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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Spranger zu § 218 StGB (G-SIG: 10003526)

Antwort des PStSekr beim BMI, Spranger, ("Muß man denn auch Schwerkriminelle zur Strafgesetzgebung hinzuziehen?") auf Bedenken eines Diskussionsteilnehmers bei der Jungen Union, daß bezüglich des § 218 StGB Männer über Frauen entschieden

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

31.01.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/468416. 01.86

Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Spranger zu § 218 StGB

der Abgeordneten Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach uns vorliegenden Informationen antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Spranger im Rahmen einer Diskussion der Jungen Union über den § 218 auf die Bedenken eines Diskussionsteilnehmers, daß bez. des § 218 Männer über Frauen entschieden mit der Gegenfrage „Muß man denn auch Schwerkriminelle zur Strafgesetzgebung hinzuziehen?"

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Billigt und teilt die Bundesregierung diese Argumentation des Parlamentarischen Staatssekretärs Spranger?

2

Billigt die Bundesregierung die in dieser Äußerung enthaltene implizite Gleichsetzung von Schwangerschaftsabbrüchen, die zur Abwendung einer persönlichen Notlage durchgeführt werden, mit „Schwerkriminalität" ?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß diese Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Spranger eine schwerwiegende Diskriminierung all jener Frauen bedeutet, die einmal der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft in Erwägung gezogen oder durchgeführt haben oder künftig einmal in diese Situation geraten können?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die zitierte Äußerung geeignet ist, die in den letzten Monaten stark polemisierte Diskussion um eine für Frauen zentrale Problematik ihrer Lebensplanung in der notwendigen Weise zu versachlichen?

5

Teilt die Bundesregierung die in der Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Spranger ebenfalls implizit enthaltene Behauptung, daß Frauen als potentiell Betroffene des § 218 bei der Beratung einer (wie auch immer gearteten) Veränderung dieses Gesetzes nicht hinzugezogen zu werden brauchen, sondern ein für Frauen so schwerwiegender Paragraph wie der § 218 ausschließlich von Männern diskutiert und ggf. modifiziert werden kann?

Bonn, den 16. Januar 1986

Hanes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und Fraktion]

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