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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit von Verfahren für Personen, die an Kenia überstellt werden

<span>Überstellung der Seepiraterie verdächtiger Personen an Kenia, Vereinbarung der EU mit der kenianischen Regierung, Kontrolle der rechtsstaatlichen und menschenrechtskonformen Behandlung übergebener Personen, Vorlage eines Gesetzes zur Anwendung unmittelbaren Zwangs im Ausland durch Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei, internationale Gerichtsbarkeit für Seepiraterie</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

17.04.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1253130. 03. 2009

Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit von Verfahren für Personen, die an Kenia überstellt werden

der Abgeordneten Jürgen Trittin, Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Irmingard Schewe-Gerigk, Rainder Steenblock, Silke Stokar von Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die EU und Kenia haben eine Vereinbarung in Form eines Briefwechsels über Bedingungen und Modalitäten für die Übergabe von Personen, die seeräuberischer Handlungen verdächtigt werden und von den EU-geführten Seestreitkräften (EUNAVFOR) in Haft genommen wurden, getroffen. Konkret davon betroffen sind neun somalische Piraten, die die Bundesregierung an Kenia überstellt hat. Sie hatten im Golf von Aden einen deutschen Frachter kapern wollen, waren aber überwältigt und auf der Fregatte „Rheinland-Pfalz“ festgesetzt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Nach welchem Verfahren ist der Briefwechsel zwischen der EU und Kenia „über die Bedingungen und Modalitäten für die Übergabe von Personen, die seeräuberischer Handlungen verdächtigt werden und von der EUNAVFOR in Haft genommen wurden, und von im Besitz der EUNAVFOR befindlichen beschlagnahmten Gütern durch die EUNAVFOR an Kenia und für ihre Behandlung nach einer solchen Übergabe“ zustande gekommen?

1

Wie begründet die Bundesregierung, dass der Deutsche Bundestag vor dem wirksamen Abschluss dieser grundrechts- und EMRK-relevanten (EMRK – europäische Menschenrechtskonvention) Vereinbarung nicht beteiligt wurde?

1

Wird die Bundesregierung in Zukunft bei ähnlich grundrechts- und EMRK-relevanten Vereinbarungen den Deutschen Bundestag vor dem Abschluss der Vereinbarung beteiligen?

1

Welche vergleichbaren Abkommen sind derzeit von Seiten der Bundesregierung und/oder der EU mit welchen Ländern in Planung?

1

Bestätigt die Bundesregierung die Aussage des Auswärtigen Amtes vor dem Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe am 18. März 2009, nach der die Bundesregierung den Deutschen Bundestag informiert und beteiligt hätte, hätte Letzterer dies angefordert, und ist sie der Meinung, dass der Deutsche Bundestag in diesen Fälle hinsichtlich seiner Beteiligung eine Holschuld hat?

2

Inwieweit sieht die Bundesregierung gesichert, dass Personen, die auf Grundlage des Briefwechsels an Kenia überstellt werden, dort rechtsstaatlich behandelt und insbesondere nicht gefoltert werden, und worauf gründet sich die Einschätzung der Bundesregierung?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Schwere der Tatvorwürfe und der Höhe der zu erwartenden Strafen die Tatsache, dass nach der Vereinbarung mit Kenia die kostenfreie Beiordnung eines Rechtsanwaltes nicht zwingend vorgesehen ist?

3

Unter welchen Bedingungen sieht die Bundesregierung die Möglichkeit und wäre bereit, die Kosten für einen Anwalt zu bezahlen?

4

Wie soll die Kontrolle eines rechtsstaatlichen Verfahrens für die überstellten Personen und ggf. nachfolgend einer menschenrechtskonformen Behandlung in der Haft gemäß den Vereinbarungen zwischen der EU und Kenia konkret aussehen?

4

In welchen zeitlichen Abständen, und durch welche Personen, welcher Nationalität, und in welcher Funktion soll sie erfolgen?

4

Wie kann sichergestellt werden, dass Kenia die an sie überstellten Personen nicht an einen Staat ausweist, der keine rechtsstaatlichen Verfahren garantieren kann, wie etwa Somalia oder Jemen?

4

Inwieweit soll der Deutsche Bundestag über die Erkenntnisse dieser Kontrollen informiert werden?

5

Wann wird die Bundesregierung das Gesetz zur Anwendung unmittelbaren Zwangs und der Gewahrsamnahme durch Angehörige der Bundeswehr oder der Bundespolizei im Ausland und auf internationalen Gewässern vorlegen?

5

Und wenn dies nicht beabsichtigt ist, wie begründet die Bundesregierung das Festhalten in der gesetzlich nicht geregelten derzeitigen Lage?

6

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für die Schaffung einer internationalen Gerichtsbarkeit für Fälle von Piraterie auf hoher See ein?

6

Welche Optionen werden dabei erwogen, und für welche Konzepte bestehen die größten Erfolgsaussichten?

Berlin, den 30. März 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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