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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Entfernung eines WAA-Mahnkreuzes durch Beamte des Bundesgrenzschutzes (G-SIG: 10003427)

Rechtliche Grundlage und Kosten der Entfernung eines Mahnkreuzes auf dem gerodeten Baugelände der geplanten Wiederaufbereitungsanlage für Kernbrennstoffe bei Wackersdorf (Bayern) durch den BGS

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

08.01.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/460520.12.85

Entfernung eines WAA-Mahnkreuzes durch Beamte des Bundesgrenzschutzes

der Abgeordneten Vogel (München), Schulte (Menden) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am Donnerstag, dem 19. Dezember 1985, wurde von Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) ein ca. 8 Meter hohes WAA-Mahnkreuz auf dem bereits gerodeten Baugelände der geplanten atomaren Wiederaufbereitungsanlage (WAA) im Taxöldener Forst bei Wackersdorf (Landkreis Schwandorf) niedergerissen, in mehrere Stücke zersägt und anschließend abtransportiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Gehört es, und falls ja seit wann, zu den Aufgaben des Bundesgrenzschutzes, ein auf privatem, aber dennoch öffentlich zugänglichem Grund befindliches hölzernes Mahnkreuz zu entfernen?

2

Von wem wurde diese Maßnahme angeordnet?

3

Wie wurde dieser Einsatz von BGS-Beamten zur Entfernung des besagten Mahnkreuzes begründet?

4

Sieht die Bundesregierung in dieser Maßnahme einen Mißbrauch des Bundesgrenzschutzes, und falls ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um derartigem Mißbrauch zukünftig vorzubeugen?

5

Wie hoch sind die durch diesen Einsatz verursachten Kosten, und wer trägt diese?

Bonn, den 20. Dezember 1985

Vogel (München) Schulte (Menden) Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion

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