der Neustrukturierung der Gründungsförderung absolut und relativ entwickelt (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

5

Hat sich die Erkenntnislage der Bundesregierung über die Gründe für die Entwicklung des Frauenanteils an den Gründungen aus Arbeitslosigkeit seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Förderung und Erleichterung von Existenzgründungen“ auf Bundestagsdrucksache 16/7996 verbessert, und wenn ja, zu welchen Erkenntnissen ist sie gekommen, und wenn nein, aus welchem Grund zeigt die Bundesregierung anhaltendes Desinteresse an den Hintergründen der Entwicklung des Frauenanteils an den Gründungen aus Arbeitslosigkeit?

6

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nutzerinnen und Nutzer (z. B. Bildungsgrad, Verdienst vor Arbeitslosigkeit bzw. Höhe des Arbeitslosengeldes, Gründungsbranche) des Gründungszuschusses vor, und welche Unterschiede sind hinsichtlich der Nutzerinnen und Nutzer des Überbrückungsgeldes und der Ich-AG festzustellen?

7

Wie hoch ist der Anteil der Gründungen über den Gründungszuschuss, die über neun Monate hinaus weitere sechs Monate gefördert wurden (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den nachhaltigen Erfolg von Gründungen mit dem Gründungszuschuss nach Ende der Förderung:

a) Wie viele der Geförderten sind nach Ende der Förderung noch im gegründeten Betrieb erwerbstätig (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

b) Wie viele der Geförderten sind nach Ende der Förderung anderweitig erwerbstätig (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

c) Wie viele der Geförderten sind nach Ende der Förderung arbeitslos und/ oder hilfebedürftig (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

9

Wie haben sich die Kosten für die Gründungsförderung seit der Vereinheitlichung der Instrumente absolut und gemessen am Anteil an allen Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit entwickelt (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

10

Wie haben sich die monatlichen Durchschnittskosten für eine Gründungsförderung seit der Einführung des Gründungszuschusses im Vergleich zur Ich-AG und zum Überbrückungsgeld entwickelt?

11

a) Wie beurteilt die Bundesregierung die von ihr vorgenommene Vereinheitlichung der Gründungsförderung vor dem Hintergrund der Ergebnisse des IAB-Berichts „Ich-AG und Überbrückungsgeld – Erfolgsgeschichte mit zu frühem Ende“ und im Hinblick auf die generelle Entwicklung bei der Gründungsförderung aus Arbeitslosigkeit?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang insbesondere die Rolle der Ich-AG bei der Gründungsförderung hinsichtlich der von ihr angesprochenen Personengruppen und hinsichtlich der vom IAB ermittelten Ergebnisse von Gründungen mithilfe der Ich-AG?

12

Plant die Bundesregierung eingedenk der Ergebnisse der IAB-Forschung eine Ergänzung der bestehenden Gründungsförderung hinsichtlich

a) einer möglichen längeren Förderungsdauer,

b) der möglichen Förderung von Teilzeitgründungen,

c) einer möglichen Förderung von Mehr-Personen-Gründungen,

d) einer möglichen Förderung von Genossenschaftsgründungen?

Wenn ja, wann will sie entsprechende Änderungsvorschläge vorlegen, und wenn nein, warum sieht sie keinen entsprechenden Bedarf?

Berlin, den 26. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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