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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Bedeutung der Forderungsausfallversicherung für den deutschen Mittelstand

<span>Entwicklung des Marktes für Forderungsausfallversicherungen in den letzten fünf Jahren, Anbieter, Engagement der KfW, Risikoabsicherung und weitere Instrumente zur Forcierung des Angebots</span>

Fraktion

FDP

Datum

09.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1249825. 03. 2009

Bedeutung der Forderungsausfallversicherung für den deutschen Mittelstand

der Abgeordneten Rainer Brüderle, Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Dr. Erwin Lotter, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Forderungsausfallversicherungen – oder auch Kreditversicherungen – sind oftmals ein integraler Bestandteil der Risikoabsicherung von Rechtsgeschäften, bei denen zwischen der Lieferung einer Ware von einem Unternehmen an ein anderes beziehungsweise der Erbringung einer Dienstleistung und deren Bezahlung ein zeitlicher Abstand liegt (in der Regel zwischen 30 und 180 Tagen). Das liefernde Unternehmen gewährt damit sozusagen bis zur endgültigen Bezahlung einen Kredit.

Bei der Kreditversicherung lassen sich die Formen Warenkreditversicherung, bei der Forderungen aus Lieferung und Leistung abgesichert werden, und Investitionsgüterkreditversicherung unterscheiden. Sie sichern das wirtschaftliche Risiko ab. Politische Risiken lassen sich durch die Exportkreditgarantie (Hermesbürgschaft oder Hermesdeckung) der Bundesrepublik Deutschland absichern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie beurteilt die Bundesregierung das Instrument Forderungsausfallversicherung aus wirtschaftspolitischer Sicht, und welche Bedeutung kommt aus Sicht der Bundesregierung derartigen Absicherungsinstrumenten für den deutschen Mittelstand zu?

2

Wie hat sich der deutsche Markt für Forderungsausfallversicherungen in den letzten fünf Jahren bezüglich des abgedeckten Forderungsvolumens in Euro entwickelt?

3

Welcher relative Anteil am gesamten Forderungsvolumen aus entsprechenden Lieferungs- oder Dienstleistungsverträgen entfällt somit auf Forderungsausfallversicherungen?

4

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren die Jahresdurchschnittsquoten von Schadensereignissen im deutschen Markt für Forderungsausfallversicherungen entwickelt?

5

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Anbieter von Forderungsausfallversicherungen gegenwärtig ihre Absicherungsvolumina und/oder das Neugeschäft zurückführen, und wenn nein, warum nicht?

6

Welche juristischen Personen bieten im deutschen Markt Forderungsausfallversicherungen an, und an welchen dieser Unternehmen ist eine öffentlich-rechtliche Institution des Bundes oder eines Landes beteiligt?

7

Wie hoch sind jeweils die Marktanteile dieser Unternehmen?

8

Welche dieser Unternehmen werden von welchen Institutionen des Bundes beaufsichtigt?

9

Welche dieser Unternehmen unterliegen welchen Mindestanforderungen an die Eigenmittelunterlegung?

10

Welche dieser Unternehmen sind nach der Finanzmarktstabilisierungsgesetzgebung gegenüber dem Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) antragsberechtigt?

11

Wie viele juristische Personen haben jeweils in den letzten fünf Jahren einen Marktausstieg aus dem deutschen Markt für Forderungsausfallversicherung vollzogen, und wie hat sich die Wettbewerbsintensität aus Sicht der Bundesregierung im gleichen Zeitraum entwickelt?

12

Welche gesetzlichen Änderungen, differenziert nach europäischen und nationalen Vorschriften, wurden bezüglich der Marktregulierung für Forderungsausfallversicherungen in den letzten fünf Jahren zu welchem Zeitpunkt verabschiedet?

13

Welche rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen ein stärkeres Engagement der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau im Markt für Forderungsausfallversicherungen (gegebenenfalls differenziert nach Eigengeschäft und Durchleitungsgeschäft)?

14

Kann die Bundesregierung ausschließen, auf absehbare Zeit mit Haushaltsmitteln den Markt für Forderungsausfallversicherungen zu stützen, und wenn nein, warum nicht?

15

In welchem Umfang nutzt der Bund öffentliche Risikoabsicherungsinstrumente wie Rückbürgschaften gegenüber Anbietern von Forderungsausfallversicherungen, und wie hat sich das Euro-Volumen in den letzten fünf Jahren entwickelt?

16

Welche rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen eine stärkere Nutzung von Instrumenten wie Rückbürgschaften zur Absicherung des wirtschaftlichen Risikos von Anbietern von Forderungsausfallversicherungen?

17

Welche weiteren Instrumente sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, die Gewährung von Forderungsausfallversicherungen zu forcieren, und wie wird dies begründet?

18

In welchem Umfang nutzen Auftragnehmer von Institutionen des Bundes Forderungsausfallversicherungen zur Absicherung ihrer Forderungen gegenüber diesen?

Berlin, den 25. März 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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