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Kleine AnfrageWahlperiode 10Beantwortet

Novellierung des Fluglärmgesetzes (G-SIG: 10003588)

Installierung von ständigen Lärmmesseinrichtungen bei einem Fluglärmpegel von über 75 dB (AI), Umstellung des Fluglärmgesetzes auf in der Akustik und in der Lärmmedizin benutzte Einzelschallgrößen und Kennwerte, Einrichtung von Lärmschutzkommissionen und Lärmschutzbeauftragten, Ausdehnung der Erstattungsregelung für Lärmschutzmaßnahmen auf Einrichtungen der Schutzzone 2, Problem der Ultraleichtflugzeuge

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.02.1986

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 10/494129.01.86

Novellierung des Fluglärmgesetzes

der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, Dr. Klejdzinski, Dr. Hauff, Bachmaier, Frau Blunck, Daubertshäuser, Duve, Frau Fuchs (Verl), Gerstl (Passau), Haar, Dr. Hauchler, Heistermann, Huonker, Immer (Altenkirchen), Kastning, Kiehm, Frau Dr. Martiny-Glotz, Müller (Düsseldorf), Müntefering, Schäfer (Offenburg), Schanz, Frau Schmidt (Nürnberg), Schmitt (Wiesbaden), Stahl (Kempen), Frau Steinhauer, Sieler, Wolfram (Recklinghausen), Würtz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Fluglärm ist für einen erheblichen Teil der Bevölkerung eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Wohlbefindens und der Gesundheit. Die Betroffenen in der Nähe von Flugplätzen und in Tieffluggebieten, insbesondere ältere Menschen und Kinder, empfinden den Fluglärm als unerträglich und fordern wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit.

Das Fluglärmgesetz vom 30. März 1971 hat Verbesserungen bewirkt und Lärmschutzmaßnahmen in der Schutzzone 1 ermöglicht, aber die getroffenen Regelungen reichen nicht aus, um die heutige Lärmbelastung auf ein zumutbares Maß zu beschränken.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Effektivität der Regelungen des Fluglärmgesetzes unter Berücksichtigung des seit 1971 angewachsenen Flugverkehrs und der damit verbundenen Lärmbelastungen der Bewohner in der Umgebung von Verkehrsflughäfen, Verkehrslandeplätzen, Militär- und Sportflugplätzen sowie in Tieffluggebieten?

2

Welche Vorschläge wurden in den zuständigen Ministerien in der Vergangenheit zur Änderung des Fluglärmgesetzes erarbeitet?

3

Welche Forderungen und Hinweise für eine Überarbeitung des Fluglärmgesetzes sind der Bundesregierung aus der Rechtsprechung, aus der Wissenschaft und aus Umweltschutzorganisationen bekanntgeworden?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderungen nach Einrichtung von ständigen Lärmmeßeinrichtungen in allen Gebieten, in denen Fluglärmpegel über 75 dB (AI) nicht nur vereinzelt vorkommen?

5

Sollte nach Meinung der Bundesregierung zur Beschreibung der Lärmimmission neben dem Dauerschallpegel auch der tatsächlich auftretende Einzelschallpegel ermittelt werden müssen, um ein zutreffenderes Bild über die wirklichen Belastungen der Betroffenen, insbesondere auch älterer Menschen und Kinder, in den Meßberichten zu erhalten?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung von Wissenschaftlern nach Umstellung des Fluglärmgesetzes auf allgemein in der Akustik und in der Lärmmedizin benutzte Einzelschallgrößen und Kennwerte, um Verständigungsschwierigkeiten und Doppelarbeit zu vermeiden?

7

Wird die Bundesregierung bei einer Änderung des Fluglärmgesetzes eine Offenlegungspflicht für die aufgezeichneten Lärmmeßwerte aufnehmen und Betreiber und Überwachungsbehörden zu bestimmten Maßnahmen zur Lärmbegrenzung verpflichten?

8

Wird die Bundesregierung Verordnungen und technische Regeln so ändern, daß nicht Schallschutzklassen, sondern maximal mögliche Innenpegel als Innengrenzpegel vorgeschrieben werden?

9

Ist die Bundesregierung bereit, die Einrichtung von Lärmschutzkommissionen und Lärmschutzbeauftragten auch an Regionalflughäfen, größeren Flugplätzen der allgemeinen Luftfahrt, Sportflugplätzen, Militärflughäfen, Bombenabwurf- und Truppenübungsplätzen, Hubschrauberlandeplätzen und in Tieffluggebieten vorzusehen und diese Bereiche dem Fluglärmgesetz zu unterstellen?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses nach § 32 a Luftverkehrsgesetz ein Initiativrecht einzuräumen?

11

Ist die Bundesregierung bereit, die Erstattungsregelung für Lärmschutzmaßnahmen auch auf Einrichtungen der Schutzzone 2 auszudehnen?

12

Wie gedenkt die Bundesregierung das Problem der Ultraleichtflugzeuge zu behandeln? Beabsichtigt sie, ebenso wie in der Schweiz und Österreich, ein gesetzliches Verbot zu erlassen?

Bonn, den 29. Januar 1986

Frau Dr. Hartenstein Dr. Klejdzinski Dr. Hauff Bachmaier Frau Blunck Daubertshäuser Duve Frau Fuchs (Verl) Gerstl (Passau) Haar Dr. Hauchler Heistermann Huonker Immer (Altenkirchen) Kastning Kiehm Frau Dr. Martiny-Glotz Müller (Düsseldorf) Müntefering Schäfer (Offenburg) Schanz Frau Schmidt (Nürnberg) Schmitt (Wiesbaden) Stahl (Kempen) Frau Steinhauer Sieler Wolfram (Recklinghausen) Würtz Dr. Vogel und Fraktion

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